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PKV oder GKV nach der Reform 2027: Für wen sich Rechnen jetzt lohnt

PKV oder GKV nach der Reform 2027: höherer GKV-Höchstbeitrag, mehr Zuzahlungen, Familien-Beitrag ab 2028. Mit Beispielrechnung: für wen sich Rechnen lohnt.

SS
Sebastian Steinhuber Versicherungsmakler für Gründer
02.08.2026

PKV oder GKV: Diese Frage stellt sich für dich als Selbstständigen seit dem Sommer 2026 neu. Die GKV-Reform ist beschlossen und verkündet, seit dem 30. Juli 2026 in Kraft und wirkt ab dem 1. Januar 2027. Sie ändert nichts an den Grundprinzipien der beiden Systeme, aber sie verschiebt die Rechnung: Der GKV-Höchstbeitrag steigt, Zuzahlungen werden teurer, beim Zahnersatz gibt es weniger Zuschuss, und ab 2028 kostet die Familienversicherung für manche Partner erstmals Geld. In diesem Artikel rechne ich dir vor, was sich konkret verschiebt und für wen sich das Nachrechnen jetzt lohnt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die GKV-Reform 2027 ist beschlossen und verkündet, ihre Beitrags- und Leistungsregelungen wirken ab dem 1. Januar 2027, der Familien-Beitrag ab 2028.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 einmalig um 300 Euro zusätzlich zur regulären Erhöhung, damit steigt der GKV-Höchstbeitrag für gut verdienende Selbstständige spürbar.
  • Zuzahlungen steigen zum 1. Januar 2027 einmalig um 50 Prozent, der Festzuschuss beim Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung. Wie sich diese Lücke schließen lässt, steht auf meiner Seite zur Zahnzusatzversicherung.
  • Ab 2028 zahlen mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ohne Kind unter 12 Jahren einen Familien-Beitrag von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners, Kinder bleiben beitragsfrei.
  • Als hauptberuflich Selbstständiger kannst du ohne Einkommensgrenze in die PKV wechseln, die Versicherungspflichtgrenze gilt nur für Angestellte.

Was die Reform 2027 an der Rechnung ändert

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossen, vom Bundesrat gebilligt und am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Seit dem 30. Juli 2026 ist es in Kraft. Die für deine Beitragsrechnung relevanten Änderungen greifen ab dem 1. Januar 2027, der Familien-Beitrag ab dem 1. Januar 2028. Alle Maßnahmen im Detail habe ich dir auf meiner Seite zur GKV-Reform 2027 zusammengefasst. Hier geht es nur um das, was die Entscheidung zwischen PKV und GKV verschiebt.

Die Beitragsbemessungsgrenze macht einen Sprung

Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt das Einkommen, auf das GKV-Beiträge fällig werden. 2026 liegt sie bei 5.812,50 Euro im Monat. Für 2027 hat der Gesetzgeber eine einmalige Sonderanhebung um 300 Euro beschlossen, zusätzlich zur regulären jährlichen Erhöhung. Damit steht fest: Die Grenze liegt 2027 bei mindestens 6.112,50 Euro im Monat. Wie viel die reguläre Erhöhung obendrauf legt, regelt die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027, die erst im Herbst 2026 erwartet wird. Für dich heißt das: Wenn dein Gewinn über der Grenze liegt, steigt dein GKV-Beitrag 2027 doppelt, durch die Sonderanhebung und durch die reguläre Anpassung.

Zuzahlungen und Zahnersatz: mehr aus eigener Tasche

Zuzahlungen, etwa für Medikamente, steigen zum 1. Januar 2027 einmalig um 50 Prozent. Die ursprünglich geplante jährliche Dynamisierung wurde im Gesetzgebungsverfahren gestrichen, es bleibt also bei der einmaligen Erhöhung. Die Belastungsgrenzen bleiben unverändert: 2 Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens, für chronisch Kranke 1 Prozent. Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss für die Regelversorgung von 60 auf 50 Prozent. Mit lückenlos geführtem Bonusheft bekommst du nach fünf Jahren 60 statt bisher 70 Prozent und nach zehn Jahren 65 statt bisher 75 Prozent. Damit gilt wieder das Niveau von vor Oktober 2020. Beides trifft dich als GKV-Versicherten direkt im Alltag, auch wenn es in der Beitragsrechnung nicht auftaucht.

Familien-Beitrag ab 2028

Neu ist ein Beitrag für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner: 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners, ab dem 1. Januar 2028. Beispielrechnung: Bei 90.000 Euro Bruttoeinkommen sind das 2.250 Euro im Jahr, also rund 187 Euro im Monat. Es gibt klare Ausnahmen: Kinder bleiben in allen Altersgruppen beitragsfrei. Beitragsfrei bleiben außerdem Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige, Partner über der Regelaltersgrenze und Partner mit voller Erwerbsminderung.

Krankengeld: hier ändert sich nichts

Beim Krankengeld bleibt alles beim Alten: Höhe (70 Prozent des Bruttoeinkommens) und Bezugsdauer (78 Wochen innerhalb von drei Jahren) sind von der Reform nicht betroffen. Neu ist lediglich die Teilkrankschreibung mit den Stufen 25, 50 und 75 Prozent. Für dich als Selbstständigen gilt weiter: Ohne Wahltarif hast du in der GKV gar keinen Anspruch auf Krankengeld, daran ändert die Reform ebenfalls nichts.

GKV-Höchstbeitrag nach der Reform (Beispielrechnung)

Als hauptberuflich Selbstständiger bist du in der GKV freiwillig versichert. Dein Beitrag bemisst sich an deinen Einnahmen, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Es gelten zwei Beitragssätze: 14,0 Prozent ohne Anspruch auf Krankengeld (§ 243 SGB V) und 14,6 Prozent mit Krankengeld-Anspruch (§ 241 SGB V). Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag: 2026 im Schnitt 2,9 Prozent (Quelle: GKV-Spitzenverband, Stand 1. Januar 2026). Für 2027 ist noch kein Durchschnittswert festgesetzt, die Bekanntgabe kommt im Herbst 2026. Ich rechne unten deshalb für beide Jahre mit 2,9 Prozent, damit du den reinen Effekt der höheren Beitragsbemessungsgrenze siehst.

Beispielrechnung Höchstbeitrag 2026 ab 2027 (Mindestwert)
Beitragsbemessungsgrenze monatlich 5.812,50 Euro mindestens 6.112,50 Euro
Höchstbeitrag ohne Krankengeld-Anspruch (14,0 Prozent plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag) 982,31 Euro mindestens 1.033,01 Euro
Höchstbeitrag mit Krankengeld-Anspruch (14,6 Prozent plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag) 1.017,19 Euro mindestens 1.069,69 Euro

Das sind mindestens rund 51 bis 53 Euro mehr im Monat, also gut 600 Euro mehr im Jahr, nur für die Krankenversicherung. Der Beitrag zur Pflegeversicherung kommt in beiden Jahren noch obendrauf. Wichtig zur Einordnung: Die 2027er Werte sind Mindestwerte, weil die reguläre Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze noch aussteht und für den Zusatzbeitrag 2027 noch kein Durchschnittswert festgesetzt ist. Der tatsächliche Höchstbeitrag dürfte also eher höher liegen.

Liegt dein Gewinn unter der Beitragsbemessungsgrenze, zahlst du entsprechend weniger. Der volle Reform-Effekt trifft dich erst, wenn dein Einkommen die Grenze erreicht oder übersteigt. Genau deshalb ist die Anhebung der Grenze der zentrale Hebel der Reform: Sie holt sich das Geld gezielt bei den gut verdienenden Mitgliedern.

Was in der PKV anders läuft

Der PKV-Beitrag richtet sich nicht nach deinem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Eine steigende Beitragsbemessungsgrenze erhöht deinen PKV-Beitrag deshalb nicht. Auch die höheren Zuzahlungen und die Kürzung beim Zahnersatz gelten nur in der GKV; in der PKV bestimmt dein Tarif, was erstattet wird.

Fair bleibt die Rechnung nur, wenn du beide Seiten kennst: Auch PKV-Beiträge steigen im Lauf der Zeit durch Beitragsanpassungen, vor allem wegen steigender Gesundheitskosten. Der Unterschied liegt im Mechanismus: In der GKV wächst dein Beitrag automatisch mit deinem Einkommen und mit politischen Entscheidungen wie dieser Reform, in der PKV mit der Kostenentwicklung deines Tarifs.

Beim Thema Familie gilt in der PKV: Jede versicherte Person hat einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, eine beitragsfreie Mitversicherung wie in der GKV gibt es nicht. Dieser Vorteil der GKV schrumpft allerdings ab 2028, wenn mitversicherte Partner ohne Kind unter 12 Jahren den Familien-Beitrag von 2,5 Prozent zahlen.

Der Zugang ist für dich als Selbstständigen einfacher als für Angestellte: Du kannst ohne Einkommensgrenze wechseln, die Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 Euro im Jahr) betrifft nur Arbeitnehmer. Voraussetzung ist unter anderem eine Gesundheitsprüfung; welche Bedingungen im Einzelnen gelten, habe ich dir im Artikel zu den Voraussetzungen für die PKV zusammengestellt. Was bei der PKV für Selbstständige sonst wichtig ist und wie sich PKV-Tarife im Vergleich unterscheiden, findest du in den verlinkten Beiträgen. Den zeitlosen Leistungsvergleich der beiden Systeme spare ich hier bewusst aus.

Für wen sich das Rechnen jetzt lohnt

Drei typische Konstellationen, bei denen die Reform die Rechnung spürbar verschiebt. Alle drei sind Beispielszenarien, keine realen Kundenfälle.

Beispielszenario 1: Gut verdienend, keine Kinder

Ein IT-Freelancer mit einem Gewinn dauerhaft über der Beitragsbemessungsgrenze zahlt in der GKV ab 2027 den neuen Höchstbeitrag, nach der Beispielrechnung oben mindestens rund 1.033 bis 1.070 Euro im Monat plus Pflegeversicherung. Für ihn wirkt die Reform wie eine gezielte Beitragserhöhung, ohne dass er mehr Leistung bekommt. Das ist die Gruppe, für die sich das Nachrechnen am deutlichsten lohnt: hoher, stabiler Gewinn, gute Gesundheit, keine beitragsfreie Familienversicherung, die verloren gehen könnte.

Beispielszenario 2: Mitversicherter Partner, Kinder aus dem Gröbsten raus

Eine Selbstständige, deren Ehepartner bisher beitragsfrei familienversichert ist und deren Kinder über 12 sind, zahlt ab 2028 zusätzlich den Familien-Beitrag: 2,5 Prozent ihres Einkommens. Bei 90.000 Euro sind das 2.250 Euro im Jahr obendrauf. Der klassische GKV-Vorteil der kostenlosen Partner-Mitversicherung fällt für diese Konstellation weg, entsprechend neu fällt die Gesamtrechnung aus.

Beispielszenario 3: Junger Gründer mit wachsendem Einkommen

Ein Gründer Ende 20 mit steigendem Gewinn profitiert in der PKV vom niedrigen Eintrittsalter und guten Gesundheitszustand. Je früher der Wechsel, desto günstiger die Kalkulation. Gerade hier gehört aber die Langfrist-Perspektive in die Rechnung: PKV-Beiträge steigen über die Jahrzehnte, und der Rückweg in die GKV ist später schwer bis unmöglich. Wer hier rechnet, rechnet nicht für 2027, sondern für 30 Jahre.

Für wen die GKV trotzdem passt

Die Reform macht die GKV teurer, aber sie macht sie nicht für jeden zur schlechteren Wahl. Bei schwankendem oder niedrigem Gewinn bleibt die GKV flexibel: Dein Beitrag orientiert sich an deinem Einkommen und sinkt in schwachen Jahren mit. Ein PKV-Beitrag bleibt dagegen gleich, egal wie dein Geschäftsjahr läuft.

Auch mit Kindern unter 12 Jahren bleibt die GKV-Familienversicherung stark: Kinder sind in allen Altersgruppen beitragsfrei mitversichert, und auch der mitversicherte Partner bleibt beitragsfrei, solange ein Kind unter 12 im Haushalt lebt. In der PKV zahlt jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag.

Mit Vorerkrankungen führt der Weg in die PKV über die Gesundheitsprüfung, je nach Tarif und Diagnose mit Zuschlägen oder Ausschlüssen. Und wer sich den Rückweg offen halten will, sollte wissen: Wirst du erst nach deinem 55. Geburtstag wieder versicherungspflichtig und warst in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert, bleibst du in der Regel dauerhaft versicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a SGB V). Die Entscheidung für die PKV ist damit faktisch eine Entscheidung fürs Leben und genau so solltest du sie rechnen.

Meine Einordnung als Makler: Die Reform ist für sich genommen kein Grund zu wechseln, aber sie ist ein guter Anlass, die eigene Rechnung einmal ehrlich aufzumachen. Wer dauerhaft über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt ab 2027 spürbar mehr für unveränderte Leistungen; wer schwankende Einnahmen oder kleine Kinder hat, fährt mit der GKV oft weiter gut. Wenn du unsicher bist, schau dir meinen ausführlichen Vergleich GKV vs. PKV an oder buch dir einen Termin bei mir, dann gehen wir deine Zahlen gemeinsam durch.

Häufige Fragen

Kann ich als Selbstständiger ohne Einkommensgrenze in die PKV wechseln?

Ja. Die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro Jahreseinkommen (Stand 2026) gilt nur für Angestellte. Als hauptberuflich Selbstständiger bist du versicherungsfrei und kannst dich ohne Einkommensgrenze privat versichern. Entscheidend sind stattdessen die Gesundheitsprüfung und die Tarifwahl. Welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten, habe ich dir oben im Artikel verlinkt.

Wie hoch ist der GKV-Höchstbeitrag für Selbstständige ab 2027?

Nach der Beispielrechnung liegt der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung ab 2027 bei mindestens rund 1.033 Euro im Monat ohne Krankengeld-Anspruch und rund 1.070 Euro mit Krankengeld-Anspruch. Grundlage sind die Mindest-Beitragsbemessungsgrenze von 6.112,50 Euro und der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent aus 2026, denn für 2027 ist noch kein Durchschnittswert festgesetzt. Die Pflegeversicherung kommt noch obendrauf, der endgültige Wert steht erst mit der Rechengrößenverordnung 2027 fest.

Ändert die GKV-Reform 2027 etwas am Krankengeld?

Nein. Höhe (70 Prozent des Bruttoeinkommens) und Bezugsdauer (78 Wochen innerhalb von drei Jahren) bleiben unverändert. Neu ist nur die Teilkrankschreibung mit den Stufen 25, 50 und 75 Prozent. Als Selbstständiger hast du ohnehin nur über einen Wahltarif Anspruch auf Krankengeld, daran ändert die Reform nichts. Alternativ bleibt ein privates Krankentagegeld.

Was kostet die Familienversicherung ab 2028?

Mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ohne Kind unter 12 Jahren zahlen ab 2028 einen Beitrag von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners. Beispielrechnung: Bei 90.000 Euro Bruttoeinkommen sind das 2.250 Euro im Jahr. Kinder bleiben in allen Altersgruppen beitragsfrei, ebenso unter anderem pflegende Angehörige und Eltern mit Kindern unter 12 Jahren.

Kann ich später von der PKV zurück in die GKV wechseln?

Als Selbstständiger ist das schwierig, denn der Rückweg führt in der Regel nur über eine neue Versicherungspflicht, etwa eine Anstellung mit Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze. Wirst du erst nach deinem 55. Geburtstag versicherungspflichtig und warst in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert, bleibst du meist dauerhaft versicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a SGB V). Plane die Entscheidung deshalb langfristig.

Lohnt sich die PKV jetzt nur wegen der Reform?

Nein, die Reform allein ist kein Wechselgrund. Sie verschiebt die Rechnung zulasten der GKV, vor allem bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze. Ob die PKV zu dir passt, hängt von Gesundheitszustand, Familienplanung, Einkommensstabilität und deiner Langfrist-Perspektive ab, denn auch PKV-Beiträge steigen über die Jahre. Rechne beide Wege durch, bevor du entscheidest.

Quellen und Stand

Stand: 1. August 2026

Häufige Fragen

Ja. Die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro Jahreseinkommen (Stand 2026) gilt nur für Angestellte. Als hauptberuflich Selbstständiger bist du versicherungsfrei und kannst dich ohne Einkommensgrenze privat versichern. Entscheidend sind stattdessen die Gesundheitsprüfung und die Tarifwahl. Welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten, habe ich dir oben im Artikel verlinkt.

Nach der Beispielrechnung liegt der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung ab 2027 bei mindestens rund 1.033 Euro im Monat ohne Krankengeld-Anspruch und rund 1.070 Euro mit Krankengeld-Anspruch. Grundlage sind die Mindest-Beitragsbemessungsgrenze von 6.112,50 Euro und der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent aus 2026, denn für 2027 ist noch kein Durchschnittswert festgesetzt. Die Pflegeversicherung kommt noch obendrauf, der endgültige Wert steht erst mit der Rechengrößenverordnung 2027 fest.

Nein. Höhe (70 Prozent des Bruttoeinkommens) und Bezugsdauer (78 Wochen innerhalb von drei Jahren) bleiben unverändert. Neu ist nur die Teilkrankschreibung mit den Stufen 25, 50 und 75 Prozent. Als Selbstständiger hast du ohnehin nur über einen Wahltarif Anspruch auf Krankengeld, daran ändert die Reform nichts. Alternativ bleibt ein privates Krankentagegeld.

Mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ohne Kind unter 12 Jahren zahlen ab 2028 einen Beitrag von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners. Beispielrechnung: Bei 90.000 Euro Bruttoeinkommen sind das 2.250 Euro im Jahr. Kinder bleiben in allen Altersgruppen beitragsfrei, ebenso unter anderem pflegende Angehörige und Eltern mit Kindern unter 12 Jahren.

Als Selbstständiger ist das schwierig, denn der Rückweg führt in der Regel nur über eine neue Versicherungspflicht, etwa eine Anstellung mit Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze. Wirst du erst nach deinem 55. Geburtstag versicherungspflichtig und warst in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert, bleibst du meist dauerhaft versicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a SGB V). Plane die Entscheidung deshalb langfristig.

Nein, die Reform allein ist kein Wechselgrund. Sie verschiebt die Rechnung zulasten der GKV, vor allem bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze. Ob die PKV zu dir passt, hängt von Gesundheitszustand, Familienplanung, Einkommensstabilität und deiner Langfrist-Perspektive ab, denn auch PKV-Beiträge steigen über die Jahre. Rechne beide Wege durch, bevor du entscheidest.

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