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Gewerbe­haftpflicht

Die richtige Haftpflicht für dein Geschäft, egal ob du IT-Freelancer, Coach, Heilpraktiker, Anwalt oder Geschäftsführer bist. Branchen­spezifische Bedingungen statt One-size-fits-all.

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Welcher Schutz passt zu dir?

Die zwei Basis-Bausteine

Berufs- vs. Betriebs­haftpflicht

Die zwei generischen Haftpflicht-Arten, aus denen sich die meisten Setups zusammensetzen. Beratende Berufe brauchen oft beide.

  • Berufshaftpflicht­versicherung

    Beratende Berufe

    Vermögensschäden durch Beratungsfehler. Pflicht für Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und Berufsbetreuer. Branchen­spezifische Tarife siehe oben.

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  • Betriebshaftpflicht­versicherung

    Betriebe mit Kundenkontakt

    Personen- und Sachschäden, die dein Betrieb Dritten zufügt. Basis-Schutz für Unternehmen mit Mitarbeitern, Büro oder Kundenkontakt.

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Branchen-spezifische Tarife

Berufshaftpflicht nach Branche

Jede Branche hat eigene Risiken und braucht eigene Klauseln. Hier die wichtigsten Spezial-Tarife.

  • IT-Haftpflicht

    IT und Software

    Für Entwickler, IT-Freelancer und SaaS-Gründer. Programmierfehler, Datenverlust, fehlerhafte Beratung.

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  • Vermögens­schaden­haftpflicht (VSH)

    Berater und Agenturen

    Für Berater, Coaches, Agenturen. Reine finanzielle Schäden ohne Personen- oder Sachschaden.

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  • Media-Haftpflicht

    Agenturen und Creator

    Für Agenturen, Content Creator, Marketing. Urheberrechte, Persönlichkeits­rechte, Kampagnen-Fehler.

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  • Coaching- und Beratungs-HP

    Coaches und Trainer

    Für Business-Coaches, Personal Trainer, Lebensberater. Psychische Schäden bei Klienten.

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  • Heilpraktiker-Haftpflicht

    Heilpraktiker und Therapeuten

    Für Heilpraktiker, Therapeuten, alternative Heilmethoden. Behandlungsfehler und Personenschäden.

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Freie Berufe mit Pflichtversicherung

Berufe mit gesetzlicher Haftpflicht

Für Rechtsanwälte und Steuerberater schreibt das Berufsrecht eine Berufshaftpflicht mit gesetzlicher Mindestsumme vor, für Architekten das jeweilige Landesrecht. Wir achten darauf, dass die Summe nicht nur das Minimum erfüllt, sondern zu deinen Mandaten passt.

  • Anwalts-Haftpflicht

    Für Rechtsanwälte

    Pflicht für Rechtsanwälte. Mindestsumme 250.000 €. Beratungs- und Vertretungsfehler.

    Quelle: § 51 Abs. 4 BRAO

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  • Steuerberater-Haftpflicht

    Für Steuerberater

    Pflicht für Steuerberater. Mindestsumme 250.000 €. Falsche Beratung, verpasste Fristen.

    Quelle: § 52 Abs. 1 DVStB

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  • Architekten-Haftpflicht

    Für Architekten

    Pflicht für Architekten. Planungsfehler, Bauüberwachung, Statik. Hohe Schadenssummen üblich.

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Welcher Schutz passt zu deiner Lage?

Vier typische Ausgangslagen. Welche Bausteine zu dir passen, klären wir im Check.

Vereinfachte Darstellung, kein Leistungsversprechen.
LageKernWorauf es ankommt
IT-FreelancerIT-Berufshaftpflicht (mit USA/Kanada-Klausel), Cyberversicherung (kombinierbar), Betriebs­haftpflicht (Bürorisiken)Ob Kunden in den USA oder Kanada mitversichert sind und ob ein Datenverlust beim Kunden als Vermögensschaden gedeckt ist, steht in der Klausel des einzelnen Tarifs. Genau das prüfen wir vor dem Abschluss.
CoachCoaching-Berufshaftpflicht, Vermögens­schaden­haftpflicht, Firmen­rechtsschutz (optional)Die Tätigkeit muss im Vertrag genau beschrieben sein, und psychische Folgen bei Klienten sollten ausdrücklich eingeschlossen sein.
AnwaltAnwalts-Haftpflicht mit erhöhter Summe, Cyberversicherung (Kanzlei), Inhalts­versicherung BüroDie gesetzliche Mindestsumme ist die Untergrenze. Bei hohen Streitwerten lohnt eine höhere Summe, und die Jahreshöchstleistung muss zur Zahl der Mandate passen.
GmbH-GFBetriebs- und IT-Berufshaftpflicht, D&O-Versicherung (Investor-Druck), Cyberversicherung mit hoher SummeDie persönliche Haftung als Geschäftsführer läuft nicht über die Betriebs­haftpflicht, sondern über die D&O. Die Cyber-Summe sollte zur Menge der Kundendaten passen.

