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Vermögens­schaden­haftpflicht

Ein einziger Beratungsfehler kann deinen Kunden hohe Summen kosten. Die VSH schützt, soweit der Vertrag reicht, dein Privatvermögen. Der Kern-Schutz für alle beratenden Berufe ohne vorgeschriebene Versicherung.

Wofür ist sie da

Die Vermögens­schaden­haftpflicht (VSH) deckt in der Regel rein finanzielle Schäden, die du Dritten durch deine berufliche Tätigkeit zufügst. Anders als die Betriebs­haftpflicht (Personen- und Sachschäden) geht es hier um wirtschaftliche Schäden, ohne dass jemand verletzt oder eine Sache beschädigt wird.

Klassischer Fall: Ein Unternehmens­berater empfiehlt eine falsche Strategie, der Kunde verliert dadurch Geld. Oder eine Marketing-Agentur startet eine Kampagne mit fehlerhaften Angaben, der Kunde haftet gegenüber Endkunden. Solche Schäden sind über die Betriebs­haftpflicht in der Regel nicht abgedeckt.

Für einige Berufe ist die VSH gesetzlich Pflicht: Anwälte, Steuerberater, Versicherungs­makler, Berufsbetreuer. Für alle anderen beratenden Selbstständigen ist sie freiwillig, aber faktisch dringend zu empfehlen.

Reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden. Diese Fälle aus Beratung und Konzeption deckt die VSH in der Regel ab.

Wer braucht sie

Alle, die mit Beratung, Planung oder geistiger Dienstleistung Geld verdienen, vor allem ohne vorgeschriebene Versicherung.

  • Unternehmens­berater: Strategie-Empfehlungen, M&A-Beratung, Restrukturierung. Hohe Auftragswerte = hohe Schadensummen möglich.
  • Coaches und Trainer: Business-Coaching, Seminare, Workshops. Reine Vermögensschäden bei Klienten typisch.
  • Marketing-Agenturen: Falsche Kampagnen, fehlerhafte Daten, Konzeptions-Fehler. Auch hier reine Vermögensschäden.
  • Mediatoren und Personalberater: Konfliktlösung, Recruiting, Outplacement. Beratungsfehler können nachweisbare Folgeschäden verursachen.
  • Berufsbetreuer: Gesetzlich vorgeschrieben, bundeseinheitlich nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG. Die Versicherung muss die Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden aus der Betreuertätigkeit decken.
  • Versicherungs­makler: VSH ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestsumme legt § 12 Abs. 2 VersVermV fest, sie wird nach den Vorgaben der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb regelmäßig angepasst.

Quelle: § 34d Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 GewO, § 12 Abs. 2 VersVermV, § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG

Was versichert ist und was nicht

Die wichtigsten Klauseln, auf die du beim Tarifvergleich achten solltest.

Was in deinem Fall gilt, steht in den Bedingungen des einzelnen Tarifs.

In der Regel versichert

  • Reine Vermögensschäden durch Beratungsfehler
  • Verspätete Lieferung mit nachweisbarem wirtschaftlichen Schaden
  • Falsche Auskunft / Empfehlung
  • Verlust anvertrauter Unterlagen
  • Schäden durch eigene Mitarbeiter
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutz im Schadensfall)

In der Regel nicht versichert

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Personen- und Sachschäden (das ist Betriebs­haftpflicht)
  • Reine Vertragsstrafen ohne wirtschaftlichen Schaden
  • Tätigkeiten außerhalb des angegebenen Berufs
  • Schäden vor Vertragsbeginn (Rückwärts­versicherung prüfen)
  • USA/Kanada (außer mit Erweiterung)

Beispielszenarien

Frei erfundene, aber typische Situationen. Keine echten Fälle. Was der Versicherer im Einzelfall leistet, hängt vom Tarif ab.

Falsche Strategie-Empfehlung

Beispielszenario

Beratung führt zu Fehlinvestition in nicht-skalierbare Software.

Was ein passender Tarif typischerweise leistet

Der Versicherer prüft, ob dich ein Beratungsfehler haftbar macht, wehrt unbegründete Forderungen ab und ersetzt begründete Vermögensschäden in der Regel bis zur Versicherungs­summe. Eine Erfolgsgarantie über die gesetzliche Haftung hinaus ist nicht versichert.

Marketing-Kampagne mit falschen Angaben

Beispielszenario

Agentur startet Kampagne mit fehlerhaften Produktdaten, Abmahnungen folgen.

Was ein passender Tarif typischerweise leistet

Je nach Tarif sind Ansprüche wegen Wettbewerbsverstößen und unlauterer Werbung eingeschlossen. Dann prüft der Versicherer die Forderung, wehrt unbegründete ab und ersetzt begründete in der Regel bis zur Versicherungs­summe. Wissentliche Verstöße sind nicht versichert.

