ENV.Versicherungsmakler
  1. Start
  2. Gewerbe
  3. D&O-Versicherung

D&O-Versicherung

Wer ein Unternehmen leitet, haftet für Managementfehler persönlich und unbegrenzt, auch mit dem Privatvermögen. Die D&O-Versicherung schützt dich, wenn dich jemand für eine Entscheidung in Haftung nimmt.

Wofür ist sie da

D&O steht für „Directors and Officers“. Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte von Kapital­gesellschaften und Vereinen. Sie wird deshalb auch Geschäftsführerhaftpflicht oder Organhaftpflichtversicherung genannt. Die Versicherung greift, wenn du als Organ einer Gesellschaft persönlich für einen Vermögensschaden haftbar gemacht wirst, den du bei der Ausübung deiner Tätigkeit verursacht haben sollst. Der Vorwurf kann von der eigenen Firma kommen, von Geschäftspartnern oder von Gläubigern. Anders als eine Betriebs­haftpflicht deckt sie in der Regel keine Personen- oder Sachschäden, sondern reine Vermögensschäden aus Managemententscheidungen. Die D&O übernimmt sowohl die Kosten der Rechts­verteidigung als auch den Schadensersatz bis zur vereinbarten Deckungssumme, und zwar auch dann, wenn sich der Vorwurf am Ende als unbegründet herausstellt.

Als Geschäftsführer haftest du mit allem, was du hast

Schon ein Sorgfaltsverstoß reicht: Wer ein Unternehmen leitet, haftet für Fehler persönlich, unbegrenzt und auch mit dem Privatvermögen. Genau hier setzt die D&O an.

Typische Haftungsrisiken

  • Innenhaftung: Die eigene Gesellschaft nimmt dich als Geschäftsführer in Regress.
  • Außenhaftung: Gläubiger, Geschäftspartner oder Gesellschafter fordern Schadenersatz.
  • Insolvenz: Verspätete Anmeldung und Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife.
  • Steuern und Sozialabgaben: Nicht abgeführte Steuern und Beiträge treffen dich persönlich.
  • Sorgfaltsverstöße: Fehler bei Sorgfalt und Regeltreue in der Unternehmensleitung.
  • Abwehr: Unberechtigte Ansprüche werden für dich geprüft und abgewehrt.

Wer braucht sie

  • Du bist Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat einer GmbH, UG, AG oder eines Vereins und haftest für Managemententscheidungen persönlich.

Was versichert ist und was nicht

Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt in der Regel berechtigte, beides gehört zusammen. Das sind die wichtigsten Bausteine.

Was in deinem Fall gilt, steht in den Bedingungen des einzelnen Tarifs.

In der Regel versichert

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Unbegründete Forderungen gegen dich werden geprüft und abgewehrt, inklusive Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Schadenersatz: Berechtigte Forderungen aus deiner Organtätigkeit werden übernommen, bis zur vereinbarten Deckungssumme.
  • Innenhaftung: Ansprüche der eigenen Gesellschaft gegen dich als Geschäftsführer, der häufigste und teuerste Fall.
  • Außenhaftung: Ansprüche Dritter: Gläubiger, Geschäftspartner, Gesellschafter oder der Insolvenz­verwalter.
  • Insolvenz- und Vermögensschäden: Schutz bei Vorwürfen rund um verspätete Insolvenz und Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife.
  • Strafrechtsschutz als Baustein: Viele Tarife übernehmen die Verteidigung im Strafverfahren, das aus deiner Tätigkeit folgt.

In der Regel nicht versichert

  • Schäden aus direktem Vorsatz, gegen dich verhängte Strafen, Geldauflagen und Bußgelder, Innenhaftungsansprüche nach US-Recht sowie Schäden durch Krieg und Aufruhr

Je nach Tarif sind weitere Bausteine sinnvoll: Rückwärts- und Nachhaftung, Eigenschadendeckung, Schutz für Aufsichtsräte oder mitversicherte Tochtergesellschaften. Was du wirklich brauchst, klären wir gemeinsam im Check.

Beispielszenarien

Frei erfundene, aber typische Situationen. Keine echten Fälle. Was der Versicherer im Einzelfall leistet, hängt vom Tarif ab.

