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Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliches Krankengeld

Wenn du lange krank wirst, zahlt die Kasse nur 70 Prozent. Reicht das für dich?

Krankengeld ersetzt 70 Prozent deines Bruttoeinkommens ab Tag 43, gedeckelt und nur 78 Wochen lang. Ab 2027 kommt die Teilkrankschreibung in drei Stufen dazu. Ich prüfe, ob bei dir eine Lücke bleibt.

Ab Tag 43
beginnt die Zahlung
70 %
vom Bruttoeinkommen
78 Wochen
maximale Bezugsdauer
25/50/75 %
Teilkrankschreibung 2027
Wie es funktioniert

Krankengeld auf einen Blick.

Krankengeld springt ein, wenn du länger krank bist und die Lohnfortzahlung endet. Das sind die wichtigsten Eckdaten.

Ab Tag 43

Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlung. Erst danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld.

70 Prozent vom Brutto

Maximal 90 Prozent vom Netto, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze. Sozialabgaben werden noch abgezogen.

78 Wochen je Krankheit

Maximaldauer wegen derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren (Paragraf 48 SGB V). Eine neue Krankheit startet eine eigene Frist.

Pflicht- und freiwillig Versicherte

Pflichtversicherte automatisch, freiwillig Versicherte wie Selbstständige nur über den Wahltarif Krankengeld.

Netto rund 60 Prozent

Der Krankenkassen-Beitrag entfällt, andere Sozialabgaben laufen weiter. Unterm Strich bleiben etwa 60 Prozent vom Bruttoverdienst.

Nicht für Familienversicherte

Mitversicherte Partner und Kinder haben keinen eigenen Krankengeld-Anspruch, die Leistung ist mitgliederbezogen.

Reform 2027 · Neu

Teilkrankschreibung
in drei Stufen.

Statt komplett krank oder komplett fit gibt es ab 2027 drei Stufen Restleistungsfähigkeit. Du arbeitest einen Teil deiner regulären Stunden, der Rest wird per anteiligem Krankengeld ausgeglichen. Das Modell ist freiwillig und braucht die Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse.

25 %

Du arbeitest 25 %
75 % Krankengeld

50 %

Du arbeitest 50 %
50 % Krankengeld

75 %

Du arbeitest 75 %
25 % Krankengeld

Wichtig: Die Teilkrankschreibung verlängert die 78-Wochen-Frist nicht. Auch anteiliges Krankengeld zählt auf den Maximalanspruch.

78-Wochen-Frist

Wie die 78-Wochen-Frist wirklich funktioniert.

Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit für maximal 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren (Paragraf 48 SGB V). Diese Regel gilt seit Langem und bleibt durch die Reform 2027 unverändert. Entscheidend ist, wann eine Krankheit als dieselbe zählt und wann eine neue Frist startet.

Neue Frist startet

„Nach der Bandscheiben-OP war ich 30 Wochen krank. Später habe ich mir das Bein gebrochen.“

Folge: Eine andere, eigenständige Krankheit löst eine eigene 78-Wochen-Frist aus, hier für den Beinbruch.

Frist läuft weiter

„Erst hieß die Diagnose Depression, später Burnout. Für mich fühlte es sich wie zwei Dinge an.“

Folge: Dieselbe Krankheit, auch wenn anders benannt: psychische Erkrankungen zählen oft als zusammenhängend, die Frist läuft weiter.

Risiko trotzdem real: Wer chronisch krank ist und länger als 78 Wochen ausfällt, läuft in die Aussteuerung. Danach folgt Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (Paragraf 145 SGB III, maximal 12 Monate), dann Bürgergeld. Privates Krankentagegeld federt das ab.

Selbstständige & Freiwillige

Krankengeld für Selbstständige nur mit Wahltarif.

Pflichtversicherte Angestellte bekommen automatisch Krankengeld ab Tag 43. Selbstständige in der GKV müssen aktiv eine Wahlerklärung abgeben, sonst bekommen sie bei Arbeitsunfähigkeit keinen Cent aus der gesetzlichen Kasse.

Standardtarif ohne Wahl

Kein Krankengeld-Anspruch. Wer als Selbstständiger freiwillig in der GKV ist und keine Wahlerklärung abgegeben hat, bekommt bei Arbeitsunfähigkeit 0 Euro aus der gesetzlichen Kasse. Das ist ein Existenzrisiko bei längerer Krankheit.

