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PKV für Selbstständige

Als Selbstständiger zahlst du in der GKV den vollen Beitrag selbst, ohne Arbeitgeber-Zuschuss. Die PKV ist oft günstiger und leistungsstärker. Worauf es ankommt, klären wir gemeinsam.

Wofür ist sie da

Ohne Arbeitgeberanteil sieht die Rechnung für Selbstständige anders aus als für Angestellte. Das sind die wichtigsten Punkte.

  • Kein Arbeitgeber-Zuschuss in der GKV: Als Selbstständiger trägst du den vollen GKV-Beitrag selbst. Bei voller Beitrags­bemessungs­grenze liegt der oft über einem leistungsstarken PKV-Komforttarif.
  • Schnellere Termine, bessere Versorgung: Krankheit ist für dich doppelt teuer: kein Lohn und keine Lohnfortzahlung. Die PKV bringt schnellere Termine und damit eine schnellere Rückkehr an die Arbeit.
  • Steuerlich absetzbar: Der Anteil deiner Beiträge auf GKV-Niveau ist als Sonderausgabe absetzbar und senkt deine Steuerlast. Den genauen Effekt rechnen wir dir aus.
  • Feste Leistungen: PKV-Leistungen sind vertraglich festgeschrieben. Anders als bei der GKV können sie nicht einseitig per Reform gekürzt werden.

Wer braucht sie

PKV-Check empfohlen, wenn du …

  • Hauptberuflich selbstständig bist und einen stabilen Gewinn erzielst
  • Gesund bist und nur wenige oder keine Vorerkrankungen hast
  • Auf schnelle Termine und vertraglich feste Leistungen Wert legst
  • Deinen Beitrag steuerlich nutzen willst
  • Wissen willst, ab welchem Gewinn sich der Wechsel für dich rechnet
  • Den passenden Tarif inklusive Krankentagegeld sauber aufsetzen willst

GKV bleibt oft sinnvoller, wenn du …

  • Über die Künstlersozial­kasse gesetzlich pflichtversichert bist und davon profitierst
  • Ein eher geringes oder stark schwankendes Einkommen hast
  • Mehrere Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen mitversichern möchtest

Welcher Weg sich für dich rechnet, hängt von Gewinn, Gesundheit und Familie ab. Genau das schauen wir uns mit dir an, ehrlich und ohne Verkaufsdruck.

Was versichert ist und was nicht

Als Selbstständiger hast du keine Lohnfortzahlung. Wirst du krank, fällt dein Einkommen sofort weg. Das Krankentagegeld ist deshalb kein Bonus, sondern Kernbaustein. In der PKV wählst du, ab welchem Tag es greift.

Was in deinem Fall gilt, steht in den Bedingungen des einzelnen Tarifs.

In der Regel versichert

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung im tariflich vereinbarten Umfang, dazu ein Krankentagegeld bei vollständiger Arbeits­unfähigkeit ab dem Ende der vereinbarten Karenzzeit, je nach Tarif.

In der Regel nicht versichert

  • Folgen von Kriegsereignissen, vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle, Entziehungsmaßnahmen, Kur- und Sanatoriumsbehandlung, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht, und Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder, bei denen in der Regel nur Sachkosten erstattet werden.
  • Für kurze Ausfälle Höherer Beitrag, dafür greift das Krankentagegeld früh.: ab Tag 4
  • Die Standard-Wahl Gute Balance aus Beitrag und Absicherung.: ab Tag 15
  • Günstigste Variante Niedrigster Beitrag, setzt eine eigene Reserve für die ersten Wochen voraus.: ab Tag 43

Quelle: Tarifbedingungen eines Krankentagegeldtarifs für Selbstständige, Stand 07/2026, Ziff. 2.2 (Karenzzeiten); MB/KK 2009 § 5 Abs. 1 (Ausschlüsse)

Die Höhe ist frei wählbar bis zu deinem vollen Nettoeinkommen. Welche Wartezeit zu deiner Liquidität passt, klären wir gemeinsam.

Beispielszenarien

Frei erfundene, aber typische Situationen. Keine echten Fälle. Was der Versicherer im Einzelfall leistet, hängt vom Tarif ab.

Längere Arbeits­unfähigkeit in der Startphase

Beispielszenario

Eine selbstständige Grafikdesignerin fällt im zweiten Jahr nach der Gründung nach einem Bandscheiben­vorfall mehrere Wochen aus. Aufträge ruhen, Miete und Betriebskosten laufen weiter.

Was ein passender Tarif typischerweise leistet

Je nach Tarif übernimmt die Krankheitskostenversicherung die Behandlung im vereinbarten Umfang. Ab dem Ende der vereinbarten Karenzzeit zahlt das Krankentagegeld in der Regel den vereinbarten Tagessatz, solange sie vollständig arbeitsunfähig ist.

