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Krankentagegeld
Angestellte bekommen sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach nur noch Krankengeld, also deutlich weniger als das gewohnte Gehalt. Selbstständige bekommen oft gar nichts. Das Krankentagegeld schließt genau diese Lücke mit einem festen Tagessatz.
Wofür ist sie da
Ein längerer Ausfall trifft nicht nur die Gesundheit, sondern auch das Konto. Drei typische Situationen, in denen das Krankentagegeld den Unterschied macht.
Gut zu wissen
- Krankengeld erst spät: Selbstständige in der gesetzlichen Kasse haben oft erst ab dem 43. Tag Anspruch.
- Gedeckeltes Krankengeld: Das gesetzliche Krankengeld liegt bei rund 70 Prozent vom Brutto und ist nach oben begrenzt.
- Lange Ausfallzeiten: Psychische Erkrankungen und schwere Diagnosen können zu monatelangem Ausfall führen.
- Fixkosten laufen weiter: Miete, Kredit und Versicherungen warten nicht, bis du wieder gesund bist.
- Fester Tagessatz: Das Krankentagegeld zahlt im Rahmen des Vertrags einen vorab vereinbarten Betrag pro Tag, egal wie das Krankengeld ausfällt.
- Auch für Angestellte: Die Krankengeld-Lücke trifft jeden, dessen Gehalt höher ist als das gesetzliche Krankengeld.
Quelle: § 47 Abs. 1 SGB V (gesetze-im-internet.de, abgerufen 06.10.2026)
Wer braucht sie
Krankentagegeld lohnt sich, wenn …
- Du bist selbstständig und hast keine Lohnfortzahlung: Dein Einkommen fällt mit dem ersten Krankheitstag weg, das Tagegeld fängt das nach der vereinbarten Karenzzeit auf.
- Dein Einkommen hängt an deiner Arbeitskraft: Freiberufler, Solo-Selbstständige, Handwerker mit schwankendem Einkommen.
- Du hast laufende Fixkosten: Miete, Kredit oder Versicherungen laufen auch im Krankheitsfall weiter.
- Du willst die Krankengeld-Lücke schließen: Auch als Angestellter, wenn das Krankengeld dein Gehalt nicht abdeckt.
Eher nicht nötig, wenn …
- Du hast Rücklagen für viele Monate ohne Einkommen: Dann trägt dein Polster eine längere Krankheit selbst.
- Du bist verbeamtet: Beihilfe und Bezüge laufen im Krankheitsfall in der Regel weiter.
- Dein Schutz deckt das Risiko bereits ab: Wenn ein bestehender Vertrag die Phase schon abdeckt, prüfen wir das gemeinsam.
Quelle: § 3 Abs. 1 EntgFG (Entgeltfortzahlung nur für Arbeitnehmer)
Was versichert ist und was nicht
Es ersetzt dein wegfallendes Einkommen mit einem festen Tagessatz. Das sind die wichtigsten Bausteine, die wir gemeinsam festlegen.
Was in deinem Fall gilt, steht in den Bedingungen des einzelnen Tarifs.
In der Regel versichert
- Tägliches Krankentagegeld: Ein fester, mit dir vereinbarter Tagessatz bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit, vom ersten Tag nach der Karenzzeit an.
- Flexible Karenzzeit: Wählbar ab Tag 4, 8, 15, 22 oder 43. Je kürzer die Karenzzeit, desto früher kann der Versicherer zahlen und desto höher ist der Beitrag.
- Schutz auch im Ausland: Die meisten Tarife zahlen das Krankentagegeld auch, wenn du im Ausland erkrankst, auf Wunsch passen wir den Geltungsbereich gezielt an.
- Stationärer Schutz: Auch bei einem Krankenhausaufenthalt wird das Tagegeld weiter gezahlt, viele Tarife ergänzen das um ein Krankenhaustagegeld.
- Nachversicherungsgarantie: Bei Gehaltserhöhung oder Lebensereignissen wie Hochzeit oder Kind kannst du den Schutz oft ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
- Beitragsfreistellung bei Leistung: Solange du Krankentagegeld beziehst, entfällt in vielen Tarifen der Beitrag für die Versicherung.
