AXA IT-Police Haftpflicht Kompakt:
Was der Tarif laut Bedingungen leistet
AXA IT-Police Haftpflicht Kompakt im Überblick: Vertragsstrafen, USA und Kanada, Eigenschaden-Baustein und Annahmegrenzen laut Bedingungen 06/2026, mit Fundstelle.
Die AXA IT-Police Haftpflicht Kompakt ist eine IT-Haftpflicht der AXA für IT-Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500.000 €, die ausschließlich IT-Tätigkeiten für Dritte erbringen: Vermögensschaden-Haftpflicht und Betriebshaftpflicht in einem Vertrag, Eigenschäden als Baustein. Auf dieser Seite fassen wir zusammen, was die Bedingungen für die IT-Police Haftpflicht und das Antragspaket regeln, jeweils mit Seite und Ziffer. Eine Bewertung gegen andere Tarife findest du hier nicht. Den Vergleich aller acht Tarife, die wir ausgewertet haben, findest du im IT-Haftpflicht-Vergleich.
Wichtig vorab: Grundlage sind die Bedingungen für die IT-Police Haftpflicht mit Teil A Stand 08/2024, Teil B Stand 06/2026 und Teil C Stand 08/2024 sowie das Antragspaket 21013154 (09.26). Die Angaben gelten für die Variante Kompakt; für die Variante Komfort liegt uns kein Bedingungswerk vor. Verbindlich ist dein Versicherungsschein.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kompakt setzt voraus, dass alle Aussagen im Antrag auf dich zutreffen, unter anderem höchstens 500.000 € Jahresumsatz und ausschließlich IT-Tätigkeiten für Dritte (Antrag S. 1).
- Für Vermögensschäden wählst du 250.000 €, 500.000 € oder 1 Mio. € bei doppelter Jahreshöchstleistung; die Betriebshaftpflicht mit 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden ist enthalten (Antrag S. 1).
- Vertragsstrafen sind versichert, wenn ein Versicherungsfall sie auslöst, bis 150.000 € (AVB S. 25, B 2.1.7; Antrag S. 2).
- Umsatz in den USA und Kanada ist bis 75.000 € im Jahr ohne Mehrbeitrag mitversichert (AVB S. 21, B 1.20.6.1; Antrag S. 1).
- Die AXA IT-Police ist nicht in unserem IT-Haftpflicht-Rechner. Einen Beitrag für deine Angaben kannst du bei uns anfragen.
Was im Bedingungswerk auffällt
- Vertragsstrafen: Anders als die meisten Tarife im Vergleich begrenzt AXA Vertragsstrafen nicht auf Geheimhaltung und Datenschutz. Versichert sind sie, wenn der Eintritt eines Versicherungsfalls die Vertragsstrafe auslöst, bis 150.000 € je Fall und Jahr bei 500 € Selbstbeteiligung (AVB S. 25, B 2.1.7; Antrag S. 2). Ansprüche aus nicht eingehaltenen Fristen und Terminen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich versichert sind (AVB S. 25, B 2.2.5); Ansprüche wegen Verzugs sind ausdrücklich versichert (AVB S. 24, B 2.1.4). Ob eine Strafe für einen verpassten Liefertermin darunter fällt, regeln die Bedingungen nicht ausdrücklich.
- Freie Mitarbeiter: Freiberufliche Mitarbeiter sind für ihre Tätigkeit für dich mitversichert, wenn sie keinen anderen Versicherungsschutz haben (AVB S. 18, B 1.6.1 (4)).
- Immaterielle Schäden: Der Vermögensschadenteil umfasst ausdrücklich immaterielle Schäden (AVB S. 24, B 2.1).
- Neue Risiken: Kommen nach Vertragsschluss neue Risiken hinzu, sind sie sofort im Umfang des Vertrags versichert. Auf Aufforderung musst du sie binnen 3 Monaten anzeigen, sonst entfällt der Schutz rückwirkend (AVB S. 19, B 1.15).
- Gründer: 15 % Nachlass im ersten Jahr nach Gründung, dazu 10 % bei 3 Jahren Laufzeit (Antrag S. 1 bis 2).