Was den Beitrag bestimmt

Eine Zahl ohne Kontext wäre geraten.

Viele Anbieter bieten Gründer-Ermäßigungen oder Einstiegstarife mit reduziertem Beitrag in den ersten Jahren. So bleibt der Schutz auch in der unsicheren Startphase bezahlbar.

Wie du PKV-Beiträge steuerlich nutzt

PKV-Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, aber differenziert. Was du nutzen kannst und wo die Grenzen liegen.

  • Basis-Absicherung voll absetzbar: Der Anteil deiner Beiträge auf GKV-Leistungsniveau ist als Sonderausgabe unbegrenzt absetzbar. Bei hohem Grenzsteuersatz ist der Effekt spürbar.
  • Mehrleistungen begrenzt: Komfort-Bestandteile wie Chefarzt, Einzelzimmer oder volle Zahnerstattung wirken nur im Rahmen des Höchstbetrags für sonstige Vorsorge­aufwendungen (§ 10 Abs. 4 EStG).
  • Beitrags­entlastung im Alter: Eine Beitrags­entlastungs-Komponente lässt sich steuerlich gefördert aufstocken. Doppelter Effekt: Beitrag im Alter senken und heute Steuern sparen.
  • Krankentagegeld kaum absetzbar: Beiträge zum Krankentagegeld zählen nicht zur Basisabsicherung, sondern zu den sonstigen Vorsorge­aufwendungen mit Höchstbetrag (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a und Abs. 4 EStG), der oft schon ausgeschöpft ist. Dafür ist die Auszahlung im Krankheitsfall steuerfrei. Als Kernbaustein lohnt es sich trotzdem.

Bei einem hohen Grenzsteuersatz lohnt es sich oft, den Premium-Anteil im Tarif bewusst kleiner zu halten und stattdessen die Beitrags­entlastung im Alter aufzustocken. Den Steuer-Hebel rechnen wir gemeinsam durch.

Was tun, wenn eine Auftragsflaute kommt?

Der PKV-Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab. In schwachen Phasen kann das eng werden. Diese vier Hebel senken den Beitrag, ohne den Anbieter zu wechseln.

  • Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG: In einen günstigeren Tarif beim eigenen Anbieter wechseln. Deine Altersrück­stellungen bleiben erhalten, oft ohne wesentliche Leistungseinbuße.
  • Selbstbeteiligung erhöhen: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den laufenden Beitrag spürbar. Voraussetzung ist eine finanzielle Reserve für den Schadenfall.
  • Krankentagegeld anpassen: Den Tagessatz zeitweise senken oder die Wartezeit verlängern. Später ist eine Anpassung ohne neue Gesundheits­prüfung möglich, wenn vertraglich vereinbart.
  • Notlagentarif als letzter Ausweg: Bei Beitragsrückständen greift der Notlagentarif mit Basisversorgung zum gedeckelten Beitrag. Die Rückkehr in den regulären Tarif ist nach Ausgleich der Rückstände möglich.

Schon vor dem Wechsel in die PKV planen wir gemeinsam, wie du den Beitrag auch in schlechten Phasen schultern kannst, mit Liquiditätsreserve, Beitrags­entlastung und Tarif-Optionen, die zu deiner Lebenslage passen.

  • Gründer-Ermäßigung

    Reduzierter Beitrag in den ersten Monaten der Selbstständigkeit. Je nach Anbieter ein spürbarer Abschlag auf den regulären Tarif.

  • Beitrag nach Gewinn

    Manche Anbieter staffeln den Beitrag nach dem tatsächlichen Gewinn der ersten Jahre, passend für die unsichere Startphase.

  • Krankentagegeld flexibel

    Das Krankentagegeld kann anfangs reduziert sein und später ohne erneute Gesundheits­prüfung erhöht werden.

Für Selbstständige zählen neben dem Monatsbeitrag die Selbstbeteiligung, das Krankentagegeld und eine Beitrags­entlastung im Alter. Einen belastbaren Beitrag nennen wir erst nach der anonymen Risikovoranfrage.

Häufige Fragen

Bin ich als Selbstständiger gesetzlich pflichtversichert?

Nein. Selbstständige haben die Wahl zwischen freiwilliger gesetzlicher Versicherung und PKV. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für dich nicht. Eine Ausnahme sind bestimmte Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozial­kasse gesetzlich pflichtversichert sind.

Was zahlt ein Selbstständiger in der GKV?

