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Rürup-Rente für Gründer: Wann sich die Basisrente wirklich lohnt

Rürup-Rente für Selbstständige: wie du mit der Basisrente Steuern sparst, was sie kostet und für wen sie sich lohnt. Erstgespräch vereinbaren.

SS
Sebastian Steinhuber Versicherungsmakler für Gründer
02.08.2026

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Rürup-Rente (Basisrente) gehört zur ersten Schicht der Altersvorsorge: Seit 2023 sind die Beiträge bis zum jährlichen Höchstbetrag zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Sie ist aber nicht die einzige Basisversorgung. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und an ein berufsständisches Versorgungswerk teilen sich denselben Höchstbetrag.
  • Der Steuervorteil fällt am größten aus, wenn dein zu versteuerndes Einkommen und dein Grenzsteuersatz hoch sind. Bei niedrigem Einkommen bleibt kaum etwas übrig.
  • Das Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden: keine Kapitalauszahlung, keine Kündigung, du kannst den Vertrag höchstens beitragsfrei stellen.
  • In der Ansparphase ist das angesparte Guthaben nach § 851c ZPO vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt, allerdings nur bis zu gesetzlichen Obergrenzen (insgesamt 340.000 Euro, siehe unten) und nicht, wenn du erst kurz vor einer Insolvenz kräftig einzahlst.
  • Vererben kannst du die Rürup-Rente nicht. Das schreibt das Steuerrecht so vor. Angehörige bekommen nur dann etwas, wenn du eine Hinterbliebenenabsicherung mitversichert hast, und die darf ausschließlich an deinen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner sowie an kindergeldberechtigte Kinder leisten.
  • Ob Rürup, eine ETF-Rentenversicherung oder ein freier ETF-Sparplan für dich passt, hängt von deiner Steuerlast und deinem Flexibilitätsbedarf ab, nicht von einer pauschalen Empfehlung.

Wie die Basisrente (Rürup) funktioniert

Die Rürup-Rente gehört zur sogenannten ersten Schicht der Altersvorsorge, der Basisversorgung. In dieser Schicht stehen auch die gesetzliche Rentenversicherung und die berufsständischen Versorgungswerke. Der Gesetzgeber behandelt sie steuerlich ähnlich, weil sie alle eines gemeinsam haben: Das Ziel ist eine lebenslange Rente, kein Kapitalstock, über den du frei verfügen kannst.

Für dich als Selbstständige oder Freelancer heißt das konkret: Du zahlst Beiträge in einen privaten Vertrag ein, klassisch verzinst oder fondsgebunden, wahlweise mit oder ohne Garantie. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Rürup-Rente freiwillig und kapitalgedeckt. Du entscheidest selbst, wie viel du einzahlst. Zuzahlungen in guten Jahren und Beitragspausen in schwachen Jahren sind bei vielen Tarifen möglich, aber weder überall noch unbegrenzt: Manche Anbieter erlauben das Aussetzen nur befristet, andere verlangen einen Mindestbeitrag oder begrenzen die Zuzahlungshöhe. Das steht in den Bedingungen des konkreten Tarifs und gehört vor Abschluss geprüft, nicht danach.

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Rente, frühestens ab dem im Vertrag festgelegten Alter. Für Verträge ab 2012 schreibt § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG die Vollendung des 62. Lebensjahres als gesetzliche Untergrenze vor (bei älteren Verträgen 60 Jahre). Dein Tarif kann auch einen späteren Rentenbeginn vorsehen. Ein Kapitalwahlrecht wie bei einer klassischen Kapitallebensversicherung gibt es nicht. Das ist der Preis für die steuerliche Förderung.

Eingeführt wurde die Basisrente 2005 im Zuge des Alterseinkünftegesetzes, gedacht vor allem für Selbstständige und Freiberufler, die nicht über die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk pflichtabgesichert sind. In der Beratung sehe ich sie am häufigsten bei Gründerinnen und Gründern mit hohem, stabilem Einkommen, etwa in der IT-Beratung oder bei GmbH-Geschäftsführern mit Gesellschafteranteil, die neben ihrem Gehalt gezielt Steuerlast in die Zukunft verschieben wollen. Das ist eine allgemeine Beobachtung aus typischen Konstellationen, kein konkreter Kundenfall.

