Familienversicherung
Wer kostenlos mitversichert ist, wann es ab 2028 kostet und wie sich die Einkommensgrenzen entwickeln.
Ab 2027 zahlst du als Gutverdiener mehr, der PKV-Wechsel wird schwerer und der Partner in der Familienversicherung kostet ab 2028 extra. Ich kläre, was für deine Situation der richtige Schutz ist.
Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz greift ab 1. Januar 2027. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro im Monat, die Versicherungspflichtgrenze steigt, die Familienversicherung wird ab 2028 teilweise kostenpflichtig und die Teilkrankschreibung kommt neu in drei Stufen. Was bedeutet das konkret für dich?
Die gesetzliche Krankenversicherung hat viele Stellschrauben. Das sind die vier Themen, bei denen die Reform und deine Entscheidungen am meisten ausmachen.
Wer kostenlos mitversichert ist, wann es ab 2028 kostet und wie sich die Einkommensgrenzen entwickeln.
Die 78-Wochen-Frist bleibt, neu sind die Teilkrankschreibungs-Stufen 25, 50 und 75 Prozent ab 2027.
Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze, Zuzahlungen, Zahnersatz: alle Änderungen im Detail.
Versicherungspflichtgrenze 2027, Wechselfenster bis Dezember 2026 und wann sich der Schritt rechnet.
Sie ist solide und hat eine Aufnahmepflicht, aber sie hat klare Grenzen. Das sind die wichtigsten Leistungen.
Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und notwendige Behandlungen sind abgedeckt, nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Ehepartner und Kinder unter bestimmten Einkommensgrenzen sind beitragsfrei mitversichert. Ab 2028 mit Einschränkungen.
Ab Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit, maximal 70 Prozent vom Brutto, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze. Bezugsdauer 78 Wochen je Krankheit in 3 Jahren.
Check-ups ab 35, Krebsfrüherkennung, Schwangerschaftsvorsorge und Impfungen werden voll übernommen.
Prophylaxe ist abgedeckt, Zahnersatz nur als Festzuschuss. Ab 2027 werden die Festzuschüsse um 10 Prozent gekürzt.
Der Beitrag hängt vom Einkommen ab, nicht vom Gesundheitszustand. Niemand wird abgelehnt, es gilt die Aufnahmepflicht.
Die GKV ist solide, aber für bessere Leistungen, schnellere Termine oder höheren Zahnersatz gibt es Zusatzversicherungen oder den Wechsel in die PKV. Was zu dir passt, klären wir im Check.
Rund um die GKV halten sich hartnäckige Halbwahrheiten, gerade bei Selbstständigen und Gründern. Hier die fünf, die mir in der Beratung am häufigsten begegnen, mit den Fakten dahinter.
Fakt: Als Selbstständiger zahlst du den vollen GKV-Beitrag selbst, ohne Arbeitgeber-Zuschuss. Bei Gewinn über der Beitragsbemessungsgrenze sind das ab 2027 rund 1.060 Euro im Monat. Die Rechnung kippt oft früher, als viele denken.
Fakt: Ab 2028 zahlt der mitversicherte Partner ohne Kinder unter 7 Jahren 2,5 Prozent Beitrag auf das Einkommen des erwerbstätigen Partners. Bei 90.000 Euro Brutto sind das 2.250 Euro im Jahr extra. Pflegende Angehörige und Familien mit kleinen Kindern bleiben ausgenommen.
Fakt: Freiwillig versicherte Selbstständige haben im Standardtarif keinen Krankengeld-Anspruch. Du brauchst eine aktive Wahlerklärung mit Einstieg ab Tag 15, 22 oder 43, mit Beitragszuschlag. Ohne Wahlerklärung gibt es keinen Cent ab Tag 1 der Arbeitsunfähigkeit.
Fakt: Der Zusatzbeitrag schwankt je nach Kasse zwischen 0,9 und 2,7 Prozent, beim Höchstbeitrag macht das über 100 Euro im Monat aus. Dazu kommen unterschiedliche Bonusprogramme, Wahltarife und Mehrleistungen. Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Fakt: Als Angestellter brauchst du den Sprung über die Versicherungspflichtgrenze, ab 2027 rund 84.800 Euro. Als Selbstständiger kannst du jederzeit wechseln, wenn Gesundheitsprüfung und Voraussetzungen passen. Wer 2026 noch knapp unter der alten Grenze liegt, sollte das Wechselfenster bis Dezember prüfen.
