IT-Haftpflicht-Vergleich 2026/2027:
Acht Tarife im Bedingungsvergleich
IT-Haftpflicht im Vergleich: Markel, Hiscox, andsafe, VHV, HDI, ERGO, Zurich und AXA nach 40 Kriterien mit Fundstelle, Beitragsbeispiele ab 259 €. Stand 27.10.2026.
Eine IT-Haftpflicht ist eine Vermögensschaden-Haftpflicht für IT-Dienstleister: Die Versicherung zahlt, wenn ein Kunde von dir Schadenersatz verlangt, weil ein Fehler in deiner Arbeit ihn Geld gekostet hat, und sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. In diesem Vergleich stehen acht Tarife nebeneinander: Markel Pro IT, Net IT by Hiscox, andsafe, VHV Firmenprotect IT, HDI CLIC, ERGO IT-Unternehmen, Zurich IT Safecare 2021 und AXA IT-Police Haftpflicht Kompakt. Wir haben ihre Bedingungswerke Kriterium für Kriterium gelesen und zu jeder Aussage Seite und Ziffer notiert. Eine Rangfolge gibt es nicht.
Was eine IT-Haftpflicht typischerweise abdeckt:
- Vermögensschäden deiner Kunden: etwa Umsatzausfall nach einem Programmierfehler oder Mehrkosten nach einer verspäteten Lieferung.
- Rechtsverletzungen: etwa Ansprüche wegen verletzter Urheber- oder Markenrechte, je nach Tarif mit unterschiedlichen Grenzen.
- Abwehr: Der Versicherer prüft die Forderung und wehrt sie ab, wenn sie unberechtigt ist, notfalls vor Gericht.
Wichtig vorab: Wir haben die Bedingungswerke der Versicherer ausgewertet, nicht deinen Versicherungsschein. Verbindlich ist immer, was in deinem Vertrag steht, und manche Leistungen gelten nur, wenn du sie als Baustein vereinbarst. Stand der Auswertung ist der 27. Oktober 2026. Spätere Änderungen der Bedingungen sind hier nicht berücksichtigt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Acht Tarife, 40 Kriterien, jede Aussage mit Seite und Ziffer im Bedingungswerk.
- Die größten Unterschiede liegen selten in der Deckungssumme, sondern im Kleingedruckten: Ansprüche aus den USA, Abmahnung und Unterlassung, Eigenschäden, Vertragsstrafen, künstliche Intelligenz und der Zeitpunkt, an dem der Versicherungsfall eintritt.
- „Nicht genannt“ heißt nicht „nicht versichert“. Wo ein Bedingungswerk schweigt, schreiben wir genau das hin.
- Vier der acht Tarife, nämlich Markel Pro IT, Net IT by Hiscox, andsafe und VHV Firmenprotect IT, kannst du in unserem IT-Haftpflicht-Rechner berechnen und direkt online beantragen.
- Laut unserem Rechner beginnt der Jahresbeitrag in unseren drei Beispielprofilen bei 259,27 € (Freelancer, 50.000 € Umsatz) und reicht bis 725,90 € (Softwarehaus, 1 Mio. € Umsatz), jeweils für den günstigsten verfügbaren Tarif. Die Annahmen stehen im Abschnitt zu den Kosten.
Welche IT-Haftpflicht passt zu deiner Situation?
Eine beste IT-Haftpflicht für alle gibt es nicht. Welches Kriterium für dich zuerst zählt, hängt davon ab, was du machst und für wen. Diese Übersicht sagt dir, wo du im Vergleich zuerst hinschauen solltest. Sie ist keine Empfehlung für einen Tarif.
| Deine Situation | Darauf schaust du zuerst |
|---|---|
| Du hast Kunden oder Nutzer in den USA | Ansprüche aus den USA, Geltungsbereich, Selbstbeteiligung bei Schäden dort |
| Du entwickelst oder nutzt KI im Kundenprojekt | Künstliche Intelligenz, Berufsbild, Tätigkeitsbeschreibung im Antrag |
| Du bist Agentur oder Webdesigner und arbeitest mit Bildern, Schriften und Marken | Urheber-, Marken- und Lizenzrechte, Abwehr von Unterlassungsansprüchen |
| Deine Kundenverträge enthalten Vertragsstrafen oder Haftungserweiterungen | Vertragsstrafen, Vermögensschäden aus vertraglicher Haftung |
| Du gründest gerade oder wechselst den Versicherer | Rückwärtsversicherung, was den Versicherungsfall auslöst, Gründernachlass |
| Du arbeitest als Freelancer mit Subunternehmern oder freien Mitarbeitern | Freie Mitarbeiter, Subunternehmer |
| Du willst auch eigene Kosten absichern, etwa wenn ein Auftraggeber zurücktritt | Eigenschaden und Eigenschaden im Einzelnen, Cyber-Eigenschaden |
Was kostet eine IT-Haftpflicht?
Der Beitrag hängt von deiner Tätigkeit, deinem Umsatz, der Deckungssumme, der Selbstbeteiligung und den gewählten Bausteinen ab. Damit du eine Größenordnung hast, haben wir drei Beispielprofile in unserem IT-Haftpflicht-Rechner gerechnet. Genannt ist jeweils der niedrigste Jahresbeitrag unter den Tarifen, die der Rechner für das Profil anbietet.
| Beispielprofil | Annahmen | Jahresbeitrag |
|---|---|---|
| Freelancer, Softwareentwicklung | freiberuflich, 50.000 € Jahresumsatz netto | ab 259,27 € |
| Agentur, Webdesign | GmbH, 250.000 € Jahresumsatz netto | ab 309,52 € |
| Softwarehaus | GmbH, 1 Mio. € Jahresumsatz netto | ab 725,90 € |
Für alle drei Profile gilt: 300.000 € Deckungssumme für Vermögensschäden und 250 € Selbstbeteiligung, bei VHV Firmenprotect IT 500.000 € ohne Selbstbeteiligung, weil der Tarif 300.000 € nicht anbietet und der Rechner die nächsthöhere Stufe nimmt; ein Mitarbeiter, Sitz in Deutschland, Gründung vor drei Jahren, keine Bausteine, jährliche Zahlung, ein Jahr Laufzeit. Die Beiträge enthalten 19 % Versicherungsteuer. Gerechnet haben wir mit den Tarifen Markel Pro IT, Net IT by Hiscox, andsafe und VHV Firmenprotect IT, Stand 27. Oktober 2026, bevor die Risikofragen beantwortet sind. Verbindlich wird ein Beitrag erst mit der Annahme durch den Versicherer. Zurich, AXA, HDI und ERGO sind nicht im Rechner und deshalb nicht in den Beispielen enthalten.
Deinen eigenen Beitrag rechnest du im IT-Haftpflicht-Rechner aus. Was den Beitrag sonst noch beeinflusst, findest du im Artikel Kosten der IT-Haftpflicht.
Diese acht Tarife haben wir verglichen
| Tarif | Geprüfte Unterlagen | Im Rechner |
|---|---|---|
| Markel Pro IT | AVB = Versicherungsbedingungen Markel Pro IT, Stand Version 2 (PDF vom 10.09.2025); Antrag = Antrag mit Beitragstableau, Stand Version 2 | ja |
| Net IT by Hiscox | AVB = Versicherungsbedingungen Net IT by Hiscox, Stand 10/2025; Antragsmodell = Antragsmodell IT, Stand 10/2025 | ja |
| andsafe Vermögensschaden-Haftpflicht IT | AVB = Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen Vermögensschaden-Haftpflicht, Stand 06.2026; BHV-Bedingungen = Betriebshaftpflicht, Stand 06.2026 | ja |
| VHV Firmenprotect IT | AVB = Allgemeine Versicherungsbedingungen 107.9002.06, Stand 12.2020; Produktübersicht 107.0031.06 | ja |
| HDI CLIC | Grundbaustein = FAH1101:01, Stand 06/2018; IT-Plus = FAH1102:01, Stand 06/2018; Allgemeiner Teil = FAH1000:02, Stand 02/2024, und FAL0010:04, Stand 11/2024; Leistungsübersicht 2022 | nein |
| ERGO IT-Unternehmen | AVB = Bedingungen IT-Unternehmen, Stand 1.9.2022; Leistungspaket IT; Innovationsgarantie 12/2022 | nein |
| Zurich IT Safecare 2021 | AVB = Versicherungsbedingungen IT Safecare 2021, Ausgabe 05.2026 (212833082 2605); Antrag = Antragsmodell 212820814 2605 | nein, auf Anfrage |
| AXA IT-Police Haftpflicht Kompakt | AVB = Bedingungen für die IT-Police Haftpflicht, Teil A Stand 08/2024, Teil B Stand 06/2026, Teil C Stand 08/2024, Seitenzählung des Antragspakets; Antrag = Antragspaket 21013154 (09.26) | nein, auf Anfrage |
Zu sechs Tarifen gibt es eine eigene Seite mit allen Eckdaten: Markel Pro IT, Net IT by Hiscox, andsafe Vermögensschaden-Haftpflicht IT, VHV Firmenprotect IT, Zurich IT Safecare 2021, AXA IT-Police Haftpflicht Kompakt.
Bei HDI führt der Vergleichsrechner den Tarif als CLIC mit Stand 01/2025. Das Grundbausteinwerk, das uns dazu vorliegt, trägt den Stand 06/2018. Ob es eine neuere Fassung gibt, ist bei einem Angebot zu klären.
So liest du den Vergleich
- versichert, ausdrücklich, enthalten: Das Bedingungswerk regelt den Punkt und schließt ihn ein, oft mit Grenzen, die in der Zelle stehen.
- Baustein: Der Schutz gilt nur, wenn du den Baustein dazu wählst, in der Regel gegen Mehrbeitrag.
- nicht geregelt, nicht genannt: Das Bedingungswerk schweigt dazu. Das ist kein Ausschluss, aber auch keine Zusage. Ist der Punkt für dich wichtig, lass ihn vor dem Antrag klären, zum Beispiel in einem Termin mit uns.
