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Rentenlücke berechnen als Selbstständiger: Schritt für Schritt mit Beispielen

Rentenlücke berechnen in 4 Schritten: Rechenweg mit aktuellen DRV-Werten 2026, zwei Beispielrechnungen für Selbstständige und typische Rechenfehler.

SS
Sebastian Steinhuber Versicherungsmakler für Gründer
02.08.2026

Als Angestellter bekommst du jedes Jahr automatisch Rentenpunkte gutgeschrieben. Als Selbstständiger passiert ohne dein Zutun: nichts. Genau deshalb ist die Rentenlücke für dich keine abstrakte Größe aus der Zeitung, sondern eine Zahl, die du kennen solltest.

Die gute Nachricht: Du brauchst dafür weder ein Studium noch einen Online-Rechner mit versteckter Verkaufsabsicht. Mit vier Schritten, deiner Renteninformation und den aktuellen Werten der Deutschen Rentenversicherung rechnest du deine Lücke selbst aus. Genau das machen du und ich jetzt gemeinsam.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Rentenlücke ist der monatliche Betrag, der dir im Ruhestand zwischen deinem Bedarf und deinen zu erwartenden Alterseinkünften fehlt.
  • Als Selbstständiger sammelst du ohne eigene Einzahlungen keine Entgeltpunkte, deshalb fällt deine Lücke meist deutlich größer aus als bei Angestellten.
  • Seit dem 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 Euro gesetzliche Monatsrente wert, das ist die Basis jeder Rechnung.
  • Der Rechenweg hat vier Schritte: Bedarf schätzen, Ansprüche zusammentragen, Lücke bilden, Inflation und Kapitalbedarf überschlagen.
  • Schon eine Lücke von 1.730 Euro im Monat bedeutet über 20 Rentenjahre einen Kapitalbedarf von rund 415.000 Euro (Beispielrechnung ohne Verzinsung).

Warum die Rentenlücke bei Selbstständigen größer ist

Bei Angestellten fließt jeden Monat automatisch ein Teil des Bruttogehalts in die gesetzliche Rentenversicherung, den halben Beitrag übernimmt der Arbeitgeber. Als Selbstständiger bist du in den meisten Fällen nicht automatisch versichert. Für einzelne Gruppen gilt aber eine Rentenversicherungspflicht kraft Gesetzes (§ 2 SGB VI): unter anderem für Handwerker in der Handwerksrolle, für selbstständige Lehrer und Dozenten ohne versicherungspflichtige Angestellte, für Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse sowie für Selbstständige, die auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten. Gehörst du dazu, zahlst du weiter in die gesetzliche Rentenversicherung ein, baust also laufend Ansprüche auf und rechnest deine Lücke anders als jemand ganz ohne Einzahlungen. Ob du dazugehörst, klärst du im Zweifel direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.

Das heißt konkret: Jedes Jahr, in dem du selbstständig arbeitest und nichts einzahlst, bringt dir null Entgeltpunkte. Deine gesetzliche Rente friert auf dem Stand deiner Angestelltenjahre ein und wächst nur noch durch die jährlichen Rentenanpassungen.

Zur Einordnung, wie hoch die gesetzliche Rente überhaupt maximal typisch ausfällt: Die sogenannte Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1.913,40 Euro brutto im Monat (45 Entgeltpunkte × 42,52 Euro). Das Rentenniveau vor Steuern beträgt laut Deutscher Rentenversicherung 48,0 Prozent. Selbst dieser Idealfall deckt also nicht einmal die Hälfte des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, und als Selbstständiger erreichst du 45 Beitragsjahre mit Durchschnittsverdienst praktisch nie.

Dazu kommt: Dir fehlt auch die zweite Säule der Angestellten, die betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss. Was du nicht selbst aufbaust, baut niemand für dich auf. Deshalb lohnt sich die ehrliche Rechnung, und zwar bevor die Zeit den größten Teil der Arbeit übernehmen könnte.

Schritt 1 bis 4: So berechnest du deine Rentenlücke

Schritt 1: Deinen Bedarf im Ruhestand schätzen

Starte mit der Frage, wie viel Geld du im Ruhestand monatlich brauchst, gerechnet in heutiger Kaufkraft. Eine verbreitete Faustregel setzt 70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens an. Das ist eine Annahme, kein Naturgesetz: Wer im Alter mietfrei wohnt, braucht oft weniger; wer zur Miete wohnt oder viel vorhat, eher mehr.

Verlässlicher als jede Faustregel ist eine kurze Ausgabenliste: Wohnen, Essen, Versicherungen, Mobilität, Gesundheit, Freizeit. Rechne zusammen, was davon im Ruhestand bleibt, und du hast deinen Bedarf.

