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Vermögensschadenhaftpflicht
Ein einziger Beratungsfehler kann deinen Kunden hohe Summen kosten. Die VSH schützt, soweit der Vertrag reicht, dein Privatvermögen. Der Kern-Schutz für alle beratenden Berufe ohne vorgeschriebene Versicherung.
Wofür ist sie da
Die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) deckt in der Regel rein finanzielle Schäden, die du Dritten durch deine berufliche Tätigkeit zufügst. Anders als die Betriebshaftpflicht (Personen- und Sachschäden) geht es hier um wirtschaftliche Schäden, ohne dass jemand verletzt oder eine Sache beschädigt wird.
Klassischer Fall: Ein Unternehmensberater empfiehlt eine falsche Strategie, der Kunde verliert dadurch Geld. Oder eine Marketing-Agentur startet eine Kampagne mit fehlerhaften Angaben, der Kunde haftet gegenüber Endkunden. Solche Schäden sind über die Betriebshaftpflicht in der Regel nicht abgedeckt.
Für einige Berufe ist die VSH gesetzlich Pflicht: Anwälte, Steuerberater, Versicherungsmakler, Berufsbetreuer. Für alle anderen beratenden Selbstständigen ist sie freiwillig, aber faktisch dringend zu empfehlen.
Reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden. Diese Fälle aus Beratung und Konzeption deckt die VSH in der Regel ab.
Wer braucht sie
Alle, die mit Beratung, Planung oder geistiger Dienstleistung Geld verdienen, vor allem ohne vorgeschriebene Versicherung.
- Unternehmensberater: Strategie-Empfehlungen, M&A-Beratung, Restrukturierung. Hohe Auftragswerte = hohe Schadensummen möglich.
- Coaches und Trainer: Business-Coaching, Seminare, Workshops. Reine Vermögensschäden bei Klienten typisch.
- Marketing-Agenturen: Falsche Kampagnen, fehlerhafte Daten, Konzeptions-Fehler. Auch hier reine Vermögensschäden.
- Mediatoren und Personalberater: Konfliktlösung, Recruiting, Outplacement. Beratungsfehler können nachweisbare Folgeschäden verursachen.
- Berufsbetreuer: Gesetzlich vorgeschrieben, bundeseinheitlich nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG. Die Versicherung muss die Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden aus der Betreuertätigkeit decken.
- Versicherungsmakler: VSH ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestsumme legt § 12 Abs. 2 VersVermV fest, sie wird nach den Vorgaben der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb regelmäßig angepasst.
Quelle: § 34d Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 GewO, § 12 Abs. 2 VersVermV, § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG
Was versichert ist und was nicht
Die wichtigsten Klauseln, auf die du beim Tarifvergleich achten solltest.
Was in deinem Fall gilt, steht in den Bedingungen des einzelnen Tarifs.
In der Regel versichert
- Reine Vermögensschäden durch Beratungsfehler
- Verspätete Lieferung mit nachweisbarem wirtschaftlichen Schaden
- Falsche Auskunft / Empfehlung
- Verlust anvertrauter Unterlagen
- Schäden durch eigene Mitarbeiter
- Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutz im Schadensfall)
In der Regel nicht versichert
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Personen- und Sachschäden (das ist Betriebshaftpflicht)
- Reine Vertragsstrafen ohne wirtschaftlichen Schaden
- Tätigkeiten außerhalb des angegebenen Berufs
- Schäden vor Vertragsbeginn (Rückwärtsversicherung prüfen)
- USA/Kanada (außer mit Erweiterung)
Beispielszenarien
Frei erfundene, aber typische Situationen. Keine echten Fälle. Was der Versicherer im Einzelfall leistet, hängt vom Tarif ab.
Falsche Strategie-Empfehlung
Beispielszenario
Beratung führt zu Fehlinvestition in nicht-skalierbare Software.
Was ein passender Tarif typischerweise leistet
Der Versicherer prüft, ob dich ein Beratungsfehler haftbar macht, wehrt unbegründete Forderungen ab und ersetzt begründete Vermögensschäden in der Regel bis zur Versicherungssumme. Eine Erfolgsgarantie über die gesetzliche Haftung hinaus ist nicht versichert.
Marketing-Kampagne mit falschen Angaben
Beispielszenario
Agentur startet Kampagne mit fehlerhaften Produktdaten, Abmahnungen folgen.