Wahltarif Krankengeld

Drei wählbare Einstiegszeitpunkte: ab Tag 15 (teurer, früher Cashflow), ab Tag 22 (mittlerer Zuschlag) oder ab Tag 43 (günstigster Zuschlag, gleicher Einstieg wie Pflichtversicherte).

Kosten des Wahltarifs

Beitragszuschlag je nach Kasse rund 0,3 bis 0,9 Prozent. Die Wahl bindet dich 3 Jahre. Die Höhe ist auf 70 Prozent des letzten Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt, nicht frei wählbar.

Alternative: Privates Krankentagegeld

Privates Krankentagegeld ist ab Tag 4, 8, 15, 22 oder 43 wählbar, der Tagessatz frei bestimmbar. Oft die bessere Option bei höherem Einkommen oder frühem Einstiegswunsch.

Der Ablauf

Vom Check zur
Absicherung.

Vom ersten Gespräch bis zur passenden Lösung: jeder Schritt nachvollziehbar, ohne Papierkram bei dir.

01
20 Min · Per Video

Situation aufnehmen

Wir klären 1:1, wie du versichert bist, was du verdienst und wo deine Krankengeld-Lücke wirklich liegt.

02
In wenigen Tagen

Lücke berechnen

Ich rechne aus, was bei Arbeitsunfähigkeit netto bei dir ankommt und wie groß die Lücke zum gewohnten Einkommen ist.

03
Wahltarif oder privates KTG

Varianten vergleichen

Ich stelle Wahltarif und privates Krankentagegeld gegenüber, mit Beitrag, Einstiegstag und Bedingungen in Klartext.

04
Antrag bis Police

Umsetzung

Du entscheidest, ich erledige den Rest: Antrag, Nachweise und die laufende Betreuung im Schadenfall.

Erster Schritt
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Im Vergleich

GKV-Krankengeld, Wahltarif, privates KTG.

Drei Optionen, drei sehr unterschiedliche Logiken. Die wichtigsten Unterschiede in einer Tabelle, damit du weißt, welcher Schutz zu deiner Situation passt.

MerkmalGKV-Pflicht (Angestellte)GKV-Wahltarif (Selbstständige)Privates Krankentagegeld
Einstieg ab Tag4315, 22 oder 43 (wählbar)4, 8, 15, 22 oder 43 (frei)
Höhe70 % Brutto, max. 90 % Netto70 % Brutto, BBG-Deckelfrei bis zum vollen Netto
Bezugsdauer78 Wochen je Krankheit78 Wochen je Krankheitbis BU-Eintritt oder Renteneintritt
Beitragim GKV-Beitrag enthaltenplus 0,3 bis 0,9 % Zuschlagindividuell, ab rund 30 Euro im Monat
Bindungautomatisch3 Jahremonatlich kündbar
Lohnt sich fürpflichtversicherte AngestellteSelbstständige bis zur BBGGutverdiener über der BBG, früher Einstieg
Hinweis: Welche Variante für dich am günstigsten ist, hängt von Einkommen, Versichertenstatus und gewünschtem Einstiegstag ab. Im Check rechne ich beide Varianten konkret durch.
Nach 78 Wochen

Was passiert nach der Aussteuerung?

Ist die 78-Wochen-Frist ausgeschöpft und du bleibst arbeitsunfähig, endet das Krankengeld. Das nennt sich Aussteuerung. Was du dann bekommst und wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Lücke schließt.

Stufe 1: Aussteuerung

Krankengeld endet nach 78 Wochen wegen derselben Krankheit. Die Krankenkasse meldet dich bei der Agentur für Arbeit.

Stufe 2: ALG bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (Paragraf 145 SGB III) für maximal 12 Monate. Höhe wie reguläres ALG, gedeckelt.

Stufe 3: Bürgergeld

Wenn das ALG endet und du weiter arbeitsunfähig bist, folgt Bürgergeld. Vermögen und Partner-Einkommen werden angerechnet.

Brücke: BU-Versicherung

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, bekommt eine vereinbarte Rente, sobald die Berufsunfähigkeit ab 6 Monaten anerkannt ist.

Konsequenz: Krankengeld und Krankentagegeld decken die ersten Wochen und Monate. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die Lebenszeit-Lücke. Beides gehört zusammen, wenn du auf dein Erwerbseinkommen angewiesen bist.

