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Voraussetzungen für die PKV: Wer darf sich privat versichern?

SS
Sebastian Steinhuber Versicherungsmakler für Gründer
16.01.2026

Wer darf in die private Krankenversicherung?

Der Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland nicht für jeden offen. Während Selbständige und Freiberufler grundsätzlich frei wählen können, müssen Angestellte eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten. Beamte haben durch die Beihilfe des Dienstherrn einen eigenen Zugangsweg, und auch Studenten können unter bestimmten Bedingungen in die PKV wechseln.

Welche Voraussetzungen genau gelten, ist für viele Gründer und Selbständige verwirrend – vor allem, weil sich die Regeln zwischen Selbständigen, Angestellten und Beamten stark unterscheiden. In diesem Artikel erkläre ich dir jeden Zugangsweg im Detail, damit du weißt, ob und wie du in die private Krankenversicherung wechseln kannst.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2026

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – ist die zentrale Hürde für Angestellte, die in die PKV wechseln wollen. Sie wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Gesundheit im Einklang mit der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst und liegt 2026 bei 73.800 Euro brutto pro Jahr, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6.150 Euro entspricht.

JAEG 2026: 73.800 € brutto pro Jahr

Erst wenn ein Angestellter dieses Einkommen in einem Kalenderjahr überschreitet und auch im Folgejahr voraussichtlich darüber liegt, wird er nach § 6 SGB V versicherungsfrei und kann in die PKV wechseln. Der Mechanismus ist bewusst so gestaltet, dass kurzfristige Gehaltsspitzen nicht ausreichen – du brauchst ein dauerhaft stabiles Einkommen oberhalb der Grenze.

Entwicklung der JAEG in den letzten Jahren

Jahr JAEG (brutto/Jahr) JAEG (brutto/Monat)
2022 64.350 € 5.362,50 €
2023 66.600 € 5.550,00 €
2024 69.300 € 5.775,00 €
2025 73.800 € 6.150,00 €
2026 73.800 € 6.150,00 €

Die JAEG steigt tendenziell jedes Jahr. Das bedeutet: Wer heute knapp darüber liegt, kann im nächsten Jahr wieder darunter rutschen und zurück in die GKV-Pflicht fallen – es sei denn, sein Gehalt steigt entsprechend mit.

Was zählt zum Einkommen?

Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählt alles, was dir dein Arbeitgeber vertraglich garantiert auszahlt. Das sind in erster Linie deine zwölf Monatsgehälter, ein vertraglich vereinbartes 13. Gehalt oder Weihnachtsgeld, ebenso vertraglich zugesichertes Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen. All diese Bestandteile fließen in die Berechnung ein, weil sie regelmäßig und planbar anfallen.

Nicht angerechnet werden dagegen variable Vergütungsbestandteile wie leistungsabhängige Bonuszahlungen und Provisionen, die nicht vertraglich garantiert sind. Auch einmalige Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Sachbezüge wie ein Dienstwagen oder ein Jobticket bleiben außen vor. Gerade bei Angestellten mit hohem variablem Anteil kann das dazu führen, dass das tatsächliche Gesamteinkommen zwar weit über der JAEG liegt, das anrechenbare Gehalt aber knapp darunter bleibt. In solchen Fällen lohnt es sich, gemeinsam mit dem Arbeitgeber zu prüfen, ob Gehaltsbestandteile vertraglich fixiert werden können.

Zugangsvoraussetzungen nach Berufsgruppe

Selbständige und Freiberufler

Für dich als Selbständiger oder Freiberufler gilt: Du hast freien Zugang zur PKV – ohne jede Einkommensgrenze. Das ist der größte Vorteil gegenüber Angestellten. Ob du 2.000 Euro oder 20.000 Euro im Monat verdienst, spielt für den Zugang keine Rolle.

Voraussetzung ist, dass du hauptberuflich selbständig oder freiberuflich tätig bist und nicht anderweitig pflichtversichert bist, beispielsweise durch einen Nebenjob über der Geringfügigkeitsgrenze. Wenn du aus einer Anstellung heraus gründest, endet deine GKV-Pflichtversicherung automatisch mit dem letzten Arbeitstag. Du hast dann die Wahl, freiwillig in der GKV zu bleiben oder in die PKV zu wechseln. Diese Entscheidung solltest du gut überlegen, denn der Rückweg in die GKV ist gerade für Gründer eingeschränkt. Bei Erstgründung aus der GKV solltest du außerdem die Kündigungsfrist deiner GKV-Mitgliedschaft im Blick behalten.

