Annahme
Was gilt
Als Angestellter bist du über deinen Arbeitgeber rundum abgesichert.
Gesetzlich unfallversichert bist du bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg (§ 8 SGB VII), nicht in der Freizeit. Bei Berufsunfähigkeit fragt die gesetzliche Rente nach dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht nach deinem Beruf (§ 43 SGB VI).
Wer sich selbstständig macht, behält seinen bisherigen Schutz.
Krankengeld gibt es dann nur mit Wahlerklärung oder Wahltarif (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 53 Abs. 6 SGB V), gesetzlichen Unfallschutz in der Regel nur über Satzung oder freiwillig (§ 3, § 6 SGB VII).
Für Schäden bei anderen haftest du nur bis zu einer Grenze.
Die Ersatzpflicht nach § 823 Abs. 1 BGB kennt keine gesetzliche Höchstgrenze. Die Grenze setzt erst die Versicherungssumme deines Tarifs.
Dein Hund ist über die Privathaftpflicht mitversichert.
Je nach Tarif nicht. Privathaftpflicht-Bedingungen können die Haltung von Hunden und Pferden ausschließen; dafür gibt es die Tierhalterhaftpflicht.
Vereinfacht. Was in deinem Fall gilt, steht in den Bedingungen des einzelnen Tarifs.