Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU im Sachversicherungssinn, nicht zu verwechseln mit der Berufsunfähigkeitsversicherung) zahlt den Ertragsausfall, wenn dein Betrieb nach einem versicherten Sachschaden stillsteht.
- Auslöser ist immer ein Sachschaden. Welche Gefahren das sind, folgt deinem Sachvertrag: Feuer ist meist der Kern, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Elementar sind je Gefahr gesondert zu vereinbaren. Reine Krankheit des Inhabers ist im Standard nicht mitversichert.
- Als kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU) oft in der Inhaltsversicherung enthalten, allerdings nur, wenn sie im Versicherungsschein auch tatsächlich vereinbart ist. Dort gilt meist pauschal die Inhaltssumme zugleich als Versicherungssumme für den Ertragsausfall, was bei höherem Rohertrag zur Lücke wird.
- Versicherungssumme ist der Rohertrag: Umsatz minus variable Kosten, also die fortlaufenden Kosten plus der kalkulierte Gewinn. Bezugsgröße sind dabei in der Regel 12 Monate, nicht die vereinbarte Haftzeit.
- Die Haftzeit (Standard 12 Monate, je nach Tarif verlängerbar auf 18 oder 24) begrenzt, wie lange gezahlt wird, und sie läuft ab Eintritt des Sachschadens, nicht ab deiner Meldung. Zu kurz gewählt, reicht die Leistung bei einem größeren Schaden oft nicht bis zum Wiederanlauf.
- Ausfälle durch Cyberangriffe laufen in der Regel nicht über die klassische Betriebsunterbrechung, sondern über den Betriebsunterbrechungs-Baustein einer Cyberversicherung, der je nach Tarif zusätzlich vereinbart werden muss und eigene Wartezeiten und Haftzeiten mitbringt.
Was die Betriebsunterbrechung konkret absichert (Ertragsausfall, Fixkosten)
Wenn in deinem Betrieb ein Sachschaden passiert, brennt zum Beispiel dein Lager oder ein Rohrbruch legt dein Büro lahm, entstehen zwei Arten von Kosten. Die eine kennst du aus der Inhaltsversicherung: Sie ersetzt das beschädigte Inventar. Die andere ist unsichtbarer, aber oft teurer: Solange du nicht arbeiten kannst, laufen Miete, Leasingraten, Gehälter und Kredite trotzdem weiter, während kein Umsatz reinkommt.
Genau diese Lücke schließt die Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie zahlt dir für den Zeitraum, in dem dein Betrieb wegen eines versicherten Schadens nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, den sogenannten Ertragsausfallschaden. Der besteht aus zwei Teilen: den fortlaufenden Kosten, die trotz Stillstand weiterlaufen, und dem Betriebsgewinn, den du in dieser Zeit nicht erwirtschaften konntest. Beides zusammen ergibt den Rohertrag. Es wird also nicht Rohertrag und Fixkosten nebeneinander gezahlt, der Rohertrag enthält die fortlaufenden Kosten bereits. Ziel ist, dich wirtschaftlich weitgehend so zu stellen, als wäre der Schaden nicht passiert, begrenzt durch Versicherungssumme und Haftzeit.
Besonders relevant ist das für Kleinunternehmen mit einem physischen Standort, also Handwerksbetriebe, Einzelhandel, Gastronomie, Praxen oder Kanzleien mit eigenen Räumen. Wer rein digital von zu Hause arbeitet und kaum Inventar oder feste Betriebskosten hat, hat ein deutlich kleineres Betriebsunterbrechungsrisiko als jemand, dessen Umsatz an einem konkreten Ort mit Maschinen, Warenlager oder Kundenverkehr hängt.
Wichtig für den Zeitpunkt: Die Haftzeit beginnt in den gängigen Bedingungen mit dem Eintritt des Sachschadens, nicht erst mit deiner Schadenmeldung. Eine echte Wartezeit kennt die klassische Betriebsunterbrechung meist nicht. Verbreitet ist stattdessen ein Selbstbehalt, den die Tarife je nach Vertrag als festen Betrag oder als Zeitspanne von einigen Stunden ausgestalten. Wie dein Vertrag das regelt, solltest du beim Abschluss gezielt nachfragen, wenn dein Betrieb keinen einzigen Tag Stillstand verkraften kann.