Der Steuervorteil konkret durchgerechnet

Beiträge zur Rürup-Rente kannst du nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG als Sonderausgaben geltend machen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag für die Basisversorgung nach § 10 Abs. 3 EStG. Dieser Höchstbetrag ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und steigt deshalb jedes Jahr etwas. Für 2026 liegt er bei 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerschaften. Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben ansetzbar, solange der Höchstbetrag nicht überschritten wird.

Wichtig für dich als Selbstständige: Der Höchstbetrag ist ein gemeinsamer Topf für deine gesamte Basisversorgung, kein Extrabudget nur für Rürup. Alles, was du an Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder an ein berufsständisches Versorgungswerk zahlst, füllt diesen Topf schon. Nur der Rest bleibt für die Rürup-Rente übrig. Das betrifft zum Beispiel Ärztinnen, Anwälte, Architektinnen und Ingenieure im Versorgungswerk, aber auch pflichtversicherte Selbstständige wie Handwerkerinnen im zulassungspflichtigen Handwerk oder über die Künstlersozialkasse versicherte Kreative. Bei Angestellten füllen sowohl der eigene Arbeitnehmeranteil als auch der steuerfreie Arbeitgeberanteil diesen Topf. Der Höchstbetrag selbst wird dadurch nicht gekürzt, stattdessen wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil nach § 10 Abs. 3 Satz 5 EStG vom abziehbaren Betrag wieder abgezogen. Unterm Strich bleibt für einen zusätzlichen Rürup-Beitrag trotzdem deutlich weniger Spielraum. Zahlst du weder Pflichtbeiträge noch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und bist in keinem Versorgungswerk, steht dir der Höchstbetrag grundsätzlich voll zur Verfügung, es sei denn, du hast ohne eigene Beitragsleistung eine Anwartschaft auf Altersversorgung erworben. Was das für GmbH-Geschäftsführerinnen mit Pensionszusage oder Direktversicherung konkret bedeutet, erkläre ich weiter unten.

Beispielrechnung (vereinfacht, ohne Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, keine individuelle Steuerberatung): Angenommen, du zahlst als Selbstständige 8.000 Euro im Jahr in deine Rürup-Rente ein und liegst mit deinem zu versteuernden Einkommen in einem Bereich, in dem dein Grenzsteuersatz bei etwa 42 Prozent liegt. Dann mindert sich deine Steuerlast um bis zu rund 3.360 Euro, allerdings nur, wenn dein Einkommen auch nach dem Abzug der 8.000 Euro noch im 42-Prozent-Bereich liegt (2026 ab knapp 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Grundtarif). Weil der Sonderausgabenabzug dein Einkommen selbst senkt, rutscht sonst ein Teil der 8.000 Euro in eine niedrigere Progressionszone, und die Ersparnis fällt kleiner aus. Wie viel bei dir tatsächlich ankommt, hängt von deinem individuellen Einkommen, deinem Familienstand und weiteren Sonderausgaben ab. Das kann und will ich dir hier nicht verbindlich vorrechnen. Dafür ist dein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

Auf der anderen Seite steht die nachgelagerte Besteuerung: Die spätere Rente aus deiner Rürup-Rente ist in der Auszahlungsphase steuerpflichtig. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ausfällt, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab, nicht vom Jahr, in dem du den Vertrag abschließt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Die restlichen 16 Prozent bleiben als Rentenfreibetrag lebenslang in Euro festgeschrieben. Für jeden späteren Jahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil um 0,5 Prozentpunkte. Seit dem Wachstumschancengesetz wird die volle Besteuerung erst bei einem Rentenbeginn ab 2058 erreicht. Ein zweiter Kostenblock, den viele übersehen: Bist du im Ruhestand freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, zahlst du auf deine Rürup-Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Wer in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, zahlt darauf nichts. Auch hier gilt: Ich bin Versicherungsmakler und kein Steuerberater. Die konkrete Steuerlast in der Rentenphase solltest du mit deinem Steuerberater durchrechnen, bevor du dich festlegst.

Für wen sich Rürup lohnt (und für wen nicht)

Die Rürup-Rente spielt ihre Stärke bei gutverdienenden Selbstständigen und Freiberuflern mit hoher, einigermaßen stabiler Steuerlast aus. Wenn du bereits eine Liquiditätsreserve hast und einen Teil deines Einkommens dauerhaft für die Steuerersparnis binden kannst, ist der Sonderausgabenabzug ein echter Hebel. Auch für Selbstständige mit unternehmerischem Risiko kann der Pfändungsschutz in der Ