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Rechtsschutz für Selbstständige
Wer selbstständig ist, geht schnell davon aus, dass der private Rechtsschutz auch die Streitfälle aus der Tätigkeit mit abdeckt. Das tut er nicht. Sobald es um deine selbstständige Tätigkeit geht, gehören diese Fälle in den Firmenrechtsschutz.
Wofür ist sie da
Was dein privater Rechtsschutz dir als Privatperson noch leistet und was in den Firmenrechtsschutz gehört, zeigen wir dir auf dieser Seite.
Was privat bleibt und was in die Firma gehört
Hier siehst du die Trennlinie: Diese Fälle deckt dein privater Rechtsschutz als Privatperson in der Regel ab, jene gehören in den Firmenrechtsschutz, sobald du selbstständig tätig bist.
- Privat: Verkehr: Bußgeldbescheid, Streit nach einem Unfall oder Ärger beim Fahrzeugkauf. Als Privatperson läuft das über deinen privaten Verkehrs-Rechtsschutz.
- Privat: Wohnen und Miete: Streit um Nebenkosten, Kaution oder Mängel in deiner eigenen Mietsache. Dein privates Wohnen gehört in den privaten Rechtsschutz, nicht ins Business.
- Privat: Alltag und Verträge: Käufe, Verbraucherverträge, Handwerker und Schadenersatz aus deinem Privatleben. Auch das deckt dein privater Rechtsschutz in der Regel ab.
- Firma: Arbeitsrecht als Arbeitgeber: Streit mit deinen Angestellten, etwa über Kündigung oder Abmahnung. Aus Arbeitgebersicht gehört das in den Firmenrechtsschutz, nicht in den privaten.
- Firma: Verträge und Forderungen: Gewerblicher Vertragsstreit mit Kunden oder Lieferanten und der Einzug offener Forderungen. Das ist ein Fall für den Firmenrechtsschutz.
- Firma: Deine berufliche Tätigkeit: Alles, was aus deiner selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit entsteht, gehört in den Firmenrechtsschutz. Der private Rechtsschutz greift hier nicht.
Zwei Verträge, eine klare Trennlinie
Der private Rechtsschutz ist für dein Privatleben da, der Firmenrechtsschutz für alles, was aus deiner selbstständigen Tätigkeit entsteht. Wir richten beide so ein, dass dein Privatleben und deine Tätigkeit klar getrennt sind und du im Ernstfall weißt, welcher Vertrag greift. Den passenden Baustein für dein Business findest du hier: Firmenrechtsschutz ansehen.
Wer braucht sie
- Freelancer, Solo-Selbstständige und Gründer, die privat einen Rechtsschutz haben oder brauchen und ihre Tätigkeit sauber davon trennen wollen. Für alles, was aus deiner Selbstständigkeit entsteht, ist ein gewerblicher Vertrag nötig.
Was versichert ist und was nicht
Was in deinem Fall gilt, steht in den Bedingungen des einzelnen Tarifs.
In der Regel versichert
- Je nach Tarif sind im Rechtsschutz für Selbstständige dein Privatleben und deine Tätigkeit in einem Vertrag gebündelt: Arbeitsrecht als Arbeitgeber, Schadenersatz, Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren sowie der selbst genutzte Gewerberaum und die Firmenfahrzeuge.
In der Regel nicht versichert
- Der Streit mit Kunden um deine Aufträge und offene Rechnungen ist im Standard meist nicht enthalten, sondern ein eigener Baustein, oft mit Wartezeit. Ausgeschlossen sind in der Regel auch Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsrecht, aus dem Anstellungsvertrag als Geschäftsführer, aus Patent-, Marken- und Urheberrecht sowie aus dem Wettbewerbsrecht.
Häufige Irrtümer
Diese Annahmen sind verbreitet, und sie können im Ernstfall zu einer Deckungslücke führen. Hier die Fakten dazu.
Beispielszenarien
Frei erfundene, aber typische Situationen. Keine echten Fälle. Was der Versicherer im Einzelfall leistet, hängt vom Tarif ab.
Streit mit der ersten Mitarbeiterin
Beispielszenario
Eine selbstständige Grafikdesignerin stellt ihre erste Teilzeitkraft ein. Nach der Kündigung verlangt die Mitarbeiterin die Bezahlung angeblicher Überstunden und kündigt eine Klage vor dem Arbeitsgericht an.