Dabei gibt es zwei gängige Ausgestaltungen. Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU) ist als Zusatzbaustein in vielen Inhaltsversicherungen enthalten. Die Haftzeit liegt dort in der Regel ebenfalls bei 12 Monaten, der eigentliche Unterschied liegt woanders: Bei der KBU wird die Versicherungssumme meist nicht aus deinem Rohertrag berechnet, sondern es gilt pauschal die Versicherungssumme deiner Inhaltsversicherung zugleich als Summe für die Betriebsunterbrechung. Das ist bequem, hat aber einen Haken. Ist deine Inhaltssumme zu niedrig angesetzt, kürzt der Versicherer im gleichen Verhältnis auch die Leistung für den Ertragsausfall, obwohl dein Rohertrag mit dem Wert deiner Einrichtung gar nichts zu tun hat. Für kleinere Büros oder Praxen mit überschaubaren Fixkosten kann das trotzdem reichen. Sobald dein tatsächlicher Rohertrag über dieser pauschalen Summe liegt, du längere Wiederanlaufzeiten hast oder eine längere Haftzeit brauchst, lohnt sich der Blick auf eine eigenständige Police mit individuell berechneter Versicherungssumme und frei gewählter Haftzeit. In der Gewerbeversicherung ist die Betriebsunterbrechung einer von mehreren Bausteinen, die zusammen dein betriebliches Risiko abdecken.
Typische Schadenszenarien im Kleinunternehmen (Brand, IT-Ausfall, Krankheit des Inhabers)
In der Praxis lösen vor allem klassische Sachschäden die Betriebsunterbrechung aus: ein Brand im Lager, ein Wasserschaden nach einem Rohrbruch, ein Einbruch mit zerstörter Serverhardware oder, je nach eingeschlossenem Baustein, ein Elementarschaden wie Hochwasser oder Starkregen. Auch ein IT-Ausfall kann mitversichert sein, wenn er die Folge eines solchen Sachschadens ist, zum Beispiel wenn dein Serverraum abbrennt oder unter Wasser steht.
Wichtig dabei: Die Betriebsunterbrechung hat keine eigene Gefahrenliste, sie folgt den Gefahren, die du im Sachvertrag versichert hast. Kern ist meist die Feuer-Betriebsunterbrechung, während Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Elementar in vielen Werken je Gefahr gesondert zu vereinbaren sind. Elementarschäden sind damit nicht automatisch Teil jeder Betriebsunterbrechungspolice.
Ein Punkt, den ich in Beratungen immer wieder klären muss: Krankheit des Inhabers ist bei der klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung kein Leistungsfall. Die Police springt nur ein, wenn ein versicherter Sachschaden die Ursache für den Betriebsstillstand ist. Wenn du als Selbstständiger krankheitsbedingt ausfällst und dein Betrieb deshalb stillsteht, greift die Sachversicherung nicht, egal wie existenziell der Ausfall für dich ist. Das ist einer der häufigsten Irrtümer, die mir bei Gründern und Kleinunternehmern begegnen. Für Praxen und ähnliche Betriebe gibt es dafür ein eigenes Produkt, mit dem sich der Praxisausfall bei Krankheit absichern lässt.
Abgrenzung zu Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung
Weil die Begriffe „Betriebsunterbrechung“ und „Berufsunfähigkeit“ beide mit „BU“ abgekürzt werden, entsteht hier oft Verwirrung. Es handelt sich um komplett unterschiedliche Absicherungen mit unterschiedlichen Auslösern:
- Betriebsunterbrechungsversicherung (Sachversicherung): zahlt den Ertragsausfall deines Betriebs, ausgelöst durch einen versicherten Sachschaden (Brand, Leitungswasser, Einbruch, Elementar).
- Berufsunfähigkeitsversicherung (Personenversicherung): zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du selbst aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst.
- Krankentagegeld: ersetzt dir als Selbstständigem deinen persönlichen Verdienstausfall, wenn du wegen Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig bist. Es zahlt ab dem vereinbarten Tag und setzt in der Regel voraus, dass du deine Tätigkeit vorübergehend gar nicht ausübst. Die laufenden Kosten deines Betriebs deckt es nicht ab.
Willst du auch den betrieblichen Ertragsausfall absichern, der entsteht, wenn du selbst krankheitsbedingt ausfällst (etwa als Einzelkämpfer ohne Vertretung), brauchst du ein anderes Produkt als die klassische Betriebsunterbrechung, nämlich eine Betriebsausfallversicherung, bei Heilberufen meist Praxisausfallversicherung genannt. Sie knüpft an Krankheit, Unfall oder Quarantäne der im Versicherungsschein genannten Person an, nicht an einen Sachschaden. Das ist eine eigene Bedarfsfrage, die du am besten separat mit einem Blick auf deine konkrete Situation klärst, nicht einfach als Zusatzhäkchen bei der Sachversicherung mitkaufst.