Annahmen, die im Ernstfall teuer werden

Diese Halbwahrheiten kennen wir aus der Beratung von Selbstständigen und Geschäftsführern.

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Annahme
Was gilt
Als Solo-Selbstständiger bin ich über meine Privathaftpflicht abgedeckt.
Nein. Berufliche und gewerbliche Tätigkeiten schließt die Privathaftpflicht in der Regel aus. Einzelne Tarife versichern eine kleine selbstständige Nebentätigkeit bis zu einer Umsatzgrenze mit, für deine Selbstständigkeit selbst brauchst du eine eigene Gewerbe­haftpflicht.
Ohne Mitarbeiter brauche ich keine Betriebs­haftpflicht.
Auch Solo-Selbstständige haften für Schäden im eigenen Büro, beim Kunden vor Ort oder durch Werkzeuge und Geräte. Schon ein Kabel-Stolperer kann fünfstellig werden.
Die Pflicht-Mindestsumme reicht für unseren Anwaltsberuf.
Die 250.000 € nach § 51 Abs. 4 BRAO sind eine Untergrenze, keine Bedarfsgröße. Mit vorformulierten Mandatsbedingungen lässt sich die Haftung für einfache Fahrlässigkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO nur auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungs­summe begrenzen, und nur, soweit dafür Versicherungs­schutz besteht.
Eine Standard-Berufshaftpflicht reicht für unsere IT-Tätigkeit.
Programmierfehler, Datenverlust und USA-Mandate sind in Standard-VSH oft nicht oder nur mit Klausel gedeckt. IT-Freelancer brauchen einen branchen­spezifischen IT-HP-Tarif.
Cyber-Schäden sind über die Berufshaftpflicht mitversichert.
Berufs-/Betriebs­haftpflicht deckt in der Regel nur Schäden bei Dritten. Eigene Cyber-Schäden (Lösegeld, Daten­wiederherstellung, Krisenmanagement) sind nicht enthalten und brauchen eine separate Cyberversicherung.
Wirft uns ein Kunde einen Fehler vor, zahlt die Berufshaftpflicht automatisch.
Sie prüft zuerst, ob du überhaupt haftest. Unberechtigte Forderungen wehrt sie ab, berechtigte zahlt sie bis zur Versicherungs­summe. Ausgeschlossen bleiben in der Regel vorsätzlich verursachte Schäden und die reine Vertragserfüllung, also das Nachbessern deiner eigenen Arbeit.
Vereinfacht. Was in deinem Fall gilt, steht in den Bedingungen des einzelnen Tarifs.

Quelle: § 51 Abs. 4, § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO

Häufige Fragen zur Gewerbehaftpflicht

Was ist der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Gewerbehaftpflicht?

Gewerbehaftpflicht ist der Oberbegriff für alle gewerblichen Haftpflichtversicherungen, die Berufshaftpflicht ist eine Unterart davon. Berufshaftpflicht (auch Vermögens­schaden­haftpflicht, VSH) deckt in der Regel finanzielle Schäden durch Beratungsfehler. Andere Varianten der Gewerbehaftpflicht sind die Betriebshaftpflicht (Personen-/Sachschäden) und branchenspezifische Tarife.

Welche Gewerbehaftpflicht brauche ich als IT-Freelancer?

IT-Freelancer brauchen eine spezielle IT-Haftpflicht (auch IT-Berufshaftpflicht oder IT-VSH genannt). Sie deckt in der Regel Vermögensschäden durch Programmierfehler, fehlerhafte Beratung, Datenverlust oder verspätete Deadlines. Standardmäßig sollte sie auch USA/Kanada-Risiken einschließen, wenn du internationale Kunden hast. Beitrag typisch 400-1.500 €/Jahr.

