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Gesundheitsfragen in der BU-Versicherung: Was du wissen musst

SS
Sebastian Steinhuber Versicherungsmakler für Gründer
04.01.2026

Warum Gesundheitsfragen in der BU-Versicherung so wichtig sind

Kaum ein Thema verunsichert Gründer und Selbständige bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) so sehr wie die Gesundheitsfragen. Du fragst dich, was du angeben musst, ob Vorerkrankungen automatisch zur Ablehnung führen und was passiert, wenn du etwas vergisst. Das ist verständlich, denn die Gesundheitsprüfung ist der Schlüsselmoment deines BU-Antrags.

Die gute Nachricht: Wer sich vorbereitet und ehrlich antwortet, hat deutlich bessere Chancen als gedacht. Viele Vorerkrankungen lassen sich über eine gezielte Versichererauswahl oder eine anonyme Risikovoranfrage lösen. Und selbst bei chronischen Erkrankungen gibt es häufig Wege zu einem leistungsstarken BU-Schutz. Du musst sie nur kennen.

In diesem Artikel erfährst du, welche Gesundheitsfragen typischerweise gestellt werden, wie du sie korrekt beantwortest und was passiert, wenn Angaben fehlen oder falsch sind. Außerdem zeige ich dir, wie die anonyme Risikovoranfrage funktioniert und warum sie dein wichtigstes Werkzeug bei Vorerkrankungen ist.

Welche Gesundheitsfragen werden gestellt?

Die Gesundheitsfragen im BU-Antrag sind nicht bei jedem Versicherer identisch, folgen aber einem typischen Muster. Im Wesentlichen geht es um bestimmte Zeiträume und Themenbereiche. Wichtig zu wissen: Die abgefragten Zeitfenster unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft zum Teil erheblich. Genau das macht die Versichererauswahl bei Vorerkrankungen so entscheidend.

Typische Fragenkategorien im BU-Antrag

Kategorie Abfragezeitraum Beispiele
Ambulante Behandlungen Letzte 3–5 Jahre Arztbesuche, Therapien, Diagnosen
Stationäre Aufenthalte Letzte 5–10 Jahre Krankenhausaufenthalte, Operationen
Psychische Erkrankungen Letzte 3–10 Jahre (meist 5) Psychotherapie, Erschöpfung, Depression
Erkrankungen Bewegungsapparat Letzte 3–5 Jahre Rückenbeschwerden, Bandscheibe, Gelenke
Dauerdiagnosen / chronisch Unbegrenzt Diabetes, MS, Epilepsie, HIV
Suchtmittel Meist letzte 5 Jahre, teils länger Alkohol, Drogen, Medikamentenabhängigkeit
Grad der Behinderung (GdB) Aktuell Festgestellte Schwerbehinderung

Besonders die psychischen Erkrankungen zeigen, wie groß die Unterschiede sind: Die Spanne reicht hier von drei bis zu zehn Jahren. Auch bei Suchtmitteln fragen einige Gesellschaften nur die letzten Jahre ab, andere praktisch zeitlich unbegrenzt. Für dich bedeutet das: Ein und dieselbe Diagnose kann bei einem Versicherer außerhalb des Fragezeitraums liegen und damit gar nicht anzugeben sein, während sie bei einem anderen noch abgefragt wird.

Entscheidend ist deshalb das Grundprinzip der Anzeigepflicht: Gefragt wird nur, was in der konkreten, in Textform gestellten Frage steht (§ 19 Abs. 1 VVG). Wenn der Versicherer nach ambulanten Behandlungen in den letzten drei Jahren fragt, musst du nichts angeben, was vier Jahre zurückliegt. Eine allgemeine Pflicht, ungefragt alles zu offenbaren, gibt es nicht.

Was zählt als Behandlung?

Nicht jeder Arztbesuch ist automatisch eine Behandlung im Sinne der Gesundheitsfragen. Reine Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund, etwa eine professionelle Zahnreinigung oder der Check-up 35, musst du in der Regel nicht angeben, es sei denn, die Frage schließt Vorsorge ausdrücklich ein. Sobald aber eine Diagnose gestellt, ein Medikament verschrieben oder eine Therapie durchgeführt wurde, handelt es sich um eine anzugebende Behandlung. Im Zweifel gilt: Angeben ist immer besser als weglassen.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG

Die Gesundheitsfragen sind kein Selbstzweck. Sie basieren auf deiner gesetzlichen vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Das bedeutet: Du bist verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Diese Pflicht gilt nicht nur für die BU, sondern für jeden Versicherungsvertrag. Nirgends ist sie allerdings so folgenschwer wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was passiert bei falschen Angaben?