Zur Einordnung: Eine Betriebsschließungsversicherung ist etwas anderes und für diesen Fall der falsche Griff. Sie ist auf behördlich angeordnete Schließungen zugeschnitten, etwa aus Infektionsschutzgründen, und nicht auf die individuelle Krankheit einer einzelnen Person. Die Betriebsausfallversicherung ist umgekehrt nicht auf Heilberufe beschränkt, versicherbar sind je nach Anbieter auch Freiberufler und andere Selbstständige, bei denen der Betrieb ohne die eine Person, die ihn trägt, faktisch stillsteht. Zwei Punkte lohnen dort den Blick in die Bedingungen: die vereinbarte Karenzzeit, also die Zahl der Tage ganz ohne Leistung, und die Ausschlüsse rund um Epidemie und Pandemie. Welches Produkt für dich passt, hängt stark davon ab, wie dein Betrieb organisatorisch aufgestellt ist und ob es eine Vertretungsregelung gibt.
Wie du die Versicherungssumme richtig berechnest
Die korrekte Versicherungssumme ist bei der Betriebsunterbrechung die Stellschraube, an der die meisten Fehler passieren. Grundlage ist der Rohertrag: dein Umsatz abzüglich der variablen Kosten, die bei einem Stillstand ebenfalls wegfallen würden (zum Beispiel Wareneinsatz oder Materialkosten). Was übrig bleibt, sind deine fortlaufenden Kosten (Miete, Personal, Leasing) plus der kalkulierte Gewinn, also genau der Betrag, den du im Schadenfall weiter brauchst. Ein Detail, das dabei gern untergeht: Die Bedingungen nehmen einzelne Kostenarten ausdrücklich aus der Entschädigung heraus, typischerweise Aufwendungen für Waren und Material, Umsatzsteuer sowie umsatzabhängige Frachten, Lizenzgebühren und Versicherungsprämien. Der versicherte Rohertrag kann deshalb etwas niedriger liegen als der rein betriebswirtschaftliche.
Ein Rechenbeispiel, rein illustrativ: Ein Kleinunternehmen macht 200.000 Euro Umsatz im Jahr, der Wareneinsatz liegt bei 60.000 Euro. Der Rohertrag beträgt damit 140.000 Euro. Genau diese Summe (nicht der Umsatz) ist die Bezugsgröße für die Versicherungssumme. Maßgeblich ist dabei nicht die Haftzeit, sondern der sogenannte Bewertungszeitraum, und der beträgt in den gängigen Bedingungen 12 Monate, auch wenn du eine kürzere Haftzeit vereinbart hast. Wählst du eine Haftzeit über 12 Monate, verlängert sich der Bewertungszeitraum in vielen Werken gleich auf 24 Monate, die Versicherungssumme verdoppelt sich also und wächst nicht etwa nur um die zusätzlichen Monate. Wer bei 18 Monaten Haftzeit den anderthalbfachen Rohertrag ansetzt, sitzt schon bei Abschluss in der Unterversicherung.
Wird die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, entsteht eine Unterversicherung: Im Schadenfall kürzt der Versicherer die Entschädigung dann anteilig, im Verhältnis der vereinbarten Versicherungssumme zum tatsächlichen Rohertrag. Geprüft wird das rückwirkend anhand der Zahlen, die du im Bewertungszeitraum ohne den Schaden erwirtschaftet hättest. Deshalb lohnt es sich, den Rohertrag regelmäßig zu prüfen, spätestens wenn dein Betrieb wächst, denn eine vor Jahren festgelegte Summe passt selten noch zur aktuellen Ertragslage.
Gegen dieses Risiko arbeiten die Bedingungen meist mit einer Nachhaftung: Der Versicherer haftet über die vereinbarte Summe hinaus für einen Aufschlag, je nach Werk etwa 20 oder gut 33 Prozent. Der Preis dafür ist eine Obliegenheit, du musst deine Zahlen jährlich melden, danach wird die Prämie reguliert. Meldest du nicht rechtzeitig, gilt in vielen Werken einfach die alte Versicherungssumme weiter, und der Versicherer darf die Nachhaftungsvereinbarung kündigen. Das ist ein Punkt, den du konkret in deinem eigenen Vertrag nachlesen solltest.
