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GESETZLICHES KRANKENGELD

Krankengeld ab Tag 43. Was die Reform 2027 daran ändert.

Krankengeld ersetzt 70 % deines Bruttoeinkommens, wenn du länger krank bist. Ab 2027 kommt die neue Teilkrankschreibung in drei Stufen (25 / 50 / 75 %). Höhe und 78-Wochen-Bezugsdauer bleiben unverändert.

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Krankengeld auf einen Blick

Ab Tag 43

Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlung. Erst danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld.

70 % vom Brutto

Maximal 90 % vom Netto, gedeckelt bei der BBG (2027: 6.425 €/Monat). Beiträge zur Sozialversicherung werden noch abgezogen.

78 Wochen je Krankheit

Maximaldauer wegen derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren (§ 48 SGB V). Bei neuer, eigenständiger Krankheit beginnt eine eigene Frist.

Für Pflicht- und freiwillig Versicherte

Pflichtversicherte automatisch, freiwillig Versicherte (z.B. Selbstständige) müssen den Wahltarif Krankengeld wählen.

Beitragsfrei für AN

Sozialabgaben werden auf das Krankengeld erhoben, aber der Krankenkassen-Beitrag entfällt – netto bleibt etwa 60 % des Bruttoverdiensts.

Nicht für Familienversicherte

Mitversicherte Partner und Kinder haben keinen eigenen Krankengeld-Anspruch – Krankengeld ist mitgliederbezogen.

Teilkrankschreibung in drei Stufen

Statt komplett krank oder komplett fit gibt es ab 2027 drei Stufen Restleistungsfähigkeit. Du arbeitest einen Teil deiner regulären Stunden, der Rest wird per anteiligem Krankengeld ausgeglichen. Das Modell ist freiwillig – und braucht Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse.

25 %

Du arbeitest 25 %

75 % Krankengeld

50 %

Du arbeitest 50 %

50 % Krankengeld

75 %

Du arbeitest 75 %

25 % Krankengeld

Wichtig: Die Inanspruchnahme verlängert die 78-Wochen-Frist nicht. Auch Teilkrankgeld zählt anteilig auf den Maximalanspruch.

Wie die 78-Wochen-Frist tatsächlich funktioniert

Krankengeld bekommst du wegen derselben Krankheit für maximal 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren (§ 48 SGB V). Diese Regelung gilt schon lange – und bleibt durch die Reform 2027 unverändert. Was viele falsch verstehen: Wann zählt eine Krankheit als „dieselbe“, wann startet eine neue Frist?

Neue Frist startet

Andere Diagnose, eigenständige Krankheit.

Beispiel: Bandscheiben-OP 30 Wochen krank. Später Bein gebrochen – eigene 78-Wochen-Frist für den Bruch.

Frist läuft weiter

Selbe Krankheit, auch wenn anders benannt.

Beispiel: Depression im Wechsel mit Burnout-Diagnose – psychische Erkrankungen zählen oft als zusammenhängend.

text-align:center;">Reform 2027 ändert daran nichts. Laut BMG bleiben Höhe (70 % Brutto) und Bezugsdauer (78 Wochen in 3 Jahren) unverändert. Neu ist nur die Teilkrankschreibung als zusätzliche Option (siehe oben).

Risiko trotzdem real: Wer chronisch krank ist und länger als 78 Wochen ausfällt, läuft in die Aussteuerung. Danach folgt Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (§ 145 SGB III, max. 12 Monate), dann Bürgergeld. Privates Krankentagegeld federt das ab. Mehr zum Krankentagegeld →

Krankengeld für Selbstständige – nur mit Wahltarif

Pflichtversicherte Angestellte bekommen automatisch Krankengeld ab Tag 43. Selbstständige in der GKV (freiwillige Versicherung) müssen aktiv eine Wahlerklärung abgeben, sonst bekommen sie ab Tag 1 keinen Cent.

Standardtarif (ohne Wahl)

Kein Krankengeld-Anspruch. Wer als Selbstständiger freiwillig in der GKV ist und keine Wahlerklärung abgegeben hat, bekommt bei AU 0 € aus der gesetzlichen. Existenzrisiko bei längerer Krankheit.

