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Krankengeld

Krankengeld ersetzt 70 Prozent deines Bruttoeinkommens ab Tag 43, gedeckelt und nur 78 Wochen lang. Ab 2027 kommt die Teil­krankschreibung in drei Stufen dazu. Wir prüfen, ob bei dir eine Lücke bleibt.

Quelle: § 47 Abs. 1 SGB V; § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz

Krankengeld auf einen Blick

Krankengeld springt ein, wenn du länger krank bist und die Lohnfortzahlung endet. Das sind die wichtigsten Eckdaten.

Ab Tag 43

Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlung. Erst danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld.

70 Prozent vom Brutto

Maximal 90 Prozent vom Netto, gedeckelt bei der Beitrags­bemessungs­grenze. Sozialabgaben werden noch abgezogen.

78 Wochen je Krankheit

Maximaldauer wegen derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren (Paragraf 48 SGB V). Eine neue Krankheit startet eine eigene Frist.

Pflicht- und freiwillig Versicherte

Pflicht­versicherte automatisch, freiwillig Versicherte wie Selbstständige nur über den Wahltarif Krankengeld.

Netto bleibt weniger

Der Krankenkassen-Beitrag entfällt, andere Sozialabgaben laufen weiter. Unterm Strich bleibt deshalb spürbar weniger als dein gewohntes Nettogehalt.

Nicht für Familien­versicherte

Mitversicherte Partner und Kinder haben keinen eigenen Krankengeld-Anspruch, die Leistung ist mitgliederbezogen.

Quelle: § 47 Abs. 1 und § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz

Teil­krankschreibung in drei Stufen

Statt komplett krank oder komplett fit gibt es ab 2027 drei Stufen Restleistungs­fähigkeit. Du arbeitest einen Teil deiner regulären Stunden, der Rest wird per anteiligem Krankengeld ausgeglichen. Das Modell ist freiwillig und braucht die Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse.

  1. Stufe 1

    25 %

    Du arbeitest

    75 %

    Krankengeld

  2. Stufe 2

    50 %

    Du arbeitest

    50 %

    Krankengeld

  3. Stufe 3

    75 %

    Du arbeitest

    25 %

    Krankengeld

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungs­gesetz (Stand 10.07.2026)

Kurz gesagt

Wichtig:
Die Teil­krankschreibung verlängert die 78-Wochen-Frist nicht. Auch anteiliges Krankengeld zählt auf den Maximalanspruch.

Wie die 78-Wochen-Frist wirklich funktioniert

Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit für maximal 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren (Paragraf 48 SGB V). Diese Regel gilt seit Langem und bleibt durch die Reform 2027 unverändert. Entscheidend ist, wann eine Krankheit als dieselbe zählt und wann eine neue Frist startet.

Beispielszenario

Neue Frist startet

Jemand ist nach einer Bandscheiben-OP 30 Wochen krank und bricht sich später das Bein.

Folge:
Eine andere, eigenständige Krankheit löst eine eigene 78-Wochen-Frist aus, hier für den Beinbruch.

Beispielszenario

Frist läuft weiter

„Erst hieß die Diagnose Depression, später Burnout. Für uns fühlte es sich wie zwei Dinge an.“

Folge:
Dieselbe Krankheit, auch wenn anders benannt: psychische Erkrankungen zählen oft als zusammenhängend, die Frist läuft weiter.

Risiko trotzdem real:
Wer chronisch krank ist und länger als 78 Wochen ausfällt, läuft in die Aussteuerung. Danach folgt Arbeitslosengeld bei Arbeits­unfähigkeit (Paragraf 145 SGB III, maximal 12 Monate), dann Bürgergeld. Privates Krankentagegeld federt das ab.

Krankengeld für Selbstständige nur mit Wahltarif

Pflicht­versicherte Angestellte bekommen automatisch Krankengeld ab Tag 43. Selbstständige in der GKV müssen aktiv eine Wahlerklärung abgeben, sonst bekommen sie bei Arbeits­unfähigkeit keinen Cent aus der gesetzlichen Kasse.

Quelle: § 49 Abs. 1 Nr. 1 und § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V; § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz

Standardtarif ohne Wahl

Kein Krankengeld-Anspruch. Wer als Selbstständiger freiwillig in der GKV ist und keine Wahlerklärung abgegeben hat, bekommt bei Arbeits­unfähigkeit 0 Euro aus der gesetzlichen Kasse. Das ist ein Existenzrisiko bei längerer Krankheit.