Die Haftzeit ist die zweite entscheidende Stellschraube, und sie hängt eng mit dem Bewertungszeitraum von eben zusammen. Standard ist eine Haftzeit von 12 Monaten, viele Tarife lassen sich auf 18 oder 24 Monate verlängern, was wie gezeigt automatisch eine höhere Versicherungssumme verlangt. Wer nach einem Großschaden (etwa Totalverlust des Betriebsgebäudes) realistisch länger als ein Jahr braucht, um wieder auf altes Niveau zu kommen, sollte keine zu kurze Haftzeit wählen, nur um Beitrag zu sparen.
Was die Betriebsunterbrechungsversicherung kostet
Konkrete Beitragssätze lassen sich hier seriös nicht nennen, der Preis hängt zu stark vom Einzelfall ab. Die wichtigsten Stellschrauben sind die Höhe der versicherten Summe (also dein Rohertrag), die gewählte Haftzeit, deine Branche und dein Risikoprofil (etwa Brandschutzmaßnahmen, Standort, Vorschäden) sowie die vereinbarte Selbstbeteiligung. Als Faustregel gilt: Wer nur eine kleine Betriebsunterbrechungsversicherung als Baustein der Inhaltsversicherung mitnimmt, zahlt spürbar weniger als für eine eigenständige Police mit hoher Versicherungssumme und langer Haftzeit, bekommt dafür aber auch weniger Schutz. Ein individuelles Angebot lohnt sich, sobald du deinen Rohertrag grob kennst.
Auch die Betriebsart spielt eine Rolle: Ein Handwerksbetrieb mit Maschinen und Werkstatt wird anders kalkuliert als ein reines Büro mit wenig Inventar, weil das zugrunde liegende Sachschadenrisiko unterschiedlich hoch ist. Sicherheitsvorkehrungen wie Rauchmelder, Brandschutztüren oder eine Alarmanlage können sich beitragssenkend auswirken, weil sie das Risiko eines langen Ausfalls reduzieren.
Checkliste vor Abschluss
- Rohertrag korrekt berechnet (Umsatz minus variable Kosten) und nicht mit dem Umsatz verwechselt?
- Versicherungssumme aktuell, also an das laufende Geschäftsjahr angepasst, nicht an eine alte Kalkulation?
- Haftzeit realistisch gewählt, und die Versicherungssumme entsprechend auf den passenden Bewertungszeitraum (12 oder 24 Monate) angepasst?
- Steht in deinem Versicherungsschein, für welche Gefahren die Betriebsunterbrechung gilt (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Elementar) und nicht nur für Feuer?
- Ist dir bewusst, dass Krankheit des Inhabers im Standard nicht mitversichert ist und du das gegebenenfalls separat absichern musst?
- Brauchst du zusätzlich eine Cyber-Betriebsunterbrechung, weil ein Großteil deines Ertrags von funktionierender IT abhängt?
- Ist in deinem Versicherungsschein überhaupt eine KBU als Baustein deiner Inhaltsversicherung vereinbart, und ist die Inhaltssumme dort hoch genug, um auch deinen Rohertrag zu tragen, oder brauchst du eine eigenständige Police?
Aus der Beratungspraxis ist die Betriebsunterbrechung eine der Versicherungen, die Selbstständige am ehesten übersehen, weil sie an Sachschäden denken und nicht an das, was danach finanziell passiert. Gerade wenn dein Betrieb schon eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Inhaltsversicherung hat, ist der Ertragsausfall oft die letzte offene Lücke in deinem Absicherungspaket als Selbstständiger. Wenn du unsicher bist, ob eine kleine Betriebsunterbrechungsversicherung reicht oder du eine eigenständige Police brauchst, schau dir meine Seite zur Betriebsunterbrechungsversicherung an oder buch dir direkt einen Termin bei mir.
Häufige Fragen
Zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung, wenn ich als Inhaber krank werde?
Nein, im Standard nicht. Die Betriebsunterbrechungsversicherung setzt einen versicherten Sachschaden voraus, etwa Brand, Leitungswasser oder Einbruch. Deine eigene Krankheit ist kein Sachschaden und löst die Leistung nicht aus. Dafür brauchst du je nach Bedarf andere Produkte: Krankentagegeld für deinen persönlichen Verdienstausfall, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den dauerhaften Fall und, für die fortlaufenden Betriebskosten, eine Betriebsausfallversicherung, bei Heilberufen meist Praxisausfallversicherung genannt.
