Bei den Gesundheitsfragen entscheidet sich, ob deine BU im Ernstfall zahlt. Hier liest du, wie du sie richtig beantwortest.
Die Gesundheitsfragen sind der heikelste Teil im BU-Antrag. Wer zu viel verschweigt, riskiert im Leistungsfall die ganze Rente. Wer unsicher ist und zu vorsichtig agiert, zahlt unnötig drauf. Ich erkläre dir, was du wirklich angeben musst, wie weit die Abfrage zurückreicht und wie eine anonyme Voranfrage dich vor einer Ablehnung schützt.
Was sind Gesundheitsfragen bei der BU?
Bevor der Versicherer dich aufnimmt, will er wissen, wie gesund du bist. Dafür stellt er dir im Antrag konkrete Fragen.
Der Versicherer fragt nach ärztlichen Behandlungen, Beschwerden, Operationen, Klinikaufenthalten und nach psychischen Erkrankungen. Das Wichtigste vorweg: Du musst nur beantworten, was konkret gefragt wird. Eine Pflicht, von dir aus alles zu offenbaren, gibt es nicht. Fragt ein Anbieter nicht nach Allergien, musst du sie auch nicht erwähnen.
Wird aber gefragt, gilt die volle Wahrheitspflicht. Diese sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht regelt § 19 VVG. Sie ist der Hebel, mit dem ein Versicherer im Leistungsfall aus dem Vertrag aussteigen kann, wenn etwas verschwiegen wurde. Genau deshalb lohnt es sich, die Fragen sauber und vollständig zu beantworten, statt aus Sorge zu viel wegzulassen.
Zwei Dinge machen die Sache knifflig: Die Anbieter fragen unterschiedlich weit zurück, und sie formulieren ihre Fragen verschieden. Dieselbe Vorgeschichte kann bei einem Anbieter angabepflichtig sein und beim nächsten längst aus dem Fenster gefallen.
Wie weit reicht die Abfrage zurück?
Am Beispiel psychischer Behandlungen: Hier liegen die Anbieter am weitesten auseinander. Maßgeblich ist immer die letzte Behandlung, nicht das Datum der Diagnose.
Für körperliche Behandlungen gelten meist fünf Jahre, für stationäre Aufenthalte teils zehn. Welcher Anbieter in deinem Fall am kürzesten fragt, gehört zu den Dingen, die ich vor einem Antrag für dich prüfe. Diese Unterschiede sind auch ein Kriterium im Tarif-Vergleich.
Vier Stolperfallen, die teuer werden können
Drogen ohne Zeitlimit
Einzelne Anbieter fragen Cannabis und andere Mittel ohne jede zeitliche Grenze ab. Auch ein einmaliger Konsum vor vielen Jahren kann dann angabepflichtig sein.
Cannabis trotz Legalisierung
Seit dem Cannabisgesetz 2024 ist der Konsum legal. Die Antragsfragen wurden aber nicht angepasst. Bei einem Anbieter steckt der Konsum sogar in der Raucherfrage statt unter den Drogen.
Hohe Rente, mehr Fragen
Bei einzelnen Anbietern lösen eine hohe BU-Rente oder bestimmte Antworten automatisch erweiterte Gesundheitsfragebögen aus, auch ohne Vorerkrankung.
Arztbesuch ohne Befund
Auch eine Untersuchung, bei der nichts gefunden wurde, ist eine Behandlung im Sinne der Anzeigepflicht und damit grundsätzlich anzugeben.
Was passiert, wenn etwas nicht stimmt?
Die Folge einer falschen oder unvollständigen Angabe hängt davon ab, wie schwer dein Verschulden wiegt. Es gibt vier Stufen, von harmlos bis existenziell.
Schuldloser Irrtum
Du wusstest es wirklich nicht. Folge: Der Vertrag bleibt bestehen, die betreffende Erkrankung wird als Ausschluss eingetragen. Frist: fünf Jahre.
Grobe Fahrlässigkeit
Du hättest es wissen müssen, hast es aber übersehen. Folge: Rücktritt oder Kürzung der Leistung im Verhältnis zur Ursache. Frist: fünf Jahre.
Vorsatz
Du wusstest, dass ein Umstand angabepflichtig war, und hast ihn bewusst verschwiegen. Folge: Rücktritt, kein Versicherungsschutz. Frist: fünf Jahre.
Arglist
Du hast bewusst getäuscht, um den Vertrag zu bekommen. Folge: Anfechtung rückwirkend bis zum Abschluss, keine Leistung, gezahlte Beiträge können einbehalten werden. Frist: zehn Jahre.
