Was eine Betriebshaftpflichtversicherung kostet, hängt vor allem von Branche, Umsatz und der gewählten Deckungssumme ab. Einen pauschalen Festpreis gibt es nicht, aber die Beitragsfaktoren sind für die meisten Solo-Selbstständigen und Freelancer überschaubar. In diesem Artikel erklären wir, woran dein Beitrag hängt, wo Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht sich unterscheiden und wer privat haftet, wenn keine Versicherung greift.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Beitrag hängt vor allem von Branche, Umsatz und der gewählten Deckungssumme ab. Einen pauschalen Festpreis gibt es nicht.
- Die wichtigsten Beitragsfaktoren sind deine Tätigkeit und Risikoklasse, dein Jahresumsatz, die Zahl der Mitarbeitenden, die gewählte Deckungssumme, der Selbstbehalt und deine Vorschadenhistorie.
- Eine Betriebshaftpflicht ist für die meisten Freelancer keine gesetzliche Pflicht, für einige Tätigkeiten gibt es aber sehr wohl eine gesetzliche Pflichtversicherung. Trotzdem haftest du bei einem schuldhaft verursachten Schaden nach § 823 BGB grundsätzlich unbegrenzt mit deinem Privatvermögen.
- Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht decken unterschiedliche Schadenarten ab, IT-Dienstleister und Berater brauchen deshalb oft beide Bausteine.
Wovon der Beitrag wirklich abhängt
Eine Versicherung kalkuliert deinen Beitrag nicht nach Gefühl, sondern nach messbaren Risikofaktoren. Fünf davon wiegen am schwersten.
Branche und Tätigkeit. Ob du als IT-Freelancer beim Kunden vor Ort programmierst, als Coach in gemieteten Räumen arbeitest oder als Handwerker mit Werkzeug und Maschinen hantierst, macht einen Unterschied. Jede Tätigkeit wird einer Risikoklasse zugeordnet, und je höher das typische Schadenpotenzial einer Branche eingeschätzt wird, desto mehr fließt das in den Beitrag ein. Wichtig dabei: Beschreibe deine Tätigkeit im Antrag so genau wie möglich. Nicht, weil eine ungenaue Beschreibung dich automatisch die Deckung kostet, sondern weil die Beschreibung im Versicherungsschein festlegt, was überhaupt versichert ist. Kommt ein neues Geschäftsfeld dazu, das mit deiner ursprünglichen Tätigkeit wenig zu tun hat, sprich uns an, bevor du loslegst. Meist ist das mit einem kurzen Nachtrag erledigt.
Jahresumsatz. Der Umsatz gilt vielen Versicherungen als Indikator für die Betriebsgröße und damit für das Schadenvolumen, das im Ernstfall entstehen könnte. Er ist in den meisten Tarifen die Größe, auf der dein Beitrag berechnet wird. Steigt dein Umsatz deutlich, meldest du das der Versicherung, sobald sie danach fragt. Der Grund ist nicht der Verlust deines Versicherungsschutzes, sondern die Beitragsabrechnung: Bleibt die Meldung aus, darf die Versicherung die Bemessungsgrundlage nach ihren Bedingungen selbst anheben und die Beiträge rückwirkend neu berechnen. Deine Deckung bleibt davon unberührt.
Deckungssumme. Die Deckungssumme legt fest, bis zu welcher Höhe die Versicherung einen Schaden übernimmt. Dazu kommt die Maximierung: Viele Verträge begrenzen zusätzlich, wie viel die Versicherung insgesamt pro Versicherungsjahr zahlt, meist das Zwei- oder Dreifache der Deckungssumme. Eine höhere Deckungssumme bedeutet einen höheren Beitrag, aber auch mehr Sicherheit, falls tatsächlich einmal ein größerer Personen- oder Sachschaden entsteht. Wie du die für dich passende Summe findest, erklären wir weiter unten.
Selbstbehalt. Vereinbarst du einen Selbstbehalt, trägst du im Schadenfall einen festen Anteil selbst, dafür sinkt in der Regel dein laufender Beitrag. Das lohnt sich vor allem, wenn du kleinere Schäden aus eigener Tasche verkraften kannst und die Versicherung eher für die großen, existenzbedrohenden Fälle vorhalten willst.
