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Rechtsschutz für Selbstständige

Wer selbstständig ist, geht schnell davon aus, dass der private Rechtsschutz auch die Streitfälle aus der Tätigkeit mit abdeckt. Das tut er nicht. Sobald es um deine selbstständige Tätigkeit geht, gehören diese Fälle in den Firmen­rechtsschutz.

Wofür ist sie da

Was dein privater Rechtsschutz dir als Privatperson noch leistet und was in den Firmen­rechtsschutz gehört, zeigen wir dir auf dieser Seite.

Was privat bleibt und was in die Firma gehört

Hier siehst du die Trennlinie: Diese Fälle deckt dein privater Rechtsschutz als Privatperson in der Regel ab, jene gehören in den Firmen­rechtsschutz, sobald du selbstständig tätig bist.

  • Privat: Verkehr: Bußgeldbescheid, Streit nach einem Unfall oder Ärger beim Fahrzeugkauf. Als Privatperson läuft das über deinen privaten Verkehrs-Rechtsschutz.
  • Privat: Wohnen und Miete: Streit um Nebenkosten, Kaution oder Mängel in deiner eigenen Mietsache. Dein privates Wohnen gehört in den privaten Rechtsschutz, nicht ins Business.
  • Privat: Alltag und Verträge: Käufe, Verbraucher­verträge, Handwerker und Schadenersatz aus deinem Privatleben. Auch das deckt dein privater Rechtsschutz in der Regel ab.
  • Firma: Arbeitsrecht als Arbeitgeber: Streit mit deinen Angestellten, etwa über Kündigung oder Abmahnung. Aus Arbeitgebersicht gehört das in den Firmen­rechtsschutz, nicht in den privaten.
  • Firma: Verträge und Forderungen: Gewerblicher Vertragsstreit mit Kunden oder Lieferanten und der Einzug offener Forderungen. Das ist ein Fall für den Firmen­rechtsschutz.
  • Firma: Deine berufliche Tätigkeit: Alles, was aus deiner selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit entsteht, gehört in den Firmen­rechtsschutz. Der private Rechtsschutz greift hier nicht.

Zwei Verträge, eine klare Trennlinie

Der private Rechtsschutz ist für dein Privatleben da, der Firmen­rechtsschutz für alles, was aus deiner selbstständigen Tätigkeit entsteht. Wir richten beide so ein, dass dein Privatleben und deine Tätigkeit klar getrennt sind und du im Ernstfall weißt, welcher Vertrag greift. Den passenden Baustein für dein Business findest du hier: Firmen­rechtsschutz ansehen.

Wer braucht sie

  • Freelancer, Solo-Selbstständige und Gründer, die privat einen Rechtsschutz haben oder brauchen und ihre Tätigkeit sauber davon trennen wollen. Für alles, was aus deiner Selbstständigkeit entsteht, ist ein gewerblicher Vertrag nötig.

Was versichert ist und was nicht

Was in deinem Fall gilt, steht in den Bedingungen des einzelnen Tarifs.

In der Regel versichert

  • Je nach Tarif sind im Rechtsschutz für Selbstständige dein Privatleben und deine Tätigkeit in einem Vertrag gebündelt: Arbeitsrecht als Arbeitgeber, Schadenersatz, Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren sowie der selbst genutzte Gewerberaum und die Firmenfahrzeuge.

In der Regel nicht versichert

  • Der Streit mit Kunden um deine Aufträge und offene Rechnungen ist im Standard meist nicht enthalten, sondern ein eigener Baustein, oft mit Wartezeit. Ausgeschlossen sind in der Regel auch Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsrecht, aus dem Anstellungsvertrag als Geschäftsführer, aus Patent-, Marken- und Urheberrecht sowie aus dem Wettbewerbsrecht.

Häufige Irrtümer

Diese Annahmen sind verbreitet, und sie können im Ernstfall zu einer Deckungslücke führen. Hier die Fakten dazu.

Annahme
Was gilt
„Der private Rechtsschutz kann auch das Business abdecken."
Nein. Der private Rechtsschutz ist auf dein Privatleben begrenzt. Berufliche und gewerbliche Streitfälle aus deiner selbstständigen Tätigkeit gehören in den Firmen­rechtsschutz. Wer das verwechselt, steht im Ernstfall ohne Deckung da.
„Als Freelancer reicht der private Rechtsschutz."
Sobald deine Tätigkeit selbstständig oder gewerblich ist, greift dafür nur der Firmen­rechtsschutz. Dein Privatleben bleibt über den privaten Rechtsschutz gedeckt, deine berufliche Tätigkeit aber nicht. Beides gehört in zwei getrennte Verträge.
„Firmen­rechtsschutz und Berufshaftpflicht sind dasselbe."
Nein. Der Rechtsschutz setzt dein Recht aktiv durch, wenn du klagen oder dich verteidigen willst. Die Berufshaftpflicht übernimmt Schadenersatzansprüche, wenn ein Kunde oder Auftraggeber dich wegen eines Fehlers in Anspruch nimmt. Beide können nebeneinander sinnvoll sein, sie ersetzen sich aber nicht.
„Im Firmen­rechtsschutz ist der Streit mit dem Kunden um die Rechnung automatisch dabei.“
Nicht automatisch. Der Vertrags-Rechtsschutz für deine gewerblichen Aufträge ist bei vielen Versicherern ein eigener Baustein, der gesondert vereinbart wird und eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten hat. Ohne ihn bleibt gerade der Streit um offene Rechnungen ungedeckt.
Vereinfacht. Was in deinem Fall gilt, steht in den Bedingungen des einzelnen Tarifs.