Die Konsequenzen richten sich danach, wie schwer dein Verschulden wiegt. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Falschauskunft, also wenn du bewusst eine Diagnose verschweigst, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Bei Arglist kann er ihn zusätzlich anfechten. Das kann rückwirkend geschehen, du verlierst den gesamten Versicherungsschutz, und die bis dahin gezahlten Beiträge bekommst du nicht zurück. Das ist das absolute Worst-Case-Szenario.

Wichtig ist dabei die Frist: In den übrigen Fällen erlöschen die Rechte des Versicherers grundsätzlich fünf Jahre nach Vertragsschluss. Nur bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht verlängert sich diese Frist auf zehn Jahre (§ 21 Abs. 3 VVG). Die oft gehörte Zahl von drei Jahren ist falsch.

Bei grob fahrlässiger Falschauskunft kann der Versicherer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten und im Leistungsfall die Zahlung verweigern. Es gibt aber zwei Rettungsanker. Hätte der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der Erkrankung nur zu anderen Bedingungen abgeschlossen, wird der Vertrag rückwirkend angepasst, etwa durch einen Ausschluss oder einen Zuschlag, statt aufgelöst. Und wenn die verschwiegene Erkrankung mit deiner späteren Berufsunfähigkeit nachweislich nichts zu tun hat, muss der Versicherer trotzdem leisten (Kausalitätsgegenbeweis nach § 21 Abs. 2 VVG).

Bei einfach fahrlässiger Falschauskunft, du hast es wirklich nur vergessen und nicht verdrängt, kann der Versicherer den Vertrag nicht mehr rückwirkend beenden, aber für die Zukunft anpassen. Das bedeutet eine Ausschlussklausel für die vergessene Erkrankung oder eine Beitragserhöhung. Immerhin muss er aber leisten, soweit die Anpassung deinen konkreten BU-Fall nicht ausschließt.

Den besten Schutz hast du bei einer schuldlosen Falschauskunft. Wenn du eine Diagnose wirklich nicht kanntest, etwa weil dein Arzt sie dir nie mitgeteilt hat oder sie nur als interne Verdachtsdiagnose in der Akte stand, hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht. In der Praxis kommt das häufiger vor als man denkt, besonders bei Zufallsbefunden in Blutuntersuchungen.

Praxisbeispiel: Die vergessene Physiotherapie

Stell dir ein Beispielszenario vor: Du bist IT-Freelancer und hattest vor drei Jahren wegen Rückenschmerzen sechs Sitzungen Physiotherapie. Die Beschwerden sind längst weg, du hast den Arztbesuch vergessen. Im Antrag gibst du bei der Frage nach Behandlungen am Bewegungsapparat „Nein“ an. Zwei Jahre später wirst du berufsunfähig, wegen eines Bandscheibenvorfalls.

Der Versicherer prüft nun deine Akte. Er findet die Physiotherapie und kann sich auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen. Im ungünstigsten Fall verlierst du deinen BU-Schutz genau dann, wenn du ihn am dringendsten brauchst. Und genau deshalb ist die Vorbereitung so entscheidend: Wer seine Patientenakte vorher durchgeht, stolpert nicht über vergessene Einträge.

So beantwortest du Gesundheitsfragen richtig

Ehrlichkeit ist die Basis. Aber blindes Antworten ohne Vorbereitung ist riskant. Die meisten Fehler passieren nicht aus böser Absicht, sondern weil Versicherungsnehmer ihre eigene Krankengeschichte schlicht nicht vollständig im Kopf haben. Deshalb brauchst du eine systematische Vorgehensweise.

Der erste und wichtigste Schritt ist die Patientenakte. Fordere bei deiner Krankenkasse eine Patientenquittung der letzten fünf Jahre an. Das geht formlos per E-Mail oder über die App deiner Kasse. Innerhalb weniger Tage erhältst du eine vollständige Auflistung aller abgerechneten Diagnosen und Behandlungen, oft mit Details, an die du dich selbst nicht mehr erinnerst. Für gesetzlich Versicherte ist das kostenlos, privat Versicherte können über ihre PKV eine Leistungsübersicht anfordern.