Für wen

Für wen sich der Krankengeld-Check besonders lohnt.

Check besonders sinnvoll, wenn du …
Selbstständig oder freiwillig in der GKV bist und keinen Wahltarif hast
Als Gutverdiener über der Beitragsbemessungsgrenze liegst
Früher als ab Tag 43 abgesichert sein willst
Auf dein volles Einkommen angewiesen bist, auch bei langer Krankheit
Wissen willst, ob Wahltarif oder privates Krankentagegeld günstiger ist
Eine chronische Erkrankung hast und die 78-Wochen-Grenze ein reales Risiko ist
Gesetzliches Krankengeld reicht meist, wenn du …
Angestellt und pflichtversichert bist und eine kleine Lücke gut auffangen kannst
Nur kurze Ausfälle erwartest und genug Rücklagen für 6 Wochen hast
Bereits ein passendes Krankentagegeld hast, das dein Netto abdeckt
Häufige Fragen

Alles zum Krankengeld.

Eine Frage fehlt? Schreib mir oder buche direkt ein 20-minütiges Erstgespräch, auch ohne fertige Frage im Kopf.

Frage stellen

Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlung, erst danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld. Bei einer neuen Krankheit innerhalb von 12 Monaten greift die Lohnfortzahlung erneut.

70 Prozent vom Brutto, maximal 90 Prozent vom Netto, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze. Davon werden noch Sozialabgaben für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Netto bleiben etwa 60 Prozent deines Bruttoverdiensts.

Maximal 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren (Paragraf 48 SGB V). Tritt eine andere, eigenständige Krankheit hinzu, beginnt eine eigene Frist. Nach 78 Wochen folgt die sogenannte Aussteuerung.

Künftig kannst du zu 25, 50 oder 75 Prozent deiner regulären Wochenarbeitszeit arbeiten und für den Rest anteiliges Krankengeld bekommen. Voraussetzung ist die Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse. Das Modell ist freiwillig und verlängert die 78-Wochen-Frist nicht.

Nein. Höhe (70 Prozent Brutto) und Bezugsdauer (78 Wochen in 3 Jahren) bleiben unverändert. Neu ist allein die Teilkrankschreibung als zusätzliche Option mit drei Stufen Restleistungsfähigkeit.

Nur, wenn du den Wahltarif Krankengeld bei deiner gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen hast oder eine private Krankentagegeldversicherung besitzt. Ohne Wahlerklärung bekommst du als freiwillig Versicherter bei Arbeitsunfähigkeit keinen Cent aus der gesetzlichen Kasse.

Der Wahltarif lohnt, wenn dein Gewinn unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und du die 3-Jahres-Bindung in Kauf nimmst. Privates Krankentagegeld lohnt bei höherem Einkommen, frühem Einstiegswunsch ab Tag 4 oder 8, frei wählbarem Tagessatz und monatlicher Kündbarkeit. Im Check rechne ich beide Varianten konkret durch.

Oft ja, vor allem bei höherem Einkommen. Das gesetzliche Krankengeld ist bei der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Wer mehr verdient oder früher Geld braucht, kann mit privatem Krankentagegeld die Lücke bis zum vollen Netto schließen.

Das nennt sich Aussteuerung. Bleibst du danach arbeitsunfähig, bekommst du Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (Paragraf 145 SGB III) für maximal 12 Monate, anschließend Bürgergeld. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke, falls du eine hast.

Die BU-Rente wird gezahlt, sobald die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich mehr als 6 Monate festgestellt ist. Sie kann parallel zum Krankengeld fließen und schließt die Lücke nach der Aussteuerung. Beide Leistungen ergänzen sich.

Nein. Krankengeld ist mitgliederbezogen. Mitversicherte Partner und Kinder in der Familienversicherung haben keinen eigenen Anspruch auf Krankengeld.

Nichts. Erstgespräch, Krankengeld-Check und Empfehlung sind für dich kostenlos. Ich werde von dem Versicherer vergütet, bei dem du am Ende abschließt, du zahlst keinen Cent mehr als bei einem Direktabschluss.

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Wir klären, was bei Arbeitsunfähigkeit netto bei dir ankommt und ob ein Wahltarif oder privates Krankentagegeld sinnvoll ist. Kostenlos und ohne Verkaufsgespräch.

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