Wahltarif Krankengeld

Drei wählbare Einstiegszeitpunkte:

Ab Tag 15
teurer, aber friedlicher Cashflow
Ab Tag 22
mittlerer Beitragszuschlag
Ab Tag 43
günstigster Zuschlag, gleicher Einstieg wie Pflichtversicherte

Kosten Wahltarif

Beitragszuschlag je nach Kasse 0,3 bis 0,9 %. Bindung 3 Jahre an die Wahl. Höhe ist auf 70 % des letzten Bruttoeinkommens / BBG gedeckelt – nicht frei wählbar wie in der PKV.

Alternative: Privates KTG

Privates Krankentagegeld für Selbstständige in GKV: ab Tag 4 / 8 / 15 / 22 / 43 wählbar, Tagessatz frei bestimmbar. Oft die bessere Option bei höherem Einkommen oder frühem Einstiegswunsch.

Privates Krankentagegeld verstehen →

Drei Konstellationen, drei Auszahlungen

Was bekommst du tatsächlich raus, wenn du krank wirst? Hier drei realistische Fälle aus der Beratung mit konkreter Rechnung – vor und nach Sozialabgaben.

Fall 1

Lukas, Angestellter

60.000 € Brutto, GKV pflichtversichert

Krankengeld-Brutto
70 % von 5.000 €/Monat = 3.500 € brutto.
Sozialabgaben
Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden abgezogen (~ 12–13 %). Krankenkassenbeitrag entfällt.
Netto-Auszahlung
ca. 3.050 €/Monat. Im Vergleich zum Netto-Gehalt (~ 3.250 €) eine Lücke von 200 €.
Bewertung: Lücke moderat. Krankentagegeld nur sinnvoll, wenn auf das volle Netto angewiesen.
Fall 2

Marie, Solo-Selbstständige

50.000 € Gewinn, GKV freiwillig, KEIN Wahltarif

Krankengeld-Anspruch
Null. Standardtarif freiwillig Versicherter ohne Wahlerklärung enthält kein Krankengeld.
Reales Risiko
Bei AU sofort 100 % Einkommensausfall. Beiträge zur GKV laufen weiter (ca. 850 €/Monat zur BBG).
Lösung
Wahltarif Krankengeld nachwählen (3-Jahres-Bindung) ODER privates Krankentagegeld (flexibler, oft günstiger bei höheren Tagessätzen).
Bewertung: Existenzrisiko. Schutz ist Pflichtbaustein, nicht Bonus.
Fall 3

Jens, GmbH-Geschäftsführer

100.000 € Brutto, freiwillig in GKV, Wahltarif Tag 43

Krankengeld-Brutto
70 % von 8.333 €/Monat, gedeckelt bei BBG (6.425 € ab 2027) = ca. 4.500 € brutto.
Lücke zum Netto
Netto-Gehalt ca. 5.500 €/Monat. Krankengeld-Netto ca. 3.900 € – Lücke ~ 1.600 €/Monat.
Lösung
Privates Krankentagegeld als Aufstockung über BBG hinaus. Tagessatz frei bis zum vollen Netto.
Bewertung: Aufstockung lohnt klar. Beitrag KTG ca. 60–90 €/Monat für 1.500 € mehr im Krankheitsfall.

GKV-Krankengeld, Wahltarif, privates KTG – was passt wann?

Drei Optionen, drei sehr unterschiedliche Logiken. Die wichtigsten Unterschiede in einer Tabelle – damit du weißt, welcher Schutz zu deiner Situation passt.

Merkmal GKV pflicht (Angestellte) GKV-Wahltarif (Selbstst.) Privates KTG
font-weight:600;">Einstieg ab Tag 43 15 / 22 / 43 (wählbar) 4 / 8 / 15 / 22 / 43 (frei)
font-weight:600;">Höhe 70 % Brutto, max. 90 % Netto 70 % Brutto, BBG-Deckel frei bis zum vollen Netto
font-weight:600;">Bezugsdauer 78 Wochen / Krankheit 78 Wochen / Krankheit bis BU-Eintritt / Renteneintritt
font-weight:600;">Beitrag im GKV-Beitrag enthalten + 0,3 bis 0,9 % Zuschlag individuell, ab ca. 30 €/Monat
font-weight:600;">Bindung automatisch 3 Jahre monatlich kündbar
Lohnt sich für… Pflichtversicherte AN Selbstständige bis BBG Gutverdiener über BBG, früher Einstieg gewünscht

Was passiert nach der Aussteuerung?

