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Rentenversicherung
Rentenreform 2026

Bei der Rente ändert sich 2026 mehr, als in den Schlagzeilen steht. Was davon schon gilt.

Sechs Maßnahmen sind verkündetes Recht und wirken bereits, eine liegt als Regierungsentwurf beim Bundesrat, fünf sind bisher nur Empfehlung oder Absichtserklärung, eine beruht allein auf Presseberichten, eine wird gar nicht mehr weiterverfolgt. Diese Seite trennt das sauber und zeigt, was davon dich als Selbstständige oder Selbstständigen wirklich betrifft. Stand: 15. August 2026.

48 %
Rentenniveau, gesichert bis 2031
42,52 €
Rentenwert seit 1. Juli 2026
6 von 14
Maßnahmen sind geltendes Recht
2.000 €
Aktivrente, ohne Selbstständige
Das Wichtigste in Kürze

Was ändert sich 2026 wirklich bei der Rente?

Das Rentenniveau ist mit dem Rentenpaket 2025 auf 48 Prozent festgeschrieben, und zwar bis zum Ablauf des 1. Juli 2031 (Niveauschutzklausel § 255e SGB VI, verkündet am 23. Dezember 2025). Der aktuelle Rentenwert liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 42,52 Euro statt zuvor 40,79 Euro, das sind 4,24 Prozent mehr. Die Aktivrente stellt seit dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro Monatsverdienst im Rentenalter steuerfrei, Selbstständige sind davon ausdrücklich ausgenommen. Die Frühstartrente mit 10 Euro im Monat je Kind ist am 12. August 2026 vom Kabinett beschlossen worden und liegt seit dem 14. August 2026 als Bundesrats-Drucksache 445/26 vor, ein Gesetz ist sie damit noch nicht. Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige gibt es bis heute nicht: In den geprüften amtlichen Quellen ist zum 15. August 2026 weder ein Referentenentwurf noch ein Kabinettsbeschluss auffindbar, jüngster belegter Stand ist die Empfehlung 22 der Alterssicherungskommission vom 24. Juni 2026.

Stand: 15. August 2026. Diese Seite trennt konsequent zwischen verkündetem Gesetz, laufendem Verfahren und bloßer Absichtserklärung. Ändert sich der Verfahrensstand, etwa nach den Ausschussberatungen im Bundesrat am 7. September 2026, aktualisiere ich sie.

Die sechs wichtigsten Punkte

Was ändert sich konkret, und was gilt schon?

Sechs Punkte, die du als Selbstständige oder Selbstständiger kennen solltest. Bei jedem steht dabei, ob er geltendes Recht ist oder erst diskutiert wird.

Bleibt das Rentenniveau bei 48 Prozent?

Ja, und das steht so im Gesetz. Die Niveauschutzklausel in § 255e SGB VI hält das Sicherungsniveau bis zum Ablauf des 1. Juli 2031 bei 48 Prozent, 2026 liegt es bei 48,0 Prozent. Ohne diese Regel wäre es bis 2031 auf 47,0 Prozent gefallen. Wer als Selbstständige oder Selbstständiger früher angestellt war, hat davon über das bestehende Rentenkonto etwas.

Was ist ein Rentenpunkt jetzt wert?

Der aktuelle Rentenwert ist zum 1. Juli 2026 von 40,79 Euro auf 42,52 Euro gestiegen, ein Plus von 4,24 Prozent. Er gilt bundeseinheitlich, getrennte Ost- und Westwerte gibt es seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr. Das zählt für jeden Punkt, den du bereits erworben hast, auch wenn du heute keine Pflichtbeiträge mehr zahlst.

Wer bekommt die Aktivrente?

Nur sozialversicherungspflichtige Angestellte, die nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten: Bis zu 2.000 Euro im Monat bleiben steuerfrei. Das Bundesfinanzministerium schreibt ausdrücklich ohne Selbstständige und ohne Beamtinnen und Beamte, ebenso ausgenommen sind Freiberufler, Land- und Forstwirte und isolierte Minijobs. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bleiben in jedem Fall fällig.

Was bringt die Mütterrente III?

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, steigen die anrechenbaren Kindererziehungszeiten von höchstens 30 auf höchstens 36 Kalendermonate. Verkündet ist das bereits, spürbar wird es später: Die Zuschlagsregelungen greifen zum 1. Januar 2027, die Kernänderung zum 1. Januar 2028, ausgezahlt wird technisch erst ab 2028.

