Dein privater Rechtsschutz hört da auf, wo dein Business anfängt.
Viele Selbstständige glauben, ihr privater Rechtsschutz decke auch die Streitfälle aus ihrer Tätigkeit mit ab. Das tut er nicht. Sobald es um deine selbstständige Tätigkeit geht, gehören diese Fälle in den Firmenrechtsschutz. Was dein privater Rechtsschutz dir als Privatperson noch leistet und was in den Firmenrechtsschutz gehört, zeige ich dir auf dieser Seite.
Was privat bleibt und was in die Firma gehört.
Hier siehst du die Trennlinie: Diese Fälle deckt dein privater Rechtsschutz als Privatperson ab, jene gehören in den Firmenrechtsschutz, sobald du selbstständig tätig bist.
Zwei Verträge, eine klare Trennlinie.
Der private Rechtsschutz ist für dein Privatleben da, der Firmenrechtsschutz für alles, was aus deiner selbstständigen Tätigkeit entsteht. Ich richte beide so ein, dass dein Privatleben und deine Tätigkeit klar getrennt sind und du im Ernstfall weißt, welcher Vertrag greift. Den passenden Baustein für dein Business findest du hier: Firmenrechtsschutz ansehen.
Drei Irrtümer bei Selbstständigen.
Diese Annahmen höre ich oft, und sie führen im Ernstfall direkt in die Deckungslücke. Hier die Fakten dazu.
01 Deckt mein privater Rechtsschutz berufliche Streitigkeiten ab?
Nein. Der private Rechtsschutz ist auf dein Privatleben begrenzt, also Verkehr, Wohnen, Alltag und Verbraucherverträge als Privatperson. Streitigkeiten aus deiner selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit sind nicht abgedeckt. Dafür brauchst du den Firmenrechtsschutz.
02 Brauche ich als Selbstständiger Privat- oder Firmenrechtsschutz?
In der Regel beides. Der private Rechtsschutz sichert dein Privatleben ab, der Firmenrechtsschutz alles, was aus deiner Tätigkeit entsteht. Sobald du selbstständig oder unternehmerisch tätig bist, gehören berufliche Streitfälle in den Firmenrechtsschutz. Welche Kombination für dich passt, schauen wir im Check gemeinsam an.
03 Was leistet der private Rechtsschutz für mich als Selbstständigen noch?
Als Privatperson bleibst du über den privaten Rechtsschutz abgesichert: privater Verkehr, dein eigenes Wohnen und Mietverhältnis, dein Privatleben und Verbraucherverträge. Auch der Steuerrechtsschutz ist dabei, allerdings nur für private Steuerstreitigkeiten, nicht für gewerbliche. Einen Arbeits-Rechtsschutz hast du nur, wenn du selbst irgendwo angestellt bist, etwa in einem Nebenjob. Aus deiner selbstständigen Tätigkeit heraus gibt es ihn im privaten Vertrag nicht.
04 Kann ich Privat- und Firmenrechtsschutz kombinieren?
Ja, und das ist für die meisten Selbstständigen genau der richtige Weg. Ich richte dir beide Verträge so ein, dass dein Privatleben und deine berufliche Tätigkeit lückenlos abgesichert sind und sich nichts überschneidet. Den Firmenrechtsschutz findest du im Detail auf der Seite Firmenrechtsschutz.
05 Was ist der Unterschied zwischen Firmenrechtsschutz und Berufshaftpflicht?
Der Firmenrechtsschutz setzt dein Recht aktiv durch, wenn du selbst klagen oder dich gegen einen Vorwurf verteidigen willst. Die Berufshaftpflicht übernimmt Schadenersatzansprüche, wenn ein Kunde oder Auftraggeber dich wegen eines Fehlers in Anspruch nimmt. Das eine ist aktive Interessenwahrnehmung, das andere passive Haftung. Beide können nebeneinander sinnvoll sein.
06 Was kostet das?
Das hängt von deiner Tätigkeit, der Selbstbeteiligung und der Kombination aus Privat- und Firmenrechtsschutz ab. Konkrete Beiträge sind ein Erfahrungswert, den ich dir erst nach dem Vergleich nenne, damit die Zahl auch stimmt. Das klären wir im Check.
07 Gibt es beim Rechtsschutz eine Wartezeit?
Ja, in vielen Bereichen. Für die meisten Leistungsarten gilt eine Wartezeit von in der Regel drei Monaten, im Arbeits- und Mietrecht oft länger. Sofort greifen meist nur Verkehr und Schadenersatz. Wer von einem bestehenden Rechtsschutz wechselt, kann die Wartezeit über eine Differenzdeckung umgehen. Welche Frist wann gilt, habe ich dir in der Wartezeit-Übersicht zusammengestellt.
Privat und Firma, beide sauber abgesichert.
Im Erstgespräch ziehen wir die Trennlinie zwischen deinem Privatleben und deiner Tätigkeit und schauen, welche Bausteine in den privaten Rechtsschutz und welche in den Firmenrechtsschutz gehören. So bleibt keine Lücke offen. Ehrlich und ohne Verkaufsdruck.