Bisher kostenlos, ab 2028 mit Beitrag. Was sich für mitversicherte Partner ändert.
Die GKV-Familienversicherung ist eine der größten Stärken des gesetzlichen Systems. Ab 2028 kostet sie für mitversicherte Partner ohne Kinder unter 7 Jahren 2,5 % des Einkommens. Hier alle Bedingungen, Ausnahmen und Beispielrechnungen.
Voraussetzungen für die Familienversicherung
Ehepartner / Lebenspartner
Voraussetzung: Eigenes Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 538 €/Monat). Selbstständige Partner sind nicht mitversicherbar.
Kinder bis 23 (im Studium bis 25)
Bis 18 Jahre ohne Bedingung, danach nur bei Schule/Ausbildung/Studium. Bei Behinderung ohne Altersgrenze.
Wohnsitz in Deutschland
Mitversicherte müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Einkommensgrenze
Eigenes Gesamteinkommen darf 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten (2026: ca. 538 €/Monat).
Nicht selbst pflichtversichert
Wer eine eigene Pflicht- oder Privatversicherung hat, ist ausgeschlossen. Auch hauptberuflich Selbstständige.
Hauptversicherter ist GKV-Mitglied
Familienversicherung gibt es nur, wenn der Hauptversicherte selbst gesetzlich versichert ist (Pflicht oder freiwillig).
Was sich ab 2028 ändert
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die Familienversicherung eingeschränkt: Ab 2028 zahlt dein mitversicherter Partner einen Beitrag von 2,5 % des Einkommens des erwerbstätigen Partners, wenn ihr keine Kinder unter 7 Jahren habt.
Beispiel 1
60.000 € Brutto
Partner-Beitrag: ~ 1.500 € / Jahr
Beispiel 2
90.000 € Brutto
Partner-Beitrag: ~ 2.250 € / Jahr
Beispiel 3
120.000 € Brutto
Partner-Beitrag: ~ 3.000 € / Jahr
Hinweis: Die Beitragshöhe ist bei der BBG gedeckelt. Maximal anfallender Partner-Beitrag liegt bei rund 1.928 € / Jahr (2,5 % von 77.100 € BBG 2027).
Vier Familien-Konstellationen, vier Auswirkungen
Die Reform 2028 trifft Familien sehr unterschiedlich. Hier vier typische Konstellationen aus der Beratungspraxis – mit konkreter Rechnung und Empfehlung.
Wer als Selbstständiger Familienversicherung anbieten kann
Familienversicherung gibt es nur, wenn der Hauptversicherte selbst gesetzlich versichert ist. Für Selbstständige bedeutet das: freiwillige GKV oder über KSK / Pflichtversicherer-Zugang. Hier die wichtigsten Konstellationen.
Freiwillig in der GKV
Klassischer Fall: Selbstständiger zahlt vollen Beitrag selbst (~ 14,6 % + Zusatzbeitrag + Pflege auf Gewinn bis BBG). Familienversicherung für Partner + Kinder kostenlos möglich, solange Voraussetzungen gegeben.
KSK-pflichtig
Künstler und Publizisten in der KSK sind wie Angestellte in der GKV pflichtversichert. KSK trägt den AG-Anteil. Familienversicherung wie bei Angestellten möglich.
Hauptberuflich vs. nebenberuflich
Ist die Selbstständigkeit nur nebenberuflich (zeitlich + wirtschaftlich), kannst du als Familienangehöriger eines GKV-Mitglieds selbst familienversichert bleiben. Hauptberuflich Selbstständige sind ausgeschlossen.
Privat versicherter Selbstständiger
Wer als Selbstständiger in der PKV ist, kann seine Familie nicht in der GKV mitversichern. Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen PKV-Vertrag. Das ist ein wichtiger Faktor bei der GKV/PKV-Entscheidung mit Familienplanung.
Familienversicherung GKV vs. PKV-Einzelverträge
Die GKV-Familienversicherung ist der größte strukturökonomische Vorteil der gesetzlichen – wird aber ab 2028 teilweise relativiert. Hier die direkte Gegenüberstellung mit Beispielrechnung für eine Familie mit 1 Erwerbstätigem, 1 Partner, 2 Kindern.
Werte sind illustrative Näherungen für einen 35-Jährigen mit Komforttarif und 2 Kindern unter 18. PKV-Beiträge entwickeln sich über die Lebenszeit anders als GKV – im Check rechnen wir konkret durch.
Was du in der Tabelle siehst: Die GKV-Familienversicherung bleibt auch nach 2028 günstiger als PKV-Einzelverträge bei Familien mit Kindern. Aber der Vorsprung schrumpft. Ab dem Punkt, wo das jüngste Kind 7 wird, kostet der Partner zusätzlich. Dazu kommen GKV-Beitragssteigerungen. Für kinderlose Paare oder Familien mit flüggen Kindern dreht sich die Rechnung in den 2030ern häufig zugunsten der PKV.
