Krankengeld ab Tag 43. Was die Reform 2027 daran ändert.
Krankengeld ersetzt 70 % deines Bruttoeinkommens, wenn du länger krank bist. Ab 2027 kommt die neue Teilkrankschreibung in drei Stufen (25 / 50 / 75 %). Höhe und 78-Wochen-Bezugsdauer bleiben unverändert.
Krankengeld auf einen Blick
Ab Tag 43
Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlung. Erst danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld.
70 % vom Brutto
Maximal 90 % vom Netto, gedeckelt bei der BBG (2027: 6.425 €/Monat). Beiträge zur Sozialversicherung werden noch abgezogen.
78 Wochen je Krankheit
Maximaldauer wegen derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren (§ 48 SGB V). Bei neuer, eigenständiger Krankheit beginnt eine eigene Frist.
Für Pflicht- und freiwillig Versicherte
Pflichtversicherte automatisch, freiwillig Versicherte (z.B. Selbstständige) müssen den Wahltarif Krankengeld wählen.
Beitragsfrei für AN
Sozialabgaben werden auf das Krankengeld erhoben, aber der Krankenkassen-Beitrag entfällt – netto bleibt etwa 60 % des Bruttoverdiensts.
Nicht für Familienversicherte
Mitversicherte Partner und Kinder haben keinen eigenen Krankengeld-Anspruch – Krankengeld ist mitgliederbezogen.
Teilkrankschreibung in drei Stufen
Statt komplett krank oder komplett fit gibt es ab 2027 drei Stufen Restleistungsfähigkeit. Du arbeitest einen Teil deiner regulären Stunden, der Rest wird per anteiligem Krankengeld ausgeglichen. Das Modell ist freiwillig – und braucht Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse.
25 %
Du arbeitest 25 %
75 % Krankengeld
50 %
Du arbeitest 50 %
50 % Krankengeld
75 %
Du arbeitest 75 %
25 % Krankengeld
Wichtig: Die Inanspruchnahme verlängert die 78-Wochen-Frist nicht. Auch Teilkrankgeld zählt anteilig auf den Maximalanspruch.
Wie die 78-Wochen-Frist tatsächlich funktioniert
Krankengeld bekommst du wegen derselben Krankheit für maximal 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren (§ 48 SGB V). Diese Regelung gilt schon lange – und bleibt durch die Reform 2027 unverändert. Was viele falsch verstehen: Wann zählt eine Krankheit als „dieselbe“, wann startet eine neue Frist?
Neue Frist startet
Andere Diagnose, eigenständige Krankheit.
Beispiel: Bandscheiben-OP 30 Wochen krank. Später Bein gebrochen – eigene 78-Wochen-Frist für den Bruch.
Frist läuft weiter
Selbe Krankheit, auch wenn anders benannt.
Beispiel: Depression im Wechsel mit Burnout-Diagnose – psychische Erkrankungen zählen oft als zusammenhängend.
text-align:center;">Reform 2027 ändert daran nichts. Laut BMG bleiben Höhe (70 % Brutto) und Bezugsdauer (78 Wochen in 3 Jahren) unverändert. Neu ist nur die Teilkrankschreibung als zusätzliche Option (siehe oben).
Risiko trotzdem real: Wer chronisch krank ist und länger als 78 Wochen ausfällt, läuft in die Aussteuerung. Danach folgt Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (§ 145 SGB III, max. 12 Monate), dann Bürgergeld. Privates Krankentagegeld federt das ab. Mehr zum Krankentagegeld →
Krankengeld für Selbstständige – nur mit Wahltarif
Pflichtversicherte Angestellte bekommen automatisch Krankengeld ab Tag 43. Selbstständige in der GKV (freiwillige Versicherung) müssen aktiv eine Wahlerklärung abgeben, sonst bekommen sie ab Tag 1 keinen Cent.
Standardtarif (ohne Wahl)
Kein Krankengeld-Anspruch. Wer als Selbstständiger freiwillig in der GKV ist und keine Wahlerklärung abgegeben hat, bekommt bei AU 0 € aus der gesetzlichen. Existenzrisiko bei längerer Krankheit.
Wahltarif Krankengeld
Drei wählbare Einstiegszeitpunkte:
- Ab Tag 15
- teurer, aber friedlicher Cashflow
- Ab Tag 22
- mittlerer Beitragszuschlag
- Ab Tag 43
- günstigster Zuschlag, gleicher Einstieg wie Pflichtversicherte
Kosten Wahltarif
Beitragszuschlag je nach Kasse 0,3 bis 0,9 %. Bindung 3 Jahre an die Wahl. Höhe ist auf 70 % des letzten Bruttoeinkommens / BBG gedeckelt – nicht frei wählbar wie in der PKV.
