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Private Versicherungen

Alles, was dich als Person absichert: Gesundheit, Einkommen, Haftung, Zuhause und Vorsorge. Sortiert nach der Reihenfolge, in der es wichtig wird. Nicht jeder braucht alles.

Von Sebastian Steinhuber, Versicherungs­makler in Berlin. Stand: Oktober 2026

Existenz sichern

Was dich auf einen Schlag treffen kann

Haftung, Gesundheit und Einkommen. Hier entstehen die Schäden, die sich aus dem Ersparten kaum bezahlen lassen.

Substanz schützen

Was du aufgebaut hast

Wohnung, Haus, Rechtsposition, Fahrzeug und Tiere.

  • Zuhause

    Mieter und Eigentümer

    Hausrat, Wohngebäude und ihre Erweiterungen wie Elementar oder Fahrrad, je nach Tarif mit der Privathaftpflicht zusammen.

    Zu Zuhause
  • Rechtsschutz

    Streit um dein Recht

    Je nach Baustein für Streit im Verkehr, in der Wohnung, im Beruf oder in der Familie. Anders als die Haftpflicht finanziert er deinen eigenen Streit, im Rahmen des Tarifs.

    Zum Rechtsschutz Wann der Rechtsschutz greift, im Ratgeber
  • Tiere

    Hund, Katze, Pferd

    Für ein Tier, das nicht deinem Beruf oder Erwerb dient, haftest du als Halter auch ohne Verschulden (§ 833 BGB). Dazu kommen OP- und Krankenschutz.

    Mehr zur Hundehaftpflicht Mehr zur Hundekranken­versicherung
  • Kfz-Versicherung

    Fahrzeughalter

    Als Halter eines Fahrzeugs mit Standort in Deutschland musst du eine Kfz-Haftpflicht abschließen (§ 1 PflVG); Teil- und Vollkasko kommen je nach Fahrzeug dazu.

    Mehr zur Kfz-Versicherung

Aufbau

Wenn die Grundabsicherung steht

Vorsorge fürs Alter, je nach Lage gesetzlich, betrieblich und privat. Erst hier reden wir über Rendite.

  • Altersvorsorge

    Angestellte und Selbstständige

    Drei Schichten: Basisversorgung mit gesetzlicher Rente und Basisrente, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge. Als Angestellter kannst du Entgeltumwandlung verlangen (§ 1a Abs. 1 BetrAVG).

    Zur Altersvorsorge

Was der Staat absichert und was nicht

Die gesetzlichen Systeme tragen viel, aber nicht alles. Die Tabelle zeigt, wo sie in der Regel aufhören. Verbindlich ist das Gesetz im Einzelfall.

Vereinfachte Darstellung, kein Leistungsversprechen. Quelle: die genannten Paragrafen, Stand 10/2026.
RisikoGesetzlichWo die Lücke liegt
KrankheitGesetzliche oder private Kranken­versicherung, eine von beiden ist Pflicht (§ 5 SGB V, § 193 Abs. 3 VVG)Zahnersatz mit Festzuschuss (§ 55 SGB V), Wahlleistungen im Krankenhaus gesondert berechnet (§ 17 KHEntgG)
Arbeits­unfähigkeitKrankengeld der Kasse (§ 44 SGB V)Hauptberuflich Selbstständige nur mit Wahlerklärung oder Wahltarif (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 53 Abs. 6 SGB V)
BerufsunfähigkeitErwerbsminderungs­rente (§ 43 SGB VI)Maßstab ist der allgemeine Arbeitsmarkt, nicht dein Beruf; Pflichtbeiträge sind Voraussetzung (§ 43 Abs. 1 SGB VI)
UnfallGesetzliche Unfall­versicherung bei versicherter Tätigkeit und auf dem Arbeitsweg (§ 8 SGB VII)Freizeit nicht versichert; Unternehmer in der Regel nur über Satzung oder freiwillig (§ 3, § 6 SGB VII)
PflegeSoziale oder private Pflege­versicherung (§ 20, § 23 SGB XI)Unterkunft und Verpflegung im Heim tragen Pflegebedürftige selbst (§ 4 Abs. 2 SGB XI)
HaftungKeine gesetzliche AbsicherungErsatzpflicht nach § 823 BGB ohne gesetzliche Höchstgrenze
AlterGesetzliche Rente für Pflicht­versicherte, bei Selbstständigen nur für bestimmte Gruppen (§ 2 SGB VI)Außerhalb dieser Gruppen keine Pflicht in der gesetzlichen Rente (§ 2 SGB VI); Vorsorge über Basisrente und privat