Die Innenhaftung

Beispielszenario

Eine Investition lief schief. Plötzlich verlangte die eigene Gesellschaft Schadenersatz vom Geschäftsführer, ganz persönlich.

Was ein passender Tarif typischerweise leistet

Die Innenhaftung ist in einer D&O in der Regel mitversichert. Das Unternehmen oder der Insolvenz­verwalter nimmt die Geschäftsführung in Regress.

Die Insolvenz

Beispielszenario

Der Insolvenzantrag wurde zu spät gestellt. Für Zahlungen danach sollte der Geschäftsführer privat geradestehen.

Was ein passender Tarif typischerweise leistet

Bei verspäteter Insolvenz­anmeldung haftet die Geschäftsführung persönlich, oft existenzbedrohend.

Die Steuerfalle

Beispielszenario

Liquiditätsengpass, also Steuern und Sozialbeiträge erst später. Das Finanzamt hielt sich an den Geschäftsführer.

Was ein passender Tarif typischerweise leistet

Für nicht abgeführte Steuern und Sozialabgaben haftet die Geschäftsführung persönlich.

Was den Beitrag bestimmt

Eine Zahl ohne Kontext wäre geraten. Deshalb hier die Faktoren und daneben drei typische Stufen als Richtwert.

Pauschal lässt sich das nicht sagen, der Beitrag richtet sich nach deinem Risiko. Diese vier Faktoren bestimmen den Preis.

  • Umsatz und Bilanzsumme

    Größere Unternehmen bieten eine größere Angriffsfläche für Ansprüche.

  • Branche und Risiko

    Kapitalmarktnähe, Auslandsgeschäft oder regulierte Branchen erhöhen das Risiko.

  • Zahl der Organe

    Mehr Geschäftsführer und Aufsichtsräte bedeuten mehr zu versichernde Personen.

  • Deckungssumme

    Je höher die maximale Leistung im Schadenfall, desto höher der Beitrag.

Startup, UG und kleine GmbH

Überschaubarer Umsatz, ein bis zwei Geschäftsführer

ab 300 bis 800 €

pro Jahr

Etablierter Mittelstand

Wachsender Umsatz, mehrere Organe, höhere Deckung

ab 1.500 bis 4.000 €

pro Jahr

Investoren-finanziert und größer

VC-Backing, Kapitalmarktnähe, hohe Deckungssummen

individuell

nach Risiko

Richtwerte zur Orientierung, abhängig von Tarif und Risiko, Stand 10/2026. Den Beitrag für deinen Fall berechnen wir im Vergleich.

Richtwerte zur Orientierung. Die tatsächlichen Kosten hängen von Rechtsform, Branche, Deckungssumme und Anzahl der versicherten Organe ab. Schließt das Unternehmen die D&O für seine Organe ab, sind die Beiträge in der Regel als Betriebsausgabe absetzbar. Im Check vergleichen wir Angebote aus dem deutschen D&O-Markt für dich. Du bekommst ein konkretes Angebot.

Häufige Fragen

Was ist eine D&O-Versicherung und was deckt sie ab?

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers), auch Organ- oder Managerhaftpflicht, schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor persönlicher Haftung für Fehler in ihrer Leitungstätigkeit. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Wer braucht eine D&O-Versicherung?

Jede Person mit Leitungsverantwortung: Geschäftsführer einer GmbH oder UG, Vorstände, Aufsichts- und Beiräte, auch Vorstände eines Vereins. Besonders wichtig ist sie für Gründer mit einer Kapitalgesellschaft und für Unternehmen mit Investoren, die eine D&O häufig sogar voraussetzen.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenhaftung?

Bei der Innenhaftung nimmt die eigene Gesellschaft, im Insolvenzfall der Insolvenzverwalter, den Geschäftsführer in Regress. Das ist mit Abstand der häufigste Fall. Bei der Außenhaftung fordern Dritte wie Gläubiger, Geschäftspartner oder Gesellschafter Schadenersatz. Eine gute D&O kann beides abdecken.

Ist die D&O-Versicherung vorgeschrieben?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Faktisch ist sie aber für jeden Geschäftsführer wichtig, weil die Haftung unbegrenzt ins Privatvermögen reicht. Investoren und Beiräte verlangen sie häufig als Voraussetzung für ihr Engagement.

Haftet ein GmbH-Geschäftsführer wirklich mit dem Privatvermögen?

