Entgangener Betriebsgewinn
Der Gewinn, den du ohne den Schaden erwirtschaftet hättest. Ohne diesen Ersatz fehlt dir genau das Geld, mit dem du sonst Rücklagen bildest und den Wiederaufbau stemmst.
Nach einem Brand, Leitungswasser oder Einbruch steht die Produktion, der Umsatz bricht weg, aber Miete und Gehälter laufen weiter. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt dir den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten, bis dein Betrieb wieder läuft.
Brennt es im Lager, ersetzt deine Inhaltsversicherung die Waren und Maschinen. Aber während du wieder aufbaust, steht der Betrieb, der Umsatz fehlt und die Kosten laufen weiter. Genau diese Lücke schließt die Betriebsunterbrechungsversicherung. Mehr zur Gesamtdeckung findest du auf der Gewerbeversicherung und der Inhaltsversicherung.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt nicht beschädigte Sachen, das machen Inhalts- oder Gebäudeversicherung. Sie ersetzt das, was dir durch den Stillstand wirtschaftlich entgeht.
Der Gewinn, den du ohne den Schaden erwirtschaftet hättest. Ohne diesen Ersatz fehlt dir genau das Geld, mit dem du sonst Rücklagen bildest und den Wiederaufbau stemmst.
Miete, Gehälter, Leasingraten und Zinsen laufen weiter, auch wenn nichts produziert oder verkauft wird. Diese Kosten werden ersetzt, damit dein Betrieb zahlungsfähig bleibt.
Zur Orientierung: Der Versicherungswert ist dein Betriebsgewinn plus deine fortlaufenden Kosten in der gewählten Haftzeit. Wird die Summe zu niedrig angesetzt, droht im Schadenfall Unterversicherung. Ich leite den Wert gemeinsam mit dir aus deinen Zahlen ab.
Die Betriebsunterbrechung ist in der Regel an einen versicherten Sachschaden gekoppelt. Tritt einer dieser Fälle ein und steht dein Betrieb, greift der Ertragsausfall-Schutz.
Damit du dich darauf verlassen kannst, sage ich offen, wo die Grenze liegt. Das gehört zu einer ehrlichen Beratung dazu.
Steht dein Betrieb wegen eines versicherten Sachschadens wie Brand, Leitungswasser, Einbruch oder Sturm, ersetzt die Betriebsunterbrechungsversicherung Gewinn und fortlaufende Kosten.
Wird dein Betrieb wegen einer Behördenanordnung oder einer Seuche geschlossen, ohne dass etwas beschädigt wurde, greift sie nicht. Dafür gibt es die separate Betriebsschließungsversicherung, die ich bei Bedarf zusätzlich prüfe.
Die Betriebsunterbrechung setzt fast immer einen ersatzpflichtigen Sachschaden voraus. Sie passt deshalb gut zur Inhaltsversicherung und zur Betriebshaftpflichtversicherung, mit denen sie dein Gewerbe rund absichert.
Welche Variante zu dir passt, hängt von Größe, Branche und Maschinenabhängigkeit ab. Das ordne ich gemeinsam mit dir ein.
Meist ein Zusatzbaustein zur Inhalts- oder Gebäudeversicherung. Sie ersetzt die fortlaufenden Kosten und in der Regel einen pauschal ermittelten Betriebsgewinn und passt für kleinere Betriebe mit überschaubarem Risiko.
Ein eigenständiger Vertrag mit individuell ermitteltem Versicherungswert, der den entgangenen Betriebsgewinn genauer abbildet. Sinnvoll, sobald dein Ertrag stark vom laufenden Betrieb abhängt.
Für größere und komplexere Betriebe mit hoher Maschinen- oder Standortabhängigkeit. Sie bildet auch anspruchsvollere Risiken und längere Haftzeiten ab.
Eine pauschale Zahl wäre unseriös, weil der Beitrag stark vom Betrieb abhängt. Diese vier Faktoren bestimmen ihn.
Ein Büroberuf hat ein anderes Risiko als ein produzierender Betrieb mit teuren Maschinen, das ist der größte Hebel.
Je höher dein Betriebsgewinn und deine fortlaufenden Kosten, desto höher der zu versichernde Wert und damit der Beitrag.
Eine längere Haftzeit gibt dir mehr Sicherheit beim Wiederaufbau, erhöht aber auch den Beitrag.
Brandschutz, Alarmanlagen und eine vereinbarte Selbstbeteiligung wirken sich auf den Beitrag aus.
Die Beiträge sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Den genauen Beitrag berechne ich kostenlos im Vergleich, sobald ich deinen Bedarf und den richtigen Versicherungswert aufgenommen habe.
Vom ersten Gespräch bis zur fertigen Police, ich nehme dir den Papierkram ab und bin im Schadenfall an deiner Seite.
Du buchst online einen Termin. Im Erstgespräch kläre ich, wie stark dein Betrieb von einem Stillstand betroffen wäre.
Ich leite den richtigen Versicherungswert aus deinem Gewinn und deinen laufenden Kosten ab und lege die Haftzeit fest.
Du entscheidest, ich erledige den Rest: Antrag, Abstimmung mit dem Versicherer und die Anbindung an deine Sachversicherung.