Worauf du achten solltest
- Annahmegrenzen: Kompakt gibt es nur, wenn du keine Planungsleistungen erbringst, keine Software für Fahrzeuge, Maschinensteuerung, Medizinprodukte, Notfall- und Sicherheitssysteme, Zahlungssysteme oder Online-Gaming entwickelst und in den letzten fünf Jahren keine Haftpflichtansprüche hattest. Trifft eine Aussage nicht zu, verweist AXA auf einen ausführlichen Risikofragebogen (Antrag S. 1).
- USA und Kanada: Über 75.000 € Umsatz dort fällt ein gesonderter Beitrag an. Abwehrkosten werden bei Fällen dort auf die Summe angerechnet, die Selbstbeteiligung beträgt 15.000 € je Einzelanspruch, Patentverletzungen in den USA sind ausgeschlossen (AVB S. 21, B 1.20.6.1 und 1.20.6.5; S. 19, B 1.12.5; S. 24, B 2.1.3).
- Unterlassung: Die Kosten einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage übernimmt AXA, wenn ein versicherter Anspruch die Folge sein könnte, ohne Anrechnung auf die Summe. AXA musst du nach dem Aufforderungsschreiben unverzüglich und vollständig unterrichten. Eine Abmahnung ohne Verfahren nennen die Bedingungen nicht (AVB S. 21, B 1.20.7).
- Eigenschaden nur als Baustein: Reputationsschaden, Vertrauensschaden, gezielte Angriffe Dritter über das Internet, Wiederherstellung der eigenen Website, eigene Kosten nach einer Datenschutzverletzung und Rücktritt des Auftraggebers, zusammen bis 150.000 € je Fall und Jahr, Selbstbeteiligung 500 €, gegen Mehrbeitrag (AVB S. 25, B 2.5 bis 2.5.6; Antrag S. 1 bis 2).
- Rückwärtsversicherung nur beim Wechsel: Versicherungsfälle vor Vertragsbeginn sind nur mitversichert, wenn der unmittelbare Vorversicherer wegen seiner Nachmeldefrist nicht leistet, der Schaden durch ein von dir hergestelltes oder geliefertes Erzeugnis entstanden ist und dir bei Beginn nicht bekannt war (AVB S. 19, B 1.16.2). Leistungen aus der Zeit vor Vertragsbeginn sind mitversichert, wenn der Versicherungsfall in der Vertragszeit eintritt (AVB S. 19, B 1.16.1).
- Kein Cyber- und kein D&O-Baustein (AVB S. 25, B 2.2.6 und B 2.5).
Alle Eckdaten der AXA IT-Police Haftpflicht Kompakt
Die Kürzel: AVB = Bedingungen für die IT-Police Haftpflicht, Teil A Stand 08/2024, Teil B Stand 06/2026, Teil C Stand 08/2024, Seitenzählung des Antragspakets; Antrag = Antragspaket 21013154 (09.26).
Grunddeckung bei Vermögensschäden
| Kriterium | Laut Bedingungen |
|---|---|
| Vermögensschäden deiner Kunden | versichert aus gesetzlicher Haftpflicht, auch Folgeschäden aus mangelhafter Leistung und vergebliche Aufwendungen des Kunden; vertragliche Erweiterungen nur soweit geregelt, etwa Haftung ohne Verschulden aus Service Level Agreements bis 250.000 € (AVB S. 24 bis 25, B 2.1, 2.1.1 und 2.1.6; S. 22, B 1.20.16.7; Antrag S. 2) |
| Entgangener Gewinn deines Kunden | Vermögensschäden durch Betriebsunterbrechung und Gewinnausfall beim Auftraggeber und bei Dritten genannt, bis zur Summe der gewählten Variante (Antrag S. 2; AVB S. 24, B 2.1.1) |
| Verzug | versichert, nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falscher Leistungseinschätzung oder Zeitplanung; ein Ausfall bei Dauerleistungen gilt als mangelhafte Erfüllung (AVB S. 24, B 2.1.4) |
| Vertragsstrafen | versichert, wenn der Eintritt eines Versicherungsfalls die Vertragsstrafe auslöst, bis 150.000 € je Fall und Jahr, Selbstbeteiligung 500 € (AVB S. 25, B 2.1.7; Antrag S. 2) |
| Was den Versicherungsfall auslöst | Schadenereignis; bei Verzug die Anspruchserhebung in Textform (AVB S. 25, B 2.3) |
Versicherte Tätigkeit
| Kriterium | Laut Bedingungen |
|---|---|
