Versicherungsnachweis für Auftraggeber:
Was IT-Freelancer vorlegen sollten
Dein Auftraggeber will einen Nachweis über deine IT-Haftpflicht? Was in die Versicherungsbestätigung gehört und welche Vertragsklauseln du prüfen solltest.
Der erste Auftrag von einem Konzern oder einer großen Agentur ist fast unterschrieben. Dann kommt eine Mail aus dem Einkauf: Bitte schick uns vor Projektstart einen Nachweis über deine Berufshaftpflicht, Deckungssumme mindestens so und so viel. Viele IT-Freelancer schicken dann ihre komplette Police, andere suchen hektisch nach einem Formular, das es gar nicht gibt. In diesem Artikel zeigen wir dir, was dein Auftraggeber mit dem Nachweis eigentlich wissen will, was in einer Versicherungsbestätigung stehen sollte und welche Klauseln im Rahmenvertrag du mit deiner Police abgleichen solltest, bevor du unterschreibst.
Wichtig vorab: Wir sind Versicherungsmakler, keine Anwälte. Dieser Artikel erklärt, wie Versicherungsnachweise und Haftpflicht-Bedingungswerke aufgebaut sind. Er ist keine Rechtsberatung. Was eine Klausel in deinem Kundenvertrag rechtlich bedeutet, klärst du mit einem Anwalt für IT-Recht.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Für die IT-Tätigkeit als solche ist die IT-Haftpflicht in aller Regel keine gesetzliche Pflichtversicherung. Die Pflicht zum Nachweis kommt aus dem Vertrag mit deinem Auftraggeber.
- Als Nachweis reicht meist eine Versicherungsbestätigung. Deine komplette Police mit Beitrag und allen Bedingungen musst du dafür in der Regel nicht herausgeben.
- In die Bestätigung gehören vor allem: Versicherungsnehmer, Versicherer, Vertragsnummer, Laufzeit, versicherte Tätigkeit, Deckungssummen je Versicherungsfall und die Jahreshöchstleistung.
- Prüf vor allem, ob die Deckungssumme, die der Vertrag verlangt, zu deiner Police passt, und zwar für die richtige Schadenart.
- Manche Klauseln im Rahmenvertrag gehen über deinen Versicherungsschutz hinaus, zum Beispiel vertraglich erweiterte Haftung, Garantien oder bestimmte Vertragsstrafen. Die Bestätigung deckt diese Lücke nicht.
Warum dein Auftraggeber einen Nachweis verlangt
Dein Auftraggeber will vor allem eins wissen: Wenn durch deine Arbeit ein Schaden entsteht, ist dann jemand da, der ihn bezahlen kann? Ein Fehler in einer Schnittstelle, eine Datenmigration, die Kundendaten zerschießt, ein Ausfall eines Shops nach deinem Update. Solche Schäden können schnell eine Größenordnung erreichen, die ein Solo-Selbstständiger aus eigener Tasche nicht tragen kann. Für den Einkauf ist dein Versicherungsnachweis deshalb ein Teil der Lieferantenprüfung, ähnlich wie ein Handelsregisterauszug oder eine Steuernummer.
Eine gesetzliche Pflicht zur IT-Haftpflicht gibt es für IT-Freelancer in aller Regel nicht. Das Versicherungsvertragsgesetz kennt eine Bescheinigung über den Versicherungsschutz nur bei Pflichtversicherungen (§ 113 Abs. 2 VVG). Bei der IT-Haftpflicht ergibt sich die Pflicht zum Nachweis aus dem Vertrag, den du mit deinem Auftraggeber schließt. Deshalb steht in Rahmenverträgen und Einkaufsbedingungen auch sehr unterschiedlich, was genau du nachweisen sollst.
Police oder Versicherungsbestätigung: Was du schickst
Den Versicherungsschein, also deine Police, bekommst du nach § 3 VVG vom Versicherer. Darin stehen neben dem Versicherungsschutz auch dein Beitrag, deine Selbstbeteiligung und viele Details, die deinen Auftraggeber nichts angehen. Was der Einkauf braucht, ist eine kurze Bestätigung auf einer Seite: Es gibt einen Vertrag, er läuft, und er deckt die Tätigkeit mit diesen Summen ab.