Kommt die Frühstartrente wirklich 2027?

Geplant ist der 1. Januar 2027: 10 Euro im Monat vom Bund für jedes Kind vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, das mit erstem Wohnsitz im Inland gemeldet ist. Beschlossen ist sie nicht. Das Kabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 auf den Weg gebracht, seit dem 14. August 2026 liegt er dem Bundesrat als Drucksache 445/26 vor. Ob du angestellt oder selbstständig bist, spielt dabei keine Rolle, der Entwurf knüpft an Alter und Wohnsitz des Kindes an.

Wird die Altersvorsorge für Selbstständige Pflicht?

Bislang ist das eine Empfehlung, kein Gesetz. Die Alterssicherungskommission schlägt in ihrer Empfehlung 22 vor, ab einem Stichtag neu startende Selbstständige ohne Opt-out einzubeziehen und bereits Selbstständigen ein voraussetzungsloses Herausoptieren zu ermöglichen. Einen Stichtag nennt bisher niemand. Am 23. Juni 2026 hat die Bundesregierung bestätigt, dass weder Referentenentwurf noch Eckpunktepapier vorliegen.

MaßnahmeWas konkret gilt oder geplant istRechtsstand am 15.08.2026Ab wann
Haltelinie Rentenniveau (§ 255e SGB VI)48 Prozent bis zum Ablauf des 1. Juli 2031, ohne die Regel wären es bis dahin 47,0 Prozentverkündet, BGBl. I 2025 Nr. 3621. Januar 2026
Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformelbleibt Teil der Formel (§ 68 SGB VI), § 255e überschreibt sie nur, solange sie unter 48 Prozent drücken würdegeltendes Recht, unverändertungebremste Formel wieder ab 2. Juli 2031
Mütterrente IIIKindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von höchstens 30 auf höchstens 36 Monateverkündet, BGBl. I 2025 Nr. 362Zuschlagsregeln 1. Januar 2027, Kernänderung 1. Januar 2028, Auszahlung ab 2028
Aktivrentebis 2.000 Euro im Monat steuerfrei, nur für sozialversicherungspflichtige Angestellte nach der Regelaltersgrenze, Selbstständige ausdrücklich ausgenommenverkündet, BGBl. I 2025 Nr. 3611. Januar 2026
AltersvorsorgereformgesetzReform der steuerlich geförderten privaten Vorsorge, führt den Standarddepot-Vertrag einverkündet, BGBl. 2026 I Nr. 156, verkündet am 29. Mai 2026Kernprodukte 1. Januar 2027, Teile 1. Januar 2028
Regelaltersgrenze 67Anhebung von 65 auf 67 Jahre, abgeschlossen mit Geburtsjahrgang 1964geltendes Recht seit 2007läuft seit 2012
Frühstartrente (FrühStRG)10 Euro im Monat vom Bund je Kind von 6 bis 18 Jahren mit gemeldetem erstem Wohnsitz im InlandRegierungsentwurf, Kabinett 12. August 2026, BR-Drs. 445/26 vom 14. August 2026geplant 1. Januar 2027, Bundestag und Bundesrat stehen aus
Altersvorsorgepflicht für Selbstständigeneu Selbstständige ohne Opt-out, bereits Selbstständige mit voraussetzungslosem Opt-out, Beitrag orientiert am Regelbeitrag von 735,63 Euro im Monat oder einkommensabhängignur Kommissionsempfehlung 22 und Koalitionsvertrag, kein Entwurfkein Stichtag bekannt
Regelaltersgrenze über 67 hinausab 2032 Kopplung an die Lebenserwartung im Verhältnis 2 zu 1, rechnerisch rund 6 Monate mehr auf 67,5 Jahrenur Kommissionsempfehlung 5offen, im Vorschlag zwischen 2031 und 2041
Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig VersicherteAnhebung der Altersgrenze von 63 auf 64 Jahrenur Kommissionsempfehlungoffen
Gesetzliche Kapitalrenteindividuelle Kapitalkonten innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, finanziert über rund 2 zusätzliche Beitragssatzpunktenur Kommissionsempfehlung 28offen, im Vorschlag ab 2028
Verstärkung des NachhaltigkeitsfaktorsParameter alpha ab 2032 etwas stärker dämpfendnur Kommissionsempfehlungoffen, ab 2032
Alle 33 Empfehlungen 1 zu 1 umsetzenpresseberichtete Einigung im Koalitionsausschuss vom 1. und 2. Juli 2026nur Presse, keine amtliche Mitteilung mit Beschlusstext auffindbaroffen
Generationenkapitalkreditfinanzierter kollektiver Staatsfonds aus der vorigen Wahlperiodenicht fortgeführt, Diskontinuität Ende 2024entfällt