| Berufsbild | die Tätigkeiten laut Betriebsbeschreibung im Vertrag; der Antrag setzt ausschließlich IT-Tätigkeiten für Dritte voraus, etwa IT-Beratung, Softwareentwicklung, Providerdienste, Netzwerkinstallation, Digitalagentur, Webdesign (AVB S. 18, B 1.2; Antrag S. 1) |
| Beratung und Medien neben der IT | fehlerhafte Beratung und Schulung im IT-Zusammenhang versichert; Digitalagentur und Webdesign im Antrag genannt, Unternehmensberatung außerhalb der IT nicht; Vermittlungsgeschäfte ausgeschlossen (AVB S. 24, B 2.1; S. 25, B 2.2.8; Antrag S. 1) |
| Künstliche Intelligenz | nicht genannt; versichert ist die Tätigkeit laut Betriebsbeschreibung (AVB S. 18, B 1.2) |
| Vorsorge für neue Tätigkeiten | neue Risiken nach Vertragsschluss sofort im Umfang des Vertrags versichert; Anzeige binnen 3 Monaten nach Aufforderung, sonst entfällt der Schutz rückwirkend (AVB S. 19, B 1.15) |
Rechte und Daten
| Kriterium | Laut Bedingungen |
|---|---|
| Urheber-, Marken- und Lizenzrechte | versichert: Patent-, Marken-, Namens-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte, Wettbewerb und Werbung; Lizenzrechte nicht ausdrücklich genannt; bis 250.000 € je Fall und Jahr (AVB S. 24, B 2.1.3; Antrag S. 2) |
| Patentrechte | versichert, nicht Patentverletzungen in den USA; im Rahmen der Rechtsverletzungen bis 250.000 € (AVB S. 24, B 2.1.3; Antrag S. 2) |
| Datenschutzverstöße | nicht als eigene Ziffer genannt; versichert sind Vermögensschäden aus Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung von Daten, einschließlich immaterieller Schäden (AVB S. 24, B 2.1) |
| Immaterielle Schäden nach DSGVO | ausdrücklich: der Vermögensschadenteil umfasst immaterielle Schäden; DSGVO nicht gesondert genannt (AVB S. 24, B Kapitel 2 und 2.1) |
| Datenverlust und Schadsoftware beim Kunden | Verlust, Veränderung oder Blockade von Daten zählen als Vermögensschaden; Verbreitung von Schadsoftware ausdrücklich versichert (AVB S. 18, B 1.1.3.1; S. 24, B 2.1) |
| Wissentliche Pflichtverletzung | ausgeschlossen sind bewusstes Abweichen von Vorschriften oder schriftlichen Anweisungen des Auftraggebers, Schäden in Kenntnis der Mangelhaftigkeit und Vorsatz (AVB S. 22, B 1.21.7; S. 23, B 1.21.12 und 1.21.26) |
Abwehr, Summen, Selbstbeteiligung
| Kriterium | Laut Bedingungen |
|---|---|
| Abwehr von Unterlassungsansprüchen | Gerichts- und Anwaltskosten bei einstweiliger Verfügung oder Unterlassungsklage, wenn ein versicherter Anspruch die Folge sein könnte, ohne Anrechnung auf die Summe; AXA musst du nach dem Aufforderungsschreiben unverzüglich und vollständig unterrichten; eine Abmahnung ohne Verfahren nennen die Bedingungen nicht (AVB S. 21, B 1.20.7) |
| Abwehrkosten und Deckungssumme | außerhalb der Summe; USA und Kanada angerechnet (AVB S. 19, B 1.12.6; S. 21, B 1.20.6.5) |
| Jahreshöchstleistung | 2-fache Summe (Antrag S. 1) |
| Deckungssummen für Vermögensschäden | 250.000 €, 500.000 € oder 1 Mio. €; Antrag nur bei Jahresumsatz bis 500.000 € (Antrag S. 1) |
| Selbstbeteiligung | 250, 350 oder 500 € je nach Summe; bei Schäden in den USA und Kanada 15.000 € je Einzelanspruch (Antrag S. 1; AVB S. 19, B 1.12.5) |
Mitarbeitende und Partner
| Kriterium | Laut Bedingungen |
|---|---|
| Freie Mitarbeiter | freiberufliche Mitarbeiter für ihre Tätigkeit für dich mitversichert, wenn sie keinen anderen Versicherungsschutz haben (AVB S. 18, B 1.6.1 (4)) |
| Subunternehmer | deine Haftung aus der Beauftragung versichert, nicht die persönliche Haftpflicht des Subunternehmers (AVB S. 22, B 1.20.13) |
Geltung und Zeit
| Kriterium | Laut Bedingungen |
|---|---|
