Wenn ein Angestellter krank wird, zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiter, danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld. Wenn du selbstständig bist, gilt beides nicht automatisch: Ohne eine aktive Entscheidung bekommst du im Krankheitsfall schlicht null Euro, egal wie lange du ausfällst.
In diesem Artikel rechne ich dir vor, was das gesetzliche Krankengeld für Selbstständige wirklich leistet, wie groß die Lücke zu deinem tatsächlichen Einkommen ist und wie du sie mit einem Krankentagegeld schließt. Die Paragrafen und Zahlen habe ich direkt am Gesetzestext geprüft, Stand August 2026.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Als hauptberuflich Selbstständiger hast du nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn du es per Wahlerklärung oder Wahltarif aktiv in deinen GKV-Schutz einschließt (§ 44 Abs. 2 SGB V).
- Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Einkommens, das deiner Beitragsberechnung zugrunde liegt, und beginnt über die Wahlerklärung erst am 43. Krankheitstag (§§ 46, 47 SGB V).
- Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt das Krankengeld 2026 rechnerisch auf 135,63 Euro pro Kalendertag, also 4.068,75 Euro im Monat.
- In den ersten sechs Wochen einer Krankheit steht ein Selbstständiger ohne zusätzliche Absicherung bei null Euro Einkommen.
- Die GKV-Reform 2027 ändert an Höhe und Dauer des Krankengelds nichts, neu ist nur die Teilkrankschreibung in drei Stufen.
Krankengeld als Selbstständiger: was du wirklich bekommst
Der Ausgangspunkt steht in § 44 Abs. 2 SGB V: Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Es sei denn, du erklärst gegenüber deiner Krankenkasse ausdrücklich, dass deine Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll. Diese sogenannte Wahlerklärung ist der Schalter, den viele Selbstständige nie umlegen, oft ohne zu wissen, dass es ihn gibt.
Die Wahlerklärung kostet: Statt des ermäßigten Beitragssatzes von 14,0 Prozent (§ 243 SGB V) zahlst du dann den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent (§ 241 SGB V), jeweils plus Zusatzbeitrag deiner Kasse. Das sind 0,6 Prozentpunkte mehr auf deine beitragspflichtigen Einnahmen, dafür bist du dem Grunde nach krankengeldberechtigt.
Beginn: erst ab dem 43. Tag
Mit der Wahlerklärung entsteht dein Anspruch nicht ab dem ersten Krankheitstag, sondern erst von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an (§ 46 SGB V). Übersetzt: Krankengeld fließt ab Tag 43. Die ersten sechs Wochen bleiben komplett unbezahlt, denn den Arbeitgeber, der in dieser Zeit das Gehalt weiterzahlt, gibt es bei dir nicht.
Höhe: 70 Prozent, aber wovon?
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des sogenannten Regelentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V). Für Selbstständige definiert § 47 Abs. 4 SGB V das Regelentgelt als den kalendertäglichen Betrag, der zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit für deine Beitragsberechnung aus Arbeitseinkommen maßgebend war. Das hat eine Konsequenz, die viele unterschätzen: Zahlst du deine GKV-Beiträge auf Basis eines niedrig angesetzten Einkommens, bekommst du auch nur 70 Prozent dieses niedrigen Werts als Krankengeld.
Nach oben deckelt die Beitragsbemessungsgrenze (§ 47 Abs. 6 SGB V). 2026 liegt sie bei 5.812,50 Euro im Monat. Gezahlt wird das Krankengeld je Kalendertag, ein voller Monat wird mit 30 Tagen angesetzt. Rechnerisch ergibt das ein maximales Regelentgelt von 193,75 Euro pro Tag, davon 70 Prozent: höchstens 135,63 Euro Krankengeld pro Kalendertag, also 4.068,75 Euro im Monat. Mehr gibt es nicht, egal wie viel du verdienst.
Dauer: 78 Wochen, dann ist Schluss
Wegen derselben Krankheit zahlt die Kasse Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Bei schweren Verläufen, etwa nach einem Unfall oder einer Krebsdiagnose, ist diese Grenze real erreichbar. Wie das Krankengeld grundsätzlich funktioniert, auch für Angestellte, habe ich im Ratgeber zum Krankengeld ausführlich beschrieben.
Die Lücke konkret beziffert (Beispielrechnung)
Wie groß die Lücke wirklich ist, zeigt sich erst beim Durchrechnen. Die beiden folgenden Szenarien sind Beispielrechnungen mit vereinfachten Annahmen: freiwillig gesetzlich versichert, Wahlerklärung abgegeben, Beiträge auf das volle Arbeitseinkommen.