Reicht die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU) in meiner Inhaltsversicherung?
Das hängt weniger von der Haftzeit als von der Versicherungssumme ab. Die KBU läuft in der Regel mit derselben Haftzeit von 12 Monaten wie die eigenständige Police, koppelt die Versicherungssumme aber meist pauschal an die Summe deiner Inhaltsversicherung. Reicht diese Summe aus, um deinen tatsächlichen Rohertrag zu decken, kann die KBU genügen. Liegt dein Rohertrag darüber, bist du in der KBU unterversichert, dann wird eine eigenständige Police mit individuell berechneter Versicherungssumme sinnvoller.
Wie berechne ich die richtige Versicherungssumme?
Die Bezugsgröße ist der Rohertrag: dein Umsatz abzüglich der variablen Kosten, die im Schadenfall ebenfalls entfallen würden. Der verbleibende Betrag, also fortlaufende Kosten plus kalkulierter Gewinn, ist die Grundlage für die Versicherungssumme. Bezugsgröße ist dabei der Bewertungszeitraum, üblicherweise 12 Monate, bei einer Haftzeit über 12 Monaten meist 24 Monate. Wird die Summe zu niedrig angesetzt, droht eine anteilige Kürzung im Schadenfall, im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Rohertrag.
Ist ein IT-Ausfall durch einen Cyberangriff mitversichert?
Bei der klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung in der Regel nicht. Es fehlt der Sachschaden, denn elektronische Daten gelten in vielen Bedingungswerken ausdrücklich nicht als Sachen, und moderne Sachbedingungen enthalten zusätzlich häufig einen eigenen Cyber-Ausschluss. Einen Ertragsausfall durch Ransomware, Systemausfall oder Datenverlust deckt der Betriebsunterbrechungs-Baustein einer Cyberversicherung ab. Der ist allerdings in vielen Bedingungswerken nur dann versichert, wenn im Versicherungsschein ausdrücklich eine Entschädigungsgrenze dafür ausgewiesen ist. Ob der Baustein bei dir gilt, steht also nicht im Bedingungswerk, sondern in deiner Police. Wenn ein großer Teil deines Umsatzes von funktionierender IT abhängt, lohnt sich dieser Blick zusätzlich zur klassischen Sachversicherung.
Welche Haftzeit sollte ich wählen?
Standard ist eine Haftzeit von 12 Monaten, viele Tarife lassen sich auf 18 oder 24 Monate verlängern. Die Haftzeit sollte realistisch abbilden, wie lange dein Betrieb im schlimmsten Fall braucht, um nach einem größeren Schaden (etwa dem Verlust der Geschäftsräume) wieder auf das alte Ertragsniveau zu kommen. Denk daran, dass eine Haftzeit über 12 Monate meist auch den Bewertungszeitraum und damit die nötige Versicherungssumme verdoppelt, das solltest du bei der Kalkulation einpreisen. Eine zu kurz gewählte Haftzeit spart Beitrag, kann aber bei einem größeren Schaden dazu führen, dass die Zahlung endet, bevor dein Betrieb wieder trägt.
Ab wann zahlt die Versicherung nach einem Schaden?
Die Haftzeit beginnt in den gängigen Bedingungen mit dem Eintritt des Sachschadens. Eine Wartezeit, wie du sie aus der Krankenversicherung kennst, ist in der klassischen Betriebsunterbrechung eher unüblich. Verbreitet ist stattdessen ein Selbstbehalt, den manche Tarife als festen Betrag und manche als Zeitspanne von einigen Stunden ausgestalten. Wie das in deinem Vertrag geregelt ist, gleichst du am besten vor Abschluss konkret ab. Karenzzeiten in Tagen, etwa 14 oder 28 Tage, findest du dagegen bei der Betriebsausfallversicherung wegen Krankheit, und das ist ein anderes Produkt.
Sind Elementarschäden wie Hochwasser automatisch mitversichert?
Nicht automatisch. Elementarschäden werden häufig als eigener Baustein zusätzlich eingeschlossen und sind nicht in jeder Grundversion der Betriebsunterbrechungsversicherung enthalten. Wenn dein Standort in einem Risikogebiet für Hochwasser oder Starkregen liegt, solltest du gezielt prüfen, ob dieser Baustein in deinem Vertrag enthalten ist.