Schritt 2: Deine zu erwartenden Alterseinkünfte zusammentragen

Jetzt sammelst du alles ein, was später monatlich reinkommt. Die wichtigste Quelle ist deine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Achtung bei der dort ausgewiesenen Hochrechnung: Sie unterstellt, dass du weiter einzahlst wie bisher. Zahlst du als Selbstständiger nicht mehr ein, ist für dich die Zeile mit der bisher erreichten Anwartschaft die ehrliche Zahl.

Prüfe außerdem, ob dein Rentenkonto vollständig ist. Fehlende Ausbildungs- oder Beschäftigungszeiten drücken die Zahl nach unten; wie du das bereinigst, habe ich in meinem Beitrag zur Kontenklärung bei der DRV Bund beschrieben. Dazu kommen, falls vorhanden: Ansprüche aus einem Versorgungswerk, betriebliche Altersvorsorge aus Angestelltenjahren, private Rentenversicherungen (hier zählen die garantierten Werte, nicht die Prognosen) und konservativ gerechnete Mieteinnahmen.

Schritt 3: Die Lücke ausrechnen

Die Grundrechnung ist simpel: monatlicher Bedarf minus Summe der zu erwartenden Alterseinkünfte gleich Rentenlücke. Wichtig ist, dass du nicht Brutto mit Netto vergleichst. Dein Bedarf aus Schritt 1 ist eine Netto-Größe, die gesetzliche Rente wird aber brutto ausgewiesen: Davon gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und je nach Gesamteinkommen Steuern ab. Setze die Bruttowerte deshalb vorsichtshalber spürbar niedriger an.

Schritt 4: Inflation und Kapitalbedarf überschlagen

Deine Lücke steht jetzt in heutiger Kaufkraft. Die Preise bleiben aber nicht stehen: Bei einer angenommenen Inflation von 2 Prozent pro Jahr (Annahme, keine Prognose) werden aus 1.000 Euro heutigem Bedarf in 25 Jahren rund 1.640 Euro. Die gesetzliche Rente wird regelmäßig angepasst, zuletzt um 4,24 Prozent zum 1. Juli 2026; deine private Vorsorge muss den Inflationsausgleich dagegen selbst erwirtschaften.

Für den Überschlag des Kapitalbedarfs reicht eine einfache Formel: monatliche Lücke × 12 Monate × erwartete Rentenjahre. Bei 20 Jahren Rentenbezug (Annahme) und 1.500 Euro Lücke sind das 360.000 Euro. Ohne Verzinsung gerechnet, dafür in heutiger Kaufkraft: als grober Kompass für die Größenordnung reicht das völlig.

Zwei Beispielrechnungen: angestellt-nah und lange selbstständig

Beispielrechnung 1: Eine Grafikdesignerin, 40 Jahre alt, war 12 Jahre angestellt mit ungefähr Durchschnittsverdienst und ist seit drei Jahren selbstständig, ohne weiter einzuzahlen. Alle Werte sind Annahmen für das Beispielszenario.

Position Wert
Entgeltpunkte aus 12 Angestelltenjahren (Annahme: Durchschnittsverdienst) rund 12 Punkte
Erreichte gesetzliche Anwartschaft 12 × 42,52 Euro = 510,24 Euro brutto/Monat
Bedarf im Ruhestand (Annahme: 80 Prozent von 2.800 Euro netto) 2.240 Euro/Monat
Monatliche Rentenlücke rund 1.730 Euro
Kapitalbedarf für 20 Rentenjahre (ohne Verzinsung, heutige Kaufkraft) rund 415.000 Euro

Beispielrechnung 2: Ein IT-Berater, 45 Jahre alt, war nur 4 Jahre zu Berufsbeginn angestellt und ist seitdem durchgehend selbstständig, ohne eigene Altersvorsorge. Auch hier: alles Annahmen.

Position Wert
Entgeltpunkte aus 4 Angestelltenjahren (Annahme: unterdurchschnittliches Einstiegsgehalt) rund 3 Punkte
Rechnerische Anwartschaft 3 × 42,52 Euro = 127,56 Euro brutto/Monat
Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 SGB VI) nicht erfüllt, ohne weitere Beiträge kein Anspruch auf Regelaltersrente
Bedarf im Ruhestand (Annahme: 80 Prozent von 2.500 Euro netto) 2.000 Euro/Monat
Monatliche Rentenlücke rund 1.870 Euro (mit aufgefüllter Wartezeit), sonst die vollen 2.000 Euro
Kapitalbedarf für 20 Rentenjahre (ohne Verzinsung, heutige Kaufkraft) rund 449.000 bis 480.000 Euro

Der Vergleich zeigt zwei Dinge. Erstens: Je länger die Selbstständigkeit ohne Einzahlungen läuft, desto mehr wird die gesetzliche Rente zur Fußnote. Zweitens: Wer unter fünf Beitragsjahren liegt, hat ohne weitere Beiträge gar keinen Anspruch auf die Regelaltersrente. Ob und wie sich fehlende Monate auffüllen lassen, etwa über freiwillige Beiträge, klärst du am besten direkt mit der Deutschen Rentenversicherung.