Geh dann alle Ärzte systematisch durch, die du im relevanten Zeitraum besucht hast. Viele vergessen den Zahnarzt, den Hautarzt oder den kurzen Besuch beim Orthopäden. Auch ein einzelner Termin, bei dem eine Diagnose gestellt wurde, zählt. Schreib dir alles auf, besser zu viel als zu wenig.

Besonderes Augenmerk verdienen Medikamente. Auch vermeintlich harmlose Dauermedikation wie Schilddrüsentabletten, Blutdrucksenker oder die Pille ist in vielen Anträgen anzugeben. Notiere auch rezeptfreie Medikamente, die du regelmäßig nimmst, falls die Frage danach gestellt wird.

Bei den Diagnosen kommt es auf die Formulierung an. Bitte deinen Arzt, dir die konkreten ICD-10-Codes mitzuteilen. In der Praxis stehen in Patientenakten häufig Verdachtsdiagnosen, die nie bestätigt wurden, etwa ein „V.a. Depression“ nach einem schlechten Tag, der nie zu einer Therapie führte. Solche Einträge können im BU-Antrag zu Problemen führen, wenn du sie nicht erklärst. Dein Arzt kann Verdachtsdiagnosen in vielen Fällen korrigieren oder präzisieren, bevor du den Antrag stellst.

Ein heikles Thema ist Psychotherapie. Jede Sitzung ist anzugeben, wenn danach gefragt wird, auch ein einmaliges Erstgespräch, das nicht zu einer Therapie führte. Versicherer unterscheiden hier genau zwischen Beratungsgespräch und therapeutischer Sitzung, aber im Antrag ist Transparenz immer die bessere Strategie.

Am Ende des Prozesses steht der Gang zum Versicherungsmakler. Ein Makler, der regelmäßig BU-Anträge begleitet, kennt die Annahmerichtlinien der einzelnen Gesellschaften und kann einschätzen, bei welchem Versicherer deine Gesundheitshistorie am wenigsten problematisch ist. Das spart dir nicht nur Nerven, sondern oft auch bares Geld.

Die anonyme Risikovoranfrage: dein wichtigstes Werkzeug

Wenn du Vorerkrankungen hast, ist eine anonyme Risikovoranfrage der sicherste Weg zu einer BU-Versicherung. Dabei prüft der Versicherer anhand deiner Gesundheitsdaten, ob und zu welchen Bedingungen er dich versichern würde, ohne dass dein Name genannt wird.

So funktioniert die Risikovoranfrage

Dein Versicherungsmakler erstellt zunächst ein anonymisiertes Risikoprofil. Darin stehen deine Diagnosen, Behandlungen und der aktuelle Gesundheitszustand, aber nicht dein Name, deine Adresse oder dein Geburtsdatum. Dieses Profil geht dann parallel an mehrere Versicherer, idealerweise an acht bis zehn verschiedene Gesellschaften.

Jeder Versicherer prüft das Profil nach seinen eigenen Annahmerichtlinien und gibt ein Votum ab. Die Ergebnisse fallen oft überraschend unterschiedlich aus: Derselbe Rücken, der bei einer Gesellschaft einen Ausschluss auslöst, wird bei einer anderen mit einem moderaten Zuschlag akzeptiert und bei einer dritten ohne jede Einschränkung angenommen. Erst wenn alle Voten vorliegen, entscheidest du, bei welchem Versicherer du den offiziellen Antrag stellst.

Warum anonym?

Wenn du direkt einen Antrag bei einem Versicherer stellst und dieser ablehnt, kann das in einem branchenweiten Hinweis- und Informationssystem (HIS) vermerkt werden. Andere Versicherer können darauf zugreifen und werden dann mitunter skeptischer. Bei einer anonymen Voranfrage passiert das nicht: Eine zurückhaltende Einschätzung im Rahmen der Voranfrage bleibt folgenlos. Du verlierst nichts, gewinnst aber Klarheit über deine Optionen.

