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GKV-Reform 2027

Die Bundesregierung hat das Beitragssatzstabilisierungs­gesetz beschlossen. Ab 1. Januar 2027 steigen Beitragsbemessungs- und Versicherungs­pflicht­grenze, die Familien­versicherung wird ab 2028 teilweise beitragspflichtig und beim Krankengeld kommt die Teil­krankschreibung dazu. Hier alle Änderungen, verständlich erklärt.

Warum es die Reform überhaupt gibt

Der gesetzlichen Kranken­versicherung droht 2027 eine Finanzlücke von rund 19 Milliarden Euro. Um eine flächendeckende Beitragserhöhung zu vermeiden, hat der Bund ein Sparpaket beschlossen, das vor allem bei den Ausgaben ansetzt. Den größten Teil tragen Ärzte und Kliniken, ein Teil landet aber direkt bei den Versicherten.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungs­gesetz (Stand 10.07.2026)

Kurz gesagt

Das Wichtigste vorab: Der allgemeine Beitragssatz bleibt stabil, und die Reform soll verhindern, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 weiter steigt. Trotzdem ändert sich an mehreren Stellen etwas, das du im Geldbeutel oder in deiner Vorsorge spürst.

Quelle: § 241 SGB V; Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungs­gesetz (Stand 10.07.2026)

Was sich konkret ändert

Sechs Punkte aus dem Gesetz, die du als Versicherter spürst. Hier kompakt erklärt, ohne Behördendeutsch.

Beitrags­bemessungs­grenze steigt

Die Grenze, bis zu der dein Einkommen verbeitragt wird, klettert um rund 560 Euro im Monat auf etwa 6.375 Euro im Monat (76.500 Euro im Jahr). Wer darüber verdient, hat 2027 einen entsprechend höheren Krankenkassen­beitrag, wie viel genau, hängt vom Zusatzbeitrag deiner Kasse für 2027 ab.

Versicherungs­pflicht­grenze steigt

Erst ab rund 84.150 Euro Jahreseinkommen darfst du in die private Kranken­versicherung wechseln, das sind 6.750 Euro mehr als bisher. Wer schon 2026 versicherungsfrei und am 31. Dezember 2026 privat krankenvollversichert ist, für den gilt 2027 die Grenze ohne die Sonderanhebung, laut Entwurf 80.550 Euro (§ 6 Abs. 8 SGB V ab 1. Januar 2027). Wer in einer laufenden Beschäftigung die Grenze erst 2026 überschreitet, bleibt versicherungspflichtig, wenn sein Gehalt 2027 unter der neuen Grenze liegt.

Familien­versicherung wird teils beitragspflichtig

Ab 2028 zahlt dein mitversicherter Partner rund 2,5 Prozent deines Einkommens, wenn ihr kein Kind unter 12 Jahren habt. Gerechnet wird auf dein beitragspflichtiges Einkommen, also höchstens bis zur Beitrags­bemessungs­grenze. Familien mit kleinen Kindern, pflegende Angehörige und Erwerbsgeminderte bleiben ausgenommen.

Zuzahlungen steigen um 50 Prozent

Erste Erhöhung seit 2004: Bei Medikamenten, Heilmitteln und Krankenhaus­aufenthalten zahlst du künftig deutlich mehr selbst. Die Belastungsgrenze bleibt unverändert, 1 Prozent bei chronisch Kranken und 2 Prozent sonst.

Zahnersatz wird teurer

Die Festzuschüsse der Krankenkasse für Brücken, Kronen und Implantate werden um 10 Prozentpunkte auf 50 Prozent gekürzt, zurück auf das Niveau vor 2020. Dein Eigenanteil steigt entsprechend. Steht ohnehin eine Behandlung an, lohnt sich ein Start noch vor 2027.