Ja. Verletzt ein Geschäftsführer seine Sorgfaltspflichten, haftet er der Gesellschaft gegenüber persönlich und unbegrenzt, also auch mit privatem Vermögen. Schon eine einzelne Fehlentscheidung kann dafür ausreichen.

Was kostet eine D&O-Versicherung?

Der Beitrag richtet sich vor allem nach Umsatz, Bilanzsumme, Branche und Deckungssumme. Für Startups und kleine GmbHs beginnt der Schutz oft bei einigen Hundert Euro im Jahr, bei größeren Unternehmen entsprechend mehr. Den exakten Beitrag berechnen wir kostenlos im Vergleich.

Wer ist über die D&O versichert?

Versichert sind in der Regel alle bestellten Organe, also Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, häufig auch faktische Geschäftsführer und auf Wunsch leitende Angestellte. Die genaue Definition steht im Vertrag.

Was gilt bei einer Insolvenz?

Gerade in der Insolvenz wird es für Geschäftsführer gefährlich: Der Insolvenz­verwalter prüft Verstöße gegen Sorgfaltspflichten und Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Die D&O schützt davor, solange kein bewusster Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorliegt. Wichtig ist eine ausreichende Nachhaftung.

Brauchen auch Vereinsvorstände eine D&O-Versicherung?

Ja. Vereinsvorstände haften gegenüber dem eigenen Verein und seinen Mitgliedern oft nur eingeschränkt, weil bei unentgeltlicher oder nur geringfügig vergüteter Tätigkeit eine gesetzliche Haftungserleichterung greift. Gegenüber Dritten wie dem Finanzamt, Sozialversicherungsträgern, Gläubigern oder Vertragspartnern haften sie dagegen grundsätzlich genauso persönlich wie ein GmbH-Geschäftsführer, etwa wenn Steuern oder Sozialabgaben nicht abgeführt wurden. Bei Vereinen mit größerem Budget, hauptamtlichem Personal oder Fördermitteln ist eine D&O-Versicherung deshalb oft sinnvoll. Ob sich das für deinen Verein lohnt, ordnen wir im Gespräch mit dir ein.

Gibt es bei der D&O-Versicherung einen Selbstbehalt?

Bei Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft schreibt das Gesetz einen Mindestselbstbehalt vor. Bei GmbH-Geschäftsführern, Vereinsvorständen und den meisten anderen Organen ist ein Selbstbehalt dagegen nicht gesetzlich vorgeschrieben und wird individuell vereinbart, oft auch ganz ohne Selbstbehalt. Was für dich sinnvoll ist, rechnen wir im Check mit dir durch.

Was bedeuten Nachmeldefrist und Rückwärtsdeckung bei der D&O-Versicherung?

Die Nachmeldefrist verlängert den Versicherungsschutz nach Vertragsende, zum Beispiel wenn ein Geschäftsführer ausscheidet oder die Police gewechselt wird, damit auch danach noch gemeldete Schäden aus der aktiven Zeit gedeckt bleiben. Die Rückwärtsdeckung wirkt in die andere Richtung: Sie schließt Fehler in der Leitungstätigkeit ein, die vor Vertragsbeginn passiert sind, aber erst später bekannt werden. Beide Bausteine schließen typische Deckungslücken beim Wechsel des Versicherers oder der Position. Welche Fristen dein Tarif vorsieht, ordnen wir im Check mit dir ein.

Was ist nicht abgedeckt?

Nicht versichert sind in der Regel vorsätzlich oder wissentlich begangene Verstöße gegen Sorgfaltspflichten, bereits bekannte Ansprüche bei Vertragsabschluss sowie Geldstrafen und Bußgelder mit Strafcharakter. Welche Ausschlüsse für dich relevant sind, prüfen wir im Detail.

Schütz dein Privatvermögen, bevor es eng wird.

In 20 Minuten klären wir dein Haftungsrisiko als Geschäftsführer und wir finden den passenden Tarif bei mehreren Versicherern. Kostenlos und unverbindlich.

20Minuten
  • Videocall oder Telefon, du entscheidest
    Oder ruf an: 030 46067572
  • Du bekommst eine Einschätzung, keinen Vertrag
  • Danach weißt du, was jetzt dran ist und was warten kann