Du trägst den vollen Beitrag selbst, ohne Arbeitgeberanteil. Berechnet wird er auf dein Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Es gibt einen Mindestbeitrag, und bei voller Bemessungsgrenze landest du im oberen vierstelligen Bereich pro Monat. Krankengeld gibt es nur mit Wahltarif.

Was zahlt ein Selbstständiger in der PKV?

Das hängt von Alter, Gesundheit und Tarif ab. Einstiegstarife für jüngere Selbstständige beginnen niedriger, Komforttarife liegen darüber. Dazu kommen das Krankentagegeld und die private Pflegepflichtversicherung. Den exakten Beitrag berechnen wir kostenlos im Vergleich.

Sind PKV-Beiträge steuerlich absetzbar?

Ja. Der Anteil, der dem GKV-Leistungsniveau entspricht, die sogenannte Basisabsicherung, ist als Sonderausgabe voll absetzbar. Komfortbestandteile wie Chefarzt oder Einzelzimmer wirken sich nur im Rahmen des Höchstbetrags für sonstige Vorsorge­aufwendungen aus (§ 10 Abs. 4 EStG). Diesen Hebel rechnen wir gemeinsam durch.

Brauche ich als Selbstständiger Krankentagegeld?

Ja, das ist der zentrale Baustein. Ohne Lohnfortzahlung fällt dein Einkommen bei Krankheit sofort weg. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ohne Krankentagegeld kann das schnell existenzbedrohend werden. In der PKV ist es als Modul frei wählbar.

Ab welchem Tag sollte das Krankentagegeld greifen?

Das richtet sich nach deiner Reserve. Ein früher Beginn ab Tag 4 kostet mehr Beitrag, ein späterer Beginn ab Tag 15 oder Tag 43 senkt ihn. Je später du startest, desto größer muss deine eigene Rücklage sein. Die passende Wartezeit stimmen wir auf deine Liquidität ab.

Quelle: Krankentagegeld-Tarif für Selbstständige und Freiberufler, Tarifstand 01.07.2026, Tarifbedingungen Ziff. 2.2, Seite im RAG nicht geführt (chunk_index 7)

Gibt es spezielle Tarife für Existenzgründer?

Ja. Viele Anbieter bieten Gründer-Ermäßigungen oder Einstiegstarife mit reduziertem Beitrag in den ersten Jahren der Selbstständigkeit. Manche staffeln den Beitrag nach dem tatsächlichen Gewinn. So bleibt der Schutz in der unsicheren Startphase bezahlbar.

Was passiert mit meiner PKV, wenn ich angestellt werde?

Liegt dein neues Bruttogehalt unter der Jahresarbeitsentgelt­grenze, wirst du in der Regel gesetzlich pflichtversichert. Eine Befreiung, um in der PKV zu bleiben, gibt es dann nur in gesetzlich geregelten Sonderfällen. Wirst du erst nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig und warst du in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert, bleibst du in der Regel versicherungsfrei, wenn du mindestens die Hälfte dieser Zeit zum Beispiel hauptberuflich selbstständig warst (Quelle: § 6 Abs. 3a und § 8 Abs. 1 SGB V). Welche Regel für dich gilt, klären wir am besten vor dem Wechsel in die Anstellung.

Was, wenn ich später weniger verdiene?

Der PKV-Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab, sondern von Alter und Beitragsanpassungen. Bei Auftragsflauten gibt es mehrere Hebel: Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG, Selbstbeteiligung anheben, Krankentagegeld zeitweise reduzieren oder als letzte Stufe den Notlagentarif. Das planen wir vorbeugend mit ein.

Wie wirkt sich die Pflegeversicherung auf den Beitrag aus?

PKV-Versicherte zahlen die private Pflegepflichtversicherung getrennt zum Krankenversicherungsbeitrag. Sie lässt sich nicht abwählen, sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Beitrag steigt mit dem Alter. Im Notlagentarif gilt ein gedeckelter Pflegebeitrag.

Was passiert in Elternzeit oder Mutterschutz?

Der Beitrag läuft weiter, einen Beitragsstopp wie in der GKV gibt es nicht. Mögliche Hebel sind eine höhere Selbstbeteiligung oder ein Tarifwechsel. Wer eine Familie plant, sollte das vor dem Wechsel mit einplanen. Leistungen rund um die Entbindung sind in jedem Komforttarif enthalten.

PKV oder GKV als Selbstständiger? Lass es uns durchrechnen.

In 20 Minuten klären wir, welcher Weg sich für dich rechnet, mit Steuerersparnis, Krankentagegeld und langfristigem Beitrag. Kostenlos und unverbindlich.

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  • Videocall oder Telefon, du entscheidest
    Oder ruf an: 030 46067572
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