In der Regel nicht versichert
- Arbeitsunfähigkeit durch Kriegsereignisse, durch vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle und während Entziehungsmaßnahmen, außerdem Kur- und Sanatoriumsaufenthalte, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht. Mit Eintritt der Berufsunfähigkeit endet der Vertrag in der Regel; eine dauerhafte Einkommenslücke deckt eine Berufsunfähigkeitsversicherung, je nach Tarif.
Quelle: Tarifbedingungen eines Krankentagegeldtarifs für Selbstständige, Stand 07/2026, Ziff. 2.2 (Karenzzeiten); Allgemeine Versicherungsbedingungen eines Krankentagegeldtarifs, Stand 02/2023, § 5 Abs. 1 und § 15 Abs. 1 (Ausschlüsse, Vertragsende)
Welche Bausteine du wirklich brauchst, hängt von deiner Situation ab: Selbstständige brauchen meist eine breitere Absicherung, Angestellte oft nur die Ergänzung zum Krankengeld. Das klären wir gemeinsam im Check.
Beispielszenarien
Frei erfundene, aber typische Situationen. Keine echten Fälle. Was der Versicherer im Einzelfall leistet, hängt vom Tarif ab.
Bandscheibenvorfall, drei Monate außer Gefecht
Beispielszenario
Ein selbstständiger IT-Berater kann nach einem Bandscheibenvorfall drei Monate nicht arbeiten.
Was ein passender Tarif typischerweise leistet
Mit Tagegeld fängt ein fester Tagessatz die Monate auf.
Burnout, sechs Monate Ausfall
Beispielszenario
Eine angestellte Projektmanagerin ist ein halbes Jahr krankgeschrieben.
Was ein passender Tarif typischerweise leistet
Ohne Krankentagegeld: Nach sechs Wochen nur noch Krankengeld, also deutlich weniger als das gewohnte Gehalt. Das Tagegeld füllt die Lücke auf das gewohnte Nettoeinkommen auf.
Komplizierter Beinbruch, acht Wochen
Beispielszenario
Als selbstständiger Handwerker stand nach dem Unfall die ganze Baustelle still.
Was ein passender Tarif typischerweise leistet
Ohne Krankentagegeld: Keine Lohnfortzahlung, Aufträge gehen verloren. Ein vereinbartes Tagegeld sichert das Grundeinkommen und die laufenden Kosten.
Was den Beitrag bestimmt
Eine Zahl ohne Kontext wäre geraten. Deshalb hier die Faktoren und daneben drei typische Stufen als Richtwert.
Oft günstiger als gedacht, gerade als Ergänzung zum Krankengeld. Diese vier Faktoren bestimmen den Beitrag.
Höhe des Tagegeldes
Je höher der vereinbarte Tagessatz, desto höher der Beitrag. Er sollte deine Fixkosten decken.
Karenzzeit
Je früher das Tagegeld einsetzt, desto teurer wird es. Ein späterer Start senkt den Beitrag.
Alter und Gesundheit
Eintrittsalter und Vorerkrankungen beeinflussen Annahme und Beitrag.
Beruf und Risikoklasse
Ein Büroberuf wird anders eingestuft als eine körperlich riskante Tätigkeit.
Selbstständige, Grundabsicherung
100 Euro pro Tag, Karenz rund 4 Wochen
80 bis 150 €
pro Monat
Selbstständige, umfassend
150 Euro pro Tag, Karenz rund 2 Wochen
150 bis 300 €
pro Monat
Angestellte, Ergänzung zum Krankengeld
Lücke zwischen Gehalt und Krankengeld
20 bis 60 €
pro Monat
Richtwerte zur Orientierung, abhängig von Tarif und Risiko, Stand 10/2026. Den Beitrag für deinen Fall berechnen wir im Vergleich.
Richtwerte zur Orientierung. Die genaue Höhe hängt von Tagessatz, Karenzzeit, Alter und Beruf ab. Den exakten Beitrag berechnen wir kostenlos im Vergleich.
Häufige Fragen
Was kostet Krankentagegeld?
