Die Vorstellung, bei Krankheit plötzlich ohne Einkommen dazustehen, ist beängstigend, oft verbunden mit dem Gedanken, eine Krankentagegeldversicherung hätte immer lange Wartezeiten, besonders wenn du schnellen Schutz suchst.
Diese Annahme kann sich als gefährlich erweisen. Ein unerwarteter Einkommensausfall trifft dich schneller und härter als gedacht, und die üblichen Wartefristen wirken dann wie eine zusätzliche Hürde.
Ich ordne hier ein, was wirklich hinter dem Begriff „Krankentagegeldversicherung ohne Wartezeit“ steckt, welche Möglichkeiten du hast und wie du dich optimal und zügig absicherst.
Das Wichtigste auf einen Blick
Viele Versicherte wünschen sich eine Krankentagegeldversicherung, die sofort ohne Wartezeit schützt. Dabei vermischen sich oft die Begriffe „ohne Wartezeit“ und „ohne Gesundheitsprüfung“, was zu Missverständnissen führt. Dieser Beitrag beleuchtet, unter welchen genauen Bedingungen eine Krankentagegeldversicherung tatsächlich ohne die üblichen Wartefristen startet.
- Wartezeit ist nicht Karenzzeit: Die Wartezeit läuft ab Versicherungsbeginn und ist nach drei Monaten erledigt. Die Karenzzeit ist etwas anderes und bleibt dauerhaft: Sie legt fest, ab welchem Tag einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, zum Beispiel ab dem 15., 22. oder 43. Tag. Wer beides verwechselt, kauft am eigenen Bedarf vorbei.
- Sofortiger Schutz ist möglich, aber nur in klaren Fällen: Die allgemeine Wartezeit von drei Monaten entfällt bedingungsgemäß bei Arbeitsunfähigkeit durch Unfall, sie kann auf Grund einer ärztlichen Untersuchung erlassen werden und sie wird bei nahtlosem Wechsel aus einem Vorvertrag angerechnet. Einen generellen Verzicht ohne einen dieser Gründe gibt es am Markt praktisch nicht.
- Der Erlass ist eine Einzelfallentscheidung: Ob der Versicherer die drei Monate erlässt, entscheidet er anhand des ärztlichen Zeugnisses und seiner Annahmerichtlinien. Es ist kein Tarifmerkmal, das du im Preisvergleich ankreuzen kannst.
- Ohne Wartezeit heißt nicht ohne Gesundheitsfragen: Die Gesundheitsprüfung im Antrag findet in jedem Fall statt. Ein Krankentagegeld ganz ohne Gesundheitsfragen gibt es am deutschen Markt nicht.
- Unfälle ohne Wartezeit: Nach den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (§ 3 MB/KT) entfällt die allgemeine Wartezeit bei Unfällen. Bei Krankheiten gilt sie dagegen. Die vereinbarte Karenzzeit bleibt in beiden Fällen bestehen.
Im Folgenden gehe ich durch, in welchen Konstellationen die allgemeine Wartezeit tatsächlich entfällt, worauf du im Bedingungswerk achten musst und wie du den Schutz findest, der zu deiner Situation passt. Welcher Tarif am Ende passt, hängt an deinem Beruf, deinem Nettoeinkommen und deiner Gesundheitshistorie, das schaue ich mir mit dir konkret an.
Was bedeutet „Krankentagegeld ohne Wartezeit“ wirklich?
Eine Krankentagegeldversicherung hilft dir, finanzielle Einbußen bei längerer Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. Was genau bedeutet Wartezeit in diesem Kontext? Sie ist eine vertraglich festgelegte Zeitspanne nach Vertragsabschluss, in der der Versicherer noch keine Leistungen erbringt, selbst wenn du arbeitsunfähig wirst. Eine typische allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Musst du innerhalb dieser drei Monate krankheitsbedingt aussetzen, erhältst du kein Krankentagegeld.