Ergebnisse der Risikovoranfrage

Ergebnis Bedeutung
Annahme normal Keine Einschränkungen, normaler Beitrag
Annahme mit Zuschlag Höherer Beitrag wegen des Risikos, dafür voller Schutz
Annahme mit Ausschluss Eine bestimmte Erkrankung ist nicht mitversichert, der Rest schon
Ablehnung Bei diesem Versicherer ist kein BU-Schutz möglich

Die Erfahrung zeigt: Ein Großteil der Voranfragen endet mit einem Angebot, häufig sogar ohne Einschränkung. Und selbst wenn ein einzelner Versicherer ablehnt, nehmen andere mit Zuschlag oder Ausschluss an. Deshalb ist die parallele Voranfrage bei mehreren Versicherern so wertvoll: Je mehr Angebote auf dem Tisch liegen, desto besser kannst du vergleichen.

Häufige Vorerkrankungen und ihre Folgen für die BU

Vorerkrankungen sind der Normalfall, nicht die Ausnahme. Wie ein bestimmtes Krankheitsbild bewertet wird, hängt stark vom Versicherer und vom zeitlichen Abstand ab. Einen guten Überblick, welche Wege es je nach Diagnose gibt, findest du in meinem Beitrag zur BU trotz Vorerkrankungen.

Psychische Erkrankungen

Psychische Diagnosen sind der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit in Deutschland. Dementsprechend genau prüfen Versicherer bei psychischen Vorerkrankungen, und genau hier ist der Fragezeitraum am unterschiedlichsten: Er reicht je nach Gesellschaft von drei bis zehn Jahren. Eine abgeschlossene Kurzzeittherapie, die weit zurückliegt und seitdem beschwerdefrei verlaufen ist, akzeptieren viele Gesellschaften ohne Einschränkung. Eine laufende oder kürzlich beendete Langzeittherapie führt dagegen häufig zu einer Ablehnung oder einem Ausschluss für psychische Erkrankungen. Besonders relevant für Gründer: Stressbedingte Beschwerden wie Schlafstörungen oder Erschöpfung, die ärztlich dokumentiert wurden, können in der Risikoprüfung bereits als psychische Diagnose gewertet werden.

Rückenbeschwerden

Erkrankungen des Bewegungsapparats sind ein weiterer sehr häufiger BU-Auslöser. Einmalige Physiotherapie ohne weitergehende Diagnose wird von einigen Versicherern toleriert, besonders wenn sie länger zurückliegt. Bandscheibenvorfälle oder chronische Schmerzsyndrome führen dagegen regelmäßig zu einem Beitragszuschlag oder zu einem Ausschluss für Wirbelsäulenerkrankungen. Wenn du als Selbständiger viel am Schreibtisch sitzt, ob als Entwickler, Berater oder Designer, solltest du dokumentierte Rückenbeschwerden ernst nehmen und vor dem Antrag die Patientenakte prüfen.

Allergien und Asthma

Leichte Allergien wie saisonaler Heuschnupfen sind bei den meisten Versicherern kein Problem und werden ohne Zuschlag akzeptiert. Anders sieht es bei medikamentös behandeltem Asthma aus: Je nach Schweregrad und Medikation rechnen Versicherer mit einem Beitragszuschlag. Entscheidend ist die aktuelle Therapiestufe. Ein gut kontrolliertes Asthma mit einem niedrig dosierten Inhalationsspray wird deutlich milder bewertet als ein schweres Asthma mit einer dauerhaften Cortisontherapie.

Schilddrüsenerkrankungen

Eine gut eingestellte Hashimoto-Thyreoiditis akzeptieren viele Versicherer ohne Zuschlag, sofern die Laborwerte über einen längeren Zeitraum stabil sind und die Medikation nicht verändert wurde. Andere Schilddrüsenerkrankungen wie Morbus Basedow oder Schilddrüsenknoten erfordern eine individuelle Prüfung. Hier variieren die Annahmerichtlinien besonders stark zwischen den Gesellschaften, was die Risikovoranfrage umso wertvoller macht.

Besonderheiten für Selbständige und Gründer

Als Selbständiger oder Gründer hast du bei der BU-Antragstellung einige Besonderheiten zu beachten, die Angestellte nicht kennen. Der offensichtlichste Unterschied: Du trägst den Beitrag komplett allein, ohne Arbeitgeberzuschuss. Gleichzeitig ist dein Einkommen ungeschützter. Ein selbständiger Personal Trainer brachte es mir gegenüber im Gespräch auf den Punkt: „Sobald du ausfällst oder erkrankst, kannst du halt einfach kein Geld mehr verdienen.“ Genau diese Lücke schließt die Arbeitskraftabsicherung. Und über eine Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern findest du nicht nur den passenden Schutz, sondern oft auch den günstigeren Tarif.

