ETF oder Rentenversicherung, oder doch die Basisrente? Kaum eine Frage bekomme ich von Freelancern öfter gestellt. Alle drei Wege können dich zum selben Ziel bringen: Vermögen für dein Alter. Die Unterschiede liegen bei Kosten, Flexibilität und Steuern, und genau da entscheidet sich, was zu dir passt. Hier kommt der ehrliche Dreier-Vergleich, ohne Produktempfehlung und ohne Schönrechnerei.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein ETF-Depot ist in der Regel der günstigste und flexibelste Weg, dafür trägst du Anlageentscheidungen, Disziplin und die komplette Auszahlphase selbst.
- Eine ETF-Rentenversicherung kostet mehr als ein Depot, bündelt dafür lebenslange Rente, automatische Struktur und steuerliche Vorteile in der Auszahlphase.
- Die Basisrente (Rürup) ist vor allem ein Steuerinstrument für gut verdienende Selbstständige, bindet dein Geld aber unwiderruflich bis zur Rente.
- Steuerlich gelten drei verschiedene Systeme: Abgeltungsteuer und Vorabpauschale im Depot, Ertragsanteil oder hälftige Besteuerung bei der privaten Rentenversicherung, nachgelagerte Besteuerung bei Rürup.
- Die Auswahl konkreter ETFs oder Fonds ist Anlageberatung, dafür bin ich als Versicherungsmakler nicht der Ansprechpartner.
Die drei Wege im Überblick
Weg 1: das ETF-Depot
Du eröffnest ein Depot bei einer Bank oder einem Broker, richtest einen Sparplan ein und kaufst selbst Fondsanteile. Kein Vertragspartner außer der Depotbank, keine Laufzeit, kein Vermittler dazwischen. Das Geld gehört dir und ist jederzeit verfügbar.
Eines vorweg, weil es zur Ehrlichkeit gehört: Ich berate als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO zu Versicherungslösungen. Welche ETFs oder Fonds du in einem Depot kaufst, ist Anlageberatung, und dafür bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Ich ordne das Depot hier deshalb neutral als Alternative ein, mehr nicht.
Weg 2: die ETF-Rentenversicherung
Eine ETF-Rentenversicherung ist eine private, fondsgebundene Rentenversicherung: Deine Beiträge fließen in Fonds, außen herum liegt ein Versicherungsmantel. Der Mantel kostet Geld, bringt aber Eigenschaften mit, die ein Depot nicht hat: eine lebenslange Rente als vertraglich vereinbarte Leistung, je nach Tarif ein Kapitalwahlrecht, und eine eigene steuerliche Behandlung. Die Grundlagen dieser Vorsorgeschicht habe ich im Ratgeber zur privaten Altersvorsorge beschrieben.
Weg 3: die Basisrente (Rürup)
Die Basisrente ist die staatlich geförderte Schicht für Selbstständige. Ihr Kern ist ein Tausch: hoher Sonderausgabenabzug in der Ansparphase gegen eine harte Bindung. Die Ansprüche sind nach § 10 EStG nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar, die Rente beginnt frühestens mit 62 und wird ausschließlich als lebenslange Leibrente gezahlt. Wie das im Detail funktioniert, welche Zusatzbausteine es gibt und wo die Fallstricke liegen, steht in meinem Ratgeber zur Basisrente. Hier geht es nur um den Vergleich.
| Kriterium | ETF-Depot | ETF-Rentenversicherung | Basisrente (Rürup) |
|---|---|---|---|
| Verfügbarkeit vor der Rente | jederzeit | Kündigung oder Entnahme je nach Tarif möglich, oft mit Abzügen | nicht möglich |
| Lebenslange Rente | nein, Auszahlplan in Eigenregie | ja, als Kernleistung | ja, verpflichtend |
| Steuer in der Ansparphase | Vorabpauschale, Abgeltungsteuer bei Verkäufen | grundsätzlich keine laufende Besteuerung | Beiträge können als Sonderausgaben wirken |
| Steuer in der Auszahlphase | Abgeltungsteuer auf Gewinne | Ertragsanteil oder hälftiger Unterschiedsbetrag | nachgelagerte Besteuerung |
| Kosten | Fondskosten, ggf. Ordergebühren | Fondskosten plus Versicherungsmantel | Fondskosten plus Versicherungsmantel |
Kosten und Flexibilität ehrlich verglichen
Kosten: das Depot ist schwer zu schlagen
Bei den reinen Kosten gewinnt das Depot fast immer. Breite Indexfonds haben niedrige laufende Kosten, Sparplanausführungen sind je nach Anbieter günstig oder kostenlos, und es gibt keine Vertragskosten obendrauf.