Was die Lücke schließt: die Wege im Überblick

Die Rentenlücke ist keine Diagnose, sondern eine Arbeitsgrundlage. Zum Schließen gibt es mehrere Wege, die sich kombinieren lassen. Ich nenne sie hier bewusst neutral als Gattungen, ohne Rangfolge:

  • Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung: Damit kannst du Entgeltpunkte und Wartezeitmonate aufbauen; die Konditionen erfragst du bei der Deutschen Rentenversicherung.
  • Basisrente (Rürup): Eine für Selbstständige gedachte Form der Altersvorsorge mit lebenslanger Rente; die Beiträge können sich steuerlich auswirken, die Details dazu klärst du mit deinem Steuerberater. Mehr dazu auf meiner Seite zur Basisrente.
  • Private Rentenversicherung: Flexibler in Auszahlung und Verfügbarkeit, klassisch oder fondsgebunden; die Grundlagen habe ich unter Rentenversicherung zusammengefasst.
  • Fondsgebundene Rentenversicherung auf ETF-Basis: Verbindet Kapitalmarkt-Sparen mit dem Versicherungsmantel und der Option auf lebenslange Rente; was dahintersteckt, liest du auf meiner Seite zur ETF-Rentenversicherung.
  • Eigene Geldanlage und Immobilien: Auch ein Wertpapierdepot oder eine abbezahlte Immobilie können Bausteine sein. Das ist allerdings Geldanlage und damit nicht mein Beritt als Versicherungsmakler; hier hole dir bei Bedarf Rat aus der Anlageberatung.

Welcher Mix zu dir passt, hängt von deinem Einkommen, deiner Steuersituation, deinem Sicherheitsbedürfnis und deinem Zeithorizont ab. Wichtig ist nur, dass die Rechnung aus den Schritten 1 bis 4 die Grundlage bildet, nicht ein Bauchgefühl.

Typische Rechenfehler

Bei Rentenlücken-Rechnungen sehe ich immer wieder dieselben Stolperfallen:

  • Brutto mit Netto verwechseln: Die Renteninformation weist Bruttowerte aus, dein Bedarf ist netto. Ohne Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern rechnest du dir die Lücke schön.
  • Die Hochrechnung ungeprüft übernehmen: Sie unterstellt weitere Beiträge wie bisher. Für Selbstständige, die nicht mehr einzahlen, zählt die bisher erreichte Anwartschaft.
  • Inflation ignorieren: Eine Lücke von 1.500 Euro in heutiger Kaufkraft ist in 25 Jahren nominal deutlich mehr. Entweder du rechnest konsequent in heutiger Kaufkraft und passt deine Sparrate regelmäßig an, oder du rechnest die Inflation explizit ein.
  • Ungeklärtes Rentenkonto: Fehlende Zeiten bedeuten fehlende Punkte in der Auskunft. Erst Konto klären, dann rechnen.
  • Prognosewerte statt Garantien ansetzen: Bei bestehenden privaten Verträgen gehören die garantierten Werte in die Rechnung, die Prognosen sind Zugabe.
  • Einmal rechnen und abheften: Einkommen, Rentenwert und Lebensplanung ändern sich. Die Rechnung gehört einmal im Jahr auf den Tisch.

Meine ehrliche Einordnung: Die Rechnung selbst ist keine Raketenwissenschaft, und genau deshalb solltest du sie nicht aufschieben. Die unangenehme Wahrheit steht lieber heute auf einem Zettel als in 20 Jahren auf dem Kontoauszug. Wenn du unsicher bist, welcher Weg zum Schließen der Lücke zu deiner Situation passt, schau dir meine Seite zur Altersvorsorge für Selbstständige an oder buch dir einen Termin bei mir. Dann gehen du und ich deine Zahlen gemeinsam durch.

Häufige Fragen

Wie viel Rente bekomme ich pro Entgeltpunkt?