Annahmen, die im Ernstfall teuer werden

Vier Annahmen, die sich am Gesetz klären lassen.

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Annahme
Was gilt
Als Angestellter bist du über deinen Arbeitgeber rundum abgesichert.
Gesetzlich unfallversichert bist du bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg (§ 8 SGB VII), nicht in der Freizeit. Bei Berufsunfähigkeit fragt die gesetzliche Rente nach dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht nach deinem Beruf (§ 43 SGB VI).
Wer sich selbstständig macht, behält seinen bisherigen Schutz.
Krankengeld gibt es dann nur mit Wahlerklärung oder Wahltarif (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 53 Abs. 6 SGB V), gesetzlichen Unfallschutz in der Regel nur über Satzung oder freiwillig (§ 3, § 6 SGB VII).
Für Schäden bei anderen haftest du nur bis zu einer Grenze.
Die Ersatzpflicht nach § 823 Abs. 1 BGB kennt keine gesetzliche Höchstgrenze. Die Grenze setzt erst die Versicherungs­summe deines Tarifs.
Dein Hund ist über die Privathaftpflicht mitversichert.
Je nach Tarif nicht. Privathaftpflicht-Bedingungen können die Haltung von Hunden und Pferden ausschließen; dafür gibt es die Tierhalterhaftpflicht.
Vereinfacht. Was in deinem Fall gilt, steht in den Bedingungen des einzelnen Tarifs.

Lieber mit einer Frage einsteigen?

Für einige Fragen haben wir die Antwort schon sortiert. Dort steht, worauf es ankommt und in welcher Reihenfolge.

Häufige Fragen zu privaten Versicherungen

Welche Versicherungen brauchst du als Erstes?

Die, bei denen ein einzelner Schaden dich überfordern kann: Haftpflicht, Krankenversicherung und, wenn du von deinem Einkommen lebst, eine Absicherung der Arbeitskraft. Krankenversichert sein musst du ohnehin (§ 193 Abs. 3 VVG, § 5 SGB V).

Was ändert sich, wenn du dich selbstständig machst?

Krankengeld gibt es nur mit Wahlerklärung oder Wahltarif (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 53 Abs. 6 SGB V), gesetzlichen Unfallschutz in der Regel nur über Satzung oder freiwillig (§ 3, § 6 SGB VII), Rentenversicherungspflicht nur für bestimmte Tätigkeiten (§ 2 SGB VI). Die Versicherungen für deinen Betrieb findest du im Bereich Gewerbe.

Welche Absicherung bekommst du als Angestellter über den Arbeitgeber?

Gesetzlichen Unfallschutz bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg (§ 8 SGB VII), bei Krankheit bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 EFZG), danach Krankengeld der Kasse (§ 44 SGB V). Eine betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung kannst du verlangen (§ 1a Abs. 1 BetrAVG).

Wo fängst du an?

Wir sortieren mit dir, welche Versicherung zuerst kommt und welche warten kann.

20Minuten
  • Videocall oder Telefon, du entscheidest
    Oder ruf an: 030 46067572
  • Du bekommst eine Einschätzung, keinen Vertrag
  • Danach weißt du, was jetzt dran ist und was warten kann