Was ein passender Tarif typischerweise leistet
Je nach Tarif sind Ansprüche wegen Wettbewerbsverstößen und unlauterer Werbung eingeschlossen. Dann prüft der Versicherer die Forderung, wehrt unbegründete ab und ersetzt begründete in der Regel bis zur Versicherungssumme. Wissentliche Verstöße sind nicht versichert.
Personalberater-Fehlbesetzung
Beispielszenario
Recruiter empfiehlt einen Kandidaten ohne notwendige Zertifizierung, dem Auftraggeber entsteht dadurch ein Schaden.
Was ein passender Tarif typischerweise leistet
Der Versicherer prüft die Haftungsfrage, wehrt unbegründete Ansprüche ab und ersetzt begründete Vermögensschäden deines Auftraggebers in der Regel bis zur Versicherungssumme. Die erneute Suche selbst ist Nacherfüllung und nicht versichert.
Was den Beitrag bestimmt
Eine Zahl ohne Kontext wäre geraten.
Außer für die Berufe mit gesetzlicher Versicherungspflicht gibt es keine vorgeschriebene Mindestsumme. Für Solo-Berater richtet sich die passende Summe nach Auftragsgröße und Kundenstruktur. Wer mit Konzern-Kunden oder international arbeitet, sollte höher gehen.
Faustregeln für die VSH
- Coaches, Berater und Agenturen: Beitrag nach Tätigkeit, Umsatz und Versicherungssumme, die Spanne für dein Tätigkeitsfeld nennen wir dir im Vergleich
- Berufsbetreuer (Pflicht): nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG mindestens 250.000 € je Versicherungsfall und 1 Mio. € je Versicherungsjahr
- Versicherungsmakler (Pflicht): Mindestsumme nach § 12 Abs. 2 VersVermV, angepasst nach EU-Vorgaben
- Maximierung pro Jahr: mehrfach, damit ein einzelner Schaden nicht die ganze Jahresleistung aufbraucht
- Selbstbeteiligung: je nach Tarif wählbar, sie senkt den Beitrag
Quelle: § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG, § 12 Abs. 2 VersVermV
Beruf und Tätigkeitsfeld
Ein Coach wird anders eingestuft als ein Unternehmensberater oder eine Agentur, Umsatz und Versicherungssumme kommen dazu.
Die Beiträge hängen von Tarif, Versicherungssumme und Risiko ab. Verbindlich wird es erst nach dem Vergleich.
Häufige Fragen
Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Eine belastbare Zahl für dein Tätigkeitsfeld gibt es erst nach dem Vergleich. Branchenspezifische Tarife (IT, Medizin, Finanzen) liegen höher. Der Beitrag hängt stark von Beruf, Umsatz und Versicherungssumme ab.
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht (VSH)?
Die VSH deckt in der Regel rein finanzielle Schäden, die du Dritten durch deine berufliche Tätigkeit zufügst. Anders als die Betriebshaftpflicht geht es hier um wirtschaftliche Schäden, ohne dass jemand verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Klassischer Fall: ein Berater empfiehlt eine falsche Strategie, der Kunde verliert dadurch Geld.
Wer braucht eine VSH?
Alle beratenden und planenden Berufe ohne vorgeschriebene Versicherung: Unternehmensberater, Coaches, Marketingberater, Trainer, Mediatoren, Personalberater. Für einige Berufe (Anwälte, Steuerberater, Versicherungsmakler, Berufsbetreuer) ist die VSH gesetzlich vorgeschrieben, mit eigenen Mindestsummen.
Was ist der Unterschied zur Berufshaftpflicht?
Im klassischen Sinn ist die Berufshaftpflicht oft synonym mit der VSH. Manche Versicherer nutzen Berufshaftpflicht als Oberbegriff, der VSH plus Personen- und Sachschadendeckung umfasst. Wichtig ist nicht der Name, sondern was tatsächlich in den Bedingungen steht. Bei rein beratenden Berufen reicht oft die reine VSH.
Sind Personen- und Sachschäden mit abgedeckt?
Nein, die reine VSH deckt in der Regel nur Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden. Wenn du auch Büro-Risiken absichern willst, brauchst du zusätzlich eine Betriebshaftpflicht. Es gibt Kombi-Tarife, die beide Bereiche in einem Vertrag abdecken.
Sind Ansprüche aus Vertragsstrafen abgedeckt?
Reine Vertragsstrafen ohne nachgewiesenen wirtschaftlichen Schaden sind in der Regel ausgeschlossen. Was gilt, steht in den Bedingungen des Tarifs.