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Gesetzliche Pflege­versicherung:
Grundabsicherung im Pflegefall

Die staatliche Pflege­versicherung in Deutschland stellt einen fundamentalen Pfeiler des sozialen Sicherungssystems dar, welcher eine breite Palette an Unterstützungsmaßnahmen, Betreuungsdiensten und Pflegeleistungen zur Verfügung stellt. Diese Dienste erstrecken sich von der Betreuung zu Hause durch Familienmitglieder oder mobile Pflegedienste bis zu halbstationären Diensten wie Tages- und Nachtpflege, sowie Einrichtungen für die Rundum-Pflege.

Welche Leistungen hat die gesetzliche Pflegeversicherung?

Wenn du oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird, bietet die gesetzliche Pflege­versicherung finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 316 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 545 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 728 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 901 Euro monatlich

Sachleistungen für die häusliche Pflege

Neben dem Pflegegeld kannst du auch Sachleistungen für die häusliche Pflege in Anspruch nehmen. Die maximale Höhe der Leistungen pro Monat ist wie folgt gestaffelt:

  • Pflegegrad 1: *
  • Pflegegrad 2: 724 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.363 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.693 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro

Teilstationäre Leistungen: Tages- und Nachtpflege

Für teilstationäre Leistungen in Form von Tages- und Nachtpflege stehen dir folgende maximale Leistungen pro Monat zur Verfügung:

  • Pflegegrad 1: *
  • Pflegegrad 2: 689 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro

Vollstationäre Pflege: Finanzielle Unterstützung

Bei einer vollstationären Pflege werden die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse übernommen. Die Leistungen pro Monat sind wie folgt:

  • Pflegegrad 1: Ein Zuschuss von 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Kurzzeitpflege: Umfassende Leistungen

Die Kurzzeitpflege bietet dir eine finanzielle Unterstützung, die unabhängig vom Pflegegrad ist. Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten bis zu 1.774 Euro für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr. Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro pro Monat, also bis zu 1.500 Euro jährlich, für die Kurzzeitpflege nutzen. Zudem besteht die Möglichkeit, nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege einzusetzen, wodurch der Leistungsbetrag auf bis zu 3.386 Euro jährlich erhöht werden kann. Während der Kurzzeitpflege wird bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Finanzielle Hilfe

Die Pflegekasse kann dir oder deinem pflegebedürftigen Angehörigen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für Anpassungsmaßnahmen gewähren, die die häusliche Pflege erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Bei mehreren anspruchsberechtigten Personen in einer Wohngemeinschaft kann der Zuschuss bis zu 16.000 Euro betragen, verteilt auf maximal vier Personen. Dies kommt insbesondere ambulant betreuten Wohngruppen zugute.

Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Hierbei darf keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse bestehen. Die Kosten für technische Pflegehilfsmittel werden bis zu einem Eigenanteil von zehn Prozent, jedoch maximal 25 Euro, übernommen. Verbrauchsprodukte werden bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat erstattet. Bei ärztlich verordneten Rollstühlen oder Gehhilfen tragen die Krankenkassen die Kosten.

Definition einer Pflegeperson

Eine Pflegeperson ist jemand, der eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig in ihrer häuslichen Umgebung pflegt. Diese Pflegeperson hat Anspruch auf verschiedene soziale Sicherungsleistungen, darunter Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Die genauen Leistungen und Voraussetzungen werden im Folgenden erläutert:

Rentenversicherung: Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für Pflegepersonen, die regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und der Art der bezogenen Leistung.

Unfallversicherung: Pflegepersonen sind beitragsfrei gesetzlich unfallversichert, einschließlich der Tätigkeiten, die mit der Pflege und der Haushaltsführung verbunden sind, sowie auf dem direkten Weg zur Pflegestätte, wenn diese in einer anderen Wohnung liegt.

Arbeitslosenversicherung: Pflegepersonen, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen, um Pflege zu leisten, behalten ihren Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung bei und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und aktive Arbeitsförderung, falls eine nahtlose Rückkehr in den Beruf nicht möglich ist.

Beratung und Unterstützung

Es ist wichtig zu wissen, dass du nicht alleine bist. Es gibt zahlreiche Beratungsangebote, die dich und deine Familie über die verfügbaren Leistungen und Angebote informieren. Nutze diese Möglichkeiten, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Die Pflegegrade im Detail

Die Pflegestufen, die bis Ende 2016 in Deutschland existierten, wurden durch die Pflegegrade ersetzt, um eine individuellere Beurteilung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen. Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere beauftragte Gutachter. Diese bewerten die Selbstständigkeit der Person in verschiedenen Modulen, wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Die Begutachtung zielt darauf ab, ein umfassendes Bild der individuellen Situation und der vorhandenen Ressourcen zu erhalten. Auf Basis dieser Bewertung wird ein Punktwert ermittelt, der die Zuordnung zu einem Pflegegrad ermöglicht. Dieser Prozess stellt sicher, dass die Pflegeleistungen besser auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person abgestimmt sind, und fördert somit eine humanere und bedarfsgerechtere Pflege. Hier sind die spezifischen Details zu jedem Grad:

Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit: Personen mit geringen Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit werden in diesen Grad eingestuft. Sie benötigen nur gelegentlich Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags. Die Unterstützung kann in Form von Beratungen oder Anleitungen zur Förderung der Selbstständigkeit erfolgen.

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit: In diesem Grad finden sich Personen, die regelmäßig Hilfe bei verschiedenen täglichen Aktivitäten benötigen. Dies kann die Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität umfassen.

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit: Personen, die in diesen Grad eingestuft werden, benötigen umfassende Hilfe im Alltag, um ihre Lebensqualität zu erhalten. Die Unterstützung umfasst sowohl körperliche als auch geistige Aspekte, um ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen.

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit: Dieser Grad ist für Personen vorgesehen, die rund um die Uhr Hilfe benötigen. Sie sind in vielen Lebensbereichen auf Unterstützung angewiesen, und die Pflege kann sowohl stationär als auch ambulant erfolgen.

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung: Personen in diesem Grad benötigen intensive pflegerische Betreuung und medizinische Versorgung. Sie haben spezielle Bedürfnisse, die eine besonders aufmerksame und spezialisierte Pflege erfordern.

Fazit: Die Grenzen der Gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland bietet eine grundlegende Absicherung für den Pflegefall und ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Sie deckt jedoch oft nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab und lässt finanzielle Lücken, die im Ernstfall zu einer erheblichen Belastung werden können. Obwohl sie eine Basisversorgung sicherstellt, reicht sie in vielen Fällen nicht aus, um eine umfassende und individuelle Pflege zu garantieren.

Wenn du dir Sorgen um die Qualität deiner Pflege im Alter machst oder deine Familie finanziell absichern möchtest, ist es Zeit, über zusätzliche Optionen nachzudenken. Bei uns erhältst du eine maßgeschneiderte Beratung, die dir hilft, die beste Lösung für deine Bedürfnisse zu finden. Wir analysieren deine persönliche Situation, besprechen deine Wünsche und finden den optimalen Schutz für dich. So kannst du sicher sein, im Pflegefall nicht nur auf die Grundversorgung der gesetzlichen Pflegeversicherung angewiesen zu sein. Kontaktiere uns jetzt für eine individuelle Beratung und mache den ersten Schritt zu einer umfassenden Pflegeabsicherung.

Falls du noch mehr lesen möchtest: Hier erfährst du welche Versicherungen wichtig und Pflicht sind.

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