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Zurich IT Safecare 2021:
Was die IT-Haftpflicht laut Bedingungen leistet

Zurich IT Safecare 2021 im Überblick: Eigenschäden, Cyber-Option, USA, Annahmegrenzen und Nachmeldefrist laut Bedingungen 05.2026, jeweils mit Fundstelle.

Zurich IT Safecare 2021 ist eine IT-Haftpflicht der Zurich für Unternehmen der Informations- und Telekommunikationstechnologie mit Hauptsitz in Deutschland: Vermögensschaden-Haftpflicht, Betriebshaftpflicht und Eigenschäden in einem Vertrag. Auf dieser Seite fassen wir zusammen, was die Versicherungsbedingungen in der Ausgabe 05.2026 und das Antragsmodell regeln, jeweils mit Seite und Ziffer. Eine Bewertung gegen andere Tarife findest du hier nicht. Den Vergleich aller acht Tarife, die wir ausgewertet haben, findest du im IT-Haftpflicht-Vergleich.

Wichtig vorab: Grundlage sind die Versicherungsbedingungen IT Safecare 2021, Ausgabe 05.2026 (212833082 2605), und das Antragsmodell 212820814 2605. Verbindlich ist dein Versicherungsschein.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Antrag ist für IT- und Telekommunikationsunternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und einem Jahresumsatz bis 3 Mio. € gedacht (Antrag S. 1).
  • Die Liste der versicherten IT-Tätigkeiten ist nicht abschließend und nennt auch Cloud-Computing, Hosting und SaaS (AVB S. 1, 1. Teil I.2). Über den Antrag nimmt Zurich aber niemanden auf, der etwa Cloud-Dienste, Plattformen oder nicht selbst entwickelte Software anbietet (Antrag S. 5, Frage 5).
  • Betriebshaftpflicht mit 5 Mio. € und zehn Eigenschaden-Positionen sind im Vertrag enthalten; eine Cyber-Option gibt es gegen Mehrbeitrag (Antrag S. 3 und S. 4).
  • Schadenereignisse aus der Vertragszeit kannst du bis 10 Jahre nach Vertragsende melden (AVB S. 15, 3. Teil III.2).
  • Zurich IT Safecare ist nicht in unserem IT-Haftpflicht-Rechner. Einen Beitrag für deine Angaben kannst du bei uns anfragen.

Was im Bedingungswerk auffällt

  • Eigenschäden im Grundvertrag: Zehn Positionen, darunter Reputationsschaden, Ausfall einer Schlüsselperson, Rücktritt des Auftraggebers, Vertrauensschaden durch Mitarbeitende, Prozesskosten einer Honorarklage, wenn dein Auftraggeber gegen dein Honorar mit einem behaupteten Haftpflichtanspruch aufrechnet, sowie Unterlassungsklagen und einstweilige Verfügungen, jeweils bis 500.000 €, höchstens bis zur Versicherungssumme. Voraussetzung ist, dass du deine Ansprüche an Zurich abtrittst, soweit sie abtretbar sind (AVB S. 2 bis 3, 1. Teil II.3; Antrag S. 3).
  • Vertragliche Haftung ohne Verschulden: Versichert sind auch vergebliche Aufwendungen des Kunden, Schadenersatz statt der Leistung und eine Haftung ohne Verschulden etwa aus Service Level Agreements; weitere vertragliche Erweiterungen sind ausgeschlossen (AVB S. 2, 1. Teil II.1 c, e, f; S. 6, III.2 c).
  • Immaterielle Schäden: Haftpflichtansprüche wegen immaterieller Schäden sind ausdrücklich versichert (AVB S. 2, 1. Teil II.1 b).
  • Rückwärtsversicherung: Beim erstmaligen Abschluss einer IT-Haftpflicht sind Schadenereignisse aus dem Jahr vor Vertragsbeginn versichert, wenn sie dir bei Vertragsschluss nicht bekannt waren (AVB S. 15, 3. Teil III.2).
  • Cyber-Option: Kosten nach einer Datenschutzverletzung, Wiederherstellung von Daten und Programmen, Cyber-Erpressung und Betriebsunterbrechung nach 8 Stunden, je bis 20 % der Versicherungssumme, höchstens 250.000 €, Selbstbeteiligung 1.000 €. Abschließbar nur, wenn du alle Sicherheitsfragen 8 bis 15 im Antrag mit Ja beantwortest (AVB S. 3 bis 5, 1. Teil II.4; Antrag S. 4 und S. 6).

