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Gesetzliche Krankenversicherung
GKV-Reform 2027

Die GKV-Reform 2027 trifft fast jeden Versicherten. Das ändert sich für dich.

Die Bundesregierung hat das Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ab 1. Januar 2027 steigen Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze, die Familienversicherung wird ab 2028 teilweise beitragspflichtig und das Krankengeld wird verschärft. Hier alle Änderungen, verständlich erklärt.

1.1.2027
Start der Reform
+300 €
Beitragsgrenze pro Monat
+50 %
höhere Zuzahlungen
2028
Partner-Beitrag startet
Worum es geht

Warum es die Reform überhaupt gibt.

Der gesetzlichen Krankenversicherung droht 2027 eine Finanzlücke von rund 15 Milliarden Euro. Um eine flächendeckende Beitragserhöhung zu vermeiden, schnürt der Bund ein Sparpaket über etwa 16,3 Milliarden Euro. Den größten Teil tragen Ärzte und Kliniken, ein Teil landet aber direkt bei den Versicherten.

Das Wichtigste vorab: Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt stabil, eine geplante Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,75 Prozentpunkte entfällt. Trotzdem ändert sich an mehreren Stellen etwas, das du im Geldbeutel oder in deiner Vorsorge spürst.

Die sechs wichtigsten Änderungen

Was sich konkret ändert.

Sechs Punkte aus dem Gesetz, die du als Versicherter spürst. Hier kompakt erklärt, ohne Behördendeutsch.

Beitragsbemessungsgrenze steigt

Die Grenze, bis zu der dein Einkommen verbeitragt wird, klettert um rund 300 Euro im Monat auf etwa 6.425 Euro im Monat (77.100 Euro im Jahr). Wer darüber verdient, zahlt 2027 rund 25 Euro mehr Krankenkassenbeitrag pro Monat als Arbeitnehmeranteil.

Versicherungspflichtgrenze steigt

Erst ab rund 84.800 Euro Jahreseinkommen darfst du in die private Krankenversicherung wechseln, das sind 3.600 Euro mehr als bisher. Wer 2026 knapp darüber liegt, hat ein Wechselfenster bis zum 31. Dezember 2026. Danach wird der Sprung deutlich schwerer.

Familienversicherung wird teils beitragspflichtig

Ab 2028 zahlt dein mitversicherter Partner rund 2,5 Prozent deines Einkommens, wenn ihr kein Kind unter 7 Jahren habt. Bei 90.000 Euro Brutto sind das etwa 2.250 Euro im Jahr extra. Familien mit kleinen Kindern, pflegende Angehörige und Erwerbsgeminderte bleiben ausgenommen.

Zuzahlungen steigen um 50 Prozent

Erste Erhöhung seit 2004: Bei Medikamenten, Heilmitteln und Krankenhausaufenthalten zahlst du künftig deutlich mehr selbst. Die Belastungsgrenze bleibt unverändert, 1 Prozent bei chronisch Kranken und 2 Prozent sonst.

Zahnersatz wird teurer

Die Festzuschüsse der Krankenkasse für Brücken, Kronen und Implantate werden um 10 Prozent gekürzt, zurück auf das Niveau vor 2020. Dein Eigenanteil steigt entsprechend. Steht ohnehin eine Behandlung an, lohnt sich ein Start noch vor 2027.

Krankengeld: zwei Neuerungen

Neu ist die Teilkrankschreibung: Du kannst zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeiten und für den Rest anteiliges Krankengeld bekommen, freiwillig und mit Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Kasse. Zugleich zählen alle Krankheiten künftig gemeinsam auf dieselben 78 Wochen in 3 Jahren.

Drei Profile

Wo stehst du?

Die Reform trifft Versicherte sehr unterschiedlich, je nach Einkommen und Lebenssituation. Vier Faktoren bestimmen, wie stark es dich trifft.