Krankengeld: Teil­krankschreibung neu

Neu ist die Teil­krankschreibung: Du kannst zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeiten und für den Rest anteiliges Krankengeld bekommen, freiwillig und mit Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Kasse. Höhe und Bezugsdauer des Krankengelds bleiben unverändert.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungs­gesetz (Stand 10.07.2026); § 62 Abs. 1 SGB V; Grenzwerte 2027 laut Referentenentwurf der Rechengrößen-Verordnung 2027 (BMAS, 21.09.2026), Entwurf, Stand 10/2026

Wo stehst du?

Die Reform trifft Versicherte sehr unterschiedlich, je nach Einkommen und Lebenssituation. Vier Faktoren bestimmen, wie stark es dich trifft.

Dein Einkommen

Je höher dein Einkommen, desto stärker wirken Beitrags­bemessungs­grenze und Partner-Beitrag.

Deine Familiensituation

Ob Partner mitversichert ist und ob ihr ein Kind unter 12 Jahren habt, entscheidet über den neuen Partner-Beitrag.

Dein Gesundheits- und Zahnbedarf

Wer regelmäßig Medikamente, Heilmittel oder Zahnersatz braucht, spürt die höheren Zuzahlungen direkter.

Deine GKV-PKV-Frage

Liegst du nahe der Versicherungs­pflicht­grenze, entscheidet das Wechselfenster über deine Optionen.

Deine Checkliste für 2026

Fünf Schritte, mit denen du der Reform einen Schritt voraus bist. Welche für dich relevant sind, ordnen wir im Check ein.

  • Geplanten Zahnersatz möglichst noch 2026 starten, bevor die Festzuschüsse sinken
  • Bei Einkommen nahe der alten Versicherungs­pflicht­grenze den PKV-Wechsel sauber durchrechnen lassen
  • Den Partner-Beitrag ab 2028 in die Familienplanung einplanen, falls die Familien­versicherung betroffen ist
  • Den Krankengeld-Schutz prüfen, gerade bei höherem Einkommen oder mehreren möglichen Erkrankungen
  • Zahnzusatz und Krankenhauszusatz auf Aktualität checken, weil die Zuzahlungen steigen

Häufige Fragen

Wann tritt die GKV-Reform 2027 in Kraft?

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungs­gesetz ist als Gesetz vom 24. Juli 2026 verkündet. Die meisten Regelungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Änderung bei der Familienversicherung greift ab 2028.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027?

Die Beitrags­bemessungs­grenze steigt 2027 laut Entwurf auf etwa 6.375 Euro im Monat (76.500 Euro im Jahr). Darin stecken 300 Euro im Monat, um die sie zusätzlich zur regulären Anpassung an die Lohnentwicklung angehoben wird. Wer darüber verdient, hat 2027 einen entsprechend höheren Krankenkassen­beitrag, wie viel genau, hängt vom Zusatzbeitrag deiner Kasse für 2027 ab.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Stand 10.07.2026); Referentenentwurf Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 (BMAS, 21.09.2026), Entwurf, Stand 10/2026

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2027?

Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) steigt um rund 6.750 Euro im Jahr auf etwa 84.150 Euro. Wer ab 2027 in die private Krankenversicherung wechseln will, muss diese Grenze überschreiten. Wer schon 2026 versicherungsfrei und am 31. Dezember 2026 privat krankenvollversichert ist, für den gilt 2027 die Grenze ohne die Sonderanhebung, laut Entwurf 80.550 Euro (§ 6 Abs. 8 SGB V in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung, BGBl. 2026 I Nr. 228).

Quelle: Referentenentwurf Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 (BMAS, 21.09.2026), Entwurf, Stand 10/2026; Werte 2026 aus der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, § 2 Abs. 1, § 3

Wer muss ab 2028 in der Familienversicherung Beitrag zahlen?

Mitversicherte Partner ohne Kind unter 12 Jahren zahlen ab 2028 rund 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners. Ausgenommen bleiben Familien mit kleinen Kindern, pflegende Angehörige und voll erwerbsgeminderte Partner.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Stand 10. Juli 2026 ("2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners"; "Eltern mit Kindern unter 12 Jahren")

Was ändert sich beim Krankengeld?