Jährlich prüfe ich, ob Summe und Haftzeit noch zu deinem Betrieb passen. Schadenfall? Du meldest dich bei mir.
Unsicher, in welche Gruppe du gehörst? Das kläre ich mit dir in 20 Minuten, ehrlich und ohne Verkaufsdruck.
Ist der Schutz für mich sinnvoll?Eine Frage fehlt? Schreib mir oder buche direkt ein 20-minütiges Erstgespräch, auch ohne fertige Frage im Kopf.
Frage stellenDie Betriebsunterbrechungsversicherung springt ein, wenn dein Betrieb nach einem versicherten Sachschaden ganz oder teilweise stillsteht. Typische Auslöser sind Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm. Sie ersetzt das, was dir durch den Stillstand entgeht, also den entgangenen Betriebsgewinn und die Kosten, die trotz Stillstand weiterlaufen.
Sie ersetzt zwei Dinge: erstens den entgangenen Betriebsgewinn, also den Gewinn, den du ohne den Schaden erwirtschaftet hättest. Und zweitens die fortlaufenden Kosten, die weiterlaufen, obwohl nichts produziert oder verkauft wird, zum Beispiel Miete, Gehälter, Leasingraten und Zinsen. So bleibt dein Betrieb auch im Stillstand zahlungsfähig.
Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den die Versicherung den Ausfall ersetzt, gerechnet ab dem Schaden. Üblich sind zwölf oder vierundzwanzig Monate. Sie sollte so lang sein, dass du deinen Betrieb realistisch wieder voll hochfahren kannst, bei einem Wiederaufbau mit langer Lieferzeit für Maschinen also eher länger.
Nein, und das ist ein wichtiger Punkt. Die Betriebsunterbrechungsversicherung setzt einen Sachschaden voraus. Wird dein Betrieb wegen einer Behördenanordnung oder einer Seuche geschlossen, ohne dass etwas beschädigt wurde, greift sie nicht. Dafür gibt es die separate Betriebsschließungsversicherung. Das prüfe ich mit dir ehrlich.
In aller Regel ja. Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung ist an einen ersatzpflichtigen Sachschaden gekoppelt, zum Beispiel aus deiner Inhalts- oder Gebäudeversicherung. Erst wenn dieser Sachschaden anerkannt ist, leistet die Betriebsunterbrechung für die Folgen des Stillstands.
Der Versicherungswert ist dein Betriebsgewinn plus deine fortlaufenden Kosten in der gewählten Haftzeit. Wird er zu niedrig angesetzt, droht im Schadenfall eine Unterversicherung und du bekommst nur anteilig ersetzt. Ich helfe dir, diesen Wert aus deinen Zahlen sauber herzuleiten, damit die Summe wirklich passt.
Besonders wichtig ist sie überall dort, wo ein Stillstand sofort ins Geld geht: produzierende Betriebe, Handel mit großem Warenlager, Gastronomie, Praxen und Handwerk mit starker Maschinenabhängigkeit. Je mehr dein Umsatz an einem Standort, einer Maschine oder einem Lager hängt, desto wichtiger ist der Schutz.
Die kleine Betriebsunterbrechung ist meist ein Zusatzbaustein zur Inhalts- oder Gebäudeversicherung. Sie ersetzt die fortlaufenden Kosten und in der Regel auch einen pauschal ermittelten Betriebsgewinn, oft mit kürzerer Haftzeit. Die mittlere und große Betriebsunterbrechung sind eigenständige Verträge mit individuell ermitteltem Versicherungswert, die den entgangenen Gewinn genauer und größere Betriebe mit komplexerem Risiko abbilden. Welche Variante zu dir passt, klären wir gemeinsam.
Das hängt vor allem von deiner Branche, deinem Betriebsgewinn, deinen fortlaufenden Kosten und der gewählten Haftzeit ab. Ein reiner Büroberuf hat ein anderes Risiko als ein produzierender Betrieb mit teuren Maschinen. Den genauen Beitrag berechne ich kostenlos im Vergleich, sobald ich deinen Bedarf sauber aufgenommen habe.
Ja. Die Beiträge zur Betriebsunterbrechungsversicherung sind als Betriebsausgabe abzugsfähig und mindern damit deinen steuerlichen Gewinn. Das ist ein angenehmer Nebeneffekt, der eigentliche Wert liegt aber darin, dass dein Betrieb einen längeren Stillstand wirtschaftlich überlebt.
Du meldest dich bei mir, telefonisch oder per WhatsApp, sobald der Sachschaden eingetreten ist. Wichtig ist, den Stillstand und die laufenden Kosten von Anfang an sauber zu dokumentieren. Ich übernehme die Kommunikation mit dem Versicherer und sorge dafür, dass der Ertragsausfall korrekt erfasst und reguliert wird.
Die Inhaltsversicherung ersetzt deine beschädigten Sachen, also Waren, Einrichtung und Maschinen. Sie ersetzt aber nicht den Gewinn und die laufenden Kosten, die dir während des Stillstands entgehen. Genau diese Lücke schließt die Betriebsunterbrechungsversicherung, weshalb beide gut zusammenpassen.
In 20 Minuten kläre ich deinen Ertragsausfall-Bedarf, den richtigen Versicherungswert und die passende Haftzeit. Kostenlos und ohne Verkaufsgespräch.