Für Angestellte teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag. Selbstständige tragen ihn voll selbst. Diese Faktoren bestimmen die Höhe.
Richtwerte zur Orientierung, Stand Kabinettsbeschluss 29.04.2026. Selbstständige tragen den vollen Beitrag, Angestellte die Hälfte. Den exakten Beitrag und passende Kassen kläre ich kostenlos im Check.
Für Selbstständige zahlt sich Planungssicherheit aus. Die Entwicklung von Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze und Höchstbeitrag von 2014 bis zur Reform 2027, Stand Kabinettsbeschluss 29.04.2026.
| Jahr | BBG (Monat) | Versicherungspflichtgrenze (Jahr) | Zusatzbeitrag Ø | Höchstbeitrag Selbstständige |
|---|---|---|---|---|
| 2014 | 4.050 € | 53.550 € | 0,9 % | ~ 630 € |
| 2018 | 4.425 € | 59.400 € | 1,0 % | ~ 690 € |
| 2022 | 4.837 € | 64.350 € | 1,3 % | ~ 770 € |
| 2026 | 5.512 € | 73.800 € | ~ 1,7 % | ~ 980 € |
| 2027 (Reform) | ~ 6.425 € | ~ 84.800 € | ~ 1,9 % | ~ 1.060 € |
Werte gerundet. Höchstbeitrag inklusive Pflegeversicherung für kinderlose freiwillig versicherte Selbstständige (ohne Wahltarif Krankengeld). Reform-Werte 2027 nach Stand Kabinettsbeschluss 29.04.2026, finale Höhe mit Bundesrats-Beschluss.
Vom ersten Gespräch bis zur Umsetzung. Ich rechne deine Lage durch, du entscheidest, ich kümmere mich um den Rest.
Du buchst online einen Termin. Im Erstgespräch klären wir deine Situation, Einkommen, Familie und Gesundheit.
Ich rechne deinen Beitrag ab 2027 durch und zeige dir, ob GKV, Wahltarife oder ein PKV-Check für dich Sinn ergeben.
Du entscheidest, ich erledige den Rest: Kassenwechsel, Wahltarif, Voranfrage oder Zusatzbausteine.
Jährlich prüfe ich, ob noch alles passt, gerade bei den Reform-Stufen 2027 und 2028. Ein Ansprechpartner für dich.
Beide Wege haben ihre Berechtigung. Welcher zu dir passt, hängt von Einkommen, Familie und Gesundheit ab, das rechnen wir gemeinsam durch.
GKV oder PKV? Check buchenEine Frage fehlt? Schreib mir oder buche direkt ein 20-minütiges Erstgespräch, auch ohne fertige Frage im Kopf.
Frage stellenDer allgemeine Beitragssatz bleibt stabil bei 14,6 Prozent. Dazu kommt der individuelle Zusatzbeitrag der Kasse, 2026 im Schnitt rund 1,7 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt ab 2027 außerplanmäßig um 300 Euro im Monat auf rund 6.425 Euro.
Sechs Punkte: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro im Monat, die Versicherungspflichtgrenze um 3.600 Euro im Jahr, die Familienversicherung kostet ab 2028 für Partner ohne Kind unter 7, Zuzahlungen steigen um 50 Prozent, die Zahnersatz-Festzuschüsse sinken um 10 Prozent und es kommt eine neue Teilkrankschreibung in den Stufen 25, 50 und 75 Prozent. Stand: Kabinettsbeschluss 29.04.2026, finale Höhe mit Bundesrats-Beschluss.
Ab 2028: Mitversicherte Partner ohne Kind unter 7 Jahren zahlen 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners. Ausnahmen bleiben für Familien mit kleinen Kindern, pflegende Angehörige und voll erwerbsgeminderte Partner.