Eine solche Versicherungsbestätigung stellt in der Praxis der Versicherer oder dein Makler auf Anfrage aus. Manche Auftraggeber schicken auch ein eigenes Formular, das der Versicherer ausfüllen soll. Das ist möglich, aber lies vorher genau, was dort bestätigt werden soll. Ein Versicherer bestätigt nur, was in deinem Vertrag tatsächlich steht.
Was in der Versicherungsbestätigung stehen sollte
Ein gesetzlich festgelegtes Muster gibt es nicht. Diese Angaben erwartet ein Einkauf aber fast immer, und sie sollten mit deinem Vertrag und deinem Kundenvertrag zusammenpassen.
| Angabe | Worauf du achten solltest |
|---|---|
| Versicherungsnehmer | Genau die Person oder Firma, die auch Vertragspartner deines Auftraggebers ist. Hast du inzwischen eine GmbH gegründet und die Police läuft noch auf dich als Einzelunternehmer, passt das nicht zusammen. |
| Versicherer und Vertragsnummer | Damit der Auftraggeber den Vertrag zuordnen kann. |
| Laufzeit | Beginn des Vertrags und laufende Versicherungsperiode. Viele Einkaufsabteilungen verlangen jedes Jahr eine neue Bestätigung. |
| Versicherte Tätigkeit | Die Tätigkeitsbeschreibung aus deinem Vertrag. Sie sollte zu dem passen, was du im Projekt tatsächlich machst. |
| Deckungssummen je Versicherungsfall | Für Vermögensschäden und, falls mitversichert, Personen- und Sachschäden, je nach Tarif getrennt oder als gemeinsame Pauschalsumme. Mehr dazu im nächsten Abschnitt. |
| Jahreshöchstleistung | Wie oft die Deckungssumme pro Versicherungsjahr insgesamt zur Verfügung steht. |
| Geltungsbereich | Wichtig, wenn dein Auftraggeber oder seine Kunden im Ausland sitzen. |
| Ausstellungsdatum | Die Bestätigung beschreibt den Stand an diesem Tag. |
Deinen Beitrag musst du in der Regel nicht offenlegen. Ob die Selbstbeteiligung in der Bestätigung steht, ist unterschiedlich. Fragt dein Auftraggeber ausdrücklich danach: Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, steht in deinem Versicherungsschein.
Die Deckungssumme: Was der Vertrag verlangt und was du wirklich hast
Bei der Deckungssumme lohnt sich der genaueste Blick. Drei Punkte solltest du dabei auseinanderhalten.
1. Je Versicherungsfall und pro Jahr
Haftpflicht-Bedingungswerke für IT-Dienstleister begrenzen die Leistung je Versicherungsfall und zusätzlich auf eine Jahreshöchstleistung. In den Werken, die wir geprüft haben, steht die Deckungssumme pro Versicherungsjahr zum Beispiel zwei- oder dreimal zur Verfügung, das nennt man Maximierung. Wie oft genau, steht in deinem Versicherungsschein. Verlangt dein Kundenvertrag eine bestimmte Summe „je Schadenfall“, schaust du auf die Summe je Versicherungsfall. Verlangt er eine Summe „pro Jahr“, zählt die Jahreshöchstleistung.
Dazu kommt die sogenannte Serienschadenklausel. Mehrere Versicherungsfälle, die auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen beruhen und in einem inneren, insbesondere sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, gelten danach als ein einziger Versicherungsfall. Ein Fehler in einer Software, die bei zehn Kunden deines Auftraggebers läuft, ist dann unter Umständen ein Fall, für den die Summe nur einmal zur Verfügung steht.
2. Die richtige Schadenart
Bei IT-Dienstleistungen ist der typische Schaden ein reiner Vermögensschaden: Dein Fehler kostet den Auftraggeber Geld, ohne dass eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Personen- und Sachschäden laufen über die Betriebshaftpflicht. Je nach Tarif gibt es getrennte Summen für beide Bereiche oder eine gemeinsame Pauschalsumme. Verlangt der Vertrag „Berufshaftpflicht über 1 Mio. Euro“, prüf, ob deine Vermögensschadensumme diese Höhe erreicht und nicht nur die Summe für Personen- und Sachschäden.