Bei der ETF-Rentenversicherung kommen Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherungsmantels dazu. Wie viel das konkret ist, zeigt die Effektivkostenquote im Basisinformationsblatt des jeweiligen Tarifs, und die Spannbreite am Markt ist groß. Ehrlich gesagt: Diese Mehrkosten muss der Mantel über seine Vorteile erst wieder hereinholen. Ob ihm das gelingt, hängt von Laufzeit, Tarif und deiner Steuersituation ab und lässt sich nicht pauschal versprechen.
Flexibilität: Freiheit hat zwei Seiten
Das Depot ist maximal flexibel. Du kommst jederzeit an dein Geld, kannst Raten ändern, pausieren, alles verkaufen. Für Freelancer mit schwankendem Einkommen ist das ein echter Vorteil. Dieselbe Freiheit ist aber auch das größte Risiko: Das Geld ist eben auch für den nächsten Auftragsengpass, die Steuernachzahlung oder den spontanen Konsum verfügbar. Und in Crash-Phasen verkaufen viele Anleger genau dann, wenn es am meisten wehtut.
Die ETF-Rentenversicherung liegt dazwischen: Beitragssenkungen, Zuzahlungen oder eine Beitragsfreistellung sind je nach Tarif möglich, eine Kündigung ist meist ebenfalls machbar, in den ersten Jahren aber oft unwirtschaftlich. Die Basisrente ist bewusst unflexibel: Vor 62 kommst du an dieses Geld nicht heran. Bei stark schwankendem Einkommen ist das ein Punkt, den du sehr ernst nehmen solltest.
Langlebigkeit: das Risiko, das nur eine Rente abdeckt
Ein Punkt geht im Kostenvergleich oft unter: Ein Depot kann leer werden. Wenn du mit 67 in den Ruhestand gehst und 95 wirst, muss dein Auszahlplan 28 Jahre durchhalten, inklusive Börsenkrisen, und du musst ihn selbst managen, auch mit 85 noch. Eine Rentenversicherung zahlt die vereinbarte Rente vertragsgemäß lebenslang, egal wie alt du wirst. Diese Absicherung des Langlebigkeitsrisikos ist die eigentliche Kernleistung des Versicherungsmantels, und sie ist mit einem Depot allein nicht nachbaubar.
Steuern: wo die Unterschiede liegen
Vorab: Ich bin Makler, kein Steuerberater. Deshalb findest du hier nur die gesetzlichen Grundsätze nach aktueller Rechtslage, jeweils mit Fundstelle. Was das konkret für deine Steuererklärung bedeutet, klärst du mit deinem Steuerberater.
Im Depot: Abgeltungsteuer und Vorabpauschale
Auf Kursgewinne beim Verkauf, auf Ausschüttungen und auf die jährliche Vorabpauschale fiele grundsätzlich Abgeltungsteuer von 25 Prozent an (§ 32d EStG), dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Vorabpauschale ist eine pauschale Vorabbesteuerung für Fonds, die wenig oder nichts ausschütten; berechnet wird sie aus dem Fondswert zum Jahresbeginn und einem Basiszins (§ 18 InvStG). Zwei Entlastungen wirken gegen: Bei Aktienfonds blieben nach § 20 InvStG 30 Prozent der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung), und der Sparer-Pauschbetrag stellt 1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung (§ 20 Abs. 9 EStG).
