Die GmbH zahlt, der Gewinn sinkt
Die Beiträge sind grundsätzlich Betriebsausgabe. Was in deine Vorsorge fließt, mindert zugleich den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft.
Als Geschäftsführer giltst du als Arbeitnehmer deiner GmbH und kannst die betriebliche Altersvorsorge nutzen. Die GmbH zahlt, die Beiträge sind grundsätzlich Betriebsausgabe, und du baust steueroptimiert deine eigene Versorgung auf.
Du bist Chef und Arbeitnehmer zugleich. Genau diese Doppelrolle macht die betriebliche Altersvorsorge für GmbH-Geschäftsführer zum Hebel: Die GmbH wendet Geld für deine Versorgung auf, mindert damit den steuerpflichtigen Gewinn und du baust eine Rente auf, die über die gesetzliche hinausgeht. Mehr dazu auch im Überblick zur Altersvorsorge.
Kein Trick, sondern die Logik der bAV: Die Firma finanziert mit, der Staat fördert in der Ansparphase, versteuert wird erst die Rente.
Die Beiträge sind grundsätzlich Betriebsausgabe. Was in deine Vorsorge fließt, mindert zugleich den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft.
Für die betriebliche Altersvorsorge wirst du arbeits- und betriebsrentenrechtlich wie ein Arbeitnehmer behandelt, auch als Gesellschafter. Genau das öffnet dir den Zugang zur bAV.
In der Ansparphase ist die Vorsorge begünstigt, versteuert wird erst die spätere Rente. Im Ruhestand ist dein Steuersatz oft niedriger als heute.
Vom schlanken Einstieg bis zur maximalen Versorgung. Welcher Weg passt, hängt von Gewinn, Zielrente und deiner Beteiligung an der GmbH ab.
Der einfachste Weg. Die GmbH schließt eine Versicherung auf dein Leben ab und zahlt die Beiträge. In den gesetzlichen Grenzen ist das nach Paragraf 3 Nummer 63 EStG steuer- und sozialabgabenbegünstigt. Schlanke Verwaltung, keine Bilanzwirkung, ideal für den Einstieg.
Für höhere Beiträge oberhalb der geförderten Direktversicherungs-Grenzen. Die GmbH dotiert eine externe Kasse, die die Versorgung verwaltet. So lässt sich deutlich mehr Gewinn steueroptimiert in die eigene Vorsorge lenken, mit etwas mehr Verwaltung.
Die GmbH sagt dir direkt eine Betriebsrente zu (Direktzusage). Sehr hohe Versorgungen möglich, kein externer Versicherer nötig. Dafür bildet die GmbH Rückstellungen, das belastet die Bilanz und bringt Bewertungsrisiken. Mächtig, aber nur sauber ausfinanziert und fachlich begleitet sinnvoll.
Oft ist eine Kombination der sauberste Weg: die geförderte Direktversicherung als Basis, eine Unterstützungskasse oder Pensionszusage für den darüber hinausgehenden Teil. Welche Mischung zu dir passt, klären wir gemeinsam.
Eine vereinfachte Übersicht. Die konkrete Empfehlung leite ich aus deiner Situation ab und stimme die steuerlichen Punkte mit deinem Steuerberater ab.
| Weg | Passt, wenn dutypische Situation | Stärkeder Hauptvorteil | Zu beachtenworauf zu achten ist | BilanzWirkung in der GmbH |
|---|---|---|---|---|
| Direktversicherung | Einsteiger, planbare Beiträge | Steuer- und sozialabgabenbegünstigt in Grenzen | Begrenzte Förderhöhe | Keine |
| Unterstützungskasse | Höhere Beiträge gewünscht | Hohe Dotierung möglich, Betriebsausgabe | Mehr Verwaltung | Gering |
| Pensionszusage | Sehr hohe Versorgung, viel Gewinn | Maximale Flexibilität, kein externer Versicherer nötig | Strenge Anerkennungskriterien | Rückstellungen, belastet die Bilanz |
Jeder Schritt dokumentiert, die steuerlich heiklen Punkte gemeinsam mit deinem Steuerberater. Du unterschreibst erst, wenn alles klar ist.
Ich schaue mir Rechtsform, Beteiligung, Gewinn und vorhandene Vorsorge an. Daraus ergibt sich dein Spielraum.
Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionszusage, einzeln oder kombiniert. Ich erkläre Vor- und Nachteile in Klartext.
Gerade beim beherrschenden GGF stimmen wir Angemessenheit, Erdienbarkeit und Schriftform mit deinem Steuerberater ab.
Du bekommst eine klare Empfehlung, ich erledige Antrag und Police. Danach prüfe ich jährlich, ob noch alles passt.
Hältst du als beherrschender Gesellschafter mehr als die Hälfte der Anteile, schaut das Finanzamt genauer hin. Werden diese Punkte missachtet, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Die Versorgungszusage muss schriftlich und klar geregelt sein, bevor sie steuerlich anerkannt wird.
Die zugesagte Versorgung muss zu deinem Gehalt und zur Gesamtausstattung passen, nicht überzogen sein.
Du musst die zugesagte Leistung bis zum Ruhestand noch erarbeiten können, sonst erkennt das Finanzamt sie nicht an.
Probe- und Wartezeit sind einzuhalten, eine rückwirkende Zusage wird nicht akzeptiert.