Dein Einkommen
Je höher dein Einkommen, desto stärker wirken Beitragsbemessungsgrenze und Partner-Beitrag.
Deine Familiensituation
Ob Partner mitversichert ist und ob ihr ein Kind unter 7 Jahren habt, entscheidet über den neuen Partner-Beitrag.
Dein Gesundheits- und Zahnbedarf
Wer regelmäßig Medikamente, Heilmittel oder Zahnersatz braucht, spürt die höheren Zuzahlungen direkter.
Deine GKV-PKV-Frage
Liegst du nahe der Versicherungspflichtgrenze, entscheidet das Wechselfenster über deine Optionen.
Durchschnittsverdiener
Ledig, kinderlos, gesetzlich versichert · rund 50.000 Euro Brutto
~ 80 bis 150 Euro
Mehrbelastung 2027
Gutverdiener mit Familie
Verheiratet, Partner mitversichert, kein Kind unter 7 · rund 90.000 Euro Brutto
~ 400 Euro
Mehrbelastung 2027, plus rund 2.250 Euro Partner-Beitrag ab 2028
Top-Verdiener
Liegt über der neuen Versicherungspflichtgrenze · rund 120.000 Euro Brutto
~ 294 Euro
Mehrbeitrag bei Verbleib in der GKV, Wechselfenster bis 31.12.2026

Richtwerte zur Orientierung auf Basis des Gesetzentwurfs. Was sich für deine Situation konkret rechnet, klären wir gemeinsam im Reform-Check.

Der Reform-Check

In vier Schritten
zur Klarheit.

Vom ersten Termin bis zum fertigen Plan: Ich rechne deine Betroffenheit durch und zeige dir, was du noch 2026 nutzen solltest.

01
20 Min · Per Video

Reform-Check buchen

Du buchst online einen Termin. Wir schauen gemeinsam auf deine Einkommens- und Familiensituation.

02
Deine Zahlen

Betroffenheit klären

Ich rechne dir konkret aus, was Beitragsbemessungsgrenze, Zuzahlungen und Partner-Beitrag für dich bedeuten.

03
Noch 2026

Stellschrauben nutzen

Wir prüfen, was du noch in diesem Jahr entscheiden solltest, von Zahnersatz bis zum möglichen PKV-Wechsel.

04
Laufend

Dranbleiben

Das Gesetz ist noch im Verfahren. Ändert sich etwas, melde ich mich, damit dein Plan aktuell bleibt.

Erster Schritt
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Was du jetzt tun solltest

Deine Checkliste für 2026.

Fünf Schritte, mit denen du der Reform einen Schritt voraus bist. Welche für dich relevant sind, ordnen wir im Check ein.

Geplanten Zahnersatz möglichst noch 2026 starten, bevor die Festzuschüsse sinken
Bei Einkommen nahe der alten Versicherungspflichtgrenze den PKV-Wechsel sauber durchrechnen lassen
Den Partner-Beitrag ab 2028 in die Familienplanung einplanen, falls die Familienversicherung betroffen ist
Den Krankengeld-Schutz prüfen, gerade bei höherem Einkommen oder mehreren möglichen Erkrankungen
Zahnzusatz und Krankenhauszusatz auf Aktualität checken, weil die Zuzahlungen steigen
Warum mit Makler?

Selbst recherchieren oder gemeinsam durchrechnen.

Die Schlagzeilen kennst du schnell. Der Unterschied liegt darin, was die Reform für deine Situation konkret bedeutet.

Selbst recherchiert
Schlagzeilen statt Zahlen
Aus Nachrichten erfährst du, dass sich etwas ändert, aber nicht, was es für dich konkret bedeutet.
Wechselfenster verpassen
Wer knapp an der Versicherungspflichtgrenze liegt, übersieht das Fenster bis Ende 2026 leicht.
Zahnersatz zu spät starten
Ohne Timing zahlst du ab 2027 den höheren Eigenanteil, der vorher noch vermeidbar war.
Partner-Beitrag nicht eingeplant
Die Kosten ab 2028 tauchen erst auf, wenn es zu spät ist, sie ins Budget zu nehmen.
Mit Makler an deiner Seite
Deine konkreten Zahlen
Ich rechne Mehrbeitrag, Zuzahlungen und Partner-Beitrag für deine Situation durch, kein Pauschalsatz.
Wechselfenster im Blick
Liegst du nahe der Grenze, prüfen wir den möglichen PKV-Wechsel rechtzeitig vor dem Stichtag.
Timing für Behandlungen
Wir klären, welche Schritte sich noch 2026 lohnen, bevor die neuen Regeln greifen.
Ein Plan, der aktuell bleibt
Das Gesetz kann sich noch ändern. Ich bleibe dran und passe deine Strategie an.