Noch wichtiger ist ein zweiter Begriff, an dem die meisten Missverständnisse hängen: die Karenzzeit. Wartezeit und Karenzzeit sind nicht dasselbe. Die Wartezeit betrifft den Vertragsbeginn und ist nach drei Monaten ein für alle Mal vorbei. Die Karenzzeit betrifft jeden einzelnen Krankheitsfall und bleibt dauerhaft bestehen: Sie bestimmt, ab welchem Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld fließt. Übliche Stufen sind der 15., 22., 29. oder 43. Tag. Wenn du also einen Tarif ganz ohne Wartezeit abschließt, aber eine Karenzzeit ab dem 43. Tag vereinbarst, bekommst du bei einer dreiwöchigen Grippe trotzdem keinen Cent. Für Selbstständige ohne große Rücklagen ist die Karenzzeit deshalb die deutlich wichtigere Stellschraube als die Wartezeit. Eine kurze Karenzzeit kostet spürbar mehr Beitrag, deswegen lohnt es sich, sie an den eigenen Liquiditätspuffer zu koppeln statt an das Bauchgefühl.
Neben der allgemeinen Wartezeit gibt es auch besondere Wartezeiten, die oft für spezifische Behandlungen oder Krankheitsbilder gelten. Im Krankentagegeld betrifft das nach den Musterbedingungen die Entbindung mit acht Monaten (§ 3 MB/KT). Psychotherapie und Zahnersatz gehören dagegen in die Krankheitskostenversicherung und nicht hierher, denn das Krankentagegeld erstattet keine Behandlungskosten, sondern ersetzt deinen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit. Der Sinn dahinter ist derselbe: Niemand soll kurz vor einem planbaren und absehbaren Ausfall noch schnell einen Vertrag abschließen.
Viele verwechseln den Begriff „ohne Wartezeit“ mit „ohne Gesundheitsprüfung“. Das ist ein entscheidender Irrtum. Ein Tarif „ohne Wartezeit“ bedeutet lediglich, dass die oben genannten Zeitspannen ab Vertragsbeginn entfallen. Er bedeutet nicht, dass du ab dem ersten Krankheitstag Geld bekommst. Wann die Zahlung startet, regelt die Karenzzeit, also der Tag der Arbeitsunfähigkeit, ab dem der Versicherer leistet. Üblich sind der 15., 22., 29. oder 43. Tag, und je später die Karenzzeit, desto günstiger der Beitrag. Merksatz: Die Wartezeit zählt ab Vertragsbeginn, die Karenzzeit ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Ein Tarif ohne Wartezeit mit Karenzzeit ab dem 43. Tag zahlt dir in den ersten sechs Wochen Krankheit keinen Cent. Die Gesundheitsprüfung bleibt jedoch ein wichtiger Bestandteil des Antragsprozesses und ist oft sogar detaillierter, wenn auf Wartezeiten verzichtet wird.
Versicherer legen Wartezeiten aus versicherungsmathematischen Gründen fest. Sie wollen verhindern, dass Personen, die bereits eine Krankheit absehbar haben oder sich nicht gut fühlen, kurzfristig eine Versicherung abschließen und sofort Leistungen beanspruchen. Der Fachbegriff dafür ist Antiselektion, also die gezielte Auswahl durch den Antragsteller und nicht durch den Versicherer. Wartezeiten halten deshalb die Beiträge für alle stabil. Und wenn du nicht nur ein paar Wochen, sondern dauerhaft ausfällst, ist ohnehin nicht das Krankentagegeld das richtige Werkzeug, sondern die Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Typischer Fehler: Du siehst „ohne Wartezeit“ und denkst, dass keine Gesundheitsfragen gestellt werden müssen oder bestehende Beschwerden sofort abgesichert sind.
- Vermeidung: Lies die Versicherungsbedingungen genau. Prüfe immer, ob der Verzicht auf die Wartezeit an eine umfassende Gesundheitsprüfung gekoppelt ist.
- Deine Checkliste:
- Gibt es eine allgemeine Wartezeit im Tarif?
- Gibt es besondere Wartezeiten für bestimmte Krankheiten/Behandlungen?
- Wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, auch wenn die Wartezeit entfällt?
- Welche Auswirkungen hat die Wartezeit auf deine individuelle Planung?