Angestellte

Für Angestellte gelten deutlich strengere Voraussetzungen als für Selbständige. Dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt muss im laufenden Kalenderjahr die JAEG von 73.800 Euro überschreiten, und es muss absehbar sein, dass du auch im nächsten Jahr über dieser Grenze verdienst. Die Versicherungsfreiheit tritt dann zum 1. Januar des Folgejahres ein, sofern dein Einkommen im Vorjahr tatsächlich über der JAEG lag. Innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungsfreiheit musst du einen Befreiungsantrag stellen, sonst bleibst du freiwillig in der GKV versichert.

Praxisbeispiel: Angestellte wird versicherungsfrei

Laura ist Angestellte und verdient seit Januar 2025 ein Bruttojahresgehalt von 74.000 Euro – damit liegt sie erstmals über der JAEG von 73.800 Euro. Zum 1. Januar 2026 wird sie versicherungsfrei und kann in die PKV wechseln. Sie hat bis 31. März 2026 Zeit, den Wechsel zu vollziehen. Wenn die JAEG 2027 auf 76.000 Euro steigt und ihr Gehalt bei 74.000 Euro bleibt, wird sie wieder GKV-pflichtversichert – es sei denn, ihr Gehalt steigt ebenfalls.

Beamte und Beamtenanwärter

Beamte haben einen besonderen Zugang zur PKV, weil der Dienstherr – ob Bund, Land oder Kommune – Beihilfe zu den Krankheitskosten leistet. Die Beihilfe übernimmt je nach Familienstand zwischen 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten:

Status Beihilfesatz
Beamter ohne Kinder 50 %
Beamter mit 2+ Kindern 70 %
Ehepartner (beihilfeberechtigt) 70 %
Kinder 80 %
Pensionäre 70 %

In der PKV müssen Beamte also nur den Restanteil von 20 bis 50 Prozent über sogenannte Restkostentarife versichern. Das macht die PKV für Beamte fast immer deutlich günstiger als die GKV, in der sie den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zahlen müssten.

Besonders für Beamtenanwärter lohnt sich der Wechsel zu Beginn der Laufbahn. Die Einstiegsbeiträge sind extrem günstig – oft unter 100 Euro im Monat –, und die Gesundheitsprüfung fällt bei jungen Anwärtern in der Regel unproblematisch aus. Einige Versicherer bieten sogar Öffnungsaktionen an, bei denen Beamtenanwärter ganz ohne Risikoprüfung eintreten können.

Studenten

Studenten können sich zu Beginn des Studiums von der GKV-Pflichtversicherung befreien lassen und in die PKV wechseln. Dieser Schritt muss innerhalb von drei Monaten nach Immatrikulation erfolgen und ist für die gesamte Studienzeit unwiderruflich. Die PKV-Tarife für Studenten sind mit etwa 100 bis 200 Euro im Monat vergleichsweise günstig, und Kinder von Beamten profitieren zusätzlich vom Beihilfeanspruch des Elternteils. Allerdings solltest du bedenken, dass eine Anstellung nach dem Studium unterhalb der JAEG dich wieder GKV-pflichtig macht – und die in der PKV aufgebauten Altersrückstellungen dann verloren gehen. Wenn du allerdings planst, nach dem Studium in die Selbständigkeit zu gehen, kann die PKV von Anfang an der richtige Weg sein.

Gesundheitsprüfung – die zweite Hürde

Selbst wenn du die formalen Voraussetzungen erfüllst, steht noch eine zweite Hürde bevor: die Gesundheitsprüfung. Anders als die GKV ist die PKV nicht verpflichtet, dich aufzunehmen. Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag erheben, sodass dein monatlicher Beitrag höher ausfällt – beispielsweise 20 Prozent mehr bei behandeltem Bluthochdruck. Alternativ kann er einen Leistungsausschluss vereinbaren, bei dem bestimmte Erkrankungen oder Behandlungsbereiche dauerhaft von der Kostenerstattung ausgenommen sind. Im ungünstigsten Fall hat der Versicherer das Recht, deinen Antrag komplett abzulehnen, was vor allem bei schweren oder chronischen Vorerkrankungen vorkommt.

Entscheidend ist, dass du die Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantwortest. Verschweigst du relevante Vorerkrankungen, riskierst du eine Anfechtung des Vertrags – im schlimmsten Fall verlierst du deinen Versicherungsschutz rückwirkend, genau dann, wenn du ihn brauchst. Mehr über die Beitragsgestaltung und Kostenfaktoren der PKV erfährst du in meinem separaten Artikel.