Worauf du achten solltest

  • Annahme über den Antrag: Beantwortest du Frage 5 oder 6 mit Ja, etwa weil du Cloud-Dienste, eine Plattform oder nicht selbst entwickelte Software anbietest oder eigene Apps und Online-Shops betreibst, nimmt Zurich den Antrag nicht an. Bei Ja zu den Fragen 1 bis 4 oder 7 kann eine gesonderte Risikoprüfung nötig werden (Antrag S. 5 und S. 8).
  • USA: Ansprüche aus den USA sind versichert, die Kosten werden aber auf die Summe angerechnet. Ausgeschlossen sind unter anderem Datenschutzverletzungen sowie Patente, Lizenzen und Geschäftsgeheimnisse mit Bezug zu den USA, bei Patenten und Lizenzen auch zu Kanada und Großbritannien (AVB S. 14, 3. Teil II.5; S. 7, 1. Teil III.8 und III.9).
  • Unterlassung: Die Kosten einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage übernimmt Zurich als Eigenschaden-Position, wenn ein versicherter Haftpflichtanspruch die Folge sein könnte. Zurich musst du nach dem Aufforderungsschreiben unverzüglich unterrichten. Eine Abmahnung ohne Verfahren nennen die Bedingungen nicht (AVB S. 2 bis 3, 1. Teil II.3 h).
  • Vertragsstrafen: nur bei Verletzung vertraglicher Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen, bis 500.000 €, höchstens bis zur Summe (AVB S. 5, 1. Teil II.5; S. 6, III.2).
  • Serienschaden: Liegt das erste Schadenereignis einer Serie vor Versicherungsbeginn, ist der gesamte Serienschaden nicht versichert (AVB S. 15, 3. Teil II.6).
  • Jahreshöchstleistung: Der Antrag nennt die 3-fache Versicherungssumme je Jahr; ohne andere Vereinbarung nennen die Bedingungen die 2-fache (Antrag S. 3; AVB S. 14, 3. Teil II.4). Maßgeblich ist, was im Versicherungsschein steht.
  • Kein D&O-Baustein und kein Nachlass für Gründer; bei 3 Jahren Laufzeit gibt es 10 % Dauernachlass (AVB S. 7, 1. Teil III.7; Antrag S. 7).

Alle Eckdaten von Zurich IT Safecare 2021

Die Kürzel: AVB = Versicherungsbedingungen IT Safecare 2021, Ausgabe 05.2026 (212833082 2605); Antrag = Antragsmodell 212820814 2605.

Grunddeckung bei Vermögensschäden

Kriterium Laut Bedingungen
Vermögensschäden deiner Kunden versichert aus gesetzlicher Haftpflicht, dazu vergebliche Aufwendungen des Kunden, Schadenersatz statt der Leistung und Haftung ohne Verschulden etwa aus Service Level Agreements; weitere vertragliche Erweiterungen ausgeschlossen (AVB S. 1, 1. Teil I.1; S. 2, II.1 c, e, f; S. 6, III.2 c)
Entgangener Gewinn deines Kunden ausdrücklich versichert (AVB S. 2, 1. Teil II.1 d)
Verzug versichert, nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch eingeschätzten Ressourcen (AVB S. 2, 1. Teil II.2)
Vertragsstrafen nur bei Verletzung vertraglicher Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen, bis 500.000 €, höchstens bis zur Summe; sonst ausgeschlossen (AVB S. 5, 1. Teil II.5; S. 6, III.2)
Was den Versicherungsfall auslöst Schadenereignis; beim Rücktritt des Auftraggebers die Rücktrittserklärung (AVB S. 14, 3. Teil I)