Seit dem 1. Juli 2026 liegt der aktuelle Rentenwert bei 42,52 Euro. Für jeden Entgeltpunkt auf deinem Rentenkonto bekommst du also 42,52 Euro gesetzliche Monatsrente brutto. Einen vollen Punkt sammelst du für ein Jahr mit Durchschnittsverdienst, 2026 sind das vorläufig 51.944 Euro brutto. Verdienst du die Hälfte, gibt es einen halben Punkt. Von der Bruttorente gehen später noch Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern ab.

Wo sehe ich, wie viele Entgeltpunkte ich schon habe?

Deine Basis ist die Renteninformation oder die ausführlichere Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Dort steht deine bisher erreichte Anwartschaft in Euro; daraus kannst du die Punkte zurückrechnen, indem du die erreichte Monatsrente durch 42,52 Euro teilst. Wichtig ist ein vollständiges Rentenkonto: Fehlende Zeiten lässt du über eine Kontenklärung nachtragen, sonst rechnest du mit zu niedrigen Zahlen.

Gilt die 80-Prozent-Faustregel auch für mich?

Nicht zwingend, die 70 bis 80 Prozent vom Netto sind nur eine verbreitete Annahme. Wenn deine Wohnung im Alter abbezahlt ist, brauchst du vielleicht weniger. Wohnst du zur Miete, reist du viel oder rechnest du mit steigenden Gesundheitskosten, eher mehr. Verlässlicher ist eine ehrliche Liste deiner erwarteten Ausgaben im Ruhestand, die du als Bedarf ansetzt.

Ich habe weniger als fünf Jahre eingezahlt, bekomme ich trotzdem Rente?

Für die Regelaltersrente musst du die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen, geregelt in § 50 SGB VI. Liegst du darunter, besteht ohne weitere Beiträge kein Anspruch auf diese Rente. Ob und wie du fehlende Monate auffüllen kannst, etwa über freiwillige Beiträge, klärst du am besten direkt mit der Deutschen Rentenversicherung, bevor du deine Lücke final rechnest.

Wie oft sollte ich meine Rentenlücke neu berechnen?

Einmal im Jahr reicht in der Regel, am besten wenn die neue Renteninformation kommt. Zusätzlich lohnt sich ein frischer Blick nach jedem größeren Einschnitt: Wechsel in die oder aus der Selbstständigkeit, deutlich verändertes Einkommen, Immobilienkauf oder Familienzuwachs. Auch der Rentenwert und die Rechengrößen ändern sich regelmäßig, damit verschieben sich deine Zahlen von selbst.

Quellen und Stand

Stand: 1. August 2026

Häufige Fragen

Seit dem 1. Juli 2026 liegt der aktuelle Rentenwert bei 42,52 Euro. Für jeden Entgeltpunkt auf deinem Rentenkonto bekommst du also 42,52 Euro gesetzliche Monatsrente brutto. Einen vollen Punkt sammelst du für ein Jahr mit Durchschnittsverdienst, 2026 sind das vorläufig 51.944 Euro brutto. Verdienst du die Hälfte, gibt es einen halben Punkt. Von der Bruttorente gehen später noch Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern ab.

Deine Basis ist die Renteninformation oder die ausführlichere Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Dort steht deine bisher erreichte Anwartschaft in Euro; daraus kannst du die Punkte zurückrechnen, indem du die erreichte Monatsrente durch 42,52 Euro teilst. Wichtig ist ein vollständiges Rentenkonto: Fehlende Zeiten lässt du über eine Kontenklärung nachtragen, sonst rechnest du mit zu niedrigen Zahlen.

Nicht zwingend, die 70 bis 80 Prozent vom Netto sind nur eine verbreitete Annahme. Wenn deine Wohnung im Alter abbezahlt ist, brauchst du vielleicht weniger. Wohnst du zur Miete, reist du viel oder rechnest du mit steigenden Gesundheitskosten, eher mehr. Verlässlicher ist eine ehrliche Liste deiner erwarteten Ausgaben im Ruhestand, die du als Bedarf ansetzt.

Für die Regelaltersrente musst du die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen, geregelt in § 50 SGB VI. Liegst du darunter, besteht ohne weitere Beiträge kein Anspruch auf diese Rente. Ob und wie du fehlende Monate auffüllen kannst, etwa über freiwillige Beiträge, klärst du am besten direkt mit der Deutschen Rentenversicherung, bevor du deine Lücke final rechnest.

Einmal im Jahr reicht in der Regel, am besten wenn die neue Renteninformation kommt. Zusätzlich lohnt sich ein frischer Blick nach jedem größeren Einschnitt: Wechsel in die oder aus der Selbstständigkeit, deutlich verändertes Einkommen, Immobilienkauf oder Familienzuwachs. Auch der Rentenwert und die Rechengrößen ändern sich regelmäßig, damit verschieben sich deine Zahlen von selbst.

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