Ist die 78-Wochen-Frist ausgeschöpft und du bist weiterhin arbeitsunfähig, endet das Krankengeld – das nennt sich Aussteuerung. Was du dann bekommst und wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Lücke schließt.

Stufe 1: Aussteuerung

Krankengeld endet nach 78 Wochen je Krankheit. Du wirst von der Krankenkasse bei der Agentur für Arbeit gemeldet.

Stufe 2: ALG bei AU

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (§ 145 SGB III) für maximal 12 Monate. Höhe wie reguläres ALG (60 % Netto / 67 % mit Kind), gedeckelt.

Stufe 3: Bürgergeld

Wenn ALG endet und du weiter AU bist: Bürgergeld (Sozialleistung). Vermögen und Partner-Einkommen werden angerechnet.

Brücke: BU-Versicherung

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, bekommt eine vereinbarte BU-Rente, sobald die Berufsunfähigkeit ab 6 Monaten anerkannt ist – oft schon während des Krankengeld-Bezugs.

Konsequenz: Krankengeld + Krankentagegeld decken die ersten Wochen / Monate. Eine BU-Versicherung schließt die Lebenszeit-Lücke. Beides gehört zusammen, wenn du auf dein Erwerbseinkommen angewiesen bist.

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Häufige Fragen zum Krankengeld

Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlung. Bei einer neuen Krankheit innerhalb von 12 Monaten greift die Lohnfortzahlung erneut.

70 % vom Brutto, maximal 90 % vom Netto, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze (2027: 6.425 €/Monat). Davon werden noch Sozialabgaben (Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Netto bleiben etwa 60 % vom Bruttoverdienst.

Maximal 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren (§ 48 SGB V). Tritt eine andere, eigenständige Krankheit hinzu, beginnt eine eigene Frist. Die Reform 2027 ändert an Bezugsdauer und Höhe nichts. Nach 78 Wochen folgt die Aussteuerung.

Du kannst künftig zu 25, 50 oder 75 % deiner regulären Wochenarbeitszeit arbeiten und für den Rest anteiliges Krankengeld bekommen. Voraussetzung: Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse. Das Modell ist freiwillig.

Nur, wenn du den Wahltarif Krankengeld bei deiner gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen hast oder eine private Krankentagegeldversicherung hast. Für Selbstständige ist privates Krankentagegeld meist die bessere Option.

Die "Aussteuerung". Danach bekommst du, wenn du arbeitsunfähig bleibst, Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (§145 SGB III) für maximal 12 Monate, anschließend Bürgergeld. Hier hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung – falls du eine hast.

Oft ja, vor allem bei höherem Einkommen. GKV-Krankengeld ist bei der BBG gedeckelt. Wer mehr verdient oder früher Geld braucht (ab Tag 4 oder 15 statt 43), profitiert vom privaten Krankentagegeld.

Wahltarif lohnt, wenn dein Gewinn unter der BBG liegt (2027: ca. 77.100 €) und du die 3-Jahres-Bindung in Kauf nimmst. Privates KTG lohnt bei höherem Einkommen, frühem Einstiegswunsch (ab Tag 4 oder 8), individueller Tagessatz-Wahl und monatlicher Kündbarkeit. Im Check rechnen wir beide Varianten konkret durch.

Nach 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Krankheit endet die Zahlung – das ist die Aussteuerung. Die Krankenkasse meldet dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit. Du beantragst dort Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (§ 145 SGB III), das maximal 12 Monate gezahlt wird. Anschließend folgt Bürgergeld, sofern du weiter AU bleibst.

Die BU-Rente wird gezahlt, sobald die Berufsunfähigkeit (50 % des Berufs nicht mehr möglich) für voraussichtlich mehr als 6 Monate festgestellt ist. Sie kann parallel zum Krankengeld fließen und schließt die Lücke nach Aussteuerung. Beide Leistungen ergänzen sich.

Reicht das Krankengeld für dich?

Im 30-Min-Check prüfen wir, ob du eine Krankengeld-Lücke hast und ob ein privates Krankentagegeld sinnvoll ist.

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