- nicht beantwortbar: Die Unterlagen, die uns vorliegen, geben die Antwort nicht her.
- Fundstelle: Seite und Ziffer im genannten Werk. AVB steht für die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs, die übrigen Werke findest du in der Tabelle oben.
- laut Tarifrechner, laut Vergleichsrechner: Diese Angaben stammen nicht aus dem Bedingungswerk, sondern aus dem Rechner des Versicherers oder aus einer Vergleichssoftware für Makler, Stand 27.10.2026.
Der Vergleich nach Kriterien
Die Kriterien sind in neun Gruppen sortiert. Auf dem Handy stehen die acht Tarife je Kriterium untereinander, und die Gruppen klappst du einzeln auf. Auf dem Desktop scrollst du die Tabellen seitlich, um alle acht Tarife zu sehen.
Grunddeckung bei Vermögensschäden
| Kriterium | Markel | Hiscox | andsafe | VHV | HDI | ERGO | Zurich | AXA |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vermögensschäden deiner Kunden | versichert aus gesetzlicher und vertraglicher Haftung, auch ohne Verschulden (AVB S. 8, A.2.1 bis A.2.6) | versichert aus gesetzlicher und vertraglicher Haftung, auch aus Service Level Agreements (AVB S. 3 bis 4, I.2.1.1) | versichert aus gesetzlicher und vertraglicher Haftung, auch bei Schlecht- oder Nichterfüllung (AVB S. 21, 2.1; S. 24, 2.7) | gesetzliche Haftpflicht aus der IT-Dienstleistung, dazu Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung (AVB S. 58, A6-1.2; S. 59, A6-3.1.4) | gesetzliche Haftpflicht; vertragliche Erweiterungen sind ausgeschlossen (Grundbaustein S. 3, 3.1 bis 3.3) | gesetzliche Haftpflicht; vertragliche Ansprüche nur in den Fällen von B 7.2 und B 7.10 (AVB S. 19, B 1.1 und 1.2) | versichert aus gesetzlicher Haftpflicht, dazu vergebliche Aufwendungen des Kunden, Schadenersatz statt der Leistung und Haftung ohne Verschulden etwa aus Service Level Agreements; weitere vertragliche Erweiterungen ausgeschlossen (AVB S. 1, 1. Teil I.1; S. 2, II.1 c, e, f; S. 6, III.2 c) | versichert aus gesetzlicher Haftpflicht, auch Folgeschäden aus mangelhafter Leistung und vergebliche Aufwendungen des Kunden; vertragliche Erweiterungen nur soweit geregelt, etwa Haftung ohne Verschulden aus Service Level Agreements bis 250.000 € (AVB S. 24 bis 25, B 2.1, 2.1.1 und 2.1.6; S. 22, B 1.20.16.7; Antrag S. 2) |
| Entgangener Gewinn deines Kunden | versichert (AVB S. 8, A.2.5) | ausdrücklich versichert (AVB S. 4, I.2.1.1) | versichert (AVB S. 24, 2.7.4) | versichert (AVB S. 59, A6-3.1.4) | versichert, auch Produktionsausfall und Betriebsunterbrechung (Grundbaustein S. 3, 3.1) | versichert als Folgeschaden (AVB S. 24 bis 25, B 7.10.1) | ausdrücklich versichert (AVB S. 2, 1. Teil II.1 d) | Vermögensschäden durch Betriebsunterbrechung und Gewinnausfall beim Auftraggeber und bei Dritten genannt, bis zur Summe der gewählten Variante (Antrag S. 2; AVB S. 24, B 2.1.1) |
| Verzug | versichert, nicht bei wissentlich falsch eingeschätzten Ressourcen (AVB S. 9, A.3.1; S. 23, E.1.4) | ausdrücklich versichert (AVB S. 4, I.2.1.1) | versichert, mit Ausnahmen, etwa bei wissentlich falsch eingeschätzten Ressourcen (AVB S. 25, 2.8.1) | versichert, nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch eingeschätzten Ressourcen (AVB S. 59, A6-3.1.1) | versichert, nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch eingeschätzten Ressourcen (Grundbaustein S. 13, 6.11.5) | nur bei Berufsversehen (AVB S. 25, B 7.10.4) | versichert, nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch eingeschätzten Ressourcen (AVB S. 2, 1. Teil II.2) | versichert, nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falscher Leistungseinschätzung oder Zeitplanung; ein Ausfall bei Dauerleistungen gilt als mangelhafte Erfüllung (AVB S. 24, B 2.1.4) |
| Vertragsstrafen | nur bei Verletzung von Geheimhaltung oder Datenschutz (AVB S. 9, A.3.5) | nur bei Verletzung von Geheimhaltung oder Datenschutz (AVB S. 4, I.2.1.1) | nur bei Verletzung von Geheimhaltung oder Datenschutz (AVB S. 26, 2.8.7) | nur bei Verletzung von Geheimhaltung oder Datenschutz, Höchstbetrag laut Versicherungsschein (AVB S. 60, A6-3.1.4) | nicht geregelt; vertragliche Erweiterungen sind ausgeschlossen (Grundbaustein S. 3, 3.3) | nur bei Verletzung von Geheimhaltung oder Datenschutz (AVB S. 25, B 7.10.6) | nur bei Verletzung vertraglicher Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen, bis 500.000 €, höchstens bis zur Summe; sonst ausgeschlossen (AVB S. 5, 1. Teil II.5; S. 6, III.2) | versichert, wenn der Eintritt eines Versicherungsfalls die Vertragsstrafe auslöst, bis 150.000 € je Fall und Jahr, Selbstbeteiligung 500 € (AVB S. 25, B 2.1.7; Antrag S. 2) |
| Was den Versicherungsfall auslöst | Schadenereignis (AVB S. 29, F.1) | Schadenereignis (AVB S. 12, IV.1) | Verstoß (AVB S. 40, 7.1) | Schadenereignis (AVB S. 4, A1-3.1.1) | Schadenereignis (Grundbaustein S. 3, 3.1) | Schadenereignis (AVB S. 19, B 1.1) | Schadenereignis; beim Rücktritt des Auftraggebers die Rücktrittserklärung (AVB S. 14, 3. Teil I) | Schadenereignis; bei Verzug die Anspruchserhebung in Textform (AVB S. 25, B 2.3) |
Versicherte Tätigkeit
| Kriterium | Markel | Hiscox | andsafe | VHV | HDI | ERGO | Zurich | AXA |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Berufsbild | offen für IT- und Telekommunikationsunternehmen, Liste nicht abschließend (AVB S. 4, A.1.1) | offen für IT- und Telekommunikationsunternehmen, Liste nicht abschließend (AVB S. 3, I.1) | die Tätigkeit, die im Versicherungsschein steht; kleinere Nebentätigkeiten zählen mit (AVB S. 21, 2.1; S. 22, 2.2) | IT-Dienstleistungen laut Versicherungsschein, nur für reine IT-Dienstleister (AVB S. 58, A6-1.1) | alle betrieblichen Aktivitäten eines IT-Unternehmens, Liste nicht abschließend (Grundbaustein S. 1, I.1) | laut Betriebsbeschreibung, Liste nicht abschließend (AVB S. 6, A 2) | offen für IT- und Telekommunikationsunternehmen, Liste nicht abschließend, auch Cloud-Computing, Hosting und SaaS (AVB S. 1, 1. Teil I.2); über den Antrag keine Annahme, wenn du etwa Cloud-Dienste, Plattformen oder nicht selbst entwickelte Software anbietest (Antrag S. 5, Frage 5) | die Tätigkeiten laut Betriebsbeschreibung im Vertrag; der Antrag setzt ausschließlich IT-Tätigkeiten für Dritte voraus, etwa IT-Beratung, Softwareentwicklung, Providerdienste, Netzwerkinstallation, Digitalagentur, Webdesign (AVB S. 18, B 1.2; Antrag S. 1) |
| Beratung und Medien neben der IT | Unternehmens- und Personalberatung sowie Medientätigkeiten genannt (AVB S. 5 bis 6, A.1.2 und A.1.3) | laut Antragsmodell Werbung, etwa Social Media, PR, Grafik- und Webdesign, sowie Unternehmens- und Personalberatung (Antragsmodell S. 16 bis 17) | soweit im Versicherungsschein oder als kleinere Nebentätigkeit; Beratung in finanziellen Fragen ausgeschlossen (AVB S. 21, 2.1) | nur IT-Dienstleistungen; Webdesign zählt dazu, Unternehmensberatung außerhalb der IT nicht (AVB S. 58, A6-1.1) | IT-Beratung; Werbeagentur nur als Nebenrisiko (Grundbaustein S. 1, I.1) | nur IT-Beratung genannt (AVB S. 6, A 2) | Management-, Sicherheits- und wirtschaftliche Unternehmensberatung genannt, Werbung für dein eigenes Unternehmen versichert; Finanzberatung ausgeschlossen (AVB S. 1, 1. Teil I.2 und I.3; S. 7, III.10) | fehlerhafte Beratung und Schulung im IT-Zusammenhang versichert; Digitalagentur und Webdesign im Antrag genannt, Unternehmensberatung außerhalb der IT nicht; Vermittlungsgeschäfte ausgeschlossen (AVB S. 24, B 2.1; S. 25, B 2.2.8; Antrag S. 1) |
| Künstliche Intelligenz | ausdrücklich genannt: Einsatz und Programmierung von KI (AVB S. 4, A.1.1) | ausdrücklich genannt: Nutzung und Entwicklung von KI, etwa KI-Agenten (AVB S. 3, I.1) | nicht genannt; versichert ist die Tätigkeit laut Versicherungsschein (AVB S. 21, 2.1) | nicht genannt; Liste der IT-Tätigkeiten nicht abschließend (AVB S. 58, A6-1.2) | nicht genannt | nicht genannt | nicht genannt; Liste der IT-Tätigkeiten nicht abschließend (AVB S. 1, 1. Teil I.2) | nicht genannt; versichert ist die Tätigkeit laut Betriebsbeschreibung (AVB S. 18, B 1.2) |
| Vorsorge für neue Tätigkeiten | Vorsorge etwa für Online-Shops, Plattformen und Apps, nur Vermögensschäden (AVB S. 6, A.1.5) | keine Vorsorgeklausel gefunden; Tätigkeitsliste offen (AVB S. 3, I.1) | nicht geregelt; Nebentätigkeiten mit geringerem Umsatz zählen mit (AVB S. 22, 2.2) | Vorsorge gilt nicht für den IT-Teil (AVB S. 58, A6-1.1) | allgemeine Vorsorge, nicht für Niederlassungen in den USA und Kanada (Allgemeiner Teil FAH1000 S. 3, 7.1 und 7.2) | Vorsorge nur für Personen- und Sachschäden (AVB S. 20, B 4.1) | laut vorliegenden Unterlagen nicht geregelt; neue Tochtergesellschaften sind unter Voraussetzungen automatisch mitversichert (AVB S. 16, 3. Teil IV.2) | neue Risiken nach Vertragsschluss sofort im Umfang des Vertrags versichert; Anzeige binnen 3 Monaten nach Aufforderung, sonst entfällt der Schutz rückwirkend (AVB S. 19, B 1.15) |
Rechte und Daten
| Kriterium | Markel | Hiscox | andsafe | VHV | HDI | ERGO | Zurich | AXA |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Urheber-, Marken- und Lizenzrechte | versichert, auch Domain- und Persönlichkeitsrechte (AVB S. 9, A.3.3) | versichert: Urheber-, Marken-, Namens- und Lizenzrechte (AVB S. 4, I.2.1.1) | versichert: Marken-, Lizenz-, Domain- und Urheberrechte (AVB S. 25 bis 26, 2.8.5) | versichert, aber nur Ansprüche, die in Europa geltend gemacht werden (AVB S. 60, A6-3.1.7 und A6-3.1.5) | nur Ansprüche der Rechteinhaber, nicht bei grober Fahrlässigkeit, nicht USA, Kanada, Großbritannien (Grundbaustein S. 12, 6.11.1) | versichert, Lizenzrechte nicht ausdrücklich genannt, nicht USA und Kanada (AVB S. 24, B 7.9) | versichert: gewerbliche Schutzrechte, Marken-, Namens-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte, Kartell- und Wettbewerbsverstöße; Lizenzen mit Bezug zu USA, Kanada oder Großbritannien ausgeschlossen (AVB S. 2, 1. Teil II.1 a; S. 7, III.9) | versichert: Patent-, Marken-, Namens-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte, Wettbewerb und Werbung; Lizenzrechte nicht ausdrücklich genannt; bis 250.000 € je Fall und Jahr (AVB S. 24, B 2.1.3; Antrag S. 2) |
| Patentrechte | bis 300.000 €, nicht US-Patente (AVB S. 9, A.3.4; S. 25, E.2.1) | Haftung ausgeschlossen; Abwehrkosten unbegründeter Ansprüche nur über den Eigenschaden-Baustein (AVB S. 9 bis 10, II.9; S. 7, I.2.2.10) | bis 100.000 €, nicht US-Patente, nicht bei Vertrieb über einen Online-Shop (AVB S. 26, 2.8.6; S. 31 bis 32, 3.1) | versichert, nur Ansprüche in Europa (AVB S. 60, A6-3.1.7.1) | nur Ansprüche der Rechteinhaber, nicht bei grober Fahrlässigkeit (Grundbaustein S. 12, 6.11.1.2) | versichert, nicht USA und Kanada (AVB S. 24, B 7.9) | versichert als Rechtsverletzung; Patente mit Bezug zu USA, Kanada oder Großbritannien ausgeschlossen (AVB S. 2, 1. Teil II.1 a; S. 7, III.9) | versichert, nicht Patentverletzungen in den USA; im Rahmen der Rechtsverletzungen bis 250.000 € (AVB S. 24, B 2.1.3; Antrag S. 2) |
| Datenschutzverstöße | versichert, wenn Schadsoftware oder ein unbefugter Zugriff Dritter über das Internet sie verursacht (AVB S. 9, A.3.2) | versichert: Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen (AVB S. 4, I.2.1.1) | versichert, auch vertragliche Datenschutzregeln (AVB S. 25, 2.8.3) | versichert: Geheimhaltungspflichten, BDSG und DSGVO (AVB S. 60, A6-3.1.6) | versichert, nicht bei grober Fahrlässigkeit, nicht USA, Kanada, Großbritannien (Grundbaustein S. 12, 6.11.1.1) | versichert (AVB S. 24, B 7.8) | Vermögensschäden aus gesetzlicher Haftpflicht versichert, Datenschutz nicht als eigene Ziffer genannt; unter der Überschrift Ausschlüsse betreffend USA sind Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen ausgeschlossen (AVB S. 1, 1. Teil I.1; S. 7, III.8.2) | nicht als eigene Ziffer genannt; versichert sind Vermögensschäden aus Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung von Daten, einschließlich immaterieller Schäden (AVB S. 24, B 2.1) |
| Immaterielle Schäden nach DSGVO | nicht ausdrücklich geregelt; genannt sind Persönlichkeitsrecht und Schmerzensgeld (AVB S. 9, A.3.3) | soweit sie aus einem versicherten Vermögensschaden folgen (AVB S. 4, I.2.1.1) | nicht ausdrücklich geregelt | nicht ausdrücklich geregelt (AVB S. 60, A6-3.1.6) | ausdrücklich, materiell und immateriell (Grundbaustein S. 12, 6.11.1.1) | ausdrücklich, 300.000 € je Fall, 600.000 € je Jahr (AVB S. 24, B 7.8; S. 7, A 3.1.1.1) | Haftpflichtansprüche wegen immaterieller Schäden ausdrücklich versichert; DSGVO nicht gesondert genannt (AVB S. 2, 1. Teil II.1 b) | ausdrücklich: der Vermögensschadenteil umfasst immaterielle Schäden; DSGVO nicht gesondert genannt (AVB S. 24, B Kapitel 2 und 2.1) |
| Datenverlust und Schadsoftware beim Kunden | Datenverlust zählt als Vermögensschaden; Weitergabe von Schadsoftware versichert (AVB S. 8, A.2.2; S. 9, A.3.2) | Datenverlust und Schäden durch Viren, Würmer, Trojaner zählen als Vermögensschaden (AVB S. 3 bis 4, I.2.1.1) | Datenverlust zählt als Vermögensschaden; unbefugte Zugriffe und weitergegebener Schadcode versichert (AVB S. 24, 2.7.2; S. 25, 2.8.3 und 2.8.4) | Datenschäden wie Vermögensschäden; weitergegebene Schadsoftware und Eingriffe von außen versichert (AVB S. 58, A6-1.2; S. 60, A6-3.1.6) | versichert; Obliegenheit: Sicherheit nach Stand der Technik (Grundbaustein S. 3, 3.1; S. 13, 6.11.2) | versichert; Hosting nur mit aktuellem Sicherheitssystem (AVB S. 23, B 7.3; S. 25, B 7.11) | Verlust, Veränderung oder Blockade von Daten zählen als Vermögensschaden; übertragene Viren und Schadsoftware versichert (AVB S. 1, 1. Teil I.1; S. 6, II.8) | Verlust, Veränderung oder Blockade von Daten zählen als Vermögensschaden; Verbreitung von Schadsoftware ausdrücklich versichert (AVB S. 18, B 1.1.3.1; S. 24, B 2.1) |
| Wissentliche Pflichtverletzung | ausgeschlossen (AVB S. 23, E.1.1) | ausgeschlossen (AVB S. 9, II.2) | ausgeschlossen, Abwehr bis zur Feststellung (AVB S. 31, 3.1) | im IT-Teil kein eigener Ausschluss gefunden; Vorsatz ist ausgeschlossen (AVB S. 22, A1-7.1) | bewusste Pflichtverletzung ausgeschlossen (Grundbaustein S. 16, 7.10.6) | ausgeschlossen, Abwehr solange strittig (AVB S. 25, B 7.13) | eigener Ausschluss nur beim Baustein Geheimhaltung und Datenschutz; ausgeschlossen ist bewusstes Abweichen von Vorschriften oder schriftlichen Anweisungen des Auftraggebers, wenn du nicht nachweist, ihn unverzüglich informiert zu haben, und Schaden in Kenntnis der Mangelhaftigkeit (AVB S. 5, 1. Teil II.5; S. 6, III.3; S. 7, III.5) | ausgeschlossen sind bewusstes Abweichen von Vorschriften oder schriftlichen Anweisungen des Auftraggebers, Schäden in Kenntnis der Mangelhaftigkeit und Vorsatz (AVB S. 22, B 1.21.7; S. 23, B 1.21.12 und 1.21.26) |
Abwehr, Summen, Selbstbeteiligung