Versicherte Tätigkeit

Kriterium Laut Bedingungen
Berufsbild offen für IT- und Telekommunikationsunternehmen, Liste nicht abschließend, auch Cloud-Computing, Hosting und SaaS (AVB S. 1, 1. Teil I.2); über den Antrag keine Annahme, wenn du etwa Cloud-Dienste, Plattformen oder nicht selbst entwickelte Software anbietest (Antrag S. 5, Frage 5)
Beratung und Medien neben der IT Management-, Sicherheits- und wirtschaftliche Unternehmensberatung genannt, Werbung für dein eigenes Unternehmen versichert; Finanzberatung ausgeschlossen (AVB S. 1, 1. Teil I.2 und I.3; S. 7, III.10)
Künstliche Intelligenz nicht genannt; Liste der IT-Tätigkeiten nicht abschließend (AVB S. 1, 1. Teil I.2)
Vorsorge für neue Tätigkeiten laut vorliegenden Unterlagen nicht geregelt; neue Tochtergesellschaften sind unter Voraussetzungen automatisch mitversichert (AVB S. 16, 3. Teil IV.2)

Rechte und Daten

Kriterium Laut Bedingungen
Urheber-, Marken- und Lizenzrechte versichert: gewerbliche Schutzrechte, Marken-, Namens-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte, Kartell- und Wettbewerbsverstöße; Lizenzen mit Bezug zu USA, Kanada oder Großbritannien ausgeschlossen (AVB S. 2, 1. Teil II.1 a; S. 7, III.9)
Patentrechte versichert als Rechtsverletzung; Patente mit Bezug zu USA, Kanada oder Großbritannien ausgeschlossen (AVB S. 2, 1. Teil II.1 a; S. 7, III.9)
Datenschutzverstöße Vermögensschäden aus gesetzlicher Haftpflicht versichert, Datenschutz nicht als eigene Ziffer genannt; unter der Überschrift Ausschlüsse betreffend USA sind Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen ausgeschlossen (AVB S. 1, 1. Teil I.1; S. 7, III.8.2)
Immaterielle Schäden nach DSGVO Haftpflichtansprüche wegen immaterieller Schäden ausdrücklich versichert; DSGVO nicht gesondert genannt (AVB S. 2, 1. Teil II.1 b)
Datenverlust und Schadsoftware beim Kunden Verlust, Veränderung oder Blockade von Daten zählen als Vermögensschaden; übertragene Viren und Schadsoftware versichert (AVB S. 1, 1. Teil I.1; S. 6, II.8)
Wissentliche Pflichtverletzung eigener Ausschluss nur beim Baustein Geheimhaltung und Datenschutz; ausgeschlossen ist bewusstes Abweichen von Vorschriften oder schriftlichen Anweisungen des Auftraggebers, wenn du nicht nachweist, ihn unverzüglich informiert zu haben, und Schaden in Kenntnis der Mangelhaftigkeit (AVB S. 5, 1. Teil II.5; S. 6, III.3; S. 7, III.5)

Abwehr, Summen, Selbstbeteiligung

Kriterium Laut Bedingungen
Abwehr von Unterlassungsansprüchen Gerichts- und Anwaltskosten bei einstweiliger Verfügung oder Unterlassungsklage, wenn ein versicherter Haftpflichtanspruch die Folge sein könnte, als Eigenschaden-Position bis 500.000 €; Zurich musst du nach dem Aufforderungsschreiben unverzüglich unterrichten; eine Abmahnung ohne Verfahren nennen die Bedingungen nicht (AVB S. 2 bis 3, 1. Teil II.3 h)
Abwehrkosten und Deckungssumme außerhalb der Summe; USA und Kanada angerechnet (AVB S. 14, 3. Teil II.2, II.4 und II.5)
Jahreshöchstleistung 3-fache Summe laut Antrag; ohne andere Vereinbarung nennen die Bedingungen die 2-fache Summe (Antrag S. 3; AVB S. 14, 3. Teil II.4)
Deckungssummen für Vermögensschäden 250.000 € bis 3 Mio. € pauschal für Sach- und Vermögensschäden; Antrag für Jahresumsatz bis 3 Mio. € (Antrag S. 3)
Selbstbeteiligung 250 € je Fall, im Cyber-Baustein 1.000 €; keine Selbstbeteiligung bei erfolgreicher Abwehr (Antrag S. 3; AVB S. 14, 3. Teil II.5)

Mitarbeitende und Partner

Kriterium Laut Bedingungen
Freie Mitarbeiter Betriebsangehörige und eingegliederte Mitarbeiter fremder Unternehmen versichert; freie Mitarbeiter nicht ausdrücklich genannt (AVB S. 15, 3. Teil III.4)
Subunternehmer Schäden durch beauftragte Subunternehmer mitversichert, nicht deren persönliche Haftpflicht (AVB S. 6, 1. Teil II.10)