Beispielszenarien

Frei erfundene, aber typische Situationen. Keine echten Fälle. Was der Versicherer im Einzelfall leistet, hängt vom Tarif ab.

Streit mit der ersten Mitarbeiterin

Beispielszenario

Eine selbstständige Grafikdesignerin stellt ihre erste Teilzeitkraft ein. Nach der Kündigung verlangt die Mitarbeiterin die Bezahlung angeblicher Überstunden und kündigt eine Klage vor dem Arbeitsgericht an.

Was ein passender Tarif typischerweise leistet

Der Arbeits-Rechtsschutz für Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht, wenn der Streit nach Ablauf der Wartezeit entstanden ist. Die Überstunden selbst zahlt die Versicherung nicht.

Was den Beitrag bestimmt

Eine Zahl ohne Kontext wäre geraten.

  • Tätigkeit und Umsatz

    Branche, Jahresumsatz und die Zahl deiner Mitarbeitenden bestimmen das Streitpotenzial und damit den Beitrag am stärksten. Bausteine und Selbstbeteiligung wirken zusätzlich.

Privat- und Firmen­rechtsschutz lassen sich bei vielen Versicherern in einem Vertrag kombinieren. Den exakten Beitrag berechnen wir kostenlos im Vergleich.

Häufige Fragen

Deckt mein privater Rechtsschutz berufliche Streitigkeiten ab?

Nein. Der private Rechtsschutz ist auf dein Privatleben begrenzt, also Verkehr, Wohnen, Alltag und Verbraucherverträge als Privatperson. Streitigkeiten aus deiner selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit sind nicht abgedeckt. Dafür brauchst du den Firmenrechtsschutz.

Brauche ich als Selbstständiger Privat- oder Firmenrechtsschutz?

In der Regel beides. Der private Rechtsschutz sichert dein Privatleben ab, der Firmenrechtsschutz alles, was aus deiner Tätigkeit entsteht. Sobald du selbstständig oder unternehmerisch tätig bist, gehören berufliche Streitfälle in den Firmenrechtsschutz. Welche Kombination für dich passt, schauen wir im Check gemeinsam an.

Was leistet der private Rechtsschutz für mich als Selbstständigen noch?

Als Privatperson bleibst du über den privaten Rechtsschutz abgesichert: privater Verkehr, dein eigenes Wohnen und Mietverhältnis, dein Privatleben und Verbraucherverträge. Auch der Steuerrechtsschutz ist dabei, allerdings nur für private Steuerstreitigkeiten, nicht für gewerbliche. Einen Arbeits-Rechtsschutz hast du nur, wenn du selbst irgendwo angestellt bist, etwa in einem Nebenjob. Aus deiner selbstständigen Tätigkeit heraus gibt es ihn im privaten Vertrag nicht.

Kann ich Privat- und Firmenrechtsschutz kombinieren?

Ja, und das ist für Selbstständige genau der richtige Weg. Wir richten dir beide Verträge aufeinander abgestimmt ein, damit sich nichts überschneidet und keine bekannte Lücke bleibt. Den Firmenrechtsschutz findest du im Detail auf der Seite Firmenrechtsschutz.

Was ist der Unterschied zwischen Firmenrechtsschutz und Berufshaftpflicht?

Der Firmenrechtsschutz setzt dein Recht aktiv durch, wenn du selbst klagen oder dich gegen einen Vorwurf verteidigen willst. Die Berufshaftpflicht übernimmt Schadenersatzansprüche, wenn ein Kunde oder Auftraggeber dich wegen eines Fehlers in Anspruch nimmt. Das eine ist aktive Interessenwahrnehmung, das andere passive Haftung. Beide können nebeneinander sinnvoll sein.

Was kostet das?

Das hängt von deiner Tätigkeit, der Selbstbeteiligung und der Kombination aus Privat- und Firmenrechtsschutz ab. Konkrete Beiträge sind ein Erfahrungswert, den wir dir erst nach dem Vergleich nennen, damit die Zahl auch stimmt. Das klären wir im Check.

Gibt es beim Rechtsschutz eine Wartezeit?

Ja, in einzelnen Bereichen. Für Arbeits-, Miet- und Vertrags­streitigkeiten aus der selbstständigen Tätigkeit gilt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten, bei einzelnen Bausteinen und in einfachen Tarifen auch sechs Monate. Verkehr, Schadenersatz und Strafrecht gelten in der Regel ab Vertragsbeginn. Wer von einem bestehenden Rechtsschutz wechselt, kann die Wartezeit bei einigen Anbietern für bereits vorversicherte Risiken vermeiden. Welche Frist wann gilt, haben wir dir in der Wartezeit-Übersicht zusammengestellt.

Privat und Firma, beide sauber abgesichert.

Im Erstgespräch ziehen wir die Trennlinie zwischen deinem Privatleben und deiner Tätigkeit und schauen, welche Bausteine in den privaten Rechtsschutz und welche in den Firmenrechtsschutz gehören. So bleibt keine Lücke offen. Ehrlich und ohne Verkaufsdruck.

20Minuten
  • Videocall oder Telefon, du entscheidest
    Oder ruf an: 030 46067572
  • Du bekommst eine Einschätzung, keinen Vertrag
  • Danach weißt du, was jetzt dran ist und was warten kann