| Kriterium | Markel | Hiscox | andsafe | VHV | HDI | ERGO | Zurich | AXA |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abwehr von Unterlassungsansprüchen | einstweilige Verfügung und Unterlassungsklage, auch ohne Schadenersatzforderung; eine Abmahnung ohne Verfahren nennen die Bedingungen nicht (AVB S. 33, H.4) | nur, wenn zugleich Schadenersatz gefordert wird (AVB S. 14, VII.3) | einstweilige Verfügung und Unterlassungsklage, auch ohne Schadenersatzforderung; eine Abmahnung ohne Verfahren nennen die Bedingungen nicht (AVB S. 43, 10.4.2) | Kosten gerichtlicher Verfahren in EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Türkei genannt; im selben Abschnitt Ausschluss für Unterlassungsansprüche (AVB S. 60, A6-3.1.7.2 und A6-3.1.7.3) | nur gerichtlich, Meldung binnen 2 Tagen (Grundbaustein S. 3, 3.1.1 und 3.1.2) | auch außergerichtliche Anwaltskosten (AVB S. 24, B 7.6) | Gerichts- und Anwaltskosten bei einstweiliger Verfügung oder Unterlassungsklage, wenn ein versicherter Haftpflichtanspruch die Folge sein könnte, als Eigenschaden-Position bis 500.000 €; Zurich musst du nach dem Aufforderungsschreiben unverzüglich unterrichten; eine Abmahnung ohne Verfahren nennen die Bedingungen nicht (AVB S. 2 bis 3, 1. Teil II.3 h) | Gerichts- und Anwaltskosten bei einstweiliger Verfügung oder Unterlassungsklage, wenn ein versicherter Anspruch die Folge sein könnte, ohne Anrechnung auf die Summe; AXA musst du nach dem Aufforderungsschreiben unverzüglich und vollständig unterrichten; eine Abmahnung ohne Verfahren nennen die Bedingungen nicht (AVB S. 21, B 1.20.7) |
| Abwehrkosten und Deckungssumme | außerhalb der Summe je Fall, aber in der Jahreshöchstleistung; USA angerechnet (AVB S. 34, H.8, H.9, H.11) | außerhalb der Summe je Fall, aber in der Jahreshöchstleistung; USA und Kanada angerechnet (AVB S. 15, VII.8) | angerechnet bei Verfahren in den USA und Kanada und bei Patentansprüchen (AVB S. 42, 10.3; S. 44, 10.7; S. 26, 2.8.6) | außerhalb der Summe; USA und Kanada angerechnet (AVB S. 6, A1-5.5) | außerhalb der Summe; USA angerechnet (Grundbaustein S. 5, 5.4) | außerhalb der Summe; USA und Kanada angerechnet (AVB S. 6, A 3.1; S. 22, B 6.3.4) | außerhalb der Summe; USA und Kanada angerechnet (AVB S. 14, 3. Teil II.2, II.4 und II.5) | außerhalb der Summe; USA und Kanada angerechnet (AVB S. 19, B 1.12.6; S. 21, B 1.20.6.5) |
| Jahreshöchstleistung | 3-fache Summe (Antrag S. 4) | 3-fache Summe (Antragsmodell S. 19) | nicht beantwortbar | 3-fache Summe (AVB S. 59, A6-2.1) | 2-fache Summe (Grundbaustein S. 5, 5.2) | 2-fache Summe laut Vergleichsrechner, Stand 27.10.2026 | 3-fache Summe laut Antrag; ohne andere Vereinbarung nennen die Bedingungen die 2-fache Summe (Antrag S. 3; AVB S. 14, 3. Teil II.4) | 2-fache Summe (Antrag S. 1) |
| Deckungssummen für Vermögensschäden | 125.000 € bis 10 Mio. € (Antrag S. 4) | 125.000 € bis 3 Mio. € bei Umsatz bis 250.000 €, darüber bis 5 Mio. € (Antragsmodell S. 4) | 100.000 €, 300.000 € oder 500.000 € (Tarifrechner) | 250.000 € bis 3 Mio. € (Produktübersicht S. 1) | ab 250.000 € (Leistungsübersicht S. 1) | 250.000 €, 500.000 € oder 1 Mio. € (Vergleichsrechner) | 250.000 € bis 3 Mio. € pauschal für Sach- und Vermögensschäden; Antrag für Jahresumsatz bis 3 Mio. € (Antrag S. 3) | 250.000 €, 500.000 € oder 1 Mio. €; Antrag nur bei Jahresumsatz bis 500.000 € (Antrag S. 1) |
| Selbstbeteiligung | 0, 250, 500 oder 1.000 € (Antrag S. 4) | 0, 250 oder 1.000 €; keine Selbstbeteiligung auf Abwehrkosten (Antragsmodell S. 4; AVB S. 14, VII.1) | 0, 250, 500 oder 1.000 € (Tarifrechner) | keine generelle Selbstbeteiligung (Produktübersicht S. 1; AVB S. 59, A6-2.3) | 1.000 € im Vergleichsrechner, weitere Stufen nicht beantwortbar | 0 oder 500 € (Vergleichsrechner); USA und Kanada 5.000 € (AVB S. 9, A 3.3) | 250 € je Fall, im Cyber-Baustein 1.000 €; keine Selbstbeteiligung bei erfolgreicher Abwehr (Antrag S. 3; AVB S. 14, 3. Teil II.5) | 250, 350 oder 500 € je nach Summe; bei Schäden in den USA und Kanada 15.000 € je Einzelanspruch (Antrag S. 1; AVB S. 19, B 1.12.5) |
Mitarbeitende und Partner
| Kriterium | Markel | Hiscox | andsafe | VHV | HDI | ERGO | Zurich | AXA |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Freie Mitarbeiter | eingegliederte freie Mitarbeiter mitversichert (AVB S. 21, C.1) | eingegliederte freie Mitarbeiter mitversichert (AVB S. 10, III.1) | eingegliederte freie Mitarbeiter ohne eigenen gleichartigen Schutz mitversichert (AVB S. 20, 1.2) | Betriebsangehörige und überlassene Arbeitnehmer; freie Mitarbeiter nicht ausdrücklich genannt (AVB S. 4, A1-2.1.2) | Betriebsangehörige; freie Mitarbeiter nicht genannt (Grundbaustein S. 2, 2.1) | deine Haftung aus der Beauftragung versichert (AVB S. 14, A 6.17) | Betriebsangehörige und eingegliederte Mitarbeiter fremder Unternehmen versichert; freie Mitarbeiter nicht ausdrücklich genannt (AVB S. 15, 3. Teil III.4) | freiberufliche Mitarbeiter für ihre Tätigkeit für dich mitversichert, wenn sie keinen anderen Versicherungsschutz haben (AVB S. 18, B 1.6.1 (4)) |
| Subunternehmer | deine Haftung aus der Beauftragung versichert, nicht die eigene Haftpflicht des Subunternehmers (AVB S. 22, C.3) | deine Haftung für Schäden durch den Subunternehmer versichert, nicht seine eigene Haftpflicht (AVB S. 10, III.2) | deine Haftung aus der Beauftragung versichert, nicht die eigene Haftpflicht des Subunternehmers (AVB S. 20, 1.3) | deine Haftung bei Vergabe an Subunternehmer versichert, nicht deren eigene Haftpflicht (AVB S. 7, A1-6.2.1) | deine Haftung aus der Beauftragung versichert, nicht die persönliche Haftpflicht des Subunternehmers (Grundbaustein S. 14, 6.14) | Beauftragung und Überwachung versichert, nicht die persönliche Haftpflicht des Subunternehmers (AVB S. 14, A 6.17) | Schäden durch beauftragte Subunternehmer mitversichert, nicht deren persönliche Haftpflicht (AVB S. 6, 1. Teil II.10) | deine Haftung aus der Beauftragung versichert, nicht die persönliche Haftpflicht des Subunternehmers (AVB S. 22, B 1.20.13) |
Geltung und Zeit
| Kriterium | Markel | Hiscox | andsafe | VHV | HDI | ERGO | Zurich | AXA |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geltungsbereich für Vermögensschäden | weltweit (AVB S. 23, D) | weltweit, mit Sonderregeln für USA und Kanada (AVB S. 13, VI.1) | weltweit, mit Sonderregeln für die USA (AVB S. 42, 9) | nur Ansprüche, die in Europa nach europäischem Recht geltend gemacht werden (AVB S. 60, A6-3.1.5) | weltweit, ohne direkten Export in die USA (Grundbaustein S. 11, 6.8) | weltweit ohne USA und Kanada (AVB S. 22, B 6.3) | weltweit, soweit rechtlich zulässig (AVB S. 15, 3. Teil III.3) | Schäden im Ausland aus Leistungen, Geschäftsreisen und Exporten versichert (AVB S. 20 bis 21, B 1.20.6.1) |
| Ansprüche aus den USA | versichert, Kosten werden auf die Summe angerechnet (AVB S. 23, D; S. 34, H.9) | versichert, Kosten angerechnet, einzelne Ansprüche ausgeschlossen (AVB S. 15, VII.8.1; S. 9, II.7) | versichert, mit besonderen Ausschlüssen, Kosten angerechnet (AVB S. 42, 9; S. 32, 3.2) | nicht versichert, weil nur Ansprüche in Europa gedeckt sind (AVB S. 60, A6-3.1.5) | nicht bei direktem Export oder Download in die USA, Einschluss auf Anfrage (Grundbaustein S. 11, 6.8; Leistungsübersicht S. 2) | ausgeschlossen, Einschluss nach Vereinbarung mit 5.000 € Selbstbeteiligung (AVB S. 22, B 6.3.2; S. 9, A 3.3) | versichert, Kosten werden auf die Summe angerechnet; einzelne US-Gesetze, Datenschutzverletzungen sowie Patente, Lizenzen und Geschäftsgeheimnisse mit US-Bezug ausgeschlossen (AVB S. 14, 3. Teil II.5; S. 7, 1. Teil III.8 und III.9) | Umsatz in USA und Kanada bis 75.000 € im Jahr beitragsfrei, darüber gesonderter Beitrag; Kosten angerechnet, Selbstbeteiligung 15.000 €, US-Patente ausgeschlossen (AVB S. 21, B 1.20.6.1 und 1.20.6.5; S. 24, B 2.1.3; Antrag S. 1) |