Alternative: Privates KTG
Privates Krankentagegeld für Selbstständige in GKV: ab Tag 4 / 8 / 15 / 22 / 43 wählbar, Tagessatz frei bestimmbar. Oft die bessere Option bei höherem Einkommen oder frühem Einstiegswunsch.
Drei Konstellationen, drei Auszahlungen
Was bekommst du tatsächlich raus, wenn du krank wirst? Hier drei realistische Fälle aus der Beratung mit konkreter Rechnung – vor und nach Sozialabgaben.
GKV-Krankengeld, Wahltarif, privates KTG – was passt wann?
Drei Optionen, drei sehr unterschiedliche Logiken. Die wichtigsten Unterschiede in einer Tabelle – damit du weißt, welcher Schutz zu deiner Situation passt.
Was passiert nach der Aussteuerung?
Ist die 78-Wochen-Frist ausgeschöpft und du bist weiterhin arbeitsunfähig, endet das Krankengeld – das nennt sich Aussteuerung. Was du dann bekommst und wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Lücke schließt.
Stufe 1: Aussteuerung
Krankengeld endet nach 78 Wochen je Krankheit. Du wirst von der Krankenkasse bei der Agentur für Arbeit gemeldet.
Stufe 2: ALG bei AU
Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (§ 145 SGB III) für maximal 12 Monate. Höhe wie reguläres ALG (60 % Netto / 67 % mit Kind), gedeckelt.
Stufe 3: Bürgergeld
Wenn ALG endet und du weiter AU bist: Bürgergeld (Sozialleistung). Vermögen und Partner-Einkommen werden angerechnet.
Brücke: BU-Versicherung
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, bekommt eine vereinbarte BU-Rente, sobald die Berufsunfähigkeit ab 6 Monaten anerkannt ist – oft schon während des Krankengeld-Bezugs.
Konsequenz: Krankengeld + Krankentagegeld decken die ersten Wochen / Monate. Eine BU-Versicherung schließt die Lebenszeit-Lücke. Beides gehört zusammen, wenn du auf dein Erwerbseinkommen angewiesen bist.
Häufige Fragen zum Krankengeld
Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlung. Bei einer neuen Krankheit innerhalb von 12 Monaten greift die Lohnfortzahlung erneut.
70 % vom Brutto, maximal 90 % vom Netto, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze (2027: 6.425 €/Monat). Davon werden noch Sozialabgaben (Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Netto bleiben etwa 60 % vom Bruttoverdienst.
Maximal 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren (§ 48 SGB V). Tritt eine andere, eigenständige Krankheit hinzu, beginnt eine eigene Frist. Die Reform 2027 ändert an Bezugsdauer und Höhe nichts. Nach 78 Wochen folgt die Aussteuerung.
Du kannst künftig zu 25, 50 oder 75 % deiner regulären Wochenarbeitszeit arbeiten und für den Rest anteiliges Krankengeld bekommen. Voraussetzung: Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse. Das Modell ist freiwillig.
Nur, wenn du den Wahltarif Krankengeld bei deiner gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen hast oder eine private Krankentagegeldversicherung hast. Für Selbstständige ist privates Krankentagegeld meist die bessere Option.
Die "Aussteuerung". Danach bekommst du, wenn du arbeitsunfähig bleibst, Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (§145 SGB III) für maximal 12 Monate, anschließend Bürgergeld. Hier hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung – falls du eine hast.
Oft ja, vor allem bei höherem Einkommen. GKV-Krankengeld ist bei der BBG gedeckelt. Wer mehr verdient oder früher Geld braucht (ab Tag 4 oder 15 statt 43), profitiert vom privaten Krankentagegeld.
Wahltarif lohnt, wenn dein Gewinn unter der BBG liegt (2027: ca. 77.100 €) und du die 3-Jahres-Bindung in Kauf nimmst. Privates KTG lohnt bei höherem Einkommen, frühem Einstiegswunsch (ab Tag 4 oder 8), individueller Tagessatz-Wahl und monatlicher Kündbarkeit. Im Check rechnen wir beide Varianten konkret durch.
Nach 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Krankheit endet die Zahlung – das ist die Aussteuerung. Die Krankenkasse meldet dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit. Du beantragst dort Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (§ 145 SGB III), das maximal 12 Monate gezahlt wird. Anschließend folgt Bürgergeld, sofern du weiter AU bleibst.
Die BU-Rente wird gezahlt, sobald die Berufsunfähigkeit (50 % des Berufs nicht mehr möglich) für voraussichtlich mehr als 6 Monate festgestellt ist. Sie kann parallel zum Krankengeld fließen und schließt die Lücke nach Aussteuerung. Beide Leistungen ergänzen sich.
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