Vorschäden. Hattest du in der Vergangenheit bereits Schadenfälle gemeldet, wirkt sich das auf den Beitrag aus. Eine schadenfreie Historie wird entsprechend häufig mit besseren Konditionen honoriert.
Konkrete Euro-Beträge nennen wir an dieser Stelle bewusst nicht: Der GDV veröffentlicht zwar regelmäßig Branchenkennzahlen zur Versicherungswirtschaft, konkrete Beitragshöhen für die Betriebshaftpflicht einzelner Berufsgruppen stehen darin aber nicht. Dein persönlicher Beitrag ergibt sich immer erst aus dem Zusammenspiel der oben genannten Faktoren. Eine seriöse Zahl können wir dir deshalb nur anhand deiner konkreten Situation im Erstgespräch nennen.
Betriebshaftpflicht vs. Berufshaftpflicht: warum IT-Dienstleister oft beides brauchen
Die beiden Begriffe werden häufig verwechselt, decken aber unterschiedliche Schadenarten ab.
Die Betriebshaftpflichtversicherung greift bei Personen- und Sachschäden, die im Rahmen deines Geschäftsbetriebs entstehen, sowie bei den finanziellen Folgeschäden daraus, etwa wenn ein Kunde in deinem Büro über ein Kabel stolpert und sich verletzt, oder wenn du beim Aufbau eines Messestands versehentlich fremdes Eigentum beschädigst.
Die Berufshaftpflicht, bei IT-Dienstleistern und Beratern meist als Vermögensschadenhaftpflicht bezeichnet, springt dagegen bei reinen Vermögensschäden ein, die durch einen fachlichen Fehler entstehen: eine fehlerhafte Softwarelösung, die beim Kunden zu einem Umsatzausfall führt, oder ein Beratungsfehler, der eine falsche unternehmerische Entscheidung nach sich zieht. Solche Schäden sind keine Personen- oder Sachschäden im klassischen Sinn, deshalb greift die reine Betriebshaftpflicht hier nicht.
Für einen IT-Freelancer, der sowohl beim Kunden vor Ort arbeitet als auch Software entwickelt oder berät, sind deshalb häufig beide Bausteine sinnvoll: die Betriebshaftpflicht für den klassischen Personen- und Sachschaden, die Berufshaftpflicht für den fachlichen Fehler mit finanziellen Folgen. Wie du die beiden Bausteine im Detail voneinander abgrenzst und worauf du bei Deckungssumme und Bedingungen achten solltest, beschreiben wir ausführlicher in unserem Artikel zur IT-Haftpflicht für Softwareentwickler und Freelancer und in der Vermögensschadenhaftpflicht im Detail.
Wer privat haftet, wenn keine Versicherung greift
Nach § 823 BGB haftest du für einen Schaden, den du einem anderen schuldhaft zufügst, grundsätzlich mit deinem gesamten Vermögen, privat wie geschäftlich. Es gibt dabei keine automatische Obergrenze: Die Haftung ist der Höhe nach unbegrenzt. Das gilt egal ob du hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig bist, egal ob du Mitarbeitende beschäftigst oder allein arbeitest.
Ein Beispielszenario, rein illustrativ und ohne Bezug auf einen realen Fall: Eine Selbstständige ist beim Kunden vor Ort, stößt im Serverraum ein Regal um und beschädigt Geräte, mit denen sie selbst nichts zu tun hatte. Ohne Betriebshaftpflichtversicherung müsste sie den Schaden komplett aus eigener Tasche ersetzen. Mit Versicherung übernimmt diese den berechtigten Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Anders sieht es aus, wenn der Schaden an genau der Sache entsteht, an der du gerade arbeitest, oder an Sachen in ihrem unmittelbaren Umfeld. Das nennen die Bedingungen Tätigkeits- oder Bearbeitungsschaden, und der ist im Grundumfang vieler Betriebshaftpflicht-Tarife ausgeschlossen. Er ist versicherbar, aber nur über eine ausdrückliche Klausel, und auch die hat Grenzen. Für alle, die an fremden Geräten, Anlagen oder Systemen arbeiten, ist das der wichtigste einzelne Punkt beim Bedingungsvergleich. Wir schauen uns im Gespräch an, ob dein Tarif das mitbringt.