Geltung und Zeit

Kriterium Laut Bedingungen
Geltungsbereich für Vermögensschäden weltweit, soweit rechtlich zulässig (AVB S. 15, 3. Teil III.3)
Ansprüche aus den USA versichert, Kosten werden auf die Summe angerechnet; einzelne US-Gesetze, Datenschutzverletzungen sowie Patente, Lizenzen und Geschäftsgeheimnisse mit US-Bezug ausgeschlossen (AVB S. 14, 3. Teil II.5; S. 7, 1. Teil III.8 und III.9)
Rückwärtsversicherung 1 Jahr beim erstmaligen Abschluss einer IT-Haftpflicht, nur für Schadenereignisse, die dir bei Vertragsschluss nicht bekannt waren (AVB S. 15, 3. Teil III.2)
Nachmeldefrist 10 Jahre nach Vertragsende (AVB S. 15, 3. Teil III.2)
Nachhaftung bei Betriebsaufgabe laut vorliegenden Unterlagen keine eigene Nachhaftung für Schadenereignisse nach Vertragsende; Schadenereignisse aus der Vertragszeit kannst du 10 Jahre nachmelden (AVB S. 15, 3. Teil III.2)

Bausteine

Kriterium Laut Bedingungen
Betriebshaftpflicht enthalten, 5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, 3-fach maximiert (Antrag S. 3; AVB S. 10, 2. Teil)
Cyber-Eigenschaden Option gegen Mehrbeitrag: Kosten nach Datenschutzverletzung, Datenwiederherstellung, Cyber-Erpressung, Betriebsunterbrechung nach 8 Stunden; je 20 % der Summe, höchstens 250.000 €, Selbstbeteiligung 1.000 €; nur wenn du alle Sicherheitsfragen mit Ja beantwortest (AVB S. 3 bis 5, 1. Teil II.4; Antrag S. 4 und S. 6)
Eigenschaden enthalten, zehn Positionen je 500.000 €, höchstens bis zur Summe; Voraussetzung ist, dass du deine Ansprüche an Zurich abtrittst, soweit sie abtretbar sind (AVB S. 2, 1. Teil II.3; Antrag S. 3)
D&O-Außenhaftung kein Baustein; Organhaftpflicht ausgeschlossen (AVB S. 7, 1. Teil III.7)

Eigenschaden im Einzelnen

Kriterium Laut Bedingungen
Auftraggeber tritt zurück oder kündigt 500.000 €, höchstens bis zur Summe; nur berechtigter Rücktritt, kein entgangener Gewinn, Kündigung nicht genannt (AVB S. 2, 1. Teil II.3 c)
Reputationsschaden, Kosten für PR-Berater 500.000 €, höchstens bis zur Summe; bei drohendem Reputationsschaden aus einem Versicherungsfall, Fake News durch Dritte ausdrücklich genannt (AVB S. 2, 1. Teil II.3 a)
Domain wird übernommen laut vorliegenden Unterlagen nicht geregelt
Ausfall einer Schlüsselperson 500.000 €, höchstens bis zur Summe: Nachbesetzung und Personalmehrkosten bis 12 Monate, wenn ein Repräsentant durch fristlose Kündigung, Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen oder Tod ausfällt, zur Vermeidung eines versicherten Haftpflichtschadens (AVB S. 2, 1. Teil II.3 b)
Vertrauensschaden durch Mitarbeitende 500.000 €, höchstens bis zur Summe: vorsätzliche Vermögensdelikte von Angestellten oder freien Mitarbeitern (AVB S. 2, 1. Teil II.3 d)
Betrug durch Dritte, etwa Social Engineering laut vorliegenden Unterlagen nicht geregelt; der Vertrauensschaden nennt nur Angestellte und freie Mitarbeiter (AVB S. 2, 1. Teil II.3 d)
Kosten, um dein Honorar einzuklagen Prozesskosten vor europäischen Gerichten bei schriftlicher Vergütungsvereinbarung, wenn dein Kunde mit einem versicherten Anspruch aufrechnet und die Forderung fällig und unstreitig ist; dazu Kosten gegen eine Insolvenzanfechtung; je 500.000 € (AVB S. 2 bis 3, 1. Teil II.3 f und j)

