Vermögensschadenhaftpflicht (VSH)
für Berater & Dienstleister.
Ein einziger Beratungsfehler kann deinen Kunden hohe Summen kosten. Die VSH übernimmt, ohne dass du dein Privatvermögen riskierst. Der Kern-Schutz für alle beratenden Berufe ohne Pflichtversicherung.
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) deckt rein finanzielle Schäden, die du Dritten durch deine berufliche Tätigkeit zufügst. Anders als die Betriebshaftpflicht (Personen- und Sachschäden) geht es hier um wirtschaftliche Schäden, ohne dass jemand verletzt oder eine Sache beschädigt wird.
Klassischer Fall: Ein Unternehmensberater empfiehlt eine falsche Strategie, der Kunde verliert dadurch Geld. Oder eine Marketing-Agentur startet eine Kampagne mit fehlerhaften Angaben, der Kunde haftet gegenüber Endkunden. Solche Schäden sind nicht über die Betriebshaftpflicht abgedeckt.
Für einige Berufe ist die VSH gesetzlich Pflicht: Anwälte, Steuerberater, Architekten, Versicherungsmakler, Berufsbetreuer. Für alle anderen beratenden Selbstständigen ist sie freiwillig, aber faktisch unverzichtbar.
Wer braucht eine VSH?
Alle, die mit Beratung, Planung oder geistiger Dienstleistung Geld verdienen, vor allem ohne Pflichtversicherung.
Unternehmensberater
Strategie-Empfehlungen, M&A-Beratung, Restrukturierung. Hohe Auftragswerte = hohe Schadensummen möglich.
Coaches & Trainer
Business-Coaching, Personal-Trainings, Workshops. Reine Vermögensschäden bei Klienten typisch.
Marketing-Agenturen
Falsche Kampagnen, fehlerhafte Daten, Konzeptions-Fehler. Auch hier reine Vermögensschäden.
Mediatoren & Personalberater
Konfliktlösung, Recruiting, Outplacement. Beratungsfehler können nachweisbare Folgeschäden verursachen.
Berufsbetreuer (Pflicht!)
Gesetzlich vorgeschrieben. Mindestsumme nach Bundesland, Vermögensverwaltung des Betreuten ist abgedeckt.
Versicherungsmakler & Finanzberater (Pflicht!)
VSH ist gesetzlich vorgeschrieben. Mindestsumme typisch 1,3 Mio. € pro Versicherungsfall.
Typische Schadensbeispiele
Marktübliche Schadenssummen aus Beratung und Dienstleistung.
Falsche Strategie-Empfehlung
Beratung führt zu Fehlinvestition in nicht-skalierbare Software. Schaden: 180.000 €.
Marketing-Kampagne mit falschen Angaben
Agentur startet Kampagne mit fehlerhaften Produktdaten, Abmahnungen folgen. Schaden: 65.000 €.
Personalberater-Fehlbesetzung
Recruiter empfiehlt Kandidat ohne notwendige Zertifizierung, Vertragsstrafen entstehen. Schaden: 45.000 €.
Coach-Empfehlung mit Folgekosten
Falsche Geschäftsmodell-Empfehlung führt zu nicht erstattbaren Markteintrittskosten. Schaden: 90.000 €.
Verspätete Lieferung mit Folgeschaden
Konzept wird verspätet geliefert, Kunde verpasst Markteintritt. Schaden: 120.000 €.
Datenschutz-Beratungsfehler
Fehlerhafte DSGVO-Beratung führt zu Bußgeld beim Kunden. Schaden: 75.000 €.
Versicherungssumme & Beitrag
Außer für die Pflicht-Berufe gibt es keine vorgeschriebene Mindestsumme. Marktstandard für Solo-Berater ist 250.000 bis 1 Mio. €. Wer mit Konzern-Kunden oder international arbeitet, sollte höher gehen.
Faustregeln für die VSH
- Solo-Coach / Trainer: 250.000 bis 500.000 €, ca. 200 bis 350 €/Jahr
- Unternehmensberater: 500.000 bis 1 Mio. €, ca. 350 bis 700 €/Jahr
- Marketing-Agentur: 1 bis 2 Mio. €, ca. 600 bis 1.500 €/Jahr
- Berufsbetreuer (Pflicht): Mindestsumme nach BtOG, typisch 250.000 bis 500.000 €
- Versicherungsmakler (Pflicht): 1,3 Mio. € pro Schaden
- Maximierung pro Jahr: 2-fach marktüblich
- Selbstbeteiligung: 0 bis 1.000 € pro Schaden
Was ist abgedeckt, was nicht?
Die wichtigsten Klauseln, auf die du beim Tarifvergleich achten solltest.