Häufige Fragen
Nein, im Standard nicht. Die Betriebsunterbrechungsversicherung setzt einen versicherten Sachschaden voraus, etwa Brand, Leitungswasser oder Einbruch. Deine eigene Krankheit ist kein Sachschaden und löst die Leistung nicht aus. Dafür brauchst du je nach Bedarf andere Produkte: Krankentagegeld für deinen persönlichen Verdienstausfall, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den dauerhaften Fall und, für die fortlaufenden Betriebskosten, eine Betriebsausfallversicherung, bei Heilberufen meist Praxisausfallversicherung genannt.
Das hängt weniger von der Haftzeit als von der Versicherungssumme ab. Die KBU läuft in der Regel mit derselben Haftzeit von 12 Monaten wie die eigenständige Police, koppelt die Versicherungssumme aber meist pauschal an die Summe deiner Inhaltsversicherung. Reicht diese Summe aus, um deinen tatsächlichen Rohertrag zu decken, kann die KBU genügen. Liegt dein Rohertrag darüber, bist du in der KBU unterversichert, dann wird eine eigenständige Police mit individuell berechneter Versicherungssumme sinnvoller.
Die Bezugsgröße ist der Rohertrag: dein Umsatz abzüglich der variablen Kosten, die im Schadenfall ebenfalls entfallen würden. Der verbleibende Betrag, also fortlaufende Kosten plus kalkulierter Gewinn, ist die Grundlage für die Versicherungssumme. Bezugsgröße ist dabei der Bewertungszeitraum, üblicherweise 12 Monate, bei einer Haftzeit über 12 Monaten meist 24 Monate. Wird die Summe zu niedrig angesetzt, droht eine anteilige Kürzung im Schadenfall, im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Rohertrag.
Bei der klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung in der Regel nicht. Es fehlt der Sachschaden, denn elektronische Daten gelten in vielen Bedingungswerken ausdrücklich nicht als Sachen, und moderne Sachbedingungen enthalten zusätzlich häufig einen eigenen Cyber-Ausschluss. Einen Ertragsausfall durch Ransomware, Systemausfall oder Datenverlust deckt der Betriebsunterbrechungs-Baustein einer Cyberversicherung ab. Der ist allerdings in vielen Bedingungswerken nur dann versichert, wenn im Versicherungsschein ausdrücklich eine Entschädigungsgrenze dafür ausgewiesen ist. Ob der Baustein bei dir gilt, steht also nicht im Bedingungswerk, sondern in deiner Police. Wenn ein großer Teil deines Umsatzes von funktionierender IT abhängt, lohnt sich dieser Blick zusätzlich zur klassischen Sachversicherung.
Standard ist eine Haftzeit von 12 Monaten, viele Tarife lassen sich auf 18 oder 24 Monate verlängern. Die Haftzeit sollte realistisch abbilden, wie lange dein Betrieb im schlimmsten Fall braucht, um nach einem größeren Schaden (etwa dem Verlust der Geschäftsräume) wieder auf das alte Ertragsniveau zu kommen. Denk daran, dass eine Haftzeit über 12 Monate meist auch den Bewertungszeitraum und damit die nötige Versicherungssumme verdoppelt, das solltest du bei der Kalkulation einpreisen. Eine zu kurz gewählte Haftzeit spart Beitrag, kann aber bei einem größeren Schaden dazu führen, dass die Zahlung endet, bevor dein Betrieb wieder trägt.
Die Haftzeit beginnt in den gängigen Bedingungen mit dem Eintritt des Sachschadens. Eine Wartezeit, wie du sie aus der Krankenversicherung kennst, ist in der klassischen Betriebsunterbrechung eher unüblich. Verbreitet ist stattdessen ein Selbstbehalt, den manche Tarife als festen Betrag und manche als Zeitspanne von einigen Stunden ausgestalten. Wie das in deinem Vertrag geregelt ist, gleichst du am besten vor Abschluss konkret ab. Karenzzeiten in Tagen, etwa 14 oder 28 Tage, findest du dagegen bei der Betriebsausfallversicherung wegen Krankheit, und das ist ein anderes Produkt.
Nicht automatisch. Elementarschäden werden häufig als eigener Baustein zusätzlich eingeschlossen und sind nicht in jeder Grundversion der Betriebsunterbrechungsversicherung enthalten. Wenn dein Standort in einem Risikogebiet für Hochwasser oder Starkregen liegt, solltest du gezielt prüfen, ob dieser Baustein in deinem Vertrag enthalten ist.