Und übrigens: der Reform-Check kostet dich nichts. Ich verschaffe dir Klarheit, du entscheidest in Ruhe, was du daraus machst.

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Häufige Fragen

Alles zur GKV-Reform 2027.

Eine Frage fehlt? Schreib mir oder buche direkt ein 20-minütiges Erstgespräch, auch ohne fertige Frage im Kopf.

Frage stellen

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Die meisten Regelungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Änderung bei der Familienversicherung greift ab 2028.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt außerplanmäßig um rund 300 Euro im Monat auf etwa 6.425 Euro im Monat (77.100 Euro im Jahr). Wer darüber verdient, zahlt rund 25 Euro mehr Krankenkassenbeitrag pro Monat als Arbeitnehmeranteil.

Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) steigt um rund 3.600 Euro im Jahr auf etwa 84.800 Euro. Wer ab 2027 in die private Krankenversicherung wechseln will, muss diese Grenze überschreiten. Wer 2026 knapp darüber liegt, hat ein Wechselfenster bis zum 31. Dezember 2026.

Mitversicherte Partner ohne Kind unter 7 Jahren zahlen ab 2028 rund 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners. Ausgenommen bleiben Familien mit kleinen Kindern, pflegende Angehörige und voll erwerbsgeminderte Partner.

Es gibt zwei Neuerungen. Neu ist eine Teilkrankschreibung: Du kannst künftig zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeiten und für den Rest anteiliges Krankengeld bekommen, freiwillig und mit Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Kasse. Außerdem zählen die Krankheiten künftig gemeinsam auf dieselben 78 Wochen in 3 Jahren statt jede Krankheit einzeln.

Du arbeitest zu einem festen Anteil (25, 50 oder 75 Prozent) und erhältst für den nicht gearbeiteten Teil anteiliges Krankengeld. Voraussetzung ist die Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse. Sie ist freiwillig und soll den schrittweisen Wiedereinstieg erleichtern.

Ja. Bei Medikamenten, Heilmitteln und Krankenhausaufenthalten steigen die Zuzahlungen um 50 Prozent, das ist die erste Erhöhung seit 2004. Die Belastungsgrenze bleibt unverändert: 1 Prozent des Einkommens bei chronisch Kranken, sonst 2 Prozent.

Die Festzuschüsse der Krankenkasse für Brücken, Kronen und Implantate werden um 10 Prozent gekürzt, zurück auf das Niveau vor 2020. Dein Eigenanteil steigt entsprechend. Wenn du ohnehin eine Behandlung planst, lohnt es sich, sie noch vor 2027 zu starten.

Ja. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt stabil, eine geplante Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,75 Prozentpunkte entfällt. Spürbar wird die Reform trotzdem an mehreren Stellen, etwa bei Zuzahlungen, Zahnersatz und dem Partner-Beitrag ab 2028.

Wenn du knapp über der alten Versicherungspflichtgrenze liegst und 2027 unter die neue Grenze von rund 84.800 Euro fallen würdest, kann das sinnvoll sein. Das sollte sauber durchgerechnet werden, mit Familienplanung, Einkommensentwicklung und Selbstbeteiligung. Genau das mache ich mit dir im Reform-Check.

Der gesetzlichen Krankenversicherung droht 2027 eine Finanzlücke von rund 15 Milliarden Euro. Um eine flächendeckende Beitragserhöhung zu vermeiden, schnürt der Bund ein Sparpaket über etwa 16,3 Milliarden Euro. Den größten Teil tragen Ärzte und Kliniken, ein Teil landet aber direkt bei den Versicherten.

Geplanten Zahnersatz möglichst noch 2026 starten, bei Einkommen nahe der alten Versicherungspflichtgrenze einen PKV-Wechsel sauber durchrechnen lassen, den Partner-Beitrag ab 2028 in die Familienplanung einplanen und deinen Schutz beim Krankengeld sowie Zahn- und Krankenhauszusatz prüfen. Den Reform-Check dazu mache ich kostenlos mit dir.

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Wir klären, was sich für deine Situation rechnet und welche Stellschrauben du noch 2026 nutzen solltest. Kostenlos und ohne Verkaufsgespräch.

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