| Rückwärtsversicherung | 6 Monate, nach Neugründung 12 Monate (AVB S. 32, G.5) | 6 Monate, wenn kein Vorvertrag bestand (AVB S. 13, V.4) | 6 Monate, nach Neugründung 12 Monate (AVB S. 42, 8.3.3) | ohne Vorvertrag keine; mit Vorvertrag Anschlussregel (AVB S. 4, A1-3.2) | Vorumsätze bis 1 Jahr mitversichert (Grundbaustein S. 1, I.1) | nicht geregelt (AVB S. 19, B 1.1) | 1 Jahr beim erstmaligen Abschluss einer IT-Haftpflicht, nur für Schadenereignisse, die dir bei Vertragsschluss nicht bekannt waren (AVB S. 15, 3. Teil III.2) | nur beim Wechsel: Versicherungsfälle vor Vertragsbeginn, wenn der unmittelbare Vorversicherer wegen seiner Nachmeldefrist nicht leistet und sie dir bei Beginn nicht bekannt waren; Leistungen vor Vertragsbeginn sind mitversichert, wenn der Versicherungsfall in der Vertragszeit eintritt (AVB S. 19, B 1.16.1 und 1.16.2) |
| Nachmeldefrist | unbegrenzt (AVB S. 31, G.2) | unbegrenzt (AVB S. 13, V.3) | unbegrenzt (AVB S. 41, 8.2) | keine Frist; maßgeblich ist der Schadeneintritt in der Vertragszeit (AVB S. 4, A1-3.2.1) | keine Frist im Bedingungswerk (Grundbaustein S. 3, 3.1) | 5 Jahre nach Vertragsende (AVB S. 25, B 7.14) | 10 Jahre nach Vertragsende (AVB S. 15, 3. Teil III.2) | 5 Jahre nach Vertragsende, länger nur bei unverschuldeter Fristversäumnis (AVB S. 25, B 2.4) |
| Nachhaftung bei Betriebsaufgabe | 10 Jahre (AVB S. 31, G.3) | 5 Jahre (AVB S. 13, V.2) | zeitlich unbegrenzt für Verstöße bis Vertragsende (AVB S. 40, 7.1; S. 41, 8.1 und 8.2) | 10 Jahre (AVB S. 5, A1-3.2.3) | 30 Jahre (Allgemeiner Teil FAH1000 S. 4, 8.1 und 8.3.1) | 5 Jahre (AVB S. 20, B 5.1) | laut vorliegenden Unterlagen keine eigene Nachhaftung für Schadenereignisse nach Vertragsende; Schadenereignisse aus der Vertragszeit kannst du 10 Jahre nachmelden (AVB S. 15, 3. Teil III.2) | 5 Jahre bei vollständiger und dauerhafter Betriebseinstellung, aus dem unverbrauchten Teil der Summe (AVB S. 20, B 1.17) |
Bausteine
| Kriterium | Markel | Hiscox | andsafe | VHV | HDI | ERGO | Zurich | AXA |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Baustein, 3, 5 oder 10 Mio. € (AVB S. 17, B; Antrag S. 5) | Baustein, 3, 5 oder 10 Mio. €; USA und Kanada laut Antragsmodell eingeschlossen (Antragsmodell S. 6 und S. 18) | Baustein, 3, 5 oder 10 Mio. € (BHV-Bedingungen S. 39, 3.1.1) | enthalten, 5 Mio. € (Produktübersicht S. 1) | enthalten, 3, 5 oder 10 Mio. € (Grundbaustein S. 1 bis 3; Leistungsübersicht S. 1) | enthalten (AVB Teil B) | enthalten, 5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, 3-fach maximiert (Antrag S. 3; AVB S. 10, 2. Teil) | enthalten, 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, 6 Mio. € je Jahr (Antrag S. 1) |
| Cyber-Eigenschaden | Baustein, 100.000 €, Selbstbeteiligung 1.000 € (AVB S. 15, A.7) | Baustein CyberClear Start, 100.000 €, Selbstbeteiligung 1.000 € (Antragsmodell S. 7) | kein eigener Baustein; Wiederherstellung der eigenen Website nach unbefugtem Eingriff bis 300.000 € (AVB S. 29, 2.10.5) | kein eigener Baustein; Wiederherstellung der eigenen Website nach unbefugtem Eingriff bis 300.000 € (AVB S. 61, A6-3.2.3) | nicht beantwortbar | kein Cyber-Baustein im Bedingungswerk | Option gegen Mehrbeitrag: Kosten nach Datenschutzverletzung, Datenwiederherstellung, Cyber-Erpressung, Betriebsunterbrechung nach 8 Stunden; je 20 % der Summe, höchstens 250.000 €, Selbstbeteiligung 1.000 €; nur wenn du alle Sicherheitsfragen mit Ja beantwortest (AVB S. 3 bis 5, 1. Teil II.4; Antrag S. 4 und S. 6) | kein eigener Cyber-Baustein; der Eigenschaden-Baustein enthält die Wiederherstellung der eigenen Website und Kosten nach einer Datenschutzverletzung (AVB S. 25, B 2.5.4 und 2.5.5) |
| Eigenschaden | Baustein, je Position 25.000 € bis 300.000 € (AVB S. 12 bis 15, A.6) | Baustein, je Position bis 125.000 € bei Umsatz bis 250.000 €, darüber bis 300.000 € (Antragsmodell S. 17 bis 18) | enthalten, je Position 25.000 € bis 300.000 € (AVB S. 28 bis 30, 2.10 bis 2.12) | enthalten, je Position 20.000 € bis 300.000 € (AVB S. 61 bis 62, A6-3.2) | enthalten über IT-Plus, 250.000 € (IT-Plus Ziff. 1 bis 3) | enthalten, 300.000 € (AVB S. 23 bis 24, B 7.4) | enthalten, zehn Positionen je 500.000 €, höchstens bis zur Summe; Voraussetzung ist, dass du deine Ansprüche an Zurich abtrittst, soweit sie abtretbar sind (AVB S. 2, 1. Teil II.3; Antrag S. 3) | Baustein gegen Mehrbeitrag, insgesamt 150.000 € je Fall und Jahr, Selbstbeteiligung 500 € (Antrag S. 1 bis 2; AVB S. 25, B 2.5) |
| D&O-Außenhaftung | Baustein, 100.000 €, nur GmbH, UG oder AG mit Voraussetzungen (AVB S. 16, A.8) | kein Baustein (Antragsmodell S. 16) | kein Baustein; Tätigkeit als Organ ausgeschlossen (AVB S. 31, 3.1) | kein Baustein | Tätigkeit als Organ ausgeschlossen (Grundbaustein S. 16, 7.10.5) | kein D&O-Teil im Bedingungswerk | kein Baustein; Organhaftpflicht ausgeschlossen (AVB S. 7, 1. Teil III.7) | kein Baustein; Tätigkeit als Organ ausgeschlossen (AVB S. 25, B 2.2.6) |
Eigenschaden im Einzelnen
| Kriterium | Markel | Hiscox | andsafe | VHV | HDI | ERGO | Zurich | AXA |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Auftraggeber tritt zurück oder kündigt | Baustein, 300.000 € (AVB S. 12, A.6.1) | Baustein, 125.000 € (AVB S. 6, I.2.2.4) | 300.000 €, 10 % Selbstbeteiligung, nicht bei Kündigung (AVB S. 28 bis 29, 2.10.3) | 300.000 €, 10 % Selbstbeteiligung, nicht bei Kündigung (AVB S. 61, A6-3.2.1) | 250.000 €, nur gesetzlicher Rücktritt (IT-Plus 1.3) | 300.000 €, auch bei Kündigung (AVB S. 23, B 7.4) | 500.000 €, höchstens bis zur Summe; nur berechtigter Rücktritt, kein entgangener Gewinn, Kündigung nicht genannt (AVB S. 2, 1. Teil II.3 c) | Baustein, im Rahmen von 150.000 €; nur wirksamer Rücktritt und nur Verträge nach Versicherungsbeginn, Kündigung nicht genannt (AVB S. 25, B 2.5.6; Antrag S. 2) |
| Reputationsschaden, Kosten für PR-Berater | Baustein, 300.000 € (AVB S. 12, A.6.2) | Baustein, 125.000 € (AVB S. 5, I.2.2.3) | 300.000 € (AVB S. 29, 2.10.4) | 300.000 € (AVB S. 61, A6-3.2.2) | nur nach einem Fall nach IT-Plus 1.1 oder 1.2 (IT-Plus 3.1) | 300.000 €, nur nach einem Versicherungsfall (AVB S. 24, B 7.4) | 500.000 €, höchstens bis zur Summe; bei drohendem Reputationsschaden aus einem Versicherungsfall, Fake News durch Dritte ausdrücklich genannt (AVB S. 2, 1. Teil II.3 a) | Baustein, im Rahmen von 150.000 €; nur wenn aus einem versicherten Haftpflichtschaden ein Reputationsschaden droht, Maßnahmen vorab abstimmen (AVB S. 25, B 2.5.2; Antrag S. 2) |
| Domain wird übernommen | Baustein, 25.000 € (AVB S. 13, A.6.5) | Baustein, 25.000 € (AVB S. 8, I.2.2.12) | enthalten, ohne eigene Grenze (AVB S. 29, 2.10.7) | 20.000 € (AVB S. 62, A6-3.2.5) | nicht geregelt | nicht geregelt | laut vorliegenden Unterlagen nicht geregelt | laut vorliegenden Unterlagen nicht geregelt |
| Ausfall einer Schlüsselperson | Baustein, 300.000 € (AVB S. 14, A.6.9) | Baustein, 125.000 € (AVB S. 5, I.2.2.1) | enthalten, ohne eigene Grenze (AVB S. 28, 2.10.1) | 300.000 € (AVB S. 61 bis 62, A6-3.2.6) | nicht geregelt | nicht geregelt | 500.000 €, höchstens bis zur Summe: Nachbesetzung und Personalmehrkosten bis 12 Monate, wenn ein Repräsentant durch fristlose Kündigung, Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen oder Tod ausfällt, zur Vermeidung eines versicherten Haftpflichtschadens (AVB S. 2, 1. Teil II.3 b) | laut vorliegenden Unterlagen nicht geregelt |
| Vertrauensschaden durch Mitarbeitende | Baustein, 300.000 € (AVB S. 13, A.6.7) | Baustein, 125.000 € (AVB S. 7, I.2.2.6) | 300.000 € (AVB S. 29, 2.11.1) | nicht geregelt | 250.000 € (IT-Plus 1.1) | nicht geregelt | 500.000 €, höchstens bis zur Summe: vorsätzliche Vermögensdelikte von Angestellten oder freien Mitarbeitern (AVB S. 2, 1. Teil II.3 d) | Baustein, im Rahmen von 150.000 €: vorsätzliche Handlungen eigener oder freier Mitarbeiter, Strafanzeige ist Pflicht (AVB S. 25, B 2.5.3; Antrag S. 2) |