In der ETF-Rentenversicherung: Steuer erst bei der Auszahlung
Innerhalb des Versicherungsmantels sieht es anders aus: Während der Ansparphase entsteht beim Sparer grundsätzlich keine laufende Steuer, auch Fondswechsel im Vertrag lösen keine Abgeltungsteuer aus. Besteuert wird erst die Auszahlung, und zwar je nach Weg unterschiedlich. Lässt du dir eine lebenslange Rente zahlen, wäre nur der Ertragsanteil steuerpflichtig: bei Rentenbeginn mit 67 zum Beispiel 17 Prozent der Rente, versteuert mit deinem persönlichen Steuersatz (§ 22 EStG). Nimmst du stattdessen das Kapital auf einmal, wäre bei Verträgen ab 2012 nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags aus Auszahlung und eingezahlten Beiträgen steuerpflichtig, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und die Auszahlung nach deinem 62. Geburtstag erfolgt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in Verbindung mit § 52 Abs. 28 EStG). Eine Teilfreistellung gibt es übrigens auch im Mantel: Bei fondsgebundenen Verträgen blieben zusätzlich 15 Prozent des Unterschiedsbetrags steuerfrei, soweit er aus Investmenterträgen stammt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG).
Bei der Basisrente: erst absetzen, später versteuern
Bei der Basisrente läuft es umgekehrt zum Depot. Beiträge könnten seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben wirken, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, der an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt ist und sich jedes Jahr ändert (§ 10 EStG). Dafür wird die spätere Rente nachgelagert besteuert: Bei Rentenbeginn im Jahr 2026 läge der Besteuerungsanteil bei 84 Prozent, für spätere Jahrgänge steigt er schrittweise und erreicht für Rentenbeginn ab 2058 die vollen 100 Prozent (§ 22 EStG). Ob sich dieser Tausch für dich rechnet, hängt vor allem vom Abstand zwischen deinem Steuersatz heute und deinem Steuersatz im Ruhestand ab, und genau das ist eine Frage für deinen Steuerberater.
Was für welchen Freelancer-Typ passt
Drei Beispielszenarien, bewusst vereinfacht und ohne Anspruch auf deinen Einzelfall. Keines davon ist eine Empfehlung, alle drei sollen nur die Entscheidungslogik zeigen.
Beispielszenario 1: schwankendes Einkommen, Rücklagen im Aufbau
Eine Grafikdesignerin im zweiten Jahr der Selbstständigkeit, mal 2.500 Euro Monatsgewinn, mal 6.000. Hier stünde Flexibilität an erster Stelle: erst Liquiditätspuffer und Grundabsicherung, dann Altersvorsorge in Bausteinen, die sich jederzeit anpassen lassen. Eine harte, jahrzehntelange Bindung wie bei der Basisrente wäre in dieser Phase riskant, denn nicht zahlbare Beiträge nützen niemandem.
Beispielszenario 2: stabil hohes Einkommen, hoher Steuersatz
Ein IT-Freelancer mit seit Jahren vollen Auftragsbüchern und sechsstelligem Gewinn. Hier könnte die Basisrente als Steuer-Baustein interessant sein, weil der Sonderausgabenabzug bei hohem Steuersatz am stärksten wirkt. Die Bindung bleibt trotzdem eine bewusste Entscheidung, und die konkrete Steuerwirkung gehört auf den Tisch des Steuerberaters. Sinnvoll wäre in so einem Fall oft die Kombination: ein geförderter Baustein plus ein flexibler daneben.
Beispielszenario 3: Wunsch nach planbarer, lebenslanger Rente
Eine Beraterin Ende 30, die weder mit 70 noch mit 85 Depotentscheidungen treffen will, sondern einen festen monatlichen Betrag auf dem Konto. Hier spielt die ETF-Rentenversicherung ihre Stärken aus: renditeorientiert ansparen, lebenslang verrenten lassen, fertig. Der Preis dafür sind die Mantelkosten, der Gegenwert ist eine Auszahlphase, um die sie sich nicht mehr kümmern muss.
In der Praxis läuft es selten auf ein Entweder-oder hinaus, sondern auf eine Kombination von zwei Bausteinen. Wie die Schichten insgesamt zusammenspielen, habe ich im Ratgeber zur Altersvorsorge für Selbstständige beschrieben.
Meine ehrliche Einordnung als Makler
Zur Ehrlichkeit gehört zuerst das hier: Ich verdiene als Makler an einer vermittelten Versicherung eine Courtage, an deinem Depot verdiene ich nichts. Genau deshalb sage ich dir klar, dass ein günstiges ETF-Depot für viele Freelancer ein sinnvoller Kern der Altersvorsorge sein kann und dass niemand eine Versicherung braucht, nur um in Fonds zu sparen.