Genau diese unbegrenzte private Haftung ist der eigentliche Grund, warum sich eine Betriebshaftpflichtversicherung für die allermeisten selbstständigen Tätigkeiten lohnt, auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
So findest du die passende Deckungssumme für dein Risiko
Die Deckungssumme sollte sich am tatsächlichen Risiko deiner Tätigkeit orientieren, nicht an einem Bauchgefühl. Ein paar Leitfragen helfen bei der Einordnung:
- Mit wem arbeitest du zusammen? Größere Auftraggeber und öffentliche Ausschreibungen verlangen teilweise vertraglich eine bestimmte Mindestdeckungssumme, bevor sie überhaupt mit dir zusammenarbeiten. Prüfe das vor Vertragsabschluss.
- Wie hoch ist dein realistisches Schadenpotenzial? Wer regelmäßig in fremden Räumen mit teurer Technik arbeitet oder Personen betreut, hat ein anderes Risiko als jemand, der ausschließlich remote am eigenen Rechner arbeitet.
- Willst du auch Personenschäden ausreichend absichern? Personenschäden, etwa dauerhafte Gesundheitsschäden Dritter, können finanziell deutlich schwerer wiegen als reine Sachschäden. Die Deckungssumme sollte für beide Schadenarten ausreichen.
Eine zu niedrige Deckungssumme führt im Ernstfall dazu, dass die Versicherung nur bis zu dieser Summe zahlt und du den Rest des Schadens selbst trägst. Das ist der eigentliche Grund, die Summe nicht zu knapp zu wählen. Achte dabei auch auf die Maximierung: Viele Verträge zahlen pro Versicherungsjahr höchstens das Zwei- oder Dreifache der Deckungssumme, egal wie viele Schäden in dieses Jahr fallen. Eine unnötig hohe Deckungssumme wiederum treibt den Beitrag in die Höhe, ohne dass ein entsprechender Mehrwert für dein tatsächliches Risiko entsteht. Am sinnvollsten ist es, die Deckungssumme einmal konkret anhand deiner Tätigkeit, deiner Auftraggeber und deines Kundenumfelds durchzugehen, statt sie pauschal zu übernehmen. Einen Überblick über die passende Absicherung für deinen Gründungsschritt insgesamt findest du auch in unserem Versicherungspaket für Gründer.
Quellen
Häufige Fragen
Der Beitrag hängt von Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl und der gewählten Deckungssumme ab. Einen Festpreis gibt es nicht. Wer die Tätigkeit klar beschreibt und die Deckungssumme am tatsächlichen Risiko ausrichtet, wählt eine Summe, die weder unnötig teuer noch im Ernstfall zu knapp ist.
Nein, eine gesetzliche Pflicht besteht für die meisten Freelancer und Selbstständigen nicht. Für einige Tätigkeiten gibt es allerdings sehr wohl eine gesetzliche Pflichtversicherung, etwa für verkammerte Berufe, das Bewachungsgewerbe oder Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler. Davon abgesehen haftest du bei einem schuldhaft verursachten Schaden grundsätzlich unbegrenzt mit deinem Privatvermögen, weshalb die Versicherung in der Praxis für die meisten Tätigkeiten dringend sinnvoll ist.
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden ab, die im Geschäftsbetrieb entstehen, etwa wenn ein Kunde in deinem Büro stürzt. Die Berufshaftpflicht, auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt, greift dagegen bei reinen Vermögensschäden durch einen fachlichen Fehler, was für IT-Dienstleister und Berater oft der relevantere Baustein ist.
Ja, ohne passende Versicherung haftest du für einen schuldhaft verursachten Schaden grundsätzlich mit deinem gesamten Privat- und Betriebsvermögen. Das gilt besonders für Vermögensschäden aus fehlerhafter Software oder Beratung, die schnell hohe Summen erreichen können.
Grundsätzlich schon ab dem ersten Kundenkontakt, weil die Haftung nicht an einen Mindestumsatz oder eine Betriebsgröße gekoppelt ist. Wer mit Kunden, Räumen oder Geräten arbeitet, trägt das Risiko ab Tag eins des Geschäftsbetriebs.