Personalberater-Fehlbesetzung

Beispielszenario

Recruiter empfiehlt einen Kandidaten ohne notwendige Zertifizierung, dem Auftraggeber entsteht dadurch ein Schaden.

Was ein passender Tarif typischerweise leistet

Der Versicherer prüft die Haftungsfrage, wehrt unbegründete Ansprüche ab und ersetzt begründete Vermögensschäden deines Auftraggebers in der Regel bis zur Versicherungs­summe. Die erneute Suche selbst ist Nacherfüllung und nicht versichert.

Was den Beitrag bestimmt

Eine Zahl ohne Kontext wäre geraten.

Außer für die Berufe mit gesetzlicher Versicherungs­pflicht gibt es keine vorgeschriebene Mindestsumme. Für Solo-Berater richtet sich die passende Summe nach Auftragsgröße und Kundenstruktur. Wer mit Konzern-Kunden oder international arbeitet, sollte höher gehen.

Faustregeln für die VSH

  • Coaches, Berater und Agenturen: Beitrag nach Tätigkeit, Umsatz und Versicherungs­summe, die Spanne für dein Tätigkeitsfeld nennen wir dir im Vergleich
  • Berufsbetreuer (Pflicht): nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG mindestens 250.000 € je Versicherungsfall und 1 Mio. € je Versicherungsjahr
  • Versicherungs­makler (Pflicht): Mindestsumme nach § 12 Abs. 2 VersVermV, angepasst nach EU-Vorgaben
  • Maximierung pro Jahr: mehrfach, damit ein einzelner Schaden nicht die ganze Jahresleistung aufbraucht
  • Selbstbeteiligung: je nach Tarif wählbar, sie senkt den Beitrag

Quelle: § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG, § 12 Abs. 2 VersVermV

  • Beruf und Tätigkeitsfeld

    Ein Coach wird anders eingestuft als ein Unternehmens­berater oder eine Agentur, Umsatz und Versicherungs­summe kommen dazu.

Die Beiträge hängen von Tarif, Versicherungs­summe und Risiko ab. Verbindlich wird es erst nach dem Vergleich.

Häufige Fragen

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Eine belastbare Zahl für dein Tätigkeitsfeld gibt es erst nach dem Vergleich. Branchenspezifische Tarife (IT, Medizin, Finanzen) liegen höher. Der Beitrag hängt stark von Beruf, Umsatz und Versicherungssumme ab.

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht (VSH)?

Die VSH deckt in der Regel rein finanzielle Schäden, die du Dritten durch deine berufliche Tätigkeit zufügst. Anders als die Betriebs­haftpflicht geht es hier um wirtschaftliche Schäden, ohne dass jemand verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Klassischer Fall: ein Berater empfiehlt eine falsche Strategie, der Kunde verliert dadurch Geld.

Wer braucht eine VSH?

Alle beratenden und planenden Berufe ohne vorgeschriebene Versicherung: Unternehmensberater, Coaches, Marketingberater, Trainer, Mediatoren, Personalberater. Für einige Berufe (Anwälte, Steuerberater, Versicherungs­makler, Berufsbetreuer) ist die VSH gesetzlich vorgeschrieben, mit eigenen Mindestsummen.

Was ist der Unterschied zur Berufshaftpflicht?

Im klassischen Sinn ist die Berufshaftpflicht oft synonym mit der VSH. Manche Versicherer nutzen Berufshaftpflicht als Oberbegriff, der VSH plus Personen- und Sachschadendeckung umfasst. Wichtig ist nicht der Name, sondern was tatsächlich in den Bedingungen steht. Bei rein beratenden Berufen reicht oft die reine VSH.

Sind Personen- und Sachschäden mit abgedeckt?

Nein, die reine VSH deckt in der Regel nur Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden. Wenn du auch Büro-Risiken absichern willst, brauchst du zusätzlich eine Betriebshaftpflicht. Es gibt Kombi-Tarife, die beide Bereiche in einem Vertrag abdecken.

Sind Ansprüche aus Vertragsstrafen abgedeckt?

Reine Vertragsstrafen ohne nachgewiesenen wirtschaftlichen Schaden sind in der Regel ausgeschlossen. Was gilt, steht in den Bedingungen des Tarifs.

Beratung ist dein Geschäft, sicher dich ab.

20 Minuten Erstgespräch, kostenlos. Wir gehen dein Tätigkeitsfeld durch und sagen dir, welcher Tarif zu deinem Setup passt.

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  • Videocall oder Telefon, du entscheidest
    Oder ruf an: 030 46067572
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  • Danach weißt du, was jetzt dran ist und was warten kann