Drei Schritte, um den Partner-Beitrag zu vermeiden oder zu senken
Wer betroffen ist, hat drei legale Hebel, den 2,5 %-Beitrag zu vermeiden oder zu senken. Welcher passt, hängt von der Familienkonstellation und dem Einkommen ab.
Mini-Job-Variante
Partner nimmt einen Mini-Job an (bis 538 €/Monat). Mini-Job-Arbeitgeber zahlt Pauschalbeitrag zur GKV → Pflichtversicherung über den Mini-Job. 2,5 %-Beitrag entfällt komplett.
Eigene freiwillige GKV
Partner versichert sich freiwillig über Mindestbeitrag (~ 230 €/Mon. 2026). Lohnt sich, wenn der 2,5 %-Beitrag höher wäre – also bei Hauptverdiener-Brutto > 110.000 €.
PKV-Wechsel prüfen
Für DINK-Paare und Familien mit großen Kindern lohnt sich oft der Wechsel der ganzen Familie in PKV-Einzelverträge. Wechselfenster vor JAEG-Anhebung 2027 nutzen.
Im Check klären
Welche der drei Optionen für euch sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Alter, Gesundheit und Lebensplanung ab. Im 30-Min-Check rechnen wir alle drei durch.
Diese Familien bleiben beitragsfrei.
Ausnahmen vom Partner-Beitrag
- Kind unter 7 Jahren im Haushalt
- Pflegende Angehörige
- Voll erwerbsgeminderter Partner
- Eltern behinderter Kinder (unterhaltsunfähig)
- Partner über Regelaltersgrenze
Diese Konstellationen werden ab 2028 beitragspflichtig
- DINK-Paare (Double Income No Kids)
- Familien mit Kindern ab 7 Jahren
- Hausfrau/Hausmann ohne kleine Kinder
- Studierende Partner ohne Kinder
Häufige Fragen zur Familienversicherung
Ehepartner und Lebenspartner mit Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 538 €/Monat), Kinder bis 23 (in Ausbildung bis 25, bei Behinderung unbegrenzt). Voraussetzung: Wohnsitz in Deutschland, kein eigener Pflicht- oder Privatversicherungsanspruch.
Ab 1. Januar 2028. Mitversicherte Partner ohne Kind unter 7 Jahren zahlen 2,5 % des Einkommens des erwerbstätigen Partners. Vor 2028 bleibt die Familienversicherung kostenfrei.
Die monatliche Einkommensgrenze beträgt 1/7 der Bezugsgröße (2026: ca. 538 €). Bei Mini-Job: bis 538 €/Monat. Für 2027 wird die Grenze entsprechend der Rentenwertanpassung erhöht.
Nein. Hauptberuflich Selbstständige sind grundsätzlich von der Familienversicherung ausgeschlossen. Sie müssen sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
Dann gibt es keine Familienversicherung. Wer privat versichert ist, hat keinen Anspruch auf GKV-Familienversicherung – auch der gesetzlich versicherte Partner kann den PKV-Partner nicht mitversichern.
Für Familien mit kleinen Kindern und einem Hauptverdiener oft ja. Die kostenlose Mitversicherung mehrerer Familienmitglieder kann mehrere hundert Euro im Monat sparen. Im Check rechnen wir das gegen die PKV-Variante.
Drei Hebel: 1.) Mini-Job-Variante – Partner nimmt einen Mini-Job (bis 538 €/Monat) an, der Mini-Job-Arbeitgeber führt Pauschalbeiträge ab und der Partner ist pflichtversichert über den Mini-Job. 2.) Freiwillige eigene GKV-Versicherung des Partners (Mindestbeitrag ~ 230 €) – lohnt bei sehr hohem Hauptverdiener-Einkommen. 3.) PKV-Wechsel der ganzen Familie – sinnvoll bei DINK-Paaren oder Familien mit flüggen Kindern. Im Check entscheiden wir, welche Variante zu eurer Situation passt.
Bis 18 Jahre ohne Bedingung. Bis 23 Jahre, wenn nicht erwerbstätig. Bis 25 Jahre bei Schul-/Berufsausbildung oder Studium. Ohne Altersgrenze bei körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, sofern diese vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst unterhalten kann. Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst verlängert die Frist.
Bei Trennung bleibt die Familienversicherung zunächst bestehen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind (Wohnsitz, Einkommensgrenze, kein eigener Versicherungsanspruch). Mit Rechtskraft der Scheidung endet die Mitversicherung – der Ex-Partner muss sich selbst versichern (freiwillig GKV oder PKV). Für Kinder bleibt die Familienversicherung erhalten, sofern der versicherungspflichtige Elternteil GKV-Mitglied ist.
Wie wirkt sich die Familienversicherung auf dich aus?
In 30 Minuten klären wir, was sich für deine Familiensituation ab 2028 ändert – und ob es Sinn macht, jetzt umzustrukturieren.
Familien-Check buchenKostenlos · Unverbindlich · Persönlich