Wahltarif Krankengeld

Mit der gesetzlichen Wahlerklärung beginnt das Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeits­unfähigkeit, wie bei Angestellten nach der Lohnfortzahlung, einen früheren Einstieg bieten viele Kassen über einen eigenen Wahltarif an.

Kosten des Wahltarifs

Mit der Wahlerklärung zahlst du den allgemeinen statt des ermäßigten Beitragssatzes, für einen Wahltarif mit früherem Einstieg kommt je nach Kasse eine eigene Prämie hinzu. Die Wahl bindet dich 3 Jahre. Die Höhe ist auf 70 Prozent des letzten Bruttoeinkommens bis zur Beitrags­bemessungs­grenze gedeckelt, nicht frei wählbar.

Alternative: Privates Krankentagegeld

Privates Krankentagegeld kann je nach Tarif schon nach wenigen Tagen einsetzen, den Tagessatz vereinbarst du passend zu deinem Nettoeinkommen. Oft die bessere Option bei höherem Einkommen oder frühem Einstiegswunsch.

Quelle: § 44 Abs. 2, § 46 Satz 3, § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 6 und 8 sowie §§ 241 und 243 SGB V

GKV-Krankengeld, Wahltarif, privates KTG

Drei Optionen, drei sehr unterschiedliche Logiken. Die wichtigsten Unterschiede in einer Tabelle, damit du weißt, welcher Schutz zu deiner Situation passt.

Quelle: §§ 44, 46, 47, 48 und 53 SGB V; privates Krankentagegeld: Richtwert, abhängig von Tarif und Risiko
MerkmalGKV-Pflicht (Angestellte)GKV-Wahltarif (Selbstständige)Privates Krankentagegeld
Einstieg ab Tag4315, 22 oder 43 (wählbar)4, 8, 15, 22 oder 43 (frei)
Höhe70 % Brutto, max. 90 % Netto (Quelle: § 47 Abs. 1 SGB V; Wahltarif: § 53 Abs. 6 SGB V)70 % Brutto, BBG-Deckel (Quelle: § 47 Abs. 1 SGB V; Wahltarif: § 53 Abs. 6 SGB V)frei bis zum vollen Netto
Bezugsdauer78 Wochen je Krankheit78 Wochen je Krankheitbis BU-Eintritt oder Renteneintritt
Beitragim GKV-Beitrag enthaltenallgemeiner statt ermäßigter Beitragssatz, beim Wahltarif zusätzlich eine Prämie je nach Kasseindividuell, ab rund 30 Euro im Monat (Richtwert, abhängig von Tarif und Risiko, Stand 10/2026.)
Bindungautomatisch3 Jahrezum Ende des Versicherungsjahres kündbar
Lohnt sich fürpflicht­versicherte AngestellteSelbstständige bis zur BBGGutverdiener über der BBG, früher Einstieg

Hinweis: Welche Variante für dich am günstigsten ist, hängt von Einkommen, Versichertenstatus und gewünschtem Einstiegstag ab. Im Check rechnen wir beide Varianten konkret durch.

Was passiert nach der Aussteuerung?

Ist die 78-Wochen-Frist ausgeschöpft und du bleibst arbeitsunfähig, endet das Krankengeld. Das nennt sich Aussteuerung. Was du dann bekommst und wie eine Berufsunfähigkeits­versicherung die Lücke schließt.

Stufe 1: Aussteuerung

Krankengeld endet nach 78 Wochen wegen derselben Krankheit. Die Krankenkasse meldet dich bei der Agentur für Arbeit.

Stufe 2: ALG bei Arbeits­unfähigkeit

Arbeitslosengeld bei Arbeits­unfähigkeit (Paragraf 145 SGB III) für maximal 12 Monate. Höhe wie reguläres ALG, gedeckelt.

Stufe 3: Bürgergeld

Wenn das ALG endet und du weiter arbeitsunfähig bist, folgt Bürgergeld. Vermögen und Partner-Einkommen werden angerechnet.

Brücke: BU-Versicherung

Wer eine Berufsunfähigkeits­versicherung hat, bekommt eine vereinbarte Rente, sobald die Berufsunfähigkeit ab 6 Monaten anerkannt ist.

Konsequenz:
Krankengeld und Krankentagegeld decken die ersten Wochen und Monate. Eine Berufsunfähigkeits­versicherung schließt die Lebenszeit-Lücke. Beides gehört zusammen, wenn du auf dein Erwerbseinkommen angewiesen bist.