Realistische Optionen für sofortigen Krankentagegeldschutz
Wie lässt sich ein sofortiger Krankentagegeldschutz erreichen? Wichtig vorweg: Die Gesundheitsprüfung im Antrag findet immer statt, ob mit oder ohne Wartezeit. Sie ist also keine Gegenleistung für den Wartezeitverzicht. Der klassische Weg zum Erlass der Wartezeit ist eine ärztliche Untersuchung, deren Ergebnis du dem Versicherer bei Vertragsabschluss vorlegst. Die marktgängigen Bedingungswerke für die Krankentagegeldversicherung sehen diesen Wartezeiterlass auf Grund einer ärztlichen Untersuchung ausdrücklich vor. Fällt das ärztliche Zeugnis unauffällig aus, kann der Versicherer auf die drei Monate verzichten.
Es gibt spezielle Tarife am Markt, die von vornherein keine allgemeine Wartezeit vorsehen. Solche Angebote richten sich oft an junge, gesunde Personen, die lückenlos versichert sein möchten. Die Versicherer prüfen hier besonders genau deine Angaben zu Vorerkrankungen und Lebensstil. Oft sind diese Tarife mit strengeren Annahmerichtlinien verbunden oder erfordern zusätzliche medizinische Unterlagen, um das Risiko korrekt einzuschätzen.
Eine häufige Ausnahme vom Wartezeit-Prinzip ist die Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls. Bei einem plötzlich von außen auf den Körper wirkenden Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt, entfällt die allgemeine Wartezeit nach den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung. Das ist keine Kulanz einzelner Anbieter, sondern Bedingungsstandard. Das bedeutet, wenn du morgen stürzt und dir ein Bein brichst, ist die Arbeitsunfähigkeit versichert, auch wenn der Vertrag erst zwei Wochen alt ist. Ausgezahlt wird trotzdem erst ab dem Tag, den deine Karenzzeit vorgibt: Bei einer Karenzzeit ab dem 43. Tag beginnt die Zahlung auch nach einem Unfall erst in der siebten Woche. Der Wegfall der Wartezeit zieht also den Versicherungsschutz nach vorn, nicht den ersten Zahltag.
Ein Wechsel von einer bestehenden Krankentagegeldversicherung kann ebenfalls zu einem sofortigen Schutz führen. Viele Versicherer rechnen die bereits bei einem Vorversicherer verbrachte Wartezeit an oder verzichten bei einem nahtlosen Übergang auf eine erneute Wartezeit. Dies setzt voraus, dass der neue Vertrag direkt an den alten anschließt und der Leistungsumfang ähnlich bleibt. Die Anrechnung von Vorversicherungszeiten ist in den Musterbedingungen angelegt, die konkrete Handhabung steht aber in den Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers. Ganz wichtig dabei: Kündige den alten Vertrag erst, wenn der neue policiert ist. Wird der Antrag abgelehnt oder nur mit Ausschluss angenommen, stehst du sonst ganz ohne Schutz da.
Bevor du über Wartezeiten nachdenkst, lohnt ein Blick auf deine Ausgangslage, denn sie entscheidet, wie eilig es überhaupt ist. Als Angestellter bekommst du sechs Wochen Entgeltfortzahlung, danach greift das gesetzliche Krankengeld, also ab dem 43. Tag. Das Krankengeld beträgt nach § 47 SGB V 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, und davon gehen noch deine Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Genau diese Lücke füllt ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag. Bist du hauptberuflich selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert, hast du zunächst gar keinen Krankengeldanspruch. Du kannst ihn über eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V zum allgemeinen Beitragssatz hinzunehmen, dann läuft er ebenfalls erst ab dem 43. Tag, oder über einen Wahltarif Krankengeld nach § 53 Abs. 6 SGB V, der auch frühere Zahlungszeitpunkte vorsieht, dafür aber in der Regel eine dreijährige Bindung an die Kasse mit sich bringt. Wer privat krankenversichert ist, hat gar keinen gesetzlichen Anspruch und braucht das Krankentagegeld zwingend.
- Typischer Fehler: Du gehst davon aus, dass ein Unfall automatisch und ohne jegliche Prüfung sofort Leistungen auslöst, ohne die Definition im Vertrag zu kennen.