Verkündet heißt: im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und geltendes Recht. Regierungsentwurf heißt: vom Kabinett beschlossen, das parlamentarische Verfahren läuft noch. Kommissionsempfehlung heißt: ein Vorschlag ohne Gesetzentwurf. Hervorgehoben sind die beiden Punkte mit direktem Bezug zur Selbstständigkeit.

Rechtsstand

Was ist Gesetz, was ist nur ein Vorschlag?

Bei jeder Rentenschlagzeile ist das die erste Frage. Vier Dinge entscheiden außerdem, wie stark dich die Reform als Selbstständige oder Selbstständiger überhaupt trifft.

Dein Erwerbsstatus
Die Aktivrente gilt nur für sozialversicherungspflichtige Angestellte. Als Selbstständige oder Selbstständiger bist du im Gesetz ausdrücklich ausgenommen.
Wie lange du schon selbstständig bist
Die Kommission unterscheidet zwischen neu startenden und bereits tätigen Selbstständigen, nur letzteren soll ein Opt-out offenstehen. Das ist bislang nur eine Empfehlung.
Ob du bereits pflichtversichert bist
Wer über die Künstlersozialkasse abgesichert ist, wäre nach der Empfehlung ausgenommen, wer einem berufsständischen Versorgungswerk angehört, in der Regel ebenfalls.
Deine bisherigen Rentenpunkte
Haltelinie und Rentenwert wirken auf jedes Konto, auch wenn du heute keine Pflichtbeiträge mehr zahlst.
Verkündet und in Kraft
Haltelinie, Rentenformel, Mütterrente III, Aktivrente, Altersvorsorgereformgesetz, Regelaltersgrenze 67
6 von 14
Maßnahmen sind geltendes Recht
Im Gesetzgebungsverfahren
Frühstartrente, Kabinettsbeschluss 12. August 2026, seit 14. August 2026 als Drucksache 445/26 beim Bundesrat
1 von 14
Maßnahme, noch kein Gesetz
Nur Empfehlung oder Absicht
Vorsorgepflicht für Selbstständige, Altersgrenze über 67, Rente ab 64, gesetzliche Kapitalrente, Nachhaltigkeitsfaktor ab 2032, Koalitionsbeschluss laut Presse
6 von 14
Vorhaben ohne Gesetzentwurf

Die vierzehnte Maßnahme, das Generationenkapital aus der vorigen Wahlperiode, wird nicht mehr fortgeführt. Stand aller Angaben: 15. August 2026. Was davon für deine Situation zählt, ordnen wir gemeinsam im Renten-Check ein.

Der Renten-Check

Wie ordnest du das
für dich ein?

In vier Schritten: Ich rechne mit dir durch, was von der Reform bei dir wirklich ankommt und was du losgelöst davon ohnehin angehen solltest.

01
20 Min · Per Video

Termin buchen

Du buchst online einen Termin. Wir schauen gemeinsam darauf, wo du heute stehst, angestellt gewesen, selbstständig, oder beides nacheinander.

02
Deine Konten

Bestand sichten

Wir sehen uns an, welche Rentenpunkte du schon hast und ob eine Pflichtversicherung wie die Künstlersozialkasse oder ein Versorgungswerk greift.

03
Deine Zahlen

Lücke beziffern

Ich rechne dir die Versorgungslücke aus und zeige, welche Wege dafür infrage kommen. Das hängt nicht davon ab, ob eine Pflicht kommt oder nicht.

04
Rechtsstand

Einordnen können

Mehrere Punkte der Reform sind bis heute nur Empfehlung, das Verfahren zur Frühstartrente läuft noch. Du gehst mit einer klaren Trennung heraus, was davon geltendes Recht ist und was nicht, und kannst neue Meldungen selbst einsortieren.