Konditionen

Kriterium Laut Bedingungen
Gründernachlass im Antrag nicht vorgesehen; 10 % Dauernachlass bei 3 Jahren Laufzeit (Antrag S. 7)
Update-Garantie bei neuen Bedingungen laut vorliegenden Unterlagen nicht geregelt

Zurich IT Safecare anfragen

Zurich IT Safecare ist nicht in unserem IT-Haftpflicht-Rechner. Den Beitrag für deine Tätigkeit und deinen Umsatz kannst du bei uns anfragen; buch dir dafür einen Termin. Willst du vorher sehen, was die Tarife im Rechner für deine Angaben kosten, nutze den IT-Haftpflicht-Rechner mit Markel Pro IT, Net IT by Hiscox, andsafe und VHV Firmenprotect IT.

Quellen und Stand

  • Versicherungsbedingungen Zurich IT Safecare 2021, Ausgabe 05.2026 (212833082 2605)
  • Antragsmodell Zurich IT Safecare 2021, 212820814 2605
  • Vergleich aller acht Tarife: IT-Haftpflicht-Vergleich

Stand: 27. Oktober 2026. Diese Seite ersetzt weder die Versicherungsbedingungen noch eine Beratung. Verbindlich ist dein Versicherungsschein.

Häufige Fragen

Wer kann Zurich IT Safecare abschließen?

Unternehmen der IT oder Telekommunikation mit Hauptsitz in Deutschland und einem Jahresumsatz bis 3 Mio. €. Beantwortest du Frage 5 oder 6 im Antrag mit Ja, etwa weil du Cloud-Dienste, eine Plattform oder nicht selbst entwickelte Software anbietest oder eigene Apps und Online-Shops betreibst, nimmt Zurich den Antrag nicht an; bei Ja zu den Fragen 1 bis 4 oder 7 kann eine gesonderte Risikoprüfung nötig werden (Antrag S. 1, S. 5 und S. 8).

Welche Eigenschäden sind bei Zurich IT Safecare enthalten?

Reputationsschaden, Ausfall einer Schlüsselperson, Rücktritt des Auftraggebers, Vertrauensschaden durch Mitarbeitende, Wiederherstellung der eigenen Website, Prozesskosten einer Honorarklage, wenn dein Auftraggeber mit einem behaupteten Haftpflichtanspruch aufrechnet, behördliche Verfahren und Strafverteidigung, Unterlassungsklagen und einstweilige Verfügungen, Dokumentenverlust und Insolvenzanfechtung, jeweils bis 500.000 €, höchstens bis zur Versicherungssumme. Voraussetzung ist, dass du deine Ansprüche an Zurich abtrittst, soweit sie abtretbar sind (AVB S. 2 bis 3, 1. Teil II.3; Antrag S. 3).

Was umfasst die Cyber-Option von Zurich?

Kosten nach einer Datenschutzverletzung, Wiederherstellung von Daten und Programmen, Cyber-Erpressung und Betriebsunterbrechung nach einer Wartezeit von 8 Stunden, je bis 20 % der Versicherungssumme, höchstens 250.000 €, Selbstbeteiligung 1.000 €. Abschließbar ist sie nur, wenn du alle Sicherheitsfragen 8 bis 15 mit Ja beantwortest (AVB S. 3 bis 5, 1. Teil II.4; Antrag S. 4 und S. 6).

Wie lange kann ich bei Zurich einen Schaden nach Vertragsende melden?

Schadenereignisse aus der Vertragszeit bis 10 Jahre nach Vertragsende. Beim erstmaligen Abschluss einer IT-Haftpflicht sind zusätzlich Schadenereignisse aus dem Jahr vor Vertragsbeginn versichert, wenn sie dir bei Vertragsschluss nicht bekannt waren (AVB S. 15, 3. Teil III.2).

Sebastian Steinhuber

Sebastian Steinhuber

Geschäftsführer ENV Versicherungsmakler, Berlin. Berät Gründer, Selbstständige und Unternehmen zu betrieblichen und privaten Versicherungen. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-FAMY-XUHNB-60.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung zu deinem Einzelfall.

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