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bAV-Ratgeber

Betriebliche Altersvorsorge heißt für dich etwas anderes, je nachdem, wer du gerade bist. Finde deinen Weg.

Dieser Ratgeber sortiert die bAV nicht nach Paragrafen, sondern danach, wer du gerade bist: Arbeitgeber mit Mitarbeitern, GmbH-Geschäftsführer oder Arbeitnehmer. Wähle unten deinen Einstieg, ich zeige dir, was als Nächstes wichtig ist.

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Perspektiven: Arbeitgeber, Geschäftsführer, Arbeitnehmer
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vertiefende Ratgeber-Artikel verlinkt
2026
aktueller Rechtsstand, BBG 101.400 Euro
20 Min
kostenloses, unverbindliches Erstgespräch
Bevor du weiterliest

Die bAV ist keine einzelne Frage, sondern mehrere

Ob dich die bAV als Kostenfaktor, als eigene Altersvorsorge oder als Gehaltsbaustein betrifft, hängt davon ab, ob du Arbeitgeber, Geschäftsführer oder Arbeitnehmer bist. Dieser Ratgeber zeigt dir zuerst die passende Perspektive und leitet dich dann weiter.

Dein Einstieg

Wo stehst du gerade?

Wähle die Karte, die zu deiner Situation passt.

Vier Themen im Detail

Die Fragen, die in der bAV am häufigsten übersehen werden

Diese vier Themen tauchen in fast jeder bAV-Beratung auf, egal aus welcher Perspektive du kommst.

Versorgungsordnung für kleine Unternehmen

Warum auch ein kleiner Betrieb eine Versorgungsordnung braucht, obwohl das Gesetz sie nicht zwingend verlangt, und was ohne sie im Streitfall schiefgehen kann.

15 Prozent Arbeitgeberzuschuss

Seit 2022 gilt der gesetzliche Zuschuss auch für Verträge von vor 2019. Was das für deinen bestehenden Vertrag bedeutet, klärt dieser Artikel.

bAV beim Arbeitgeberwechsel

Mitnehmen, ruhen lassen oder privat weiterführen: die drei Optionen im Überblick, wenn du den Job wechselst.

Entgeltumwandlung aus Arbeitnehmersicht

Die ehrliche Rechnung: was du heute an Steuern und Abgaben sparst, und was das später für deine gesetzliche Rente bedeuten kann.

Weiterführend: der große Altersvorsorge-Überblick. Sonderfall: bAV vorzeitig auszahlen lassen.

Kosten und Förderung

Was die bAV kostet, hängt davon ab, wer zahlt

Bei der Entgeltumwandlung zahlst du einen Teil deines Bruttogehalts in die bAV ein. Dein Nettogehalt sinkt dabei weniger stark, als es aussieht, weil auf diesen Teil unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Nach Paragraf 3 Nummer 63 Satz 1 EStG können Beiträge bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei bleiben, 2026 sind das bis zu 8.112 Euro im Jahr. Nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 SvEV können zusätzlich bis 4 Prozent, also bis 4.056 Euro, sozialversicherungsfrei bleiben. Was darüber hinausgeht, wird regulär versteuert und verbeitragt.

Ob und in welcher Höhe sich das für dich lohnt, ist eine steuerliche Frage, die dein Steuerberater beantwortet. Ich ordne dir ein, wie die bAV in deine Gesamtstrategie passt.

So gehst du vor

Vom Überblick
zur Entscheidung.

Vom ersten Überblick bis zur konkreten Empfehlung, ohne dass du vorher schon den passenden Fachbegriff kennen musst.

01
Schritt 1

Einstieg wählen

Du liest den Abschnitt, der zu deiner Rolle passt: Arbeitgeber, Geschäftsführer oder Arbeitnehmer.

02
Schritt 2

Thema vertiefen

Du klickst dich in den Artikel, der deine konkrete Frage behandelt: Versorgungsordnung, Zuschuss, Wechsel oder Rechnung.

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Schritt 3

Situation klären

Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns deine Rechtsform, Mitarbeiterzahl und bestehenden Verträge gemeinsam an.

04
Schritt 4

Weg festlegen

Du bekommst eine Einschätzung, welcher Durchführungsweg zu dir passt und was als Nächstes sinnvoll ist, unverbindlich.

Nächster Schritt
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Für wen

Für wen dieser Ratgeber der richtige Startpunkt ist

Der Ratgeber ist dein Einstieg, wenn du …
noch nicht weißt, ob dich die bAV als Arbeitgeber, Geschäftsführer oder Arbeitnehmer betrifft
zum ersten Mal mit dem Thema bAV zu tun hast
eine der vier Spezialfragen betrifft, du aber noch nicht weißt, welche
dir erst einen Überblick verschaffen willst, bevor du eine Entscheidung triffst
Geh direkt weiter, wenn du …
als Arbeitgeber schon weißt, dass du eine bAV einführen willst
als GmbH-Geschäftsführer konkret deine eigene Vorsorge klären willst
bereits einen bAV-Vertrag hast und nur eine einzelne Frage klären willst
Häufige Fragen

Alles zum bAV-Ratgeber.

Eine Frage fehlt? Schreib mir oder buche direkt ein 20-minütiges Erstgespräch, auch ohne fertige Frage im Kopf.

Frage stellen

Bei der bAV zahlst du über deinen Arbeitgeber in eine zusätzliche Altersvorsorge ein, meist als Direktversicherung oder Pensionskasse. Ausgezahlt wird sie später als Betriebsrente.

Der Arbeitgeber wählt Durchführungsweg und Anbieter. Als Arbeitnehmer kannst du aber in der Regel verlangen, einen Teil deines Gehalts per Entgeltumwandlung einzuzahlen, auch ohne bestehende Versorgungsordnung.

Nein. Ob du beherrschend oder nicht beherrschend an der GmbH beteiligt bist, verändert die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung deutlich. Dafür gibt es einen eigenen, vertiefenden Ratgeber.

Gesetzlich zwingend ist sie meist nicht, sinnvoll aber trotzdem, weil sie Regeln schriftlich festhält, statt sie später im Streitfall zu klären. Details dazu im verlinkten Artikel.

Du kannst den Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortführen, ruhen lassen oder privat weiterzahlen. Welche Variante sich lohnt, hängt vom Vertrag und deiner neuen Situation ab.

Spart dein Arbeitgeber durch deine Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er einen Teil davon als Zuschuss weitergeben. Seit 2022 gilt das auch für Verträge von vor 2019.

Teilweise. Nach Paragraf 3 Nummer 63 Satz 1 EStG bleiben bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 SvEV zusätzlich bis 4 Prozent sozialversicherungsfrei.

Das hängt von deiner Steuerklasse, deinem Gehalt und deiner Rentensituation ab. Sie spart jetzt Abgaben, kann aber später deine gesetzliche Rente leicht schmälern. Mehr dazu im verlinkten Artikel.

Nichts. Es ist unverbindlich und kostenlos, ich kläre mit dir, welches der Themen dich betrifft und was als Nächstes sinnvoll ist.

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Lass uns klären, welche Perspektive
auf dich zutrifft.

20 Minuten reichen, um einzuordnen, ob dich die bAV gerade als Arbeitgeber, Geschäftsführer oder Arbeitnehmer betrifft.

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