Beispielrechnung 1: 4.500 Euro Gewinn im Monat
| Zeitraum | Krankengeld | Lücke zum bisherigen Einkommen |
|---|---|---|
| Tag 1 bis 42 (sechs Wochen) | 0 Euro | 4.500 Euro pro Monat, insgesamt 6.300 Euro |
| Ab Tag 43 | 105 Euro pro Kalendertag, 3.150 Euro pro Monat | 1.350 Euro pro Monat |
| Nach 78 Wochen (dieselbe Krankheit) | 0 Euro | 4.500 Euro pro Monat |
Die 105 Euro ergeben sich so: 4.500 Euro geteilt durch 30 Kalendertage sind 150 Euro Regelentgelt pro Tag, davon 70 Prozent. Dazu kommt, dass deine Fixkosten weiterlaufen, privat wie betrieblich: Büromiete, Software-Abos, Leasingraten und deine private Lebenshaltung verschwinden nicht, nur weil du im Bett liegst.
Beispielrechnung 2: 8.000 Euro Gewinn und der Deckel
Verdienst du mehr, als die Beitragsbemessungsgrenze abbildet, wächst die Lücke überproportional. Bei 8.000 Euro Monatsgewinn zahlst du Beiträge nur auf 5.812,50 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2026). Dein Krankengeld: maximal 135,63 Euro pro Kalendertag, also 4.068,75 Euro im Monat. Die Lücke ab Tag 43 beträgt damit rund 3.930 Euro, Monat für Monat. In den ersten sechs Wochen fehlen sogar rund 11.200 Euro.
Krankentagegeld: so schließt du die Lücke
Ein privates Krankentagegeld ist für Selbstständige der direkteste Weg, diese Lücke zu schließen. Es dreht die Logik um: Statt einer gesetzlich fixierten Formel wählst du selbst, wie viel Geld du ab welchem Tag bekommst.
- Höhe: Du legst einen festen Tagessatz fest, orientiert an dem, was du im Krankheitsfall tatsächlich brauchst: Lebenshaltung plus laufende Betriebskosten. Je nach Tarif ist die Höhe an dein Einkommen gekoppelt, damit du dich nicht überversicherst.
- Beginn: Die Karenzzeit wählst du beim Abschluss. Wer die ersten sechs Wochen absichern will, wählt einen frühen Leistungsbeginn; wer nur die Zeit ab dem Krankengeld ergänzen will, einen späteren mit niedrigerem Beitrag.
- Dauer: Ein Krankentagegeld kennt keine 78-Wochen-Grenze. Je nach Bedingungen zahlt es, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht. Wichtig zu wissen: Wird eine Berufsunfähigkeit festgestellt, endet die Zahlung in der Regel, dann übernimmt eine BU-Versicherung.
- Zahlweise: Geleistet wird je Kalendertag, auch am Wochenende.
Der Preis dafür: Beim privaten Krankentagegeld gibt es Gesundheitsfragen, und die Annahme hängt von deinem Gesundheitszustand ab. Wie du die passende Höhe berechnest und was im Leistungsfall genau passiert, habe ich im Beitrag Krankentagegeld: deine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit erklärt, das wiederhole ich hier nicht.
Für privat Krankenversicherte ist das Thema noch dringlicher: In der PKV gibt es kein gesetzliches Krankengeld, dort übernimmt das Krankentagegeld die Rolle des Verdienstausfallschutzes komplett. Was das bedeutet, wenn du über einen Wechsel nachdenkst, steht im Ratgeber zur PKV für Selbstständige.
GKV-Wahltarif oder privates Krankentagegeld
Neben der Wahlerklärung und dem privaten Krankentagegeld gibt es einen dritten Weg: den Krankengeld-Wahltarif deiner Kasse. § 53 Abs. 6 SGB V verpflichtet die Kassen, solche Tarife für Selbstständige anzubieten. Damit kann dein Anspruch früher entstehen als am 43. Tag, gegen eine zusätzliche Prämie, deren Höhe sich nicht nach deinem individuellen Krankheitsrisiko richtet.
