Zum Inhalt springen
Verkehrsrechtsschutz

Im Verkehr zählt jede Minute.  Dein Schutz greift sofort.

Ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, Streit nach einem Unfall oder Ärger beim Gebrauchtwagenkauf: Der Verkehrsrechtsschutz ist der einzige eigenständige Baustein, der komplett ohne Wartezeit gilt. Er übernimmt deine Anwalts- und Gerichtskosten, wenn es im Straßenverkehr um dein Recht geht. Und das schon ab dem ersten Tag, günstig auch als reiner Einstieg.

0 Mon
Wartezeit
Gilt ab Tag eins
5
Bereiche
Straf, Schaden, Vertrag, Verwaltung, Steuer
0
Beratung
Finanziert via Courtage
1:1
Betreuung
Fester Ansprechpartner, keine Hotline
Was abgedeckt ist

Wofür der Verkehrsrechtsschutz einspringt.

Vom Bußgeld bis zum Gebrauchtwagenkauf: Hier die typischen Fälle, in denen ich mit dir dein Recht durchsetze, ohne dass dich die Anwaltskosten abschrecken.

Bußgeld und Fahrverbot Verteidigung gegen Bußgeldbescheide, Punkte in Flensburg und drohende Fahrverbote. Oft lohnt sich der Einspruch, gerade wenn der Führerschein auf dem Spiel steht.
Unfall und Schadenersatz Wenn nach einem Unfall die Schuldfrage strittig ist oder die gegnerische Versicherung kürzt, setze ich mit dir deine Ansprüche durch.
Führerschein und Verwaltung Streit um Entzug oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, MPU-Anordnungen und andere Auseinandersetzungen mit der Behörde.
Fahrzeugkauf und Werkstatt Mängel beim Gebrauchtwagenkauf, Streit mit der Werkstatt oder dem Händler über Reparatur und Gewährleistung.
Strafverfahren im Verkehr Verteidigung bei Vorwürfen wie Fahrerflucht, Gefährdung oder fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr.
Auch ohne eigenes Auto Der Schutz gilt für dich als Fahrer, Halter und Mitfahrer, genauso als Radfahrer, Fußgänger und Fahrgast in Bus und Bahn.
0 Mon

Sofort versichert, ganz ohne Wartezeit.

Anders als Wohnen oder Arbeit greift der Verkehrsrechtsschutz ab dem ersten Tag. Rückwirkend geht es allerdings nie. Ein bereits zugestellter Bescheid ist nicht mehr abgedeckt. Wie die Wartezeiten in den anderen Bereichen aussehen, zeige ich dir in der Wartezeit-Übersicht.

Mythen vs. Fakten

Drei Irrtümer rund ums Auto.

Diese Annahmen höre ich oft, und sie kosten im Ernstfall Geld. Hier die Fakten dazu.

Mythos
Fakt
„Meine Kfz-Versicherung deckt das doch schon ab."
Die Kfz-Haftpflicht zahlt für Schäden, die du anderen zufügst. Sie übernimmt aber nicht deine Anwaltskosten, wenn du selbst dein Recht durchsetzen oder dich gegen einen Bußgeldbescheid wehren willst. Das macht erst der Verkehrsrechtsschutz.
„Der Verkehrsrechtsschutz ist nur für Autofahrer."
Falsch. Der Schutz gilt für dich in jeder Rolle im Straßenverkehr: als Fahrer, als Radfahrer, als Fußgänger und als Fahrgast in Bus oder Bahn. Auch wer kein eigenes Auto hat, profitiert davon.
„Nach dem Bußgeldbescheid kann ich noch schnell abschließen."
Das funktioniert nicht. Versichert sind nur Fälle, die nach Vertragsbeginn entstehen. Ein Bescheid, der schon im Briefkasten liegt, ist nicht mehr abgedeckt. Der Verkehrsrechtsschutz lohnt sich genau deshalb, bevor etwas passiert.
01 Ist ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll?

Für die meisten ja. Schon ein Bußgeldverfahren mit Fahrverbot oder ein strittiger Unfall kann teuer werden, und die Kosten für Anwalt und Gericht trägst du sonst selbst. Da der Baustein günstig ist und sofort greift, ist er für Pendler, Vielfahrer und Fahranfänger oft der sinnvollste Einstieg in den Rechtsschutz.

02 Was kostet ein Verkehrsrechtsschutz?

Der reine Verkehrsbaustein liegt als Erfahrungswert oft zwischen 5 und 12 Euro pro Monat, je nach Selbstbeteiligung und Anbieter. Konkrete Beiträge nenne ich dir erst nach dem Vergleich, damit die Zahl auch stimmt. Das klären wir im Check.

03 Gilt der Verkehrsrechtsschutz rückwirkend?

Nein. Versichert sind nur Fälle, die nach Vertragsbeginn entstehen. Ein bereits laufendes Verfahren oder ein Bußgeldbescheid, der schon zugestellt wurde, lässt sich nicht nachträglich versichern. Der Vorteil des Verkehrsbausteins ist, dass er sofort ohne Wartezeit gilt, sobald der Vertrag läuft.

04 Deckt der Verkehrsrechtsschutz auch Radfahrer und Fußgänger?

Ja. Der Schutz gilt für dich in jeder Rolle im Straßenverkehr, also auch als Radfahrer, Fußgänger oder Fahrgast in Bus und Bahn. Ein eigenes Auto ist keine Voraussetzung.

05 Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Versicherung und Verkehrsrechtsschutz?

Die Kfz-Haftpflicht reguliert Schäden, die du mit dem Fahrzeug anderen zufügst. Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Auto. Der Verkehrsrechtsschutz dagegen finanziert deine Anwalts- und Gerichtskosten, wenn du dein Recht durchsetzen oder dich verteidigen musst. Die drei ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.

06 Ab wann greift der Schutz?

Sofort mit Vertragsbeginn. Der Verkehrsrechtsschutz ist der einzige eigenständige Baustein, der komplett ohne Wartezeit auskommt. Mehr dazu findest du auf meiner Übersicht zu den Wartezeiten.

Rechtsschutz-Check · Kostenlos · 20 Minuten

Sicher unterwegs,  auch im Streitfall.

Im Erstgespräch schauen wir, ob dir der reine Verkehrsbaustein reicht oder ob eine Kombination mit Privat, Beruf und Wohnen für dich sinnvoller ist. Ehrlich und ohne Verkaufsdruck.

Kein Verkaufsgespräch 20 Min · Per Video oder Telefon §34d GewO · Berlin