3. Welche Höhe sinnvoll ist
Für Einzelunternehmer und Freiberufler in der IT liegen die Deckungssummen in unserer Beratungspraxis typischerweise zwischen 300.000 Euro und 1 Mio. Euro, je nach Projektrisiko. Höhere Summen sind die Ausnahme und brauchen einen konkreten Anlass. Ein Konzern, der per Vertrag mehr verlangt, ist genau so ein Anlass. Dann lohnt es sich, die Summe gezielt anzupassen, statt pauschal auf Verdacht hoch zu versichern. Wie du die passende Summe herleitest, erklären wir auf unserer Seite zur IT-Haftpflicht.
Klauseln im Rahmenvertrag, die du mit deiner Police abgleichen solltest
Die Versicherungsbestätigung sagt nur, dass es Versicherungsschutz gibt. Sie sagt nicht, dass dieser Schutz alles abdeckt, was du im Rahmenvertrag versprichst. Diese Klauseln solltest du deshalb vor der Unterschrift neben deine Police legen.
Erweiterte Haftung, Freistellung und Haftungsübernahme
Die IT-Werke, die wir geprüft haben, versichern Schadenersatzansprüche deines Auftraggebers ausdrücklich auch dann, wenn sie aus dem Vertrag kommen, etwa wegen Schlechterfüllung. Übernimmst du im Vertrag aber eine Haftung, die über das hinausgeht, was dich nach dem Gesetz treffen würde, schließen einige Bedingungswerke das ausdrücklich aus. Ob deine Police eine solche Klausel trägt, steht nur in ihren Bedingungen. Das betrifft zum Beispiel weitreichende Freistellungsklauseln oder eine Haftung ohne Verschulden, die nur durch den Vertrag entsteht.
Garantien und Vertragsstrafen
Garantie- und Erfolgszusagen sind in den Bedingungswerken, die wir geprüft haben, ausgeschlossen. Einige Werke machen eine Ausnahme für vereinbarte Service Levels, also eine Haftung aus einem SLA, die nicht an ein Verschulden geknüpft ist. Vertragsstrafen sind ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen. Viele IT-Werke schließen Vertragsstrafen wegen Verstößen gegen Geheimhaltung oder Datenschutz aber wieder ein, oft nur bis zu einer bestimmten Grenze. Steht in deinem Rahmenvertrag eine Vertragsstrafe, schau nach, wofür sie gilt und ob deine Police sie abdeckt.
Nachbesserung und eigene Leistung
Die Nachbesserung deiner eigenen Arbeit zahlt keine Haftpflicht, ebenso wenig die Rückzahlung deines Honorars. Versichert ist der Schaden beim Dritten, nicht deine eigene Leistung. Was das für Werk- und Dienstverträge heißt, haben wir im Artikel Werkvertrag oder Dienstvertrag ausführlich erklärt.
Auftraggeber als Mitversicherter
Vor allem Konzerne mit internationalen Einkaufsbedingungen verlangen manchmal, dass sie selbst als „zusätzlich Versicherter“ in deine Police aufgenommen werden. In den Bedingungswerken für IT-Dienstleister, die wir ausgewertet haben, ist so etwas nicht vorgesehen. Ob ein Versicherer das im Einzelfall vereinbart, klärst du vorher mit ihm. Wichtig dabei: Ansprüche von Versicherten untereinander sind in den Bedingungswerken, die wir geprüft haben, grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Auftraggeber, der selbst mitversichert ist, könnte seine eigenen Ansprüche gegen dich deshalb unter Umständen gerade nicht über deine Police geltend machen. Unterschreib eine solche Klausel nicht ungeprüft.
Subunternehmer
Setzt du Subunternehmer ein, ist in den von uns geprüften IT-Werken deine eigene Haftung für deren Fehler mitversichert. Die persönliche Haftung des Subunternehmers ist es nicht, er braucht eine eigene Versicherung. Verlangt dein Auftraggeber, dass alle eingesetzten Personen versichert sind, gib diese Anforderung an deine Subunternehmer weiter.