Was ein passender Tarif typischerweise leistet
Der Arbeits-Rechtsschutz für Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht, wenn der Streit nach Ablauf der Wartezeit entstanden ist. Die Überstunden selbst zahlt die Versicherung nicht.
Was den Beitrag bestimmt
Eine Zahl ohne Kontext wäre geraten.
Tätigkeit und Umsatz
Branche, Jahresumsatz und die Zahl deiner Mitarbeitenden bestimmen das Streitpotenzial und damit den Beitrag am stärksten. Bausteine und Selbstbeteiligung wirken zusätzlich.
Privat- und Firmenrechtsschutz lassen sich bei vielen Versicherern in einem Vertrag kombinieren. Den exakten Beitrag berechnen wir kostenlos im Vergleich.
Häufige Fragen
Deckt mein privater Rechtsschutz berufliche Streitigkeiten ab?
Nein. Der private Rechtsschutz ist auf dein Privatleben begrenzt, also Verkehr, Wohnen, Alltag und Verbraucherverträge als Privatperson. Streitigkeiten aus deiner selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit sind nicht abgedeckt. Dafür brauchst du den Firmenrechtsschutz.
Brauche ich als Selbstständiger Privat- oder Firmenrechtsschutz?
In der Regel beides. Der private Rechtsschutz sichert dein Privatleben ab, der Firmenrechtsschutz alles, was aus deiner Tätigkeit entsteht. Sobald du selbstständig oder unternehmerisch tätig bist, gehören berufliche Streitfälle in den Firmenrechtsschutz. Welche Kombination für dich passt, schauen wir im Check gemeinsam an.
Was leistet der private Rechtsschutz für mich als Selbstständigen noch?
Als Privatperson bleibst du über den privaten Rechtsschutz abgesichert: privater Verkehr, dein eigenes Wohnen und Mietverhältnis, dein Privatleben und Verbraucherverträge. Auch der Steuerrechtsschutz ist dabei, allerdings nur für private Steuerstreitigkeiten, nicht für gewerbliche. Einen Arbeits-Rechtsschutz hast du nur, wenn du selbst irgendwo angestellt bist, etwa in einem Nebenjob. Aus deiner selbstständigen Tätigkeit heraus gibt es ihn im privaten Vertrag nicht.
Kann ich Privat- und Firmenrechtsschutz kombinieren?
Ja, und das ist für Selbstständige genau der richtige Weg. Wir richten dir beide Verträge aufeinander abgestimmt ein, damit sich nichts überschneidet und keine bekannte Lücke bleibt. Den Firmenrechtsschutz findest du im Detail auf der Seite Firmenrechtsschutz.
Was ist der Unterschied zwischen Firmenrechtsschutz und Berufshaftpflicht?
Der Firmenrechtsschutz setzt dein Recht aktiv durch, wenn du selbst klagen oder dich gegen einen Vorwurf verteidigen willst. Die Berufshaftpflicht übernimmt Schadenersatzansprüche, wenn ein Kunde oder Auftraggeber dich wegen eines Fehlers in Anspruch nimmt. Das eine ist aktive Interessenwahrnehmung, das andere passive Haftung. Beide können nebeneinander sinnvoll sein.
Was kostet das?
Das hängt von deiner Tätigkeit, der Selbstbeteiligung und der Kombination aus Privat- und Firmenrechtsschutz ab. Konkrete Beiträge sind ein Erfahrungswert, den wir dir erst nach dem Vergleich nennen, damit die Zahl auch stimmt. Das klären wir im Check.
Gibt es beim Rechtsschutz eine Wartezeit?
Ja, in einzelnen Bereichen. Für Arbeits-, Miet- und Vertragsstreitigkeiten aus der selbstständigen Tätigkeit gilt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten, bei einzelnen Bausteinen und in einfachen Tarifen auch sechs Monate. Verkehr, Schadenersatz und Strafrecht gelten in der Regel ab Vertragsbeginn. Wer von einem bestehenden Rechtsschutz wechselt, kann die Wartezeit bei einigen Anbietern für bereits vorversicherte Risiken vermeiden. Welche Frist wann gilt, haben wir dir in der Wartezeit-Übersicht zusammengestellt.