| Kriterium | GKV-Wahltarif | Privates Krankentagegeld |
|---|---|---|
| Gesundheitsprüfung | keine, Prämie für alle gleich kalkuliert | ja, Gesundheitsfragen und Risikoprüfung |
| Höhe | an dein beitragspflichtiges Einkommen gekoppelt, Deckel durch die Beitragsbemessungsgrenze | Tagessatz frei wählbar, je nach Tarif bis zur Höhe deines Einkommens |
| Beginn | je nach Satzung der Kasse früher als Tag 43 möglich | Karenzzeit frei wählbar |
| Dauer | Krankengeld-Logik: 78 Wochen wegen derselben Krankheit | je nach Bedingungen bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit |
| Bindung | mindestens drei Jahre (§ 53 Abs. 8 SGB V) | je nach Vertrag kündbar |
Meine Faustregel aus der Beratung: Der Wahltarif ist eine Option, wenn deine Gesundheitshistorie ein privates Krankentagegeld schwierig macht oder du bewusst eine schlanke Lösung ohne zweiten Vertrag willst. Wer gesund ist und deutlich mehr verdient, als die Beitragsbemessungsgrenze abbildet, fährt mit einem privaten Krankentagegeld in der Regel flexibler, weil Höhe und Beginn zu deinem tatsächlichen Bedarf passen und nicht zur Beitragslogik der Kasse.
Was die GKV-Reform 2027 daran ändert (Spoiler: fast nichts)
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen und verkündet (Bundesgesetzblatt vom 29.07.2026), die Beitrags- und Leistungsregelungen wirken im Wesentlichen ab dem 01.01.2027. Beim Krankengeld gilt: Höhe (70 Prozent) und Bezugsdauer (78 Wochen innerhalb von drei Jahren) bleiben unverändert, das stellt das Bundesgesundheitsministerium in seinen FAQ ausdrücklich klar. Falls dir jemand erzählt, das Krankengeld werde 2027 verschärft: Das stimmt nicht.
Neu ist die Teilkrankschreibung: Ärzte können Arbeitsunfähigkeit künftig in drei Stufen feststellen (25, 50 oder 75 Prozent), wenn der Fall medizinisch geeignet ist und Versicherter und Arbeitgeber zustimmen. Das Konstrukt zielt erkennbar auf Angestellte; wie es bei Selbstständigen in der Praxis ankommt, bleibt abzuwarten.
Indirekt betrifft dich die Reform trotzdem: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 auf mindestens 6.112,50 Euro im Monat, weil zur regulären jährlichen Erhöhung eine einmalige Sonderanhebung um 300 Euro kommt. Der endgültige Wert steht erst fest, wenn die Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2027 erlassen ist. Damit steigt der Krankengeld-Deckel leicht, aber eben auch deine Beiträge, wenn dein Einkommen über der Grenze liegt.
Meine Einordnung: Die Frage lautet nicht Krankentagegeld oder Krankengeld, sondern in welcher Kombination. Das gesetzliche Krankengeld ist eine solide Basis ab Tag 43, mehr nicht: Die ersten sechs Wochen und alles oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleiben dein Risiko. Für die meisten Selbstständigen ist ein privates Krankentagegeld deshalb kein Nice-to-have, sondern Existenzschutz. Wenn du unsicher bist, wie du Höhe und Karenzzeit ansetzen solltest, schau dir meine Seite zum Krankentagegeld an oder buch dir direkt einen Termin bei mir.
Häufige Fragen
Bekommst du als Selbstständiger automatisch Krankengeld?
Nein. Hauptberuflich Selbstständige sind nach § 44 Abs. 2 SGB V vom Krankengeld ausgeschlossen. Du musst gegenüber deiner Krankenkasse eine Wahlerklärung abgeben, damit deine Mitgliedschaft den Anspruch umfasst. Dafür zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 statt 14,0 Prozent. Alternativen sind ein Krankengeld-Wahltarif deiner Kasse oder ein privates Krankentagegeld.
Wie hoch ist das Krankengeld für Selbstständige?
Es beträgt 70 Prozent des Einkommens, das zuletzt für deine Beitragsberechnung maßgebend war, gezahlt je Kalendertag, wobei ein voller Monat 30 Tage zählt. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt es 2026 rechnerisch auf 135,63 Euro pro Tag, also 4.068,75 Euro im Monat. Zahlst du Beiträge auf ein niedrig angesetztes Einkommen, fällt dein Krankengeld entsprechend niedriger aus.
Ab wann bekommst du als Selbstständiger Krankengeld?
Mit der Wahlerklärung entsteht der Anspruch erst von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an, also ab Tag 43 (§ 46 SGB V). Die ersten sechs Wochen bekommst du nichts. Einen früheren Beginn erreichst du über einen Krankengeld-Wahltarif deiner Kasse (§ 53 Abs. 6 SGB V) oder über ein privates Krankentagegeld mit kurzer Karenzzeit.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Danach endet die Zahlung, auch wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist. Ein privates Krankentagegeld kennt diese Grenze nicht und zahlt je nach Bedingungen, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht. Beachte aber: Bei festgestellter Berufsunfähigkeit endet die Leistung in der Regel, für diesen Fall brauchst du eine BU-Versicherung. Ob die gesetzliche Rente diesen Fall überhaupt auffängt und warum sie den ausgeübten Beruf nicht absichert, zeigt der Vergleich EM-Rente vs. BU.