✓ Standardmäßig abgedeckt
- Reine Vermögensschäden durch Beratungsfehler
- Verspätete Lieferung mit nachweisbarem wirtschaftlichen Schaden
- Falsche Auskunft / Empfehlung
- Verlust anvertrauter Unterlagen
- Schäden durch eigene Mitarbeiter
- Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutz im Schadensfall)
✗ Typisch ausgeschlossen
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Personen- und Sachschäden (das ist Betriebshaftpflicht)
- Reine Vertragsstrafen ohne wirtschaftlichen Schaden
- Tätigkeiten außerhalb des angegebenen Berufs
- Schäden vor Vertragsbeginn (Rückwärtsversicherung prüfen)
- USA/Kanada (außer mit Erweiterung)
In 4 Schritten zur passenden VSH
Erstgespräch
20 Minuten, kostenlos. Per Video, Telefon oder vor Ort in Berlin.
Bedarfsanalyse
Beruf, Tätigkeitsspektrum, Umsatz, Kundenstruktur, was muss der Tarif können.
Vergleich
Branchenspezifische Tarife mit Bedingungen Klausel für Klausel, nicht nur der Preis.
Betreuung
Jährlicher Vertragscheck, Schadenfall-Begleitung, Tarif-Updates.
FAQ Vermögensschadenhaftpflicht
Die VSH deckt rein finanzielle Schäden, die du Dritten durch deine berufliche Tätigkeit zufügst. Anders als die Betriebshaftpflicht geht es hier um wirtschaftliche Schäden, ohne dass jemand verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Klassischer Fall: ein Berater empfiehlt eine falsche Strategie, der Kunde verliert dadurch Geld.
Alle beratenden und planenden Berufe ohne Pflichtversicherung: Unternehmensberater, Coaches, Marketingberater, Trainer, Mediatoren, Personalberater. Für einige Berufe (Anwälte, Steuerberater, Architekten, Versicherungsmakler) ist die VSH gesetzlich vorgeschrieben mit eigenen Mindestsummen.
Solo-Berater zahlen typisch 200 bis 500 € pro Jahr für 250.000 bis 500.000 € Versicherungssumme. Für 1 bis 2 Mio. € steigen die Beiträge auf 400 bis 800 €. Branchenspezifische Tarife (IT, Medizin, Finanzen) liegen höher. Der Beitrag hängt stark von Beruf, Umsatz und Versicherungssumme ab.
Im klassischen Sinn ist die Berufshaftpflicht oft synonym mit der VSH. Manche Versicherer nutzen Berufshaftpflicht als Oberbegriff, der VSH plus Personen- und Sachschadendeckung umfasst. Wichtig ist nicht der Name, sondern was tatsächlich in den Bedingungen steht. Bei rein beratenden Berufen reicht oft die reine VSH.
Nein, die reine VSH deckt nur Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden. Wenn du auch Büro-Risiken absichern willst, brauchst du zusätzlich eine Betriebshaftpflicht. Viele Versicherer bieten Kombi-Tarife, die beide Bereiche in einem Vertrag abdecken.
Reine Vertragsstrafen ohne nachgewiesenen wirtschaftlichen Schaden sind in der Regel ausgeschlossen. Wenn aber durch deinen Fehler ein konkreter wirtschaftlicher Schaden entsteht und der Kunde Schadenersatz auf Basis einer Vertragsklausel fordert, ist das typischerweise gedeckt.
Wann zahlt die VSH?
Reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden. Diese Fälle aus Beratung und Konzeption deckt die VSH ab.
Falsche Strategie-Empfehlung
Unternehmensberater empfiehlt eine Markteinstiegs-Strategie, die scheitert. Investitionsverluste des Kunden: 240.000 €.
Klassischer VSH-Fall.Marketingkonzept mit Markenrechtsverstoß
Agentur entwickelt Kampagne mit Slogan, der eine geschützte Marke verletzt. Abmahnkosten und Rückruf: 38.000 €.
Markenrecht-Klausel beachten.Personalberater empfiehlt falschen Kandidaten
Headhunter platziert Geschäftsführer, der nach 4 Monaten wegen Pflichtverletzung gekündigt werden muss. Folgekosten: 95.000 €.
Auch Auswahlfehler sind gedeckt.Coach: falsches Persönlichkeitsmodell
Business-Coach empfiehlt einen ungeeigneten Test, Mitarbeiter-Auswahl-Entscheidung führt zu Fehlbesetzung. Schaden: 22.000 €.
Coaching-Fehler abgedeckt.Outsourcing-Beratung mit Lücke
Beratung zur Auslagerung der IT-Infrastruktur, kritische Compliance-Anforderung übersehen. Nachträgliche Anpassung: 65.000 €.
Auch Compliance-Folgen sind versichert.Mediator: missglückte Konfliktlösung
Mediation bei Geschäftspartner-Streit eskaliert weiter, Schaden durch Verfahrenseskalation: 28.000 €.
Tätigkeitsspezifische Klausel beachten.Alle Haftpflicht-Sparten privat + gewerblich: → Haftpflicht-Übersicht
Übersicht aller gewerblichen Haftpflicht-Arten: → Gewerbehaftpflicht-Hub
Pflicht-VSH für Rechtsanwälte (§ 51 BRAO): → Anwalts-Haftpflicht
Pflicht-VSH für Steuerberater (§ 67 StBerG): → Steuerberater-Haftpflicht
Pflicht-VSH für Architekten: → Architekten-Haftpflicht
Branchenseite mit allen Beratungs-Versicherungen: → Versicherungen für Berater & Agenturen
Personen- und Sachschäden im Betrieb: → Betriebshaftpflicht
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