Erster Schritt
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Was du jetzt tun kannst

Was solltest du 2026 selbst in die Hand nehmen?

Fünf Schritte, die sich losgelöst vom Gesetzgebungsverfahren lohnen. Welche für dich relevant sind, ordnen wir im Check ein.

Deine Rentenpunkte aus früheren Anstellungen prüfen, seit dem 1. Juli 2026 ist jeder Punkt mit 42,52 Euro bewertet
Deine Versorgungslücke einmal beziffern, statt auf einen Stichtag zu warten, den bis heute niemand genannt hat
Beim privaten Aufbau auf Flexibilität und Kapitaldeckung achten, falls eine spätere Pflicht ein Opt-out zulässt. Das ist meine Einschätzung als Makler, keine Gesetzeslage
Nicht mit der Aktivrente kalkulieren, solange du selbstständig bleibst, für dich gilt der Steuerfreibetrag von 2.000 Euro im Monat nicht
Als Elternteil den 6. Geburtstag deines Kindes im Blick behalten, falls die Frühstartrente das Verfahren übersteht
Häufige Verkürzungen

Was stimmt an den Schlagzeilen nicht?

Sechs Sätze, die in Presse und Social Media oft zu lesen sind, und daneben das, was tatsächlich in den Quellen steht.

So steht es oft in den Schlagzeilen
Der Nachhaltigkeitsfaktor ist bis 2031 ausgesetzt
So liest man es häufig, wenn über die Haltelinie berichtet wird.
Die Frühstartrente ist beschlossen und kommt 2027
Der Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026 wird oft mit dem fertigen Gesetz verwechselt.
Die Frühstartrente ist der Nachfolger des Generationenkapitals
Beide Vorhaben werden regelmäßig in einen Topf geworfen.
Wer im Alter weiterarbeitet, verdient 2.000 Euro steuer- und abgabenfrei
Die Abgaben werden dabei fast immer mitgenannt.
Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige kommt
Meist ohne Angabe, worauf sich das stützt.
Der Beitragssatz steigt 2028 auf 20 Prozent
Die Zahl wird meist als feststehend genannt.
So steht es in den Quellen
Er bleibt Teil der Rentenformel
§ 68 SGB VI ist unverändert. Die Gesetzesbegründung sagt, am Nachhaltigkeitsfaktor werde grundsätzlich festgehalten. § 255e ist nur eine Überschreibungsregel und greift ausschließlich dann, wenn die Formel das Niveau unter 48 Prozent drücken würde.
Ein Kabinettsbeschluss ist kein Gesetz
Der Entwurf liegt seit dem 14. August 2026 als Drucksache 445/26 beim Bundesrat, die Ausschussberatung ist für den 7. September 2026 angesetzt. Bundestag und Bundesrat stehen aus, Änderungen im Verfahren sind möglich.
Das sind zwei verschiedene Dinge
Die Frühstartrente ist ein Vertrag auf den Namen des Kindes, das Generationenkapital war ein kollektiver Staatsfonds. Er wurde Ende 2024 nicht weiterverfolgt und in dieser Wahlperiode nicht neu aufgelegt.
Nur die Steuer entfällt
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bleiben fällig. Die Rentenversicherung stellt außerdem klar, dass die Aktivrente keine Rente ist, sondern eine Art Steuerbonus. Für Selbstständige gilt sie ohnehin nicht.
Es gibt bislang keinen Gesetzentwurf
Es gibt Empfehlung 22 der Alterssicherungskommission vom 24. Juni 2026 und eine Absicht im Koalitionsvertrag. Die Bundesregierung hat am 23. Juni 2026 bestätigt, dass weder Referentenentwurf noch Eckpunktepapier vorliegen. Bis zum 15. August 2026 ist in den geprüften amtlichen Quellen kein neuer Verfahrensschritt auffindbar.
Das sind Modellrechnungen
Zwei Regierungsquellen unterschiedlichen Datums nennen für 2028 rund 19,8 bis 20 Prozent. Eine exakte Zahl steht nicht fest. Auch die Werte für 2027 sind Modellrechnung, die Rechengrößenverordnung dafür wird erst im Herbst 2026 erwartet.

Wenn dich eine Meldung verunsichert, bring sie mit in den Renten-Check. Dort ordnen wir gemeinsam ein, welchen Rechtsstand sie hat und ob sie für dich überhaupt eine Rolle spielt.