| Geltungsbereich für Vermögensschäden | Schäden im Ausland aus Leistungen, Geschäftsreisen und Exporten versichert (AVB S. 20 bis 21, B 1.20.6.1) |
| Ansprüche aus den USA | Umsatz in USA und Kanada bis 75.000 € im Jahr beitragsfrei, darüber gesonderter Beitrag; Kosten angerechnet, Selbstbeteiligung 15.000 €, US-Patente ausgeschlossen (AVB S. 21, B 1.20.6.1 und 1.20.6.5; S. 24, B 2.1.3; Antrag S. 1) |
| Rückwärtsversicherung | nur beim Wechsel: Versicherungsfälle vor Vertragsbeginn, wenn der unmittelbare Vorversicherer wegen seiner Nachmeldefrist nicht leistet und sie dir bei Beginn nicht bekannt waren; Leistungen vor Vertragsbeginn sind mitversichert, wenn der Versicherungsfall in der Vertragszeit eintritt (AVB S. 19, B 1.16.1 und 1.16.2) |
| Nachmeldefrist | 5 Jahre nach Vertragsende, länger nur bei unverschuldeter Fristversäumnis (AVB S. 25, B 2.4) |
| Nachhaftung bei Betriebsaufgabe | 5 Jahre bei vollständiger und dauerhafter Betriebseinstellung, aus dem unverbrauchten Teil der Summe (AVB S. 20, B 1.17) |
Bausteine
| Kriterium | Laut Bedingungen |
|---|---|
| Betriebshaftpflicht | enthalten, 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, 6 Mio. € je Jahr (Antrag S. 1) |
| Cyber-Eigenschaden | kein eigener Cyber-Baustein; der Eigenschaden-Baustein enthält die Wiederherstellung der eigenen Website und Kosten nach einer Datenschutzverletzung (AVB S. 25, B 2.5.4 und 2.5.5) |
| Eigenschaden | Baustein gegen Mehrbeitrag, insgesamt 150.000 € je Fall und Jahr, Selbstbeteiligung 500 € (Antrag S. 1 bis 2; AVB S. 25, B 2.5) |
| D&O-Außenhaftung | kein Baustein; Tätigkeit als Organ ausgeschlossen (AVB S. 25, B 2.2.6) |
Eigenschaden im Einzelnen
| Kriterium | Laut Bedingungen |
|---|---|
| Auftraggeber tritt zurück oder kündigt | Baustein, im Rahmen von 150.000 €; nur wirksamer Rücktritt und nur Verträge nach Versicherungsbeginn, Kündigung nicht genannt (AVB S. 25, B 2.5.6; Antrag S. 2) |
| Reputationsschaden, Kosten für PR-Berater | Baustein, im Rahmen von 150.000 €; nur wenn aus einem versicherten Haftpflichtschaden ein Reputationsschaden droht, Maßnahmen vorab abstimmen (AVB S. 25, B 2.5.2; Antrag S. 2) |
| Domain wird übernommen | laut vorliegenden Unterlagen nicht geregelt |
| Ausfall einer Schlüsselperson | laut vorliegenden Unterlagen nicht geregelt |
| Vertrauensschaden durch Mitarbeitende | Baustein, im Rahmen von 150.000 €: vorsätzliche Handlungen eigener oder freier Mitarbeiter, Strafanzeige ist Pflicht (AVB S. 25, B 2.5.3; Antrag S. 2) |
| Betrug durch Dritte, etwa Social Engineering | Baustein, im Rahmen von 150.000 €: vorsätzlicher, zielgerichteter Angriff Dritter über das Internet; Social Engineering nicht ausdrücklich genannt (AVB S. 25, B 2.5.3; Antrag S. 2) |
| Kosten, um dein Honorar einzuklagen | Prozesskosten der Werklohnklage, wenn dein Kunde mit einem versicherten Schadenersatzanspruch aufrechnet, anteilig; Insolvenzanfechtung nicht geregelt (AVB S. 20, B 1.20.3) |
Konditionen
| Kriterium | Laut Bedingungen |
|---|---|
| Gründernachlass | 15 % im ersten Jahr nach Gründung; 10 % bei 3 Jahren Laufzeit (Antrag S. 1 bis 2) |
| Update-Garantie bei neuen Bedingungen | laut vorliegenden Unterlagen nicht geregelt |
AXA IT-Police Haftpflicht Kompakt anfragen
Die AXA IT-Police ist nicht in unserem IT-Haftpflicht-Rechner. Den Beitrag für deine Tätigkeit und deinen Umsatz kannst du bei uns anfragen; buch dir dafür einen Termin. Willst du vorher sehen, was die Tarife im Rechner für deine Angaben kosten, nutze den IT-Haftpflicht-Rechner mit Markel Pro IT, Net IT by Hiscox, andsafe und VHV Firmenprotect IT.