Damit der Versicherer diese Rechte überhaupt nutzen kann, muss er dich vor dem Antrag über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung belehren. Diese Belehrung steht im Antragsformular. Im Leistungsfall prüft er die gesamte Krankengeschichte und fragt bei Ärzten und Krankenkassen nach. Wer dann auffällt, steht ohne Leistung da, genau in dem Moment, in dem er das Geld braucht.
Erst anfragen, dann beantragen.
Wenn deine Vorgeschichte kompliziert ist, beantrage ich die BU nicht einfach drauflos. Ich frage vorher anonym an, damit du ohne Risiko siehst, wer dich annimmt.
Eine abgelehnte Voranfrage hinterlässt keine Spur.
Ein abgelehnter echter Antrag wird gespeichert und muss bei jedem weiteren Anbieter angegeben werden. Die anonyme Voranfrage nicht. Sie ist Teil meiner Arbeit und kostet dich nichts extra. Wenn du schon eine Vorerkrankung hast, lies auch, worauf es bei Vorerkrankungen ankommt.
Fünf Irrtümer, die teuer werden.
Diese Annahmen führen immer wieder dazu, dass Mandanten im Leistungsfall ohne Schutz dastehen. Hier die Fakten.
01 Welche Gesundheitsfragen stellt die BU?
Der Versicherer fragt nach ärztlichen Behandlungen, Beschwerden, Operationen, stationären Aufenthalten, psychischen Erkrankungen und je nach Anbieter nach Genuss- und Suchtmitteln. Du musst nur beantworten, was konkret gefragt wird. Eine Pflicht, von dir aus alles zu offenbaren, gibt es nicht.
02 Wie weit reicht die Abfrage zurück?
Das hängt vom Anbieter und vom Bereich ab. Ambulante Behandlungen werden meist drei bis fünf Jahre abgefragt, stationäre und psychische oft fünf bis zehn Jahre. Maßgeblich ist immer die letzte Behandlung, nicht das Datum der Diagnose. Welcher Anbieter wann fragt, schaue ich für deinen Fall genau an.
03 Muss ich einen Arztbesuch ohne Befund angeben?
In der Regel ja. Die Anzeigepflicht nach § 19 VVG knüpft an die Tatsache des Arztbesuchs an, nicht an den Befund. Wer beim Arzt war und keine Diagnose bekam, hatte trotzdem eine Behandlung. Nur einzelne Anbieter mit einer veröffentlichten Liste nicht anzugebender Erkrankungen machen hier eine Ausnahme.
04 Was passiert, wenn ich etwas falsch oder unvollständig angebe?
Das hängt von deinem Verschulden ab. Bei einem schuldlosen Irrtum bleibt der Vertrag bestehen, die Erkrankung wird als Ausschluss eingetragen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Versicherer zurücktreten oder die Leistung kürzen. Bei Arglist kann er den Vertrag rückwirkend anfechten. Mehr dazu im Abschnitt zu § 19 VVG oben.
05 Was ist eine anonyme Voranfrage?
Bei einer komplizierten Vorgeschichte frage ich dein Risikoprofil anonym bei mehreren Anbietern an, bevor wir einen echten Antrag stellen. Der Anbieter erhält keinen Namen und keine Vertragsnummer, nur das abstrakte Profil. So siehst du vorab, wer dich zu welchen Konditionen annimmt. Eine abgelehnte Voranfrage wird in keinem Auskunftssystem gespeichert, ein abgelehnter echter Antrag dagegen schon.
06 Zählt ein Burnout als psychische Erkrankung?
Das entscheidet die ärztliche Dokumentation. Ein Burnout ist keine eigene Diagnose. Wird er in der Akte als depressive Episode oder Anpassungsstörung kodiert, gilt er als psychische Erkrankung. Steht dort nur ein Erschöpfungszustand ohne Diagnose, kann das anders aussehen. Im Zweifel klären wir das vor dem Antrag.
07 Muss ich Cannabis angeben, jetzt wo es legal ist?
Ja. Die Legalisierung 2024 ändert nichts an den Antragsfragen. Je nach Anbieter wird Konsum fünf Jahre, zehn Jahre oder ohne Zeitlimit abgefragt, bei einem Anbieter sogar über die Raucherfrage. Welcher Weg für dich der richtige ist, schauen wir gemeinsam an, am besten über eine Voranfrage.
Unsicher, was du angeben musst? Das klären wir vorher gemeinsam.
Bevor du irgendetwas unterschreibst, gehen wir deine Gesundheitsvorgeschichte gemeinsam durch. Wenn es sinnvoll ist, stelle ich eine anonyme Voranfrage, damit du ohne Risiko siehst, wer dich annimmt. Ehrlich, ohne Verkaufsdruck und ohne Spuren in der Akte.