Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt in Deutschland die Abrechnung von tierärztlichen Leistungen. Sie ist nicht nur ein Leitfaden für Tierärzte, sondern auch ein wichtiges Dokument für Pferdebesitzer, um die Kosten für die tierärztliche Versorgung ihres Pferdes zu verstehen.
Die wichtigsten Punkte der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) für Pferdebesitzer
- Einfacher bis 4-facher Satz: Die GOT legt fest, dass Tierärzte ihre Leistungen nach dem einfachen, 2-fachen, 3-fachen oder sogar 4-fachen Satz berechnen können. Der 2-fache Satz gilt als Regelgebühr. Der 3-fache oder 4-fache Satz kann bei besonderen Umständen, wie komplexen Behandlungen oder Notfällen, zur Anwendung kommen und muss entsprechend begründet werden.
- Transparenz: Die GOT sorgt für Transparenz in der Abrechnung. Pferdebesitzer können die Gebührenordnung einsehen, um zu verstehen, wie die Kosten für bestimmte Behandlungen zustande kommen.
- Notfallgebühren: Bei Notfällen in der Nacht oder am Wochenende können zusätzliche Gebühren anfallen. Diese sind ebenfalls in der GOT geregelt.
- Fahrtkosten: Die GOT berücksichtigt auch die Fahrtkosten des Tierarztes. Diese können variieren, je nach Entfernung und Uhrzeit des Besuchs.
- Individuelle Absprachen: Es ist möglich, individuelle Vereinbarungen mit dem Tierarzt zu treffen, die von der GOT abweichen. Solche Vereinbarungen müssen jedoch schriftlich festgehalten werden.
- Wichtige Krankheiten und Behandlungen: Die GOT listet auch die Kosten für spezifische Behandlungen und Untersuchungen auf, wie Lahmheitsuntersuchungen, Endoskopien oder chirurgische Eingriffe.
Änderungen in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Im November 2022 traten wichtige Änderungen in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft, die sowohl Tierärzte als auch Pferdebesitzer betreffen. Diese Änderungen spiegeln die Entwicklungen in der Tiermedizin und die Anforderungen an eine moderne und gerechte Abrechnung wider. Hier sind die Hauptpunkte, die Du kennen solltest:
- Anpassung der Gebührensätze: Die Gebührensätze wurden überarbeitet, um die aktuellen Kosten in der Tiermedizin besser abzubilden. Dies kann zu einer Anpassung der üblichen Kosten für bestimmte Behandlungen und Untersuchungen führen.
- Erweiterung der Leistungskataloge: Neue Behandlungsmethoden und Technologien wurden in die GOT aufgenommen. Dies ermöglicht eine genauere Abrechnung von spezialisierten und fortschrittlichen Therapieoptionen.
- Klarere Regelungen für Notfälle: Die Bestimmungen für Notfallgebühren wurden präzisiert, um Missverständnisse zu vermeiden und die Abrechnung in Notfallsituationen transparenter zu gestalten.
- Anpassung der Fahrtkosten: Die Regelungen für die Fahrtkosten wurden aktualisiert, um die realen Kosten für Tierärzte besser abzudecken. Dies kann sich auf die Gesamtkosten eines Tierarztbesuchs auswirken, insbesondere wenn der Tierarzt eine längere Strecke zurücklegen muss.
- Stärkere Berücksichtigung von Tierschutzaspekten: Die Änderungen in der GOT betonen auch die Bedeutung des Tierschutzes und fördern Behandlungen und Praktiken, die im Einklang mit den Tierschutzbestimmungen stehen.
Kritikpunkte an der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Einführung der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im November 2022 hat eine Welle der Empörung und Kritik ausgelöst, die weit über die Reihen der Pferdebesitzer hinausgeht. Die Änderungen, die auf den ersten Blick als notwendige Anpassungen erscheinen mögen, haben in der Praxis zu erheblichen Bedenken und Unzufriedenheit geführt. Hier sind die Hauptkritikpunkte:
- Die Hausbesuchsgebühr: Einführung einer Gebühr von 34,50 Euro pro Tier bei einem Stallbesuch, unabhängig von einer Behandlung. Verbände und Pferdebesitzer haben diese Gebühr scharf kritisiert.
- Erhöhung der Untersuchungskosten: Die Kosten für eine allgemeine Untersuchung sind um fast 60 Prozent gestiegen, von 19,24 Euro auf mindestens 30,78 Euro.
- Falsche Einordnung von Pferden als Haustiere: Pferde wurden als Haustiere statt als landwirtschaftliche Nutztiere eingeordnet, was zu einer weiteren Erhöhung der Tierarztkosten führt.
- Mangelnde Beteiligung von Verbänden: Die Verbände wurden im Vorfeld nicht konsultiert, was das Misstrauen gegenüber den Änderungen verstärkt hat.
- Unklare Zukunft und mangelnde Flexibilität: Trotz der Kritik hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bisher keine Pläne zur Überarbeitung der GOT bekannt gegeben, was Unsicherheit und Fragen über die Transparenz des Prozesses aufwirft.
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