Kannst du Krankengeld und Krankentagegeld kombinieren?
Ja, das ist sogar der übliche Weg: Das private Krankentagegeld deckt die ersten sechs Wochen ab und stockt danach die Differenz zwischen Krankengeld und tatsächlichem Bedarf auf. Wichtig ist, dass die Gesamtabsicherung dein tatsächliches Einkommen nicht übersteigt; je nach Tarif prüft der Versicherer das beim Abschluss und im Leistungsfall.
Ändert die GKV-Reform 2027 etwas am Krankengeld?
An Höhe und Dauer ändert sich nichts, das hat das Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich klargestellt. Neu ist die Teilkrankschreibung in drei Stufen (25, 50 oder 75 Prozent). Indirekt wirkt die steigende Beitragsbemessungsgrenze: Der Krankengeld-Deckel und die Beiträge für gut verdienende Selbstständige steigen ab 2027 leicht.
Quellen und Stand
- § 44 SGB V: Krankengeld, Anspruchsausschluss und Wahlerklärung (gesetze-im-internet.de)
- § 46 SGB V: Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld (gesetze-im-internet.de)
- § 47 SGB V: Höhe und Berechnung des Krankengelds (gesetze-im-internet.de)
- § 48 SGB V: Dauer des Krankengelds (gesetze-im-internet.de)
- § 53 SGB V: Wahltarife (gesetze-im-internet.de)
- § 241 SGB V: Allgemeiner Beitragssatz (gesetze-im-internet.de)
- § 243 SGB V: Ermäßigter Beitragssatz (gesetze-im-internet.de)
- Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
- Beitragsbemessungsgrenze 2026: Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 278), abrufbar über das Bundesgesetzblatt
Stand: 1. August 2026
Häufige Fragen
Nein. Hauptberuflich Selbstständige sind nach § 44 Abs. 2 SGB V vom Krankengeld ausgeschlossen. Du musst gegenüber deiner Krankenkasse eine Wahlerklärung abgeben, damit deine Mitgliedschaft den Anspruch umfasst. Dafür zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 statt 14,0 Prozent. Alternativen sind ein Krankengeld-Wahltarif deiner Kasse oder ein privates Krankentagegeld.
Es beträgt 70 Prozent des Einkommens, das zuletzt für deine Beitragsberechnung maßgebend war, gezahlt je Kalendertag, wobei ein voller Monat 30 Tage zählt. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt es 2026 rechnerisch auf 135,63 Euro pro Tag, also 4.068,75 Euro im Monat. Zahlst du Beiträge auf ein niedrig angesetztes Einkommen, fällt dein Krankengeld entsprechend niedriger aus.
Mit der Wahlerklärung entsteht der Anspruch erst von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an, also ab Tag 43 (§ 46 SGB V). Die ersten sechs Wochen bekommst du nichts. Einen früheren Beginn erreichst du über einen Krankengeld-Wahltarif deiner Kasse (§ 53 Abs. 6 SGB V) oder über ein privates Krankentagegeld mit kurzer Karenzzeit.
Wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Danach endet die Zahlung, auch wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist. Ein privates Krankentagegeld kennt diese Grenze nicht und zahlt je nach Bedingungen, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht. Beachte aber: Bei festgestellter Berufsunfähigkeit endet die Leistung in der Regel, für diesen Fall brauchst du eine BU-Versicherung.
Ja, das ist sogar der übliche Weg: Das private Krankentagegeld deckt die ersten sechs Wochen ab und stockt danach die Differenz zwischen Krankengeld und tatsächlichem Bedarf auf. Wichtig ist, dass die Gesamtabsicherung dein tatsächliches Einkommen nicht übersteigt; je nach Tarif prüft der Versicherer das beim Abschluss und im Leistungsfall.
An Höhe und Dauer ändert sich nichts, das hat das Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich klargestellt. Neu ist die Teilkrankschreibung in drei Stufen (25, 50 oder 75 Prozent). Indirekt wirkt die steigende Beitragsbemessungsgrenze: Der Krankengeld-Deckel und die Beiträge für gut verdienende Selbstständige steigen ab 2027 leicht.