Diese Kriterien klingen technisch, sind aber der Kern jeder sauberen GGF-Versorgung. Ich prüfe sie strukturiert und stimme sie mit deinem Steuerberater ab, damit deine Zusage steuerlich hält.
Du bist gerade erst am Gründen? Dann lohnt vorher ein Blick auf den Schutz fürs Unternehmen selbst, siehe Versicherungen für Gründer.
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Frage stellenJa. Für die betriebliche Altersvorsorge wird der Geschäftsführer arbeits- und betriebsrentenrechtlich wie ein Arbeitnehmer seiner GmbH behandelt, auch wenn er selbst Gesellschafter ist. Damit steht ihm die bAV offen. Die GmbH zahlt oder fördert die Beiträge, die in der Regel als Betriebsausgabe gelten.
Für den GGF sind vor allem drei Wege relevant: die Direktversicherung (einfach, gefördert, schlanke Verwaltung), die Unterstützungskasse (für höhere Beiträge oberhalb der geförderten Grenzen) und die Pensionszusage, auch Direktzusage genannt (mächtig, aber mit bilanzieller Verpflichtung und Rückstellungen). Welcher Weg passt, hängt von Gewinn, Alter und Zielrente ab.
Die Beiträge der GmbH sind grundsätzlich Betriebsausgabe und mindern den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft. In der Ansparphase ist die Vorsorge je nach Durchführungsweg steuerlich begünstigt, bei der Direktversicherung über Paragraf 3 Nummer 63 EStG. Besteuert wird erst die spätere Rente, also nachgelagert. Konkrete Beträge und Grenzen rechne ich individuell durch.
Beim beherrschenden GGF schaut das Finanzamt genauer hin. Die Zusage muss schriftlich erteilt sein, sie muss angemessen und üblich sein, der Geschäftsführer muss die Leistung noch erdienen können (Erdienbarkeit), eine Probezeit beziehungsweise Wartezeit ist einzuhalten und eine rückwirkende Zusage wird nicht anerkannt. Werden diese Punkte missachtet, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Diese Kriterien prüfe ich gemeinsam mit deinem Steuerberater.
Das kommt auf dein Ziel an. Die Direktversicherung ist schlank, gefördert und ohne Bilanzwirkung, dafür sind die geförderten Beiträge begrenzt. Die Pensionszusage erlaubt sehr hohe Versorgungen und bindet keinen externen Versicherer, belastet aber die Bilanz mit Rückstellungen und bringt Bewertungsrisiken mit. Häufig ist eine Kombination der sauberste Weg.
Die Pensionszusage ist eine echte Verpflichtung der GmbH. Sie muss Rückstellungen bilden, was die Bilanz belastet und einen Unternehmensverkauf erschweren kann. Wird die Zusage nicht sauber ausfinanziert, entsteht eine Deckungslücke. Außerdem sind die steuerlichen Anerkennungskriterien streng. Deshalb gehört eine Pensionszusage immer fachlich begleitet, ich arbeite hier eng mit deinem Steuerberater zusammen.
Die betriebliche Altersvorsorge wird nachgelagert besteuert. Das heißt: In der Ansparphase profitierst du von der steuerlichen Begünstigung, versteuert wird erst die Rente im Ruhestand. Da das Einkommen im Alter oft niedriger ist, kann der persönliche Steuersatz dann geringer ausfallen. Die genaue Auswirkung hängt von deiner späteren Gesamtsituation ab.
Das hängt stark vom Durchführungsweg ab. Eine Direktversicherung läuft über einen externen Versicherer und ist dadurch vom Schicksal der GmbH weitgehend entkoppelt. Eine Pensionszusage hingegen ist eine Verpflichtung der Gesellschaft und muss beim Verkauf bewertet und geregelt werden. Für den beherrschenden GGF greift der gesetzliche Insolvenzschutz nicht in gleicher Weise wie für normale Arbeitnehmer, deshalb ist die Wahl des Weges so wichtig.
Geförderte Wege wie die Direktversicherung sind in der Höhe begrenzt, dafür steuer- und sozialabgabenbegünstigt in den gesetzlichen Grenzen nach Paragraf 3 Nummer 63 EStG. Wer mehr für die eigene Vorsorge zurücklegen möchte, kombiniert die Direktversicherung mit einer Unterstützungskasse oder Pensionszusage, die deutlich höhere Dotierungen erlauben. Die konkrete Obergrenze hängt vom Einzelfall ab und wird gemeinsam mit dem Steuerberater festgelegt.
Beides ist möglich. Du kannst die bAV für dich als Geschäftsführer aufsetzen und sie zugleich deinen Mitarbeitenden anbieten. Beschäftigte haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, und bei einer Direktversicherung kommt in der Regel ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss dazu. Eine saubere Versorgungsordnung regelt, wer welche Zusage bekommt, und schützt dich vor Gleichbehandlungsfragen.
Wir starten mit einem kurzen Erstgespräch. Ich schaue mir deine Situation an: Rechtsform, Beteiligung, Gewinn, vorhandene Vorsorge und Zielrente. Daraus leite ich ab, welcher Durchführungsweg passt und welche steuerlichen Punkte mit deinem Steuerberater abzustimmen sind. Du bekommst eine klare Empfehlung, bevor irgendetwas unterschrieben wird.
In 20 Minuten klären wir, welcher Durchführungsweg zu deiner GmbH passt und wie viel Gewinn du steueroptimiert in deine eigene Vorsorge lenken kannst. Kostenlos und ohne Verkaufsgespräch.