| Betrug durch Dritte, etwa Social Engineering | Baustein, 25.000 € (AVB S. 13 bis 14, A.6.8) | nicht geregelt | 25.000 € (AVB S. 30, 2.11.2) | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | laut vorliegenden Unterlagen nicht geregelt; der Vertrauensschaden nennt nur Angestellte und freie Mitarbeiter (AVB S. 2, 1. Teil II.3 d) | Baustein, im Rahmen von 150.000 €: vorsätzlicher, zielgerichteter Angriff Dritter über das Internet; Social Engineering nicht ausdrücklich genannt (AVB S. 25, B 2.5.3; Antrag S. 2) |
| Kosten, um dein Honorar einzuklagen | im Grundvertrag, auch Insolvenzanfechtung (AVB S. 10, A.4.1 bis A.4.3) | Baustein, 125.000 €, auch Insolvenzanfechtung (AVB S. 6, I.2.2.5; S. 8, I.2.2.11) | 300.000 €, auch Insolvenzanfechtung (AVB S. 30, 2.12) | aktive Werklohnklage (AVB S. 17, A1-6.25) | Prozesskosten, wenn der Kunde mit Gegenforderungen aufrechnet (Grundbaustein S. 4, 4.4) | Vergütungsklage (AVB S. 24, B 7.7) | Prozesskosten vor europäischen Gerichten bei schriftlicher Vergütungsvereinbarung, wenn dein Kunde mit einem versicherten Anspruch aufrechnet und die Forderung fällig und unstreitig ist; dazu Kosten gegen eine Insolvenzanfechtung; je 500.000 € (AVB S. 2 bis 3, 1. Teil II.3 f und j) | Prozesskosten der Werklohnklage, wenn dein Kunde mit einem versicherten Schadenersatzanspruch aufrechnet, anteilig; Insolvenzanfechtung nicht geregelt (AVB S. 20, B 1.20.3) |
Konditionen
| Kriterium | Markel | Hiscox | andsafe | VHV | HDI | ERGO | Zurich | AXA |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gründernachlass | 15 % bis 1 Jahr nach Gründung, für 2 Versicherungsjahre (Antrag S. 6) | 15 % bei Gründung vor weniger als 12 Monaten, für 2 Vertragsjahre (Antragsmodell S. 9) | laut Tarifrechner bei Gründung bis 6 Monate berücksichtigt | im Online-Tarif keine Nachlässe (Tarifrechner) | vorhanden, Höhe nicht genannt (Leistungsübersicht S. 1) | keiner laut Vergleichsrechner | im Antrag nicht vorgesehen; 10 % Dauernachlass bei 3 Jahren Laufzeit (Antrag S. 7) | 15 % im ersten Jahr nach Gründung; 10 % bei 3 Jahren Laufzeit (Antrag S. 1 bis 2) |
| Update-Garantie bei neuen Bedingungen | vorhanden (AVB S. 38) | nicht beantwortbar | vorhanden (AVB S. 44, 12) | vorhanden (AVB S. 1) | Bestleistungsgarantie (Allgemeiner Teil FAL0010 S. 8, Ziff. 11) | Innovationsgarantie (Innovationsgarantie 12/2022) | laut vorliegenden Unterlagen nicht geregelt | laut vorliegenden Unterlagen nicht geregelt |
Was die Unterschiede für dich bedeuten
„Weltweit“ heißt nicht automatisch USA
Hast du Kunden in den USA oder vertreibst du Software, die dort genutzt wird, schau zuerst auf diesen Punkt. Markel, Hiscox, andsafe und Zurich versichern Vermögensschäden auch bei Ansprüchen aus den USA. Für die USA gelten dabei einzelne Ausschlüsse, bei Zurich etwa für Datenschutzverletzungen sowie Patente, Lizenzen und Geschäftsgeheimnisse mit US-Bezug. Die Kosten für Verfahren dort zählen zur Deckungssumme. AXA versichert Umsatz in den USA und Kanada bis 75.000 € im Jahr ohne Mehrbeitrag, bei Schäden dort mit 15.000 € Selbstbeteiligung je Einzelanspruch. Bei VHV Firmenprotect IT sind nur Ansprüche versichert, die in Europa nach europäischem Recht geltend gemacht werden. ERGO schließt die USA und Kanada aus und bietet einen Einschluss nach besonderer Vereinbarung an. Bei HDI gilt der Download von Software in die USA als direkter Export, der ohne Zusatzvereinbarung nicht versichert ist. Ausführlich mit allen Fundstellen im Beitrag Gilt die IT-Haftpflicht in den USA?
Abmahnung und Unterlassung
Viele Streitfälle in der IT beginnen nicht mit einer Schadenersatzforderung, sondern mit einer Abmahnung, etwa wegen eines Bildes, einer Schriftart oder eines Markennamens. Ob der Versicherer dann die Abwehr übernimmt, regeln die Werke sehr unterschiedlich. Die Anwaltskosten einer außergerichtlichen Auseinandersetzung über einen Unterlassungsanspruch, also typischerweise nach einer Abmahnung, nennt ausdrücklich nur ERGO. Markel, andsafe, Zurich und AXA übernehmen die Kosten, wenn gegen dich eine einstweilige Verfügung beantragt oder auf Unterlassung geklagt wird, auch wenn niemand Schadenersatz fordert; Voraussetzung ist ein Zusammenhang mit einem möglichen Versicherungsfall. Bei Zurich ist das eine Eigenschaden-Position bis 500.000 €. Hiscox wehrt Unterlassungsansprüche nur ab, wenn zugleich Schadenersatz verlangt wird. HDI übernimmt nur gerichtliche Verfahren, mit einer Meldefrist von zwei Tagen. VHV nennt die Kosten gerichtlicher Verfahren in Europa, schließt im selben Abschnitt aber Unterlassungsansprüche und die damit zusammenhängenden Verfahrenskosten aus; wie beides zusammenwirkt, lässt das Bedingungswerk offen. Ausführlich mit allen Fundstellen im Beitrag Sind Abmahnungen in der IT-Haftpflicht versichert?
Schadenereignis oder Verstoß
Sieben Tarife knüpfen an das Schadenereignis an, also an den Zeitpunkt, an dem der Schaden bei deinem Kunden eintritt. andsafe knüpft an den Verstoß an, also an den Zeitpunkt, an dem der Fehler passiert. Das wird wichtig, wenn deine Software schon vor Vertragsbeginn im Einsatz war oder wenn du den Versicherer wechselst. Dafür gibt es die Rückwärtsversicherung: Markel und andsafe decken ohne Vorvertrag Fälle bis 6 Monate vor Vertragsschluss, nach einer Neugründung bis 12 Monate, wenn sie bei Antrag niemandem bekannt waren. Hiscox deckt 6 Monate, wenn kein Vorvertrag bestand. Zurich deckt beim erstmaligen Abschluss einer IT-Haftpflicht Schadenereignisse aus dem Jahr vor Vertragsbeginn, wenn sie dir bei Vertragsschluss nicht bekannt waren. VHV sieht ohne Vorvertrag keine Rückwärtsversicherung vor, ERGO regelt sie nicht, AXA nur für den Anschluss an einen Vorvertrag; bei AXA sind Leistungen aus der Zeit vor Vertragsbeginn mitversichert, wenn der Versicherungsfall in der Vertragszeit eintritt. Beim Wechsel zählt außerdem, wie alter und neuer Vertrag aneinander anschließen. Das solltest du vor dem Antrag klären, gern mit uns im Termin. Ausführlich mit allen Fundstellen im Beitrag Wann greift die IT-Haftpflicht?
Künstliche Intelligenz steht nur in zwei Bedingungswerken
Markel und Hiscox nennen den Einsatz und die Entwicklung von künstlicher Intelligenz ausdrücklich als versicherte IT-Tätigkeit. In den Werken von andsafe, VHV, HDI, ERGO, Zurich und AXA kommt KI nicht vor. Das heißt nicht, dass KI-Projekte dort ausgeschlossen sind: Bei VHV, HDI, ERGO und Zurich ist die Liste der IT-Tätigkeiten nicht abschließend, bei andsafe zählt die Tätigkeit im Versicherungsschein, bei AXA die Betriebsbeschreibung im Vertrag. Ist KI ein Kern deines Geschäfts, sollte sie ausdrücklich in der Tätigkeitsbeschreibung im Antrag stehen. Ausführlich mit allen Fundstellen im Beitrag Ist KI in der IT-Haftpflicht versichert?
Eigenschaden: Baustein oder enthalten
Eigenschäden sind Kosten, die dir selbst entstehen, ohne dass ein Kunde etwas von dir fordert: Ein Auftraggeber tritt zurück, jemand übernimmt deine Domain, eine Schlüsselperson fällt aus. Bei Markel, Hiscox und AXA gibt es diesen Schutz nur als Baustein gegen Mehrbeitrag. Bei andsafe, VHV, HDI, ERGO und Zurich ist er im Grundvertrag enthalten, mit unterschiedlichen Grenzen je Position. Zurich setzt dabei voraus, dass du deine Ansprüche an Zurich abtrittst, soweit sie abtretbar sind. Ein Detail mit Folgen: Kündigt dein Auftraggeber, statt zurückzutreten, leisten andsafe und VHV laut Bedingungen nicht, ERGO schon; Zurich und AXA nennen nur den Rücktritt. Ausführlich mit allen Fundstellen im Beitrag Eigenschaden in der IT-Haftpflicht.