- Vermeidung: Lerne, was dein Vertrag als „Unfall“ definiert und wann die Wartezeit entfällt. Ein Bandscheibenvorfall durch falsches Heben ist oft keine Unfallfolge im Sinne der Bedingungen.
- Deine Checkliste:
- Wird bei dem Tarif eine umfassende Gesundheitsprüfung verlangt?
- Enthält der Tarif eine Wartezeit-Ausnahme für Unfälle?
- Welche Bedingungen gelten für einen Anbieterwechsel ohne neue Wartezeit?
- Bin ich bereit, detaillierte Gesundheitsinformationen offenzulegen?
Wartezeitverzicht in der Praxis: Was der Versicherer dafür verlangt
Worauf kommt es an, wenn der Vertrag ohne die drei Monate Wartezeit starten soll? Hier geht es nur um die Punkte, die unmittelbar am Wartezeitverzicht hängen: den Umfang der Gesundheitsprüfung und die Frage, was der Versicherer im Gegenzug an Zuschlägen oder Ausschlüssen verlangt. Die allgemeinen Auswahlkriterien wie Leistungsdauer, Nachleistung, Beitragsstabilität und Anpassungsrechte habe ich wie du deinen Verdienstausfall berechnest und absicherst aufbereitet.
Die Art und Tiefe der Gesundheitsfragen ist bei Tarifen ohne Wartezeit besonders wichtig. Der Versicherer möchte dein Risiko genau einschätzen, wenn er auf die Wartezeit verzichtet. Erwarte detaillierte Fragen zu Krankenhausaufenthalten, Behandlungen, Medikamenteneinnahme und auch zu psychischen Belastungen der letzten Jahre. Eine vollständige und ehrliche Offenlegung ist essenziell. Bei falschen oder unvollständigen Angaben kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen (§§ 19 bis 21 VVG). Sein Rücktrittsrecht endet grundsätzlich fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung erst nach zehn Jahren (§ 21 Abs. 3 VVG).
Es kann Kompromisse geben, wenn du einen Tarif ohne Wartezeit wählst. Solche Tarife sind unter Umständen teurer, da das sofortige Risiko für den Versicherer höher ist. Auch können bestimmte Vorerkrankungen oder Risikofaktoren ausgeschlossen werden, anstatt die Versicherung komplett abzulehnen. Vielleicht gibt es auch eine Begrenzung der maximalen Bezugsdauer des Krankentagegeldes für bestimmte Fälle. Wer privat krankenversichert ist und eine bekannte Migräne-Vorgeschichte hat, könnte in einem Beispielszenario einen Risikozuschlag erhalten oder Migräneattacken von der Leistung ausgenommen sehen.
Frage vor dem Antrag gezielt nach den Annahmerichtlinien und nach möglichen Ausschlüssen bei Vorerkrankungen. Genau diese beiden Punkte entscheiden darüber, ob ein Wartezeiterlass für dich überhaupt erreichbar ist, und sie stehen nicht im Tarifblatt, sondern in den internen Richtlinien des Versicherers. Deshalb ist bei Vorerkrankungen die anonyme Risikovoranfrage der sichere Weg: Sie klärt vorab, wie dein Gesundheitsbild bewertet wird, ohne dass eine Ablehnung in deiner Antragshistorie auftaucht.
Ein Punkt geht in der Wartezeit-Debatte fast immer unter: Die Höhe des Krankentagegeldes ist gesetzlich gedeckelt. Nach § 192 Abs. 5 VVG darf das Krankentagegeld zusammen mit sonstigen Krankentagegeldern und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen aus deiner beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen. Der Versicherer darf dieses Einkommen im Leistungsfall prüfen und Nachweise verlangen, in der Praxis über die Einkommensteuerbescheide der letzten Jahre. Sinkt dein Nettoeinkommen dauerhaft ab, kann der Versicherer nach § 4 Abs. 4 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung das Tagegeld und den Beitrag entsprechend herabsetzen, und du bist verpflichtet, ein solches Absinken anzuzeigen. Für Selbstständige mit schwankenden Jahren heißt das ganz praktisch: Prüfe die vereinbarte Tagegeldhöhe regelmäßig, sonst zahlst du über Jahre Beitrag für einen Betrag, den du im Ernstfall nie ausgezahlt bekommst.