Für Gründer ohne Einkommenshistorie gibt es spezielle Starter-Tarife: Viele Versicherer ermöglichen eine BU-Rente bis zu einer festgelegten Grenze, ohne dass du Einkommensnachweise vorlegen musst. Das ist gerade in den ersten Geschäftsjahren ein enormer Vorteil, denn dein tatsächliches Einkommen als Gründer spiegelt oft nicht wider, was du langfristig verdienen wirst.

Achte bei der Tarifwahl unbedingt auf eine Nachversicherungsgarantie. Diese Option erlaubt dir, deine BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn dein Einkommen steigt. Typische Anlässe sind eine Umsatzverdopplung, eine Heirat oder die Geburt eines Kindes. Ohne Nachversicherungsgarantie müsstest du bei einer Erhöhung erneut Gesundheitsfragen beantworten, und zwischenzeitlich aufgetretene Beschwerden könnten dann zum Problem werden.

Unterschätzt wird auch die Tätigkeitsbeschreibung im Antrag. Deine Berufsbezeichnung beeinflusst die Risikoklasse erheblich: Ein „IT-Berater“ wird von den meisten Versicherern in eine günstige Klasse eingestuft, während ein „Handwerker“ oder „Personal Trainer“ deutlich mehr zahlt. Wenn du als Selbständiger mehrere Tätigkeiten ausübst, kann die richtige Formulierung einen spürbaren Beitragsunterschied ausmachen. Das ist einer der Gründe, warum sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Versicherungsmakler lohnt.

Und der wichtigste Tipp: Schließ früh ab. Je jünger und gesünder du bist, desto günstiger und unkomplizierter wird der Abschluss. Wer mit 25 und ohne Vorerkrankungen eine BU abschließt, zahlt oft deutlich weniger als jemand mit 35 und diversen Arztbesuchen. Gerade als Gründer, der ohnehin an tausend Baustellen gleichzeitig arbeitet, ist die Absicherung deiner Arbeitskraft, von der BU bis zum Krankentagegeld, eine der Aufgaben, die du nicht auf morgen verschieben solltest.

So findest du trotz Vorerkrankungen eine BU-Versicherung

Vorerkrankungen bedeuten nicht das Ende deiner BU-Optionen, aber sie erfordern eine andere Herangehensweise als ein unkomplizierter Antrag ohne Auffälligkeiten. Der Weg beginnt mit der Patientenakte: Fordere bei deiner Krankenkasse und deinen behandelnden Ärzten vollständige Unterlagen der letzten fünf bis zehn Jahre an. Nur mit einer lückenlosen Übersicht kannst du fundiert in die Risikoprüfung gehen.

Im nächsten Schritt suchst du dir einen Versicherungsmakler mit Zugang zum Großteil des Marktes, also jemanden, der nicht nur die Produkte einer einzelnen Gesellschaft anbieten kann. Der Unterschied ist entscheidend: Ein an eine Gesellschaft gebundener Vertreter kann dir nur deren Produkte anbieten. Lehnt dieses Unternehmen dich ab, stehst du ohne Alternative da. Ein Makler dagegen hat Zugang zu einer Vielzahl von Gesellschaften und kennt deren unterschiedliche Annahmerichtlinien.

Gemeinsam mit dem Makler startest du dann die anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. Wenn die Ergebnisse vorliegen, vergleichst du nicht nur den Preis, sondern vor allem die Bedingungen der BU-Tarife. Ein Tarif mit Ausschluss für Rückenerkrankungen und niedrigem Beitrag kann sinnvoller sein als ein Tarif mit hohem Zuschlag und vollem Schutz, oder umgekehrt, je nach deiner persönlichen Risikoeinschätzung. Diese Abwägung triffst du am besten im Gespräch mit deinem Makler.

Wenn ein Ausschluss vereinbart wird, prüfe vorab, ob der Versicherer eine spätere Überprüfung zulässt. Einige Gesellschaften bieten die Möglichkeit, einen Ausschluss nach einem bestimmten beschwerdefreien Zeitraum aufheben zu lassen. Das ist keine Garantie, aber eine Option, die du von Anfang an im Blick haben solltest.