Richtwert, abhängig von Tarif und Risiko, Stand 10/2026.

Was kostet eine Gewerbehaftpflicht?

Die Beiträge variieren stark nach Branche, Umsatz und Versicherungssumme. Solo-Berater zahlen typisch 200-500 €/Jahr für eine Berufshaftpflicht, IT-Freelancer 400-1.500 €. Heilpraktiker liegen bei 250-500 €, Anwälte mit Pflicht-Mindestsumme 250.000 € ab 800 €/Jahr. Cyber-Erweiterungen kosten 200-600 € zusätzlich.

Richtwert, abhängig von Tarif und Risiko, Stand 10/2026.

Welche Berufe brauchen eine Pflicht-Haftpflicht?

Pflicht-Haftpflicht haben in Deutschland: Ärzte und Heilberufe, Anwälte (250.000 € Mindestsumme), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Notare, Berufsbetreuer, Versicherungsmakler und Finanzberater. Für alle anderen Selbstständigen ist die Gewerbehaftpflicht freiwillig, aber faktisch kaum wegzudenken wegen unbegrenzter persönlicher Haftung.

Quelle: BRAO, § 51 Abs. 4 Satz 1

Brauche ich Berufshaftpflicht UND Betriebshaftpflicht?

Beratende Berufe brauchen oft beide. Berufshaftpflicht deckt in der Regel Vermögensschäden (z.B. falsche IT-Empfehlung führt zu Datenverlust). Betriebs­haftpflicht deckt in der Regel Personen- und Sachschäden (z.B. Kunde stürzt im Büro). Es gibt Kombi-Tarife, die beide Bereiche in einem Vertrag abdecken, günstiger als zwei Einzelverträge, aber nicht immer leistungsstärker.

Bin ich als Solo-Selbstständiger ohne Mitarbeiter pflichtversichert?

Nein, gesetzliche Pflichtversicherung gibt es nur für die oben genannten Berufe (Anwälte, Architekten etc.). Als Solo-Selbstständiger ohne Pflicht-Beruf ist die Gewerbehaftpflicht freiwillig, aber faktisch kaum wegzudenken, weil du als natürliche Person mit deinem Privatvermögen unbegrenzt haftest.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei Gewerbehaftpflicht sein?

Das hängt stark vom Beruf ab: Wer Personenschäden verursachen kann, etwa in Heilberufen, braucht höhere Summen als ein reiner Berater, und für Anwälte und Steuerberater gelten gesetzlich mindestens 250.000 Euro je Versicherungsfall (§ 51 Abs. 4 BRAO, § 52 Abs. 1 DVStB). Wichtig ist auch die Jahreshöchstleistung: Ist sie zu knapp bemessen, kann ein einziger Großschaden den Vertrag für den Rest des Jahres ausschöpfen.

Quelle: BRAO, § 51 Abs. 4 Satz 1

Was ist eine Tätigkeitsschäden-Klausel und brauche ich die?

Eine Tätigkeitsschäden-Klausel deckt je nach Tarif Schäden an Sachen, an denen oder mit denen du arbeitest. Klassischer Fall: Handwerker beschädigt während der Arbeit das Gewerk eines Vorgewerks. Diese Klausel ist nicht in jedem Tarif Standard und sollte für Handwerker, IT-Dienstleister mit Kunden-Zugriff und Wartungs-Gewerbe explizit eingeschlossen werden.

Wann zahlt die Gewerbehaftpflicht NICHT?

Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung sind in jedem Tarif ausgeschlossen. Vertragsstrafen ohne nachgewiesenen wirtschaftlichen Schaden sind oft ausgeschlossen. Schäden an eigenen Sachen (deinem Laptop, Bürogerät) deckt die Inhaltsversicherung, nicht die Haftpflicht. Schäden zwischen Mitversicherten (z.B. zwei GmbH-Geschäftsführer untereinander) sind ohne D&O nicht abgedeckt.

Welche Gewerbehaftpflicht passt zu deinem Beruf?

20 Minuten Erstgespräch, kostenlos und ohne Verkaufsdruck. Wir gehen dein Tätigkeitsfeld durch und wir sagen dir, welche Variante für dich passt.

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