Quellen und Stand
- Bedingungen für die IT-Police Haftpflicht der AXA Versicherung AG, Teil A Stand 08/2024, Teil B Stand 06/2026, Teil C Stand 08/2024
- Antragspaket AXA IT-Police Haftpflicht Kompakt 21013154 (09.26)
- Vergleich aller acht Tarife: IT-Haftpflicht-Vergleich
Stand: 27. Oktober 2026. Diese Seite ersetzt weder die Versicherungsbedingungen noch eine Beratung. Verbindlich ist dein Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Für wen ist die AXA IT-Police Haftpflicht Kompakt gedacht?
Für dich, wenn du ausschließlich IT-Tätigkeiten für Dritte erbringst, höchstens 500.000 € Jahresumsatz und höchstens 75.000 € Umsatz in den USA und Kanada hast, keine Planungsleistungen erbringst, keine Software für Fahrzeuge, Maschinensteuerung, Medizinprodukte, Notfall- und Sicherheitssysteme, Zahlungssysteme oder Online-Gaming entwickelst und in den letzten fünf Jahren keine Haftpflichtansprüche hattest. Trifft eine Aussage nicht zu, verweist AXA auf einen ausführlichen Risikofragebogen (Antrag S. 1).
Sind Vertragsstrafen bei der AXA IT-Police versichert?
Ja, über die gesetzliche Haftpflicht hinaus, wenn der Eintritt eines Versicherungsfalls die Vertragsstrafe auslöst, bis 150.000 € je Fall und Jahr bei 500 € Selbstbeteiligung (AVB S. 25, B 2.1.7; Antrag S. 2). Ansprüche aus nicht eingehaltenen Fristen und Terminen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich versichert sind (AVB S. 25, B 2.2.5); Ansprüche wegen Verzugs sind ausdrücklich versichert (AVB S. 24, B 2.1.4). Ob eine Strafe für einen verpassten Liefertermin darunter fällt, regeln die Bedingungen nicht ausdrücklich.
Was gilt bei der AXA IT-Police für Kunden in den USA oder Kanada?
Umsatz dort bis 75.000 € im Jahr ist ohne Mehrbeitrag mitversichert, darüber fällt ein gesonderter Beitrag an. Abwehrkosten werden bei Fällen dort auf die Versicherungssumme angerechnet, die Selbstbeteiligung beträgt 15.000 € je Einzelanspruch, Patentverletzungen in den USA sind ausgeschlossen (AVB S. 21, B 1.20.6.1 und 1.20.6.5; S. 19, B 1.12.5; S. 24, B 2.1.3; Antrag S. 1).
Was steckt im Eigenschaden-Baustein der AXA?
Kosten bei drohendem Reputationsschaden, Vertrauensschäden durch eigene oder freie Mitarbeiter und gezielte Angriffe Dritter über das Internet, Wiederherstellung der eigenen Website, eigene Kosten nach einer Datenschutzverletzung und vergebliche Aufwendungen beim Rücktritt des Auftraggebers; zusammen bis 150.000 € je Fall und Jahr, Selbstbeteiligung 500 €. Der Baustein kostet einen Mehrbeitrag (AVB S. 25, B 2.5 bis 2.5.6; Antrag S. 1 bis 2).

Sebastian Steinhuber
Geschäftsführer ENV Versicherungsmakler, Berlin. Berät Gründer, Selbstständige und Unternehmen zu betrieblichen und privaten Versicherungen. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-FAMY-XUHNB-60.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung zu deinem Einzelfall.