GKV-Reform 2027: Was sich für dich konkret ändert.
Die Bundesregierung hat das Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ab 1. Januar 2027 steigen Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze, Familienversicherung wird ab 2028 teilweise kostenpflichtig, das Krankengeld wird verschärft. Hier alle Details.
Warum es die Reform gibt.
Der gesetzlichen Krankenversicherung droht 2027 eine Finanzlücke von rund 15 Milliarden Euro. Um eine flächendeckende Beitragserhöhung zu vermeiden, schnürt der Bund ein Sparpaket über etwa 16,3 Milliarden Euro. Die Last wird verteilt: Ärzte und Kliniken tragen den größten Teil, ein Teil landet aber auch direkt bei den Versicherten.
Was sich konkret ändert
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1
Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 €/Monat
Die Grenze, bis zu der dein Einkommen verbeitragt wird, klettert auf rund 6.425 €/Monat (77.100 €/Jahr). Wer drüber verdient, zahlt 2027 etwa 25 € mehr Krankenkassenbeitrag pro Monat (Arbeitnehmeranteil).
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2
Versicherungspflichtgrenze steigt um 3.600 €/Jahr
Erst ab rund 84.800 € Jahreseinkommen darfst du in die private Krankenversicherung wechseln. Wer 2026 knapp drüber liegt, hat ein Wechselfenster bis 31. Dezember 2026. Danach wird der Sprung deutlich schwerer.
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3
Familienversicherung wird teilweise beitragspflichtig
Ab 2028 zahlt dein mitversicherter Partner 2,5 % deines Einkommens, wenn ihr keine Kinder unter 7 Jahren habt. Bei 90.000 € Brutto sind das rund 2.250 € im Jahr extra. Familien mit kleinen Kindern, pflegende Angehörige und Erwerbsgeminderte sind weiter ausgenommen.
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4
Zuzahlungen steigen um 50 %
Erste Erhöhung seit 2004. Bei Medikamenten, Heilmitteln und Krankenhausaufenthalten zahlst du künftig deutlich mehr selbst. Die Belastungsgrenze (1 % bei chronisch Kranken, 2 % sonst) bleibt unverändert.
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5
Zahnersatz wird teurer
Die Festzuschüsse der Krankenkasse für Brücken, Kronen und Implantate werden um 10 % gekürzt (Niveau vor 2020). Dein Eigenanteil steigt entsprechend. Wenn du eh schon eine Behandlung planst: Vor 2027 starten lohnt sich.
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6
Krankengeld – zwei wichtige Neuerungen
Teilkrankschreibung neu: Du kannst künftig zu 25, 50 oder 75 % arbeiten und für den Rest anteiliges Krankengeld bekommen – freiwillig, mit Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Kasse. 78-Wochen-Frist verschärft: Bisher zählte jede Krankheit einzeln. Künftig zählen alle Krankheiten gemeinsam auf dieselben 78 Wochen in 3 Jahren.
Wo stehst du?
Die Reform trifft Versicherte sehr unterschiedlich, je nach Einkommen und Lebenssituation. Diese drei Beispiele zeigen, was finanziell auf dich zukommt.
Ledig, kinderlos, gesetzlich versichert
Verheiratet, Partner mitversichert ohne Kind unter 7
Liegt deutlich über der neuen Versicherungspflichtgrenze
Deine Checkliste für 2026
- Zahnersatz-Behandlungen, die ohnehin anstehen, möglichst noch 2026 starten
- Bei Einkommen nahe der alten Versicherungspflichtgrenze: PKV-Wechsel sauber durchrechnen lassen
- Familienplanung mit Partner-Beitrag ab 2028 abgleichen, falls Familienversicherung betroffen
- Krankentagegeld-Schutz prüfen, gerade bei höherem Einkommen oder mehreren möglichen Erkrankungen
- Zahnzusatz und Krankenhauszusatz auf Aktualität checken, weil Zuzahlungen steigen
Häufige Fragen zur GKV-Reform 2027
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Die meisten Regelungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Familienversicherungs-Änderung greift ab 2028, die Zuckersteuer ebenfalls ab 2028.
Die BBG steigt außerplanmäßig um 300 €/Monat auf rund 6.425 €/Monat (77.100 €/Jahr). Wer drüber verdient, zahlt etwa 25 € mehr Krankenkassenbeitrag pro Monat (Arbeitnehmeranteil).
Die JAEG steigt um 3.600 €/Jahr auf rund 84.800 €. Wer ab 2027 in die PKV wechseln will, muss diese Grenze überschreiten. Wer 2026 knapp drüber liegt, hat ein Wechselfenster bis 31. Dezember 2026.
Mitversicherte Partner ohne Kind unter 7 Jahren zahlen 2,5 % des Einkommens des erwerbstätigen Partners. Ausnahmen: Familien mit kleinen Kindern, pflegende Angehörige und voll erwerbsgeminderte Partner bleiben beitragsfrei.
Du kannst künftig zu 25, 50 oder 75 % arbeiten und für den Rest anteiliges Krankengeld erhalten. Voraussetzung: Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse. Die Inanspruchnahme verlängert die 78-Wochen-Frist nicht.
Bisher zählte jede Krankheit einzeln auf 78 Wochen in 3 Jahren. Künftig zählen alle Krankheiten gemeinsam auf dieselben 78 Wochen. Bei mehreren Erkrankungen läuft dein Krankengeld also schneller aus.
Wenn du knapp über der alten JAEG (66.150 €) liegst und 2027 unter die neue Grenze (84.800 €) fallen würdest, ja. Wir rechnen das im 30-Min-Check sauber durch – mit Familienplanung und Einkommensentwicklung.
Stand: 09.05.2026. Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 29.04.2026, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, einzelne Punkte können sich noch ändern. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.
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