Eine Versicherungslösung lohnt sich dort, wo du ihre Eigenschaften wirklich brauchst: die lebenslange Rente gegen das Langlebigkeitsrisiko, die Besteuerung erst bei Auszahlung, die eingebaute Disziplin und eine Auszahlphase ohne eigenes Management. Die Basisrente wiederum ist kein Renditeprodukt, sondern ein Steuerinstrument mit harter Bindung, das nur in bestimmten Konstellationen glänzt. Wenn du unsicher bist, schau dir meine Seite zur ETF-Rentenversicherung an oder buch dir einen Termin bei mir. Dann sortieren wir das gemeinsam, ohne Verkaufsdruck.
Häufige Fragen
Ist ein ETF-Depot besser als eine ETF-Rentenversicherung?
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Das Depot punktet bei Kosten und Flexibilität, die Rentenversicherung bei lebenslanger Rente, Besteuerung erst bei Auszahlung und eingebauter Disziplin. Entscheidend ist, was du brauchst: maximale Verfügbarkeit oder eine planbare, lebenslange Auszahlung. Viele Freelancer kombinieren beides. Am wichtigsten ist ohnehin, dass du überhaupt regelmäßig fürs Alter zurücklegst, denn der beste Weg ist der, den du durchhältst.
Kann ich ETF-Sparplan und Rentenversicherung kombinieren?
Ja, und aus meiner Sicht ist das für viele Freelancer der pragmatischste Ansatz. Das Depot liefert Flexibilität für alles, was vor der Rente passieren kann, die Rentenversicherung sichert einen planbaren, lebenslangen Grundbetrag im Alter ab. Wie du die Gewichte verteilst, hängt von Einkommen, Sicherheitsbedürfnis und Steuersituation ab. Wichtig ist nur, dass beide Bausteine zu deiner Liquidität passen und du keinen davon überdehnst.
Wie werden ETF-Gewinne im Depot versteuert?
Auf Kursgewinne, Ausschüttungen und die jährliche Vorabpauschale fällt grundsätzlich Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Aktienfonds bleiben nach dem Investmentsteuergesetz 30 Prozent der Erträge steuerfrei, außerdem gilt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Wie sich das in deinem Fall auswirkt, klärst du am besten mit deinem Steuerberater.
Ab wann kann ich mir eine ETF-Rentenversicherung auszahlen lassen?
Den frühestmöglichen Auszahlungstermin regelt dein Tarif. Steuerlich interessant wird die Kapitalauszahlung bei Verträgen ab 2012 nach aktueller Rechtslage erst, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestand und du bei der Auszahlung 62 bist: Dann wäre nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig. Bei der lebenslangen Rente gilt stattdessen der Ertragsanteil. Beide Fundstellen findest du unten bei den Quellen.
Lohnt sich die Basisrente für mich als Freelancer?
Das hängt vor allem von deinem Steuersatz und deiner Einkommensstabilität ab. Je höher und stabiler dein Gewinn, desto stärker könnte der Sonderausgabenabzug wirken. Dafür bindest du dich unwiderruflich bis zur Rente, ein Kapitalwahlrecht gibt es nicht. Bei schwankendem Einkommen oder dünnen Rücklagen wäre ich zurückhaltend. Die konkrete Steuerwirkung rechnet dir dein Steuerberater aus, die Vertragsseite schauen wir uns gemeinsam an.
Was passiert, wenn ich meine Rentenversicherung nicht mehr besparen kann?
Je nach Tarif kannst du den Beitrag senken, vorübergehend pausieren oder den Vertrag beitragsfrei stellen, dann läuft er mit dem vorhandenen Guthaben weiter. Eine Kündigung ist meist ebenfalls möglich, in den ersten Jahren wegen der Abschlusskosten aber oft unwirtschaftlich. Genau deshalb sollte die Beitragshöhe von Anfang an zu deinem schwankenden Freelancer-Einkommen passen, lieber niedriger starten und flexibel zuzahlen.
Hinweis: Ich bin Versicherungsmakler, kein Steuerberater und kein Anlageberater. Alle steuerlichen Angaben in diesem Artikel geben nur die gesetzlichen Grundsätze nach dem Stand vom 1. August 2026 wieder, ohne Gewähr und ohne individuelle Beratung; wie sich die Regelungen in deinem Einzelfall auswirken, klärst du mit deinem Steuerberater. Dieser Artikel enthält außerdem keine Anlageberatung und keine Empfehlung für konkrete Fonds oder ETFs.