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Häufige Fragen

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Drei Punkte sind bereits geltendes Recht. Der aktuelle Rentenwert ist zum 1. Juli 2026 von 40,79 Euro auf 42,52 Euro gestiegen, ein Plus von 4,24 Prozent. Das Rentenniveau ist über die Niveauschutzklausel in § 255e SGB VI bis zum Ablauf des 1. Juli 2031 auf 48 Prozent festgeschrieben, verkündet am 23. Dezember 2025. Und seit dem 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente, die bis zu 2.000 Euro Monatsverdienst im Rentenalter steuerfrei stellt, allerdings nur für sozialversicherungspflichtige Angestellte.

Nur zum Teil. Von 14 Maßnahmen sind 6 verkündet und damit geltendes Recht, eine liegt als Regierungsentwurf beim Bundesrat, 5 sind bislang nur Kommissionsempfehlung oder Absichtserklärung, eine beruht allein auf Presseberichten, und eine wird nicht mehr fortgeführt. Stand dieser Einordnung ist der 15. August 2026.

Nein. Das Bundesfinanzministerium formuliert ausdrücklich, begünstigt seien sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Selbstständige und ohne Beamtinnen und Beamte. Ebenfalls ausgenommen sind Freiberufler, Land- und Forstwirte und isolierte Minijobs. Wichtig außerdem: Nur die Steuer entfällt, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bleiben fällig. Die Rentenversicherung stellt selbst klar, dass die Aktivrente keine Rente ist, sondern eine Art Steuerbonus.

Bis zum 15. August 2026 gibt es dazu kein Gesetz und keinen Gesetzentwurf. Es gibt die Empfehlung 22 der Alterssicherungskommission vom 24. Juni 2026 und eine Absichtserklärung im Koalitionsvertrag. Die Bundesregierung hat am 23. Juni 2026 in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (Bundestags-Drucksache 21/6666) bestätigt, dass weder ein Referentenentwurf noch ein Eckpunktepapier vorliegt. In den geprüften amtlichen Quellen ist seitdem kein neuer Verfahrensschritt auffindbar. Einen Stichtag nennt bislang niemand.

Die Kommission schlägt vor, den Beitrag am Regelbeitrag für Handwerker zu orientieren, das sind 2026 bundeseinheitlich 735,63 Euro im Monat, wahlweise auch einkommensabhängig. Für die allererste Selbstständigkeit sind 3 Jahre mit dem halben Regelbeitrag vorgesehen, also rund 367,82 Euro im Monat, ohne Wiederholung bei einer späteren Gründung. Das ist ein Vorschlag, kein geltendes Recht.

Geplant ist der 1. Januar 2027. Vorgesehen sind 10 Euro im Monat aus dem Bundeshaushalt für jedes Kind vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, das mit erstem Wohnsitz im Inland gemeldet ist. Beschlossen ist das noch nicht: Das Kabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 auf den Weg gebracht, seit dem 14. August 2026 liegt er dem Bundesrat als Drucksache 445/26 vor, die Ausschussberatung ist für den 7. September 2026 angesetzt. Bundestag und Bundesrat stehen aus, Änderungen im Verfahren sind möglich.

Beschlossen ist das nicht. Geltendes Recht ist die Anhebung von 65 auf 67 Jahre, die mit dem Geburtsjahrgang 1964 abgeschlossen ist. Die Alterssicherungskommission empfiehlt darüber hinaus, die Regelaltersgrenze ab 2032 an die Lebenserwartung zu koppeln, im Verhältnis 2 zu 1 zwischen Erwerbs- und Rentenphase. Rechnerisch wären das zwischen 2031 und 2041 rund 6 Monate mehr, also 67,5 Jahre. Dazu gibt es bislang keinen Gesetzentwurf.

Seit dem 1. Juli 2026 liegt der aktuelle Rentenwert bei 42,52 Euro, davor waren es 40,79 Euro. Das ist eine Anpassung um 4,24 Prozent. Der Wert gilt bundeseinheitlich, getrennte Ost- und Westwerte gibt es seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr, bei den Beitragsbemessungsgrenzen seit dem 1. Januar 2025.

Diese Seite ist allgemeine Information zum Rechtsstand am 15. August 2026 und keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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