Das hängt vor allem von Tagessatz, Karenzzeit, Alter und Beruf ab. Für die Ergänzung zum Krankengeld bei Angestellten geht es oft schon bei rund 20 bis 60 Euro im Monat los. Eine solide Grundabsicherung für Selbstständige liegt häufig bei rund 80 bis 150 Euro im Monat. Den exakten Beitrag berechnen wir kostenlos im Vergleich.
Richtwert, abhängig von Tarif und Risiko, Stand 10/2026.
Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankengeld?
Das gesetzliche Krankengeld zahlt die Krankenkasse im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, es beträgt rund 70 Prozent vom Brutto, maximal 90 Prozent vom Netto, und ist nach oben gedeckelt. Das private Krankentagegeld zahlt je nach Tarif einen festen, mit dir vereinbarten Tagessatz und füllt damit genau die Lücke, die das Krankengeld offenlässt. Beide ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.
Quelle: SGB V, § 47 Abs. 1 Satz 1 und 2
Warum bekomme ich als Selbstständiger oft gar nichts?
Als Selbstständiger hast du keine Lohnfortzahlung und in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Krankengeld in der Regel erst ab dem 43. Tag, und auch nur mit dem passenden Wahltarif. Bis dahin fällt dein Einkommen auf null, während Miete, Kredite und Versicherungen weiterlaufen. Genau diese Zeit sichert das Krankentagegeld ab.
Ab wann wird das Krankentagegeld gezahlt?
Ab der vereinbarten Karenzzeit, also der Zahl der Tage, die du im Krankheitsfall überbrückst. Üblich sind Karenzzeiten ab Tag 4, 8, 15, 22 oder 43. Je kürzer die Karenzzeit, desto früher kann der Versicherer zahlen und desto höher ist der Beitrag. Gut passt eine Karenz, die zur eigenen Rücklage passt: Je länger du ein Polster überbrücken kannst, desto später darf das Tagegeld einsetzen.
Quelle: Krankentagegeld-Tarif für Selbstständige und Freiberufler, Tarifstand 01.07.2026, Tarifbedingungen Ziff. 2.2, Seite im RAG nicht geführt (chunk_index 7)
Wie hoch sollte mein Krankentagegeld sein?
Eine gute Orientierung sind deine monatlichen Fixkosten. Teilst du zum Beispiel deine monatlichen Fixkosten durch dreißig, erhältst du den Tagessatz, der sie im Krankheitsfall trägt. Als Selbstständiger solltest du eher etwas mehr ansetzen, weil neben den privaten auch die laufenden Betriebskosten weitergehen. Die genaue Höhe stimmen wir im Check ab.
Brauche ich Krankentagegeld zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ja, beide ergänzen sich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift bei dauerhafter Berufsunfähigkeit, in der Regel ab sechs Monaten. Das Krankentagegeld springt bei kurz- und mittelfristiger Krankheit ein. Gerade die Lücke zwischen akuter Erkrankung und einer späteren BU-Leistung kann ohne Krankentagegeld existenzbedrohend werden.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Die meisten Tarife zahlen das Krankentagegeld auch, wenn du im Ausland erkrankst. Wenn du dich regelmäßig oder länger im Ausland aufhältst, stimmen wir den Geltungsbereich gezielt darauf ab, damit es im Ernstfall keine Überraschung gibt.
Was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt?
Bei einem stationären Aufenthalt wird das vereinbarte Krankentagegeld weiter gezahlt. Viele Tarife sehen für Krankenhauszeiten zusätzlich ein Krankenhaustagegeld vor, sodass du die Mehrkosten rund um den Aufenthalt auffangen kannst.
Was gilt bei Teilarbeitsunfähigkeit?
Die meisten Tarife leisten nur bei voller Arbeitsunfähigkeit, du musst also komplett krankgeschrieben sein. Einige Bedingungswerke zahlen auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit. Das ist ein wichtiges Kriterium bei der Tarifwahl, das wir mit dir gezielt durchgehen.
Ist Krankentagegeld steuerlich absetzbar?
Für Selbstständige sind die Beiträge in der Regel als Betriebsausgabe oder Sonderausgabe absetzbar. Die ausgezahlten Leistungen sind im Gegenzug steuerpflichtig. Die genaue steuerliche Einordnung besprechen wir im Check, damit du den Tarif sauber in deine Planung einbaust.