Vertragsstrafen sind selten versichert
Sechs Tarife versichern Vertragsstrafen nur, wenn du eine Geheimhaltungs- oder Datenschutzpflicht verletzt. HDI regelt Vertragsstrafen nicht und schließt vertragliche Erweiterungen der Haftung aus. AXA versichert Vertragsstrafen, wenn ein Versicherungsfall die Strafe auslöst, bis 150.000 € (AVB S. 25, B 2.1.7), schließt Ansprüche aus nicht eingehaltenen Fristen und Terminen aus, soweit sie nicht ausdrücklich versichert sind (AVB S. 25, B 2.2.5); Ansprüche wegen Verzugs sind ausdrücklich versichert (AVB S. 24, B 2.1.4). Für eine Strafe wegen eines verpassten Liefertermins nennt keines der acht Werke ausdrücklich eine Deckung. Anders ist es bei einem vereinbarten pauschalierten Schadenersatz: Den nennt Markel ausdrücklich als versichert (AVB S. 9, A.3.5). Bevor du einen Vertrag mit Vertragsstrafe unterschreibst, lohnt deshalb der Blick in die Klausel. Ausführlich mit allen Fundstellen im Beitrag Sind Vertragsstrafen und DSGVO-Schäden versichert?
Datenschutz und immaterielle Schäden
Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO kann jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Schadenersatz vom Verantwortlichen oder vom Auftragsverarbeiter verlangen. ERGO nennt diese Schäden ausdrücklich, mit 300.000 € je Fall und 600.000 € je Jahr. HDI nennt materielle und immaterielle Schäden, schließt aber grobe Fahrlässigkeit aus. Zurich und AXA nennen immaterielle Schäden ausdrücklich als versichert, die DSGVO aber nicht gesondert. Hiscox deckt sie, soweit sie aus einem versicherten Vermögensschaden folgen. Bei andsafe und VHV sind Datenschutzverstöße versichert, immaterielle Schäden aber nicht ausdrücklich geregelt. Markel nennt Datenschutzverstöße ausdrücklich für den Fall, dass Schadsoftware oder ein unbefugter Zugriff über das Internet sie verursacht hat. Ausführlich mit allen Fundstellen im Beitrag Sind Vertragsstrafen und DSGVO-Schäden versichert?
Nachmeldefrist und Nachhaftung
Ansprüche aus IT-Projekten kommen oft spät. Markel, Hiscox und andsafe setzen keine Frist, bis wann du einen Fall nach Vertragsende melden kannst. Zurich gibt dafür 10 Jahre, ERGO und AXA geben 5 Jahre. Bei VHV und HDI zählt, dass der Schaden in der Vertragszeit eintritt; eine Meldefrist nennen die Werke nicht. Gibst du deinen Betrieb auf, gilt eine Nachhaftung: 5 Jahre bei Hiscox, ERGO und AXA, 10 Jahre bei Markel und VHV, 30 Jahre bei HDI. Bei andsafe sind Verstöße bis Vertragsende zeitlich unbegrenzt versichert. Zurich erwähnt eine 10-jährige Nachhaftung bei Aufgabe des Unternehmens nur in der Regel zum Versichererwechsel; was sie für Schadenereignisse nach Vertragsende bedeutet, lässt der Wortlaut offen. Ausführlich mit allen Fundstellen im Beitrag Wann greift die IT-Haftpflicht?
Ausschlüsse und Annahmegrenzen, mit denen kaum jemand rechnet
VHV schließt Consumer-Spiele, Klingeltöne und herunterladbare Musik aus (AVB S. 62, A6-4.8). andsafe schließt Patentansprüche aus, wenn du über einen Online-Shop vertreibst (AVB S. 31 bis 32, 3.1). ERGO schließt Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Software für E-Banking und E-Brokerage aus (AVB S. 6, A 2 (9)). VHV schließt Ansprüche im Zusammenhang mit E-Banking oder Zahlungsprozessen und aus Software für Finanzdienstleistungen aus (AVB S. 62, A6-4.7). Zurich schließt Patente und Lizenzen mit Bezug zu den USA, Kanada oder Großbritannien aus (AVB S. 7, 1. Teil III.9) und nimmt über den Antrag niemanden auf, der etwa Cloud-Dienste, Plattformen oder nicht selbst entwickelte Software anbietet (Antrag S. 5, Frage 5). AXA Kompakt setzt im Antrag unter anderem voraus, dass du höchstens 500.000 € Jahresumsatz hast und keine Software für Fahrzeuge, Maschinensteuerung, Medizinprodukte, Zahlungssysteme oder Online-Gaming entwickelst (Antrag S. 1). Arbeitest du in einem dieser Felder, kläre vor dem Antrag, ob der Ausschluss dich trifft, gern mit uns im Termin.
Wissentliche Pflichtverletzung
Fünf Werke schließen Schäden aus, die du durch eine wissentliche Pflichtverletzung verursachst, andsafe und ERGO mit Abwehr, bis der Vorwurf festgestellt ist. Zurich und AXA schließen Schäden aus bewusstem Abweichen von Vorschriften oder schriftlichen Anweisungen des Auftraggebers aus; bei Zurich gilt das nicht, wenn du den Auftraggeber unverzüglich über die Abweichung unterrichtet hast. Im IT-Teil der VHV haben wir keinen eigenen Ausschluss dafür gefunden, dort ist Vorsatz ausgeschlossen. Für dich heißt das: Wer bewusst von Vorgaben abweicht, etwa eine Lizenzbedingung übergeht oder eine vereinbarte Datensicherung weglässt, riskiert den Versicherungsschutz.
Beispielszenarien aus dem IT-Alltag
Die folgenden Fälle sind ausgedachte Beispielszenarien, keine Fälle aus unserer Beratung. Die Szenarien zeigen, welches Kriterium im Vergleich dann zählt. Ob ein konkreter Fall versichert ist, entscheidet der Versicherer nach deinem Vertrag.
- Beispielszenario Rechenfehler: Eine Freelancerin programmiert für einen Onlinehändler eine Schnittstelle. Ein Fehler in der Preislogik führt dazu, dass Bestellungen drei Tage lang zu falschen Preisen abgerechnet werden. Der Händler fordert den Differenzbetrag und seinen entgangenen Gewinn. Im Vergleich zählen: Vermögensschäden deiner Kunden, Entgangener Gewinn deines Kunden.
- Beispielszenario Bild auf der Kundenwebsite: Eine Agentur baut eine Website und verwendet ein Foto, für das die Nutzungsrechte nicht reichen. Der Fotograf mahnt den Kunden ab, der Kunde wendet sich an die Agentur. Im Vergleich zählen: Urheber-, Marken- und Lizenzrechte, Abwehr von Unterlassungsansprüchen.
- Beispielszenario verspäteter Go-live: Ein Softwarehaus liefert ein Shopsystem sechs Wochen später als vereinbart. Der Kunde verlangt Ersatz für Umsatz, der ihm in dieser Zeit entgangen ist, und beruft sich auf eine Vertragsstrafe. Im Vergleich zählen: Verzug, Vertragsstrafen.
Weitere Fälle aus der Praxis von IT-Freelancern beschreiben wir im Artikel IT-Haftpflicht: Schadenbeispiele für Freelancer.
IT-Haftpflicht oder Cyberversicherung?
Die IT-Haftpflicht zahlt, wenn ein Kunde oder ein anderer Dritter Schadenersatz von dir verlangt. Eine Cyberversicherung zahlt in erster Linie deine eigenen Kosten nach einem Angriff auf deine Systeme, etwa für IT-Forensik, die Wiederherstellung deiner Daten oder eine Betriebsunterbrechung. Einige IT-Haftpflicht-Tarife bieten dafür einen Baustein an: Markel und Hiscox einen Cyber-Eigenschaden-Baustein mit 100.000 €, Zurich eine Cyber-Option gegen Mehrbeitrag. andsafe, VHV, Zurich und AXA nennen im Eigenschaden die Wiederherstellung deiner eigenen Website, AXA zusätzlich Kosten nach einer Datenschutzverletzung. Eine eigenständige Cyberversicherung ist auf diese eigenen Kosten ausgerichtet; welche Leistungen und Summen sie umfasst, hängt vom Tarif ab. Was sie für Selbstständige leistet, erklären wir im Artikel Cyberversicherung für Freelancer und auf unserer Seite zur Cyberversicherung.
Was sich für 2027 abzeichnet
Neue Bedingungen, neue Tarife oder Beitragsänderungen für 2027 haben wir bei einer Websuche für keinen der acht Tarife gefunden, Stand 27. Oktober 2026. Fest stehen dagegen drei Rechtsänderungen, die IT-Unternehmen betreffen können:
- Neues Produkthaftungsgesetz: Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Produkthaftungsrichtlinie am 8. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 keinen Einspruch eingelegt. Nach dem Gesetzesbeschluss tritt es am 9. Dezember 2026 in Kraft (Art. 17 Abs. 1). Software gilt dann als Produkt, außer freier und Open-Source-Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ProdHaftG neue Fassung). Der Hersteller muss einer natürlichen Person den Schaden ersetzen, wenn durch einen Fehler des Produkts ihr Körper oder ihre Gesundheit verletzt wird, eine Sache beschädigt wird, die nicht ausschließlich beruflich genutzt wird und nicht das Produkt selbst ist, oder Daten vernichtet oder beschädigt werden, die nicht beruflich genutzt werden (§ 1 Abs. 1). Reine Vermögensschäden deiner Geschäftskunden nennt die Vorschrift nicht. Für Produkte, die bis zum 8. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, gilt das alte Recht weiter (§ 23). Ob die Betriebshaftpflicht der Tarife Software als Produkt erfasst, haben wir in diesem Vergleich nicht ausgewertet.
- Cyber Resilience Act: Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, auch von reiner Software, müssen seit dem 11. September 2026 aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle melden. Alle übrigen Anforderungen gelten ab dem 11. Dezember 2027 (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
- KI-Verordnung: Nach der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, für KI in Produkten nach Anhang I ab dem 2. August 2028 (Europäische Kommission).
Nicht im Vergleich
exali und die Allianz sind nicht in diesem Vergleich, weil uns ihre aktuellen IT-Bedingungswerke für eine Auswertung nach denselben 40 Kriterien nicht vorliegen. Auch eine reine Media-Haftpflicht für Agenturen ohne IT-Schwerpunkt haben wir nicht ausgewertet. Willst du einen dieser Tarife neben die acht hier legen, bring deine Unterlagen in einen Termin mit.
So findest du den passenden Tarif
- Tätigkeit genau beschreiben: Was machst du wirklich, auch neben der IT? Beratung, Medien, KI, eigene Apps oder Plattformen gehören in die Beschreibung.