Typische Vorerkrankungen und ihre Folgen

Vorerkrankung Typische Reaktion des Versicherers
Leichte Allergie (Heuschnupfen) Annahme ohne Zuschlag
Behandelter Bluthochdruck Zuschlag 10–30 %
Schilddrüsenerkrankung (gut eingestellt) Meist ohne Zuschlag
Rückenbeschwerden (chronisch) Zuschlag oder Ausschluss
Psychotherapie (abgeschlossen, > 5 Jahre) Oft ohne Zuschlag
Psychotherapie (laufend oder < 3 Jahre) Ablehnung oder hoher Zuschlag
Diabetes Typ 1 Ablehnung in den meisten Fällen
Krebs in Remission Zuschlag oder Ablehnung (je nach Zeitraum)

Tipp: Anonyme Risikovoranfrage

Genau wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung empfehle ich bei Vorerkrankungen eine anonyme Risikovoranfrage. Dein Versicherungsmakler reicht dein Gesundheitsprofil anonymisiert bei mehreren PKV-Anbietern ein und bekommt unverbindliche Voten zurück. So weißt du vorher, wer dich zu welchen Bedingungen aufnimmt – ohne Risiko.

Der Basistarif: Garantierter Zugang zur PKV

Seit 2009 gibt es den PKV-Basistarif. Er garantiert jedem Versicherungsberechtigten den Zugang zur PKV – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikoausschlüsse. Der Leistungsumfang entspricht dem der GKV, und der Beitrag darf den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen.

Der Basistarif ist vor allem als Auffangnetz gedacht, beispielsweise für PKV-Versicherte, die sich ihren bisherigen Tarif nicht mehr leisten können. Als Einstiegstarif für junge Selbständige ist er weniger geeignet, weil die Leistungen auf GKV-Niveau beschränkt sind und die Beiträge vergleichsweise hoch. Einen umfassenden Vergleich der Tarifarten findest du in meinem Artikel PKV verständlich erklärt.

Dein Weg in die PKV – Schritt für Schritt

Der erste und wichtigste Schritt ist die Klärung deines beruflichen Status. Als Selbständiger hast du freien Zugang zur PKV ohne Einkommensgrenze, als Angestellter musst du die JAEG-Prüfung bestehen, als Beamter profitierst du vom Beihilfesystem, und als Student kannst du dich innerhalb der ersten drei Monate nach Immatrikulation befreien lassen. Dein beruflicher Status bestimmt also den gesamten weiteren Prozess.

Sobald die Zugangsfrage geklärt ist, solltest du als Angestellter dein Einkommen sorgfältig prüfen. Liegst du über den 73.800 Euro brutto pro Jahr? Als Selbständiger gibt es zwar keine Einkommensgrenze, trotzdem solltest du realistisch einschätzen, ob du den fixen monatlichen PKV-Beitrag dauerhaft tragen kannst – auch in Monaten mit weniger Umsatz.

Im nächsten Schritt empfehle ich dir, deine Patientenakte der letzten fünf Jahre anzufordern und alle Diagnosen, Behandlungen und Medikamente zusammenzutragen. Diese Dokumentation brauchst du für die Gesundheitsfragen im PKV-Antrag, und je vollständiger du vorbereitet bist, desto reibungsloser läuft das Verfahren. Falls Vorerkrankungen vorliegen, ist eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern der nächste logische Schritt – so bekommst du unverbindliche Einschätzungen, ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird.

Beim eigentlichen Tarifvergleich geht es nicht nur um den monatlichen Beitrag. Mindestens genauso wichtig sind die konkreten Leistungen, die Höhe der Selbstbeteiligung und die Struktur der Altersrückstellungen, die deinen Beitrag im Alter stabilisieren. Vergiss auch die Familienplanung nicht: In der PKV braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag, und die Gesamtkosten für eine Familie mit zwei Kindern können sich deutlich von einem Einzelvertrag unterscheiden.

Grundsätzlich ist die PKV eine Entscheidung für Jahrzehnte. Überlege dir ehrlich, ob du dauerhaft selbständig bleiben willst oder ob eine Rückkehr in die Anstellung wahrscheinlich ist – denn der Rückweg von der PKV in die GKV ist ab 55 Jahren praktisch verschlossen. Genau deshalb rate ich dir, diesen Schritt nicht allein zu gehen: Ein Versicherungsmakler vergleicht alle Anbieter am Markt, kennt die Annahmerichtlinien der einzelnen Versicherer und hilft dir, den Tarif zu finden, der zu deiner Lebenssituation passt.

Sonderfälle und häufige Stolperfallen

Wechsel während der Elternzeit

Während der Elternzeit bleibt dein Versicherungsstatus grundsätzlich bestehen. Wenn du als PKV-Versicherte in Elternzeit gehst, zahlst du weiter deinen PKV-Beitrag – allerdings ohne Arbeitgeberzuschuss, wenn du kein Elterngeld über der JAEG beziehst. Das kann teuer werden: Rechne mit dem vollen PKV-Beitrag plus Pflegeversicherung.