Ausland, USA und Kanada
Der Geltungsbereich ist je nach Tarif unterschiedlich. Einige Werke gelten weltweit, andere nur für Europa und schließen die USA und Kanada nur über eine Zusatzvereinbarung ein. Alle Werke, die wir geprüft haben, haben Sonderregeln für Ansprüche und Verfahren in den USA und Kanada, etwa bei der Anrechnung von Kosten. Sitzt dein Auftraggeber in den USA oder läuft deine Software bei Kunden dort, prüf diesen Punkt vor allen anderen.
Datenschutz
Ansprüche Dritter wegen Datenschutzverletzungen sind in den IT-Werken, die wir geprüft haben, mitversichert. Bußgelder einer Aufsichtsbehörde dagegen sind in der Haftpflicht ausgeschlossen. Verlangt der Vertrag, dass du für Bußgelder deines Auftraggebers einstehst, geht das in aller Regel über den Versicherungsschutz hinaus.
Kündigung und Mitteilungspflichten
Viele Rahmenverträge verpflichten dich, den Auftraggeber zu informieren, wenn deine Versicherung endet oder die Summe sinkt. Das ist deine Aufgabe. Die gesetzliche Regel, nach der ein Versicherer einem Geschädigten gegenüber auch dann noch haftet, wenn er dir gegenüber leistungsfrei ist, und nach der ein Vertragsende gegenüber dem Geschädigten erst einen Monat nach Anzeige an die zuständige Stelle wirkt (§ 117 VVG), gehört zu den Sondervorschriften für Pflichtversicherungen. Für die IT-Haftpflicht gilt sie in aller Regel nicht. Notier dir solche Pflichten, damit du sie bei einem Wechsel oder einer Kündigung nicht vergisst. Achte bei einem Wechsel außerdem darauf, dass keine zeitliche Lücke entsteht: Je nach Bedingungswerk kommt es auf den Zeitpunkt deines Fehlers oder auf den Zeitpunkt des Schadeneintritts an. Verlangt dein Rahmenvertrag Versicherungsschutz auch für die Zeit nach Projektende, prüf, ob deine Police das abbildet.
Wenn deine Tätigkeit nicht mehr zur Police passt
Versichert ist die Tätigkeit, die im Versicherungsschein beschrieben ist. Manche Bedingungswerke formulieren das Berufsbild offen und erfassen neu hinzukommende Tätigkeiten über eine Vorsorgeversicherung, die du dem Versicherer dann melden musst. Andere sind enger gefasst, in einem von uns geprüften Werk gilt die Vorsorge für IT-Tätigkeiten gar nicht. Hast du deine Police als Webentwickler abgeschlossen und übernimmst jetzt Projektleitung, IT-Sicherheit oder Beratung zu KI-Systemen, ist ein neuer Konzernauftrag ein guter Anlass, die Tätigkeitsbeschreibung zu prüfen. Und zwar bevor die Bestätigung beim Einkauf liegt, denn dort steht dann genau diese Beschreibung.
So gehst du vor
- Anforderung genau lesen: Welche Summe verlangt der Vertrag, je Schadenfall oder pro Jahr, und für welche Schadenart? Muss es eine Bestätigung des Versicherers sein, oder reicht eine vom Makler?
- Police danebenlegen: Versicherungsnehmer, Tätigkeitsbeschreibung, Vermögensschadensumme, Jahreshöchstleistung und Geltungsbereich mit der Anforderung vergleichen.
- Klauseln prüfen: Erweiterte Haftung, Garantien, Vertragsstrafen, Mitversicherung des Auftraggebers und Bußgelder gehen oft über die Police hinaus. Lass solche Klauseln von einem Anwalt für IT-Recht prüfen.
- Lücke schließen: Fehlt Summe oder Tätigkeit, lass den Vertrag anpassen, bevor du die Bestätigung anforderst.
- Bestätigung anfordern: Beim Versicherer oder bei deinem Makler, mit den Angaben, die dein Auftraggeber braucht.