Quellen und Stand
- § 10 EStG: Sonderausgaben, Voraussetzungen und Höchstbetrag für Basisrentenverträge
- § 20 EStG: Besteuerung von Versicherungsleistungen (Abs. 1 Nr. 6, Teilfreistellung 15 Prozent nach Satz 9) und Sparer-Pauschbetrag (Abs. 9)
- § 22 EStG: Besteuerungsanteil bei Basisrenten und Ertragsanteil bei privaten Leibrenten
- § 32d EStG: gesonderter Steuertarif für Kapitalerträge (25 Prozent)
- § 52 Abs. 28 EStG: 62. Lebensjahr für Vertragsabschlüsse ab 2012
- § 18 InvStG: Vorabpauschale
- § 20 InvStG: Teilfreistellung, 30 Prozent bei Aktienfonds
Stand: 1. August 2026
Häufige Fragen
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Das Depot punktet bei Kosten und Flexibilität, die Rentenversicherung bei lebenslanger Rente, Besteuerung erst bei Auszahlung und eingebauter Disziplin. Entscheidend ist, was du brauchst: maximale Verfügbarkeit oder eine planbare, lebenslange Auszahlung. Viele Freelancer kombinieren beides. Am wichtigsten ist ohnehin, dass du überhaupt regelmäßig fürs Alter zurücklegst, denn der beste Weg ist der, den du durchhältst.
Ja, und aus meiner Sicht ist das für viele Freelancer der pragmatischste Ansatz. Das Depot liefert Flexibilität für alles, was vor der Rente passieren kann, die Rentenversicherung sichert einen planbaren, lebenslangen Grundbetrag im Alter ab. Wie du die Gewichte verteilst, hängt von Einkommen, Sicherheitsbedürfnis und Steuersituation ab. Wichtig ist nur, dass beide Bausteine zu deiner Liquidität passen und du keinen davon überdehnst.
Auf Kursgewinne, Ausschüttungen und die jährliche Vorabpauschale fällt grundsätzlich Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Aktienfonds bleiben nach dem Investmentsteuergesetz 30 Prozent der Erträge steuerfrei, außerdem gilt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Wie sich das in deinem Fall auswirkt, klärst du am besten mit deinem Steuerberater.
Den frühestmöglichen Auszahlungstermin regelt dein Tarif. Steuerlich interessant wird die Kapitalauszahlung bei Verträgen ab 2012 nach aktueller Rechtslage erst, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestand und du bei der Auszahlung 62 bist: Dann wäre nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig. Bei der lebenslangen Rente gilt stattdessen der Ertragsanteil. Beide Fundstellen findest du unten bei den Quellen.
Das hängt vor allem von deinem Steuersatz und deiner Einkommensstabilität ab. Je höher und stabiler dein Gewinn, desto stärker könnte der Sonderausgabenabzug wirken. Dafür bindest du dich unwiderruflich bis zur Rente, ein Kapitalwahlrecht gibt es nicht. Bei schwankendem Einkommen oder dünnen Rücklagen wäre ich zurückhaltend. Die konkrete Steuerwirkung rechnet dir dein Steuerberater aus, die Vertragsseite schauen wir uns gemeinsam an.
Je nach Tarif kannst du den Beitrag senken, vorübergehend pausieren oder den Vertrag beitragsfrei stellen, dann läuft er mit dem vorhandenen Guthaben weiter. Eine Kündigung ist meist ebenfalls möglich, in den ersten Jahren wegen der Abschlusskosten aber oft unwirtschaftlich. Genau deshalb sollte die Beitragshöhe von Anfang an zu deinem schwankenden Freelancer-Einkommen passen, lieber niedriger starten und flexibel zuzahlen. Hinweis: Ich bin Versicherungsmakler, kein Steuerberater und kein Anlageberater. Alle steuerlichen Angaben in diesem Artikel geben nur die gesetzlichen Grundsätze nach dem Stand vom 1. August 2026 wieder, ohne Gewähr und ohne individuelle Beratung; wie sich die Regelungen in deinem Einzelfall auswirken, klärst du mit deinem Steuerberater. Dieser Artikel enthält außerdem keine Anlageberatung und keine Empfehlung für konkrete Fonds oder ETFs.