Nebenberufliche Selbständigkeit

Wenn du nebenberuflich selbständig bist und hauptberuflich angestellt, bleibst du in der Regel GKV-pflichtversichert über dein Angestelltenverhältnis. Erst wenn die Selbständigkeit zum Hauptberuf wird (mehr Arbeitszeit oder mehr Einkommen als die Anstellung), ändert sich dein Versicherungsstatus.

PKV-Pflicht für bestimmte Berufsgruppen

Manche Berufsgruppen können zwischen GKV und PKV wählen, haben aber besondere Rahmenbedingungen. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker haben eigene Versorgungswerke und können sich von der GKV-Pflicht befreien lassen. Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten mit eigenem Versorgungswerk haben ebenfalls Sonderregelungen.

Rückkehr in die Selbständigkeit nach Anstellung

Wenn du als PKV-Versicherter eine Anstellung annimmst und unter die JAEG fällst, wirst du GKV-pflichtig. Deine PKV-Altersrückstellungen ruhen in einer Anwartschaft (Kosten ca. 50–150 Euro/Monat). Kehrst du später in die Selbständigkeit zurück, kannst du deine PKV mit den vorhandenen Altersrückstellungen reaktivieren.

Fazit

Die Voraussetzungen für die PKV sind je nach Berufsgruppe unterschiedlich. Selbständige haben es am einfachsten – freier Zugang ohne Einkommensgrenzen. Angestellte müssen die JAEG von 73.800 Euro brutto (2026) überschreiten. Beamte profitieren von der Beihilfe, und Studenten können sich zu Studienbeginn befreien lassen.

Die formalen Voraussetzungen sind aber nur die halbe Miete: Die Gesundheitsprüfung entscheidet letztlich über Aufnahme, Beitrag und Leistungsumfang. Gerade bei Vorerkrankungen ist eine anonyme Risikovoranfrage über einen Versicherungsmakler der sicherste Weg.

Wenn du wissen willst, welcher Weg für dich in die PKV der beste ist, melde dich zu einem kostenlosen Erstgespräch.

Häufige Fragen

Die JAEG liegt 2026 bei 73.800 Euro brutto pro Jahr, das entspricht 6.150 Euro brutto pro Monat. Angestellte müssen dieses Einkommen überschreiten, um in die PKV wechseln zu können. Für Selbständige und Beamte gilt diese Grenze nicht.

Ja. Selbständige und Freiberufler haben freien Zugang zur PKV ohne jede Einkommensgrenze. Ob du 2.000 oder 20.000 Euro im Monat verdienst, spielt für den Zugang keine Rolle. Die einzige Voraussetzung ist, dass du hauptberuflich selbständig bist und nicht anderweitig pflichtversichert.

Als Angestellter wirst du wieder GKV-pflichtversichert, wenn dein Gehalt unter die JAEG fällt. Du kannst dann eine Anwartschaft in der PKV abschließen, um deine Altersrückstellungen zu erhalten. Als Selbständiger hat die JAEG keine Bedeutung – dein PKV-Vertrag bleibt unabhängig vom Einkommen bestehen.

Ja, bei regulären PKV-Tarifen ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer Zuschläge erheben, Leistungen ausschließen oder die Aufnahme ablehnen. Einzige Ausnahme: Der Basistarif der PKV nimmt jeden ohne Gesundheitsprüfung auf, bietet aber nur GKV-Leistungsniveau.

Du musst im laufenden Jahr die JAEG (73.800 Euro brutto) überschreiten. Zum 1. Januar des Folgejahres wirst du versicherungsfrei. Innerhalb von 3 Monaten musst du dann den Wechsel vollziehen. Dein Arbeitgeber zahlt den Zuschuss zur PKV in Höhe des halben GKV-Beitrags.

Weil der Dienstherr über die Beihilfe 50–80 Prozent der Krankheitskosten übernimmt. Beamte müssen in der PKV nur den Restanteil (20–50 %) versichern. Ein Beamtenanwärter zahlt oft unter 100 Euro monatlich für einen vollwertigen PKV-Schutz.

Ja, Studenten können sich innerhalb von 3 Monaten nach Immatrikulation von der GKV-Pflicht befreien lassen und in die PKV wechseln. Die Befreiung gilt für die gesamte Studienzeit und ist unwiderruflich. Besonders sinnvoll ist das für Kinder von Beamten, die den Beihilfeanspruch des Elternteils nutzen können.

Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener PKV-Tarif, der jedem Versicherungsberechtigten den Zugang garantiert – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikoausschlüsse. Die Leistungen entsprechen dem GKV-Niveau, und der Beitrag darf den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen. Er dient vor allem als Auffangnetz.

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