- Markt klären: Wo sitzen deine Kunden, und wo wird deine Software genutzt? Bei Kunden oder Nutzern in den USA scheiden manche Tarife aus.
- Kundenverträge lesen: Welche Deckungssumme verlangt der Auftraggeber? Gibt es Vertragsstrafen, Datenschutzpflichten oder Haftungserweiterungen?
- Bausteine wählen: Brauchst du Eigenschaden, Cyber-Eigenschaden oder eine Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden?
- Vergleichen und entscheiden: Im Rechner siehst du vier Tarife für deine Angaben nebeneinander, mit Beitrag und Leistungen.
Willst du die Kriterien lieber mit uns durchgehen, etwa weil du US-Kunden hast, einen Tarif außerhalb des Rechners wie Zurich oder AXA in Betracht ziehst oder dein Kundenvertrag besondere Klauseln enthält, buch dir hier einen Termin. Mehr zur IT-Haftpflicht allgemein findest du auf unserer Seite IT-Haftpflicht für IT-Dienstleister.
Quellen und Stand
- Markel Pro IT: AVB = Versicherungsbedingungen Markel Pro IT, Stand Version 2 (PDF vom 10.09.2025); Antrag = Antrag mit Beitragstableau, Stand Version 2 (Bedingungen als PDF)
- Net IT by Hiscox: AVB = Versicherungsbedingungen Net IT by Hiscox, Stand 10/2025; Antragsmodell = Antragsmodell IT, Stand 10/2025 (Bedingungen als PDF)
- andsafe Vermögensschaden-Haftpflicht IT: AVB = Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen Vermögensschaden-Haftpflicht, Stand 06.2026; BHV-Bedingungen = Betriebshaftpflicht, Stand 06.2026 (Bedingungen als PDF)
- VHV Firmenprotect IT: AVB = Allgemeine Versicherungsbedingungen 107.9002.06, Stand 12.2020; Produktübersicht 107.0031.06 (Bedingungen als PDF)
- HDI CLIC: Grundbaustein = FAH1101:01, Stand 06/2018; IT-Plus = FAH1102:01, Stand 06/2018; Allgemeiner Teil = FAH1000:02, Stand 02/2024, und FAL0010:04, Stand 11/2024; Leistungsübersicht 2022
- ERGO IT-Unternehmen: AVB = Bedingungen IT-Unternehmen, Stand 1.9.2022; Leistungspaket IT; Innovationsgarantie 12/2022
- Zurich IT Safecare 2021: AVB = Versicherungsbedingungen IT Safecare 2021, Ausgabe 05.2026 (212833082 2605); Antrag = Antragsmodell 212820814 2605
- AXA IT-Police Haftpflicht Kompakt: AVB = Bedingungen für die IT-Police Haftpflicht, Teil A Stand 08/2024, Teil B Stand 06/2026, Teil C Stand 08/2024, Seitenzählung des Antragspakets; Antrag = Antragspaket 21013154 (09.26)
- Angaben „laut Tarifrechner“ und „laut Vergleichsrechner“: Rechner der Versicherer und Vergleichssoftware für Makler, abgerufen bis 27.10.2026
- Beitragsbeispiele: IT-Haftpflicht-Rechner von einfachnurversicherungen.de, Stand 27.10.2026
- Art. 82 DSGVO, Haftung und Recht auf Schadenersatz
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853, Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, Bundesrat Drucksache 584/26 vom 9. Oktober 2026 und 584/26 (Beschluss) vom 16. Oktober 2026
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Cyber Resilience Act, abgerufen am 27.10.2026
- Europäische Kommission, AI Omnibus enters into force, 27. Juli 2026
Stand: 27. Oktober 2026. Dieser Vergleich ersetzt weder die Versicherungsbedingungen noch eine Beratung. Verbindlich ist dein Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Welche IT-Haftpflicht ist die beste?
Eine beste IT-Haftpflicht für alle gibt es nicht. Die Tarife unterscheiden sich vor allem bei Ansprüchen aus den USA, bei Abmahnung und Unterlassung, beim Eigenschaden, bei Vertragsstrafen, bei künstlicher Intelligenz und beim Zeitpunkt, an dem der Versicherungsfall eintritt. Welcher Tarif passt, hängt von deiner Tätigkeit, deinen Kunden und deinen Kundenverträgen ab. Im Vergleich steht zu jedem Kriterium die Fundstelle im Bedingungswerk.
Was kostet eine IT-Haftpflicht?
Laut unserem IT-Haftpflicht-Rechner, Stand 27. Oktober 2026, beginnt der Jahresbeitrag bei 259,27 € für einen freiberuflichen Softwareentwickler mit 50.000 € Jahresumsatz, bei 309,52 € für eine Webdesign-Agentur als GmbH mit 250.000 € und bei 725,90 € für ein Softwarehaus als GmbH mit 1 Mio. €. Angenommen sind 300.000 € Deckungssumme, 250 € Selbstbeteiligung, keine Bausteine und jährliche Zahlung, einschließlich 19 % Versicherungsteuer und bevor die Risikofragen beantwortet sind. Deinen Beitrag zeigt dir der Rechner für deine Angaben.
Welche IT-Haftpflicht passt für Freelancer und Freiberufler?
Für Freelancer zählen meist dieselben Punkte wie für größere IT-Firmen, nur mit kleineren Summen: Ansprüche aus den USA, Urheber- und Markenrechte, Rückwärtsversicherung bei der Gründung, freie Mitarbeiter und Subunternehmer. AXA Kompakt ist nur bis 500.000 € Jahresumsatz abschließbar, Zurich IT Safecare bis 3 Mio. €. In unserem Rechner siehst du vier Tarife für deinen Umsatz nebeneinander.
Gilt die IT-Haftpflicht auch für Kunden in den USA?
Das hängt vom Tarif ab. Markel Pro IT, Net IT by Hiscox, andsafe und Zurich IT Safecare versichern Vermögensschäden auch bei Ansprüchen aus den USA, mit einzelnen Ausschlüssen für die USA; die Kosten für Verfahren dort zählen zur Deckungssumme. AXA versichert Umsatz in den USA und Kanada bis 75.000 € im Jahr ohne Mehrbeitrag, mit 15.000 € Selbstbeteiligung je Einzelanspruch bei Schäden dort. VHV Firmenprotect IT versichert nur Ansprüche, die in Europa geltend gemacht werden. ERGO schließt die USA und Kanada aus und bietet einen Einschluss nach Vereinbarung an. Bei HDI gilt der Download von Software in die USA als direkter Export.
Was ist der Unterschied zwischen Schadenereignis und Verstoß?
Beim Schadenereignisprinzip zählt der Zeitpunkt, an dem der Schaden bei deinem Kunden eintritt. Beim Verstoßprinzip zählt der Zeitpunkt, an dem der Fehler passiert. Sieben der acht Tarife im Vergleich arbeiten mit dem Schadenereignis, andsafe mit dem Verstoß. Wichtig wird das beim Wechsel des Versicherers und bei Software, die schon vor Vertragsbeginn im Einsatz war.
Sind Abmahnungen in der IT-Haftpflicht versichert?
Die Abwehr von Unterlassungsansprüchen regeln die Tarife unterschiedlich. Außergerichtliche Anwaltskosten bei einem Unterlassungsanspruch, etwa nach einer Abmahnung, nennt ausdrücklich nur ERGO. Markel, andsafe, Zurich und AXA übernehmen die Kosten, wenn gegen dich eine einstweilige Verfügung beantragt oder auf Unterlassung geklagt wird, auch ohne Schadenersatzforderung. Hiscox wehrt Unterlassungsansprüche nur zusammen mit einer Schadenersatzforderung ab, HDI nur bei gerichtlichen Verfahren. Bei VHV stehen die Kosten gerichtlicher Verfahren und ein Ausschluss für Unterlassungsansprüche im selben Abschnitt nebeneinander.
Ist die Entwicklung von KI in der IT-Haftpflicht versichert?
Markel Pro IT und Net IT by Hiscox nennen Einsatz und Entwicklung von künstlicher Intelligenz ausdrücklich als versicherte Tätigkeit. Die Bedingungen von andsafe, VHV, HDI, ERGO, Zurich und AXA nennen KI nicht. Das ist kein Ausschluss. Ist KI ein Kern deines Geschäfts, sollte sie aber ausdrücklich in der Tätigkeitsbeschreibung im Antrag stehen.
Brauche ich zusätzlich eine Betriebshaftpflicht?
Die IT-Haftpflicht deckt Vermögensschäden deiner Kunden. Für Personen- und Sachschäden ist die Betriebshaftpflicht da. Bei VHV, HDI, ERGO, Zurich und AXA ist sie im Vertrag enthalten, bei Markel, Hiscox und andsafe wählst du sie als Baustein dazu.
Gilt der Vergleich auch für 2027?
Der Vergleich gibt die Bedingungen wieder, die am 27. Oktober 2026 galten. Angekündigte neue Bedingungen oder Beiträge für 2027 haben wir für keinen der acht Tarife gefunden. Neu sind 2026 und 2027 vor allem gesetzliche Pflichten: das neue Produkthaftungsgesetz, nach dem laut Gesetzesbeschluss Software ab dem 9. Dezember 2026 als Produkt gilt, der Cyber Resilience Act mit allen Anforderungen ab dem 11. Dezember 2027 und die Pflichten der KI-Verordnung für Hochrisiko-Systeme.
Was bedeutet „nicht geregelt“ im Vergleich?
Das Bedingungswerk sagt zu diesem Punkt nichts. Das ist kein Ausschluss, aber auch keine Zusage. Ist der Punkt für dich wichtig, lass ihn vor dem Antrag klären, zum Beispiel in einem Termin mit uns.

Sebastian Steinhuber
Geschäftsführer ENV Versicherungsmakler, Berlin. Berät Gründer, Selbstständige und Unternehmen zu betrieblichen und privaten Versicherungen. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-FAMY-XUHNB-60.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung zu deinem Einzelfall.