- Typischer Fehler: Du entscheidest dich ausschließlich nach dem Kriterium „ohne Wartezeit“ und übersiehst dabei höhere Prämien oder spezifische Leistungseinschränkungen.
- Vermeidung: Vergleiche immer den Gesamtpreis, den vollen Leistungsumfang und die Annahmekonditionen. Ein vermeintlicher Vorteil kann teuer erkauft sein.
- Deine Checkliste:
- Wie detailliert sind die Gesundheitsfragen und kann ich diese ehrlich beantworten?
- Ist die Prämie für den Wartezeit-Verzicht angemessen?
- Gibt es Ausschlüsse oder Einschränkungen aufgrund meiner Gesundheitshistorie?
- Gilt der Wartezeiterlass auch dann, wenn ich das Tagegeld später erhöhe, oder läuft für den Erhöhungsbetrag eine neue Wartezeit?
Häufige Missverständnisse und Fallstricke vermeiden
Gibt es wirklich eine Krankentagegeldversicherung ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung? Ein weit verbreiteter Mythos ist die Annahme, eine solche Absicherung sei komplett ohne Wartezeit und ohne jegliche Gesundheitsprüfung erhältlich. Dies ist nicht der Fall. Ein Versicherer muss dein individuelles Risiko bewerten, um kalkulierbare Beiträge anbieten zu können. Würde auf beides verzichtet, wäre das System unfinanzierbar, da jeder mit bestehenden Krankheiten sofort Leistungen beanspruchen könnte.
Vorerkrankungen beeinflussen die Möglichkeit eines Wartezeit-Verzichts erheblich. Wenn du bereits chronische Beschwerden hast oder in jüngster Vergangenheit ernsthaft erkrankt warst, wird ein Versicherer dies bei der Risikoprüfung berücksichtigen. Dies kann dazu führen, dass der Versicherer einen Risikozuschlag verlangt, bestimmte Erkrankungen von der Leistung ausschließt oder den Antrag ganz ablehnt. Alternativen könnten spezielle Tarife für Menschen mit Vorerkrankungen sein, die aber meist mit längeren Wartezeiten oder höheren Prämien verbunden sind.
Der teuerste Irrtum beim Krankentagegeld hat allerdings gar nichts mit der Wartezeit zu tun. Das Krankentagegeld zahlt nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Wird aus der Arbeitsunfähigkeit Berufsunfähigkeit, endet die Leistungspflicht, und nach § 15 Abs. 1 Buchstabe b der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung endet das Versicherungsverhältnis für die betroffene Person. Viele Bedingungswerke zahlen noch eine kurze Übergangszeit weiter, üblich sind drei Monate, wie lange genau steht in deinem Vertrag. Genau an dieser Stelle muss die Berufsunfähigkeitsversicherung übernehmen. Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung sind also keine Alternativen, sondern zwei Bausteine, die lückenlos aneinander anschließen müssen. Wer nur Krankentagegeld hat, steht ausgerechnet im schwersten Fall ohne Einkommen da.
Eine genaue Prüfung des Kleingedruckten ist unerlässlich. Viele Antragsteller überfliegen die Vertragsbedingungen und sind später überrascht. Achte besonders auf Klauseln zu Wartezeiten, eventuellen Ausschlüssen bestimmter Krankheiten und den genauen Annahmerichtlinien. Ein Selbstständiger, der zum Beispiel eine Arthrose in den Knien hat, sollte prüfen, ob dieser Zustand oder Folgeerkrankungen davon von vornherein ausgeschlossen sind oder zu welcher Wartezeit sie führen würden.
Die Wichtigkeit einer ehrlichen Beantwortung von Gesundheitsfragen kann nicht genug betont werden. Verschweigst du relevante Informationen oder machst wissentlich falsche Angaben, riskierst du im Leistungsfall die Verweigerung der Zahlung. Rechtsgrundlage sind die §§ 19 bis 22 VVG zur vorvertraglichen Anzeigepflicht. Je nach Verschulden kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen, rückwirkend anpassen oder bei arglistiger Täuschung anfechten. Diese Rechte sind allerdings befristet: Nach § 21 Abs. 3 VVG erlöschen sie fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Anzeigepflichtverletzung erst nach zehn Jahren. Ein Rücktritt führt zu finanziellen Verlusten und erschwert zudem zukünftige Versicherungsabschlüsse. Sei transparent, um späteren Ärger zu vermeiden.