Am Ende des Prozesses füllst du den offiziellen Antrag aus, sorgfältig, vollständig und ehrlich, unterstützt von deinem Makler. Wer diesen Weg geht, hat erfahrungsgemäß sehr gute Chancen auf einen leistungsstarken BU-Schutz. Und falls die BU tatsächlich nicht möglich ist, gibt es Alternativen wie die Erwerbsminderungsrente oder eine Grundfähigkeitsversicherung, die häufig auch mit Vorerkrankungen abschließbar ist.

Fazit

Gesundheitsfragen in der BU-Versicherung sind kein Grund zur Panik, aber ein Grund zur guten Vorbereitung. Die goldene Regel lautet: ehrlich, vollständig und mit System. Hol dir deine Patientenakte, geh alle Diagnosen durch und nutz die anonyme Risikovoranfrage, um den besten Versicherer für deine Situation zu finden.

Als Versicherungsmakler mit Zugang zum Großteil des Marktes führe ich solche Voranfragen regelmäßig durch und kenne die Annahmerichtlinien der einzelnen Gesellschaften genau. Die Erfahrung zeigt: Für die meisten Vorerkrankungen gibt es Lösungen. Du musst sie nur professionell angehen.

Häufige Fragen

Nein. Du musst nur angeben, was konkret gefragt wird. Eine einzelne Erkältung ohne Krankschreibung fällt in der Regel nicht unter die Fragen nach Behandlungen. Sobald du aber deswegen beim Arzt warst und eine Diagnose oder ein Medikament dokumentiert wurde, solltest du es angeben, wenn der Abfragezeitraum passt.

Das hängt vom Verschulden ab. Bei vorsätzlichem Verschweigen kann der Versicherer den Vertrag rückwirkend aufheben. Bei fahrlässigem Vergessen kann er nachträglich Ausschlüsse oder Zuschläge festlegen. Deshalb empfehle ich, vorab deine Patientenakte anzufordern, damit du nichts übersiehst.

Bei einer anonymen Risikovoranfrage prüft der Versicherer anhand deiner Gesundheitsdaten, ob und zu welchen Konditionen er dich versichern würde, ohne deinen Namen zu kennen. Eine Ablehnung hat keine negativen Folgen, da sie nirgends gespeichert wird. So kannst du mehrere Versicherer parallel anfragen und den besten auswählen.

Ja, das ist möglich. Entscheidend sind Art und Dauer der Therapie, wie lange sie zurückliegt und ob du aktuell symptomfrei bist. Eine abgeschlossene Kurzzeittherapie, die mehr als 5 Jahre zurückliegt, wird von einigen Versicherern ohne Zuschlag akzeptiert. Bei kürzlich beendeten oder laufenden Therapien ist eine anonyme Risikovoranfrage der richtige Weg.

Der Abfragezeitraum variiert je nach Versicherer und Frage: Ambulante Behandlungen werden typischerweise für die letzten 3–5 Jahre abgefragt, stationäre Aufenthalte für 5–10 Jahre. Chronische Erkrankungen und Dauerdiagnosen müssen ohne zeitliche Grenze angegeben werden. Maßgeblich ist immer die konkret gestellte Frage.

Bei Antragstellung erfolgt in der Regel keine Prüfung. Der Versicherer prüft deine Angaben erst im Leistungsfall, also genau dann, wenn du auf die BU-Rente angewiesen bist. Er fordert dann Einsicht in deine Krankenakte an. Falsche Angaben fliegen fast immer auf, weshalb Ehrlichkeit der einzig sinnvolle Weg ist.

Ein Ausschluss bedeutet, dass eine bestimmte Erkrankung oder ein Körperteil nicht vom BU-Schutz umfasst ist. Wirst du aufgrund einer anderen Ursache berufsunfähig, leistet die Versicherung ganz normal. Ob ein Ausschluss akzeptabel ist, hängt von deiner individuellen Situation ab. In vielen Fällen ist ein BU-Schutz mit Ausschluss besser als gar kein Schutz.

Nein, eine klassische BU-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Es gibt jedoch vereinfachte Aktionen mancher Versicherer oder Gruppenverträge mit reduzierten Fragen. Alternativ kann eine Grundfähigkeitsversicherung mit weniger strengen Gesundheitsfragen eine Option sein, sie ist aber kein vollwertiger BU-Ersatz.

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