Krankengeld zahlt die GKV ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Höhe: 70 Prozent vom Brutto, maximal 90 Prozent vom Netto, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze. Die Bezugsdauer beträgt 78 Wochen je Krankheit innerhalb von 3 Jahren nach Paragraf 48 SGB V. Die Reform 2027 ändert daran nichts, neu ist nur die Teilkrankschreibung in den Stufen 25, 50 und 75 Prozent.
Ja, die freiwillige gesetzliche Versicherung ist möglich. Du zahlst dann auf das vollständige Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, also auf bis zu 6.425 Euro ab 2027. Der Mindestbeitrag liegt 2026 bei rund 230 Euro im Monat inklusive Zusatzbeitrag.
Nein. Freiwillig versicherte Selbstständige haben im Standardtarif keinen Krankengeld-Anspruch. Du brauchst eine aktive Wahlerklärung beim Beitritt oder später, den Wahltarif Krankengeld, mit Einstieg ab Tag 15, 22 oder 43 und mit Beitragszuschlag. Eine Alternative ist privates Krankentagegeld, das oft früher einsetzt und flexibler kalkulierbar ist.
Du wählst beim Beitritt oder später eine Wahlerklärung mit Krankengeld-Anspruch. Der Einstiegszeitpunkt ist meist Tag 15, 22 oder 43 der Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe ist auf 70 Prozent vom letzten Brutto beziehungsweise auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt, du kannst sie nicht frei bestimmen wie in der PKV. Der Beitragszuschlag liegt je nach Kasse bei 0,3 bis 0,9 Prozent. Die Wahl bindet dich 3 Jahre an den Tarif.
Der Zusatzbeitrag schwankt 2026 zwischen 0,9 und 2,7 Prozent. Beim Höchstbeitrag macht das über 100 Euro im Monat aus. Aber der reine Beitrag ist nur ein Faktor: Wahltarife, Bonusprogramme, Mehrleistungen und Service unterscheiden sich erheblich. Im Check sehe ich mir deine Situation an und zeige dir passende Kassen, statt nur auf den Zusatzbeitrag zu schauen.
Du hast nach 12 Monaten Mitgliedschaft ein Kündigungsrecht mit 2 Monaten Frist zum Monatsende. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags entsteht zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht, einen Monat nach der Erhöhung. Der Wechsel läuft über die Aufnahme bei der neuen Kasse, die alte wird automatisch gekündigt. Die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beträgt mindestens 12 Monate. Mehr als eine Mitgliedsbescheinigung brauchst du dafür nicht.
Bei Selbstständigen oft schon ab rund 30.000 Euro Gewinn, bei Angestellten ab der Versicherungspflichtgrenze, 2027 rund 84.800 Euro. Entscheidend sind Familienplanung, Gesundheit und die Stabilität deiner Einnahmen. Wir rechnen das im Check konkret durch, mit Blick auf deine Situation und die Reform-Effekte.
Wenn du 2026 knapp unter der alten Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro liegst und 2027 vermutlich über der neuen von rund 84.800 Euro bist, ist das Wechselfenster bis Dezember 2026 entscheidend. Ab 2027 ist der direkte Wechsel mit dem aktuellen Gehalt als Angestellter nicht mehr möglich. Für Selbstständige gilt das nicht, sie können jederzeit wechseln, wenn die Voraussetzungen passen.
Nichts. Der Check ist kostenlos und unverbindlich. Ich werde von den Versicherern vergütet, du zahlst keinen Cent mehr als bei einem Direktabschluss.
Drei Themen, die in der Praxis am häufigsten mit der GKV zusammenhängen.
Wann Partner und Kinder beitragsfrei mitversichert sind, wo die Einkommensgrenzen liegen und was beim Wechsel in die private Kasse passiert.
Zur FamilienversicherungWer länger im Ausland lebt oder arbeitet, fällt aus der gesetzlichen Kasse heraus. Was für Expats gilt und worauf es bei der Rückkehr ankommt.
Zur Expat-KrankenversicherungFür wen sich der Wechsel rechnet, für wen nicht, und welche Fragen vor der Entscheidung geklärt sein sollten.
Zur PKVIn 20 Minuten klären wir, was sich für dich rechnet, mit Blick auf Familie, Einkommen und die Reform-Effekte 2027 und 2028. Kostenlos und ohne Verkaufsgespräch.