- Typischer Fehler: Du gibst Gesundheitsfragen unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß an, um einen Wartezeit-Verzicht zu erhalten.
- Vermeidung: Nimm dir Zeit, alle Gesundheitsfragen sorgfältig und ehrlich zu beantworten. Hole dir bei Unsicherheiten ärztliche Unterstützung oder frage den Versicherer direkt.
- Deine Checkliste vor dem Antrag:
- Sind alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet?
- Habe ich alle Ausschlüsse und Sonderbedingungen verstanden?
- Kennt die Versicherung alle relevanten Vorerkrankungen und Behandlungen?
- Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ich Falschangaben mache?
Drei Punkte, die wichtiger sind als die Wartezeit
Bevor du über den Wartezeitverzicht nachdenkst, kläre, was im Krankheitsfall ohnehin schon fließt. Bist du hauptberuflich selbstständig und gesetzlich versichert, hast du nämlich standardmäßig gar keinen Krankengeldanspruch. Du musst ihn aktiv wählen. Entweder über die Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V, dann zahlt die Kasse Krankengeld ab der siebten Woche und du zahlst den allgemeinen statt des ermäßigten Beitragssatzes. Oder über einen Wahltarif Krankengeld deiner Kasse nach § 53 Abs. 6 SGB V, der einen früheren Beginn vorsehen kann. Die Wahlerklärung bindet dich bis zum Ende deiner Mitgliedschaft, der Wahltarif drei Jahre (§ 53 Abs. 8 SGB V). Diese Bindung ist der Grund, warum die Reihenfolge zählt: erst klären, was die Kasse leistet, dann die private Ergänzung passgenau darüberlegen.
Der zweite Punkt ist die Höhe. Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Krankentage- und Krankengeldern dein Nettoeinkommen nicht übersteigen. Sinkt dein Einkommen dauerhaft, darf der Versicherer das vereinbarte Tagegeld samt Beitrag herabsetzen (§ 4 Abs. 4 MB/KT). Für Selbstständige ist das der wunde Punkt, weil der Gewinn schwankt und im Leistungsfall nachgewiesen werden muss. Wer zu hoch abschließt, zahlt über Jahre für einen Betrag, den er im Ernstfall nie ausgezahlt bekommt. Hier liest du im Detail, wie du die richtige Tagegeld-Höhe berechnest.
Der dritte Punkt ist die Steuer. Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung sind steuerfrei und unterliegen, anders als das gesetzliche Krankengeld, nicht dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 EStG erfasst nur das gesetzliche Krankengeld). Die Beiträge gehören im Gegenzug nicht zur Basisabsicherung, sondern zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG und wirken sich in der Praxis meist nicht mehr aus, weil die Höchstbeträge durch Kranken- und Pflegeversicherung schon ausgeschöpft sind. Die verbindliche Beurteilung für deinen Fall gehört zu deinem Steuerberater.
Fazit
Auch wenn eine Krankentagegeldversicherung ohne jede Wartezeit oder Gesundheitsprüfung selten ist, existieren dennoch Wege zu einem schnellen und passenden Schutz. Wichtig ist der Schutz vor allem für Selbstständige und Freiberufler, weil bei ihnen ab dem ersten Krankheitstag Umsatz fehlt. Angestellte bekommen zunächst sechs Wochen Entgeltfortzahlung und danach Krankengeld von der Krankenkasse, das aber spürbar unter dem gewohnten Nettoeinkommen liegt. Für sie geht es also um die Lücke ab der siebten Woche, nicht um Schutz ab Tag eins.
Um die ideale Absicherung für deine individuelle Situation zu finden, melde dich gern bei mir. Ich schaue mir mit dir an, welche Karenzzeit zu deinen Rücklagen passt, welche Tagegeldhöhe dein Nettoeinkommen nach § 192 Abs. 5 VVG überhaupt hergibt und wie Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung bei dir ineinandergreifen.