Höhe und Bezugsdauer bleiben unverändert. Neu ist eine Teil­krankschreibung: Du kannst künftig zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeiten und für den Rest anteiliges Krankengeld bekommen, freiwillig und mit Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Kasse.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Stand 10. Juli 2026

Wie funktioniert die neue Teilkrankschreibung genau?

Du arbeitest zu einem festen Anteil (25, 50 oder 75 Prozent) und erhältst für den nicht gearbeiteten Teil anteiliges Krankengeld. Voraussetzung ist die Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse. Sie ist freiwillig und soll den schrittweisen Wiedereinstieg erleichtern.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Stand 10. Juli 2026

Steigen die Zuzahlungen wirklich?

Ja. Bei Medikamenten, Heilmitteln und Krankenhausaufenthalten steigen die Zuzahlungen um 50 Prozent, das ist die erste Erhöhung seit 2004. Die Belastungsgrenze bleibt unverändert: 1 Prozent des Einkommens bei chronisch Kranken, sonst 2 Prozent.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Stand 10.07.2026); Belastungsgrenze § 62 Abs. 1 Satz 2 SGB V

Warum wird Zahnersatz teurer?

Die Festzuschüsse der Krankenkasse für Brücken, Kronen und Implantate werden um 10 Prozentpunkte auf 50 Prozent gekürzt, zurück auf das Niveau vor 2020. Dein Eigenanteil steigt entsprechend. Wenn du ohnehin eine Behandlung planst, lohnt es sich, sie noch vor 2027 zu starten.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Stand 10. Juli 2026

Bleibt der allgemeine Beitragssatz stabil?

Ja. Der allgemeine Beitragssatz bleibt stabil, und die Reform soll verhindern, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 weiter steigt, festgelegt wird er bis Anfang November 2026. Spürbar wird die Reform trotzdem an mehreren Stellen, etwa bei Zuzahlungen, Zahnersatz und dem Partner-Beitrag ab 2028.

Lohnt sich jetzt noch ein PKV-Wechsel vor 2027?

Wenn du schon 2026 versicherungsfrei bist, weil dein Gehalt bereits 2025 über der damaligen Grenze lag, und 2027 unter die neue Grenze von rund 84.150 Euro fallen würdest, kann das sinnvoll sein: Bist du am 31. Dezember 2026 privat krankenvollversichert, gilt für dich 2027 die Grenze ohne Sonderanhebung (§ 6 Abs. 8 SGB V ab 1. Januar 2027). Wer in einer laufenden Beschäftigung die Grenze erst 2026 überschreitet, profitiert davon nicht (§ 6 Abs. 4 SGB V). Das sollte sauber durchgerechnet werden, mit Familienplanung, Einkommensentwicklung und Selbstbeteiligung. Genau das machen wir mit dir im Reform-Check.

Quelle: Referentenentwurf Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 (BMAS, 21.09.2026), Entwurf, Stand 10/2026, § 2 Abs. 1 (Versicherungspflichtgrenze), § 3 (Beitragsbemessungsgrenze)

Warum gibt es die Reform überhaupt?

Der gesetzlichen Krankenversicherung droht 2027 eine Finanzlücke von rund 19 Milliarden Euro. Um eine flächendeckende Beitragserhöhung zu vermeiden, hat der Bund ein Sparpaket beschlossen, das vor allem bei den Ausgaben ansetzt. Den größten Teil tragen Ärzte und Kliniken, ein Teil landet aber direkt bei den Versicherten.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Stand 10. Juli 2026 ("liegt die Finanzierungslücke 2027 bei rund 19 Milliarden Euro")

Was sollte ich als Versicherter jetzt konkret tun?

Geplanten Zahnersatz möglichst noch 2026 starten, bei Einkommen nahe der alten Versicherungspflichtgrenze einen PKV-Wechsel sauber durchrechnen lassen, den Partner-Beitrag ab 2028 in die Familienplanung einplanen und deinen Schutz beim Krankengeld sowie Zahn- und Krankenhauszusatz prüfen. Den Reform-Check dazu machen wir kostenlos mit dir.

Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung zu deinem Einzelfall. Stand: Oktober 2026.

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