Für wen sich der Krankengeld-Check besonders lohnt

Check besonders sinnvoll, wenn du …
Gesetzliches Krankengeld reicht meist, wenn du …
Selbstständig oder freiwillig in der GKV bist und keinen Wahltarif hast
Angestellt und pflichtversichert bist und eine kleine Lücke gut auffangen kannst
Als Gutverdiener über der Beitrags­bemessungs­grenze liegst
Nur kurze Ausfälle erwartest und genug Rücklagen für 6 Wochen hast
Früher als ab Tag 43 abgesichert sein willst
Bereits ein passendes Krankentagegeld hast, das dein Netto abdeckt
Auf dein volles Einkommen angewiesen bist, auch bei langer Krankheit
Wissen willst, ob Wahltarif oder privates Krankentagegeld günstiger ist
Eine chronische Erkrankung hast und die 78-Wochen-Grenze ein reales Risiko ist
Die Einordnung ist eine Faustregel. Ob bei dir eine Lücke bleibt, hängt von Einkommen, Versichertenstatus und Rücklagen ab, das rechnen wir im Check durch.

Quelle: § 46 Satz 3 und 4 SGB V; § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Krankengeld?

70 Prozent vom Brutto, maximal 90 Prozent vom Netto, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze. Davon werden noch Sozialabgaben für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Netto bleibt damit spürbar weniger als dein gewohntes Nettogehalt.

Quelle: § 47 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB V

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Maximal 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren (Paragraf 48 SGB V). Kommt während der Arbeits­unfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich die Bezugsdauer nicht (Paragraf 48 SGB V). Nach 78 Wochen folgt die sogenannte Aussteuerung.

Wie funktioniert die Teilkrankschreibung?

Künftig kannst du zu 25, 50 oder 75 Prozent deiner regulären Wochenarbeitszeit arbeiten und für den Rest anteiliges Krankengeld bekommen. Voraussetzung ist die Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse. Das Modell ist freiwillig und verlängert die 78-Wochen-Frist nicht.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Stand 10.07.2026): "drei Stufen einer Teil-Arbeitsfähigkeit ... 25, 50 oder 75 Prozent"

Ändert die Reform Höhe und Dauer des Krankengelds?

Nein. Höhe (70 Prozent Brutto) und Bezugsdauer (78 Wochen in 3 Jahren) bleiben unverändert. Neu ist allein die Teilkrankschreibung als zusätzliche Option mit drei Stufen Restleistungsfähigkeit.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Stand 10.07.2026); § 47 Abs. 1 SGB V

Bekomme ich Krankengeld als Selbstständiger?

Nur, wenn du den Wahltarif Krankengeld bei deiner gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen hast oder eine private Krankentagegeldversicherung besitzt. Ohne Wahlerklärung bekommst du als freiwillig Versicherter bei Arbeitsunfähigkeit keinen Cent aus der gesetzlichen Kasse.

Wann lohnt sich der Wahltarif und wann eher privates Krankentagegeld?

Der Wahltarif lohnt, wenn dein Gewinn unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und du die 3-Jahres-Bindung in Kauf nimmst. Privates Krankentagegeld lohnt eher bei höherem Einkommen und wenn du früh abgesichert sein und den Tagessatz selbst festlegen willst. Im Check rechnen wir beide Varianten konkret durch.

Lohnt sich privates Krankentagegeld trotz GKV-Krankengeld?

Oft ja, vor allem bei höherem Einkommen. Das gesetzliche Krankengeld ist bei der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Wer mehr verdient oder früher Geld braucht, kann mit privatem Krankentagegeld die Lücke bis zum vollen Netto schließen.

Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?

Das nennt sich Aussteuerung. Bleibst du danach arbeitsunfähig, bekommst du Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (Paragraf 145 SGB III) für maximal 12 Monate, anschließend Bürgergeld. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke, falls du eine hast.

Wie wirkt sich eine BU-Versicherung während des Krankengeld-Bezugs aus?

Die BU-Rente wird gezahlt, sobald die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich mehr als 6 Monate festgestellt ist. Sie kann parallel zum Krankengeld fließen und schließt die Lücke nach der Aussteuerung. Beide Leistungen ergänzen sich.

Haben Familienversicherte einen Krankengeld-Anspruch?

Nein. Krankengeld ist mitgliederbezogen. Mitversicherte Partner und Kinder in der Familienversicherung haben keinen eigenen Anspruch auf Krankengeld.

Was kostet die Beratung?

Nichts. Erstgespräch, Krankengeld-Check und Empfehlung sind für dich kostenlos. Wir werden vom Versicherer vergütet, bei dem du am Ende abschließt, für denselben Tarif zahlst du keinen Cent mehr als bei einem Direktabschluss.

Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung zu deinem Einzelfall. Stand: Oktober 2026.

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