- Termin notieren: Wann läuft die Versicherungsperiode ab, und wann will der Einkauf die nächste Bestätigung sehen?
Hast du noch keine IT-Haftpflicht oder passt deine bestehende nicht zur Anforderung, kannst du Tarife und Summen in unserem IT-Haftpflicht-Rechner vergleichen und den Antrag direkt online stellen. Möchtest du lieber mit uns gemeinsam auf die Klauseln deines Kundenvertrags schauen, schick uns die Haftungs- und Versicherungsklauseln und buch dir hier einen Termin. Wir gleichen sie dann mit deiner bestehenden oder einer neuen Police ab.
Quellen und Stand
- § 3 VVG, Versicherungsschein (gesetze-im-internet.de)
- § 113 VVG, Pflichtversicherung und § 117 VVG, Leistungspflicht gegenüber Dritten
- Deckungssummen, Jahreshöchstleistung, Serienschaden, Ausschlüsse, Subunternehmer, Geltungsbereich und Datenschutz: eigene Auswertung von sieben Haftpflicht-Bedingungswerken verschiedener Versicherer für IT-Dienstleister, Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht, Stand Oktober 2026
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Muss ich als IT-Freelancer eine Haftpflichtversicherung nachweisen?
Eine gesetzliche Pflicht zur IT-Haftpflicht gibt es für IT-Freelancer in aller Regel nicht. Die Pflicht zum Nachweis entsteht durch den Vertrag mit deinem Auftraggeber, zum Beispiel durch einen Rahmenvertrag oder Einkaufsbedingungen. Was genau du nachweisen sollst, steht deshalb in diesem Vertrag.
Reicht eine Versicherungsbestätigung oder muss ich meine Police schicken?
Meist reicht eine Versicherungsbestätigung. Sie fasst auf einer Seite zusammen, dass ein Vertrag besteht, welche Tätigkeit versichert ist und mit welchen Summen. Deine komplette Police mit Beitrag und allen Bedingungen musst du dafür in der Regel nicht herausgeben. Die Bestätigung stellt in der Praxis der Versicherer oder dein Makler auf Anfrage aus.
Was muss in der Versicherungsbestätigung stehen?
Ein gesetzliches Muster gibt es nicht. Üblich sind Versicherungsnehmer, Versicherer, Vertragsnummer, Laufzeit, versicherte Tätigkeit, die Deckungssummen je Versicherungsfall, getrennt nach Schadenarten oder als gemeinsame Pauschalsumme, die Jahreshöchstleistung, der Geltungsbereich und das Ausstellungsdatum. Der Versicherungsnehmer sollte genau die Person oder Firma sein, die auch Vertragspartner deines Auftraggebers ist.
Was mache ich, wenn mein Auftraggeber eine höhere Deckungssumme verlangt?
Prüf zuerst, ob er die Summe je Schadenfall oder pro Jahr verlangt und für welche Schadenart. Bei IT-Dienstleistungen kommt es vor allem auf die Summe für Vermögensschäden an. Reicht sie nicht, lass deinen Vertrag anpassen, bevor du die Bestätigung anforderst. Die Summe gezielt anzupassen, wenn ein konkreter Auftrag es verlangt, ist sinnvoller als pauschal auf Verdacht hoch zu versichern.
Kann mein Auftraggeber in meiner Police mitversichert werden?
In den Bedingungswerken für IT-Dienstleister, die wir ausgewertet haben, ist das nicht vorgesehen. Ob ein Versicherer es im Einzelfall vereinbart, klärst du vorher mit ihm. Achte dabei darauf, dass Ansprüche von Versicherten untereinander in den Bedingungswerken, die wir geprüft haben, grundsätzlich ausgeschlossen sind. Ein mitversicherter Auftraggeber könnte seine eigenen Ansprüche gegen dich deshalb unter Umständen gerade nicht über deine Police geltend machen.

Sebastian Steinhuber
Geschäftsführer ENV Versicherungsmakler, Berlin. Berät Gründer, Selbstständige und Unternehmen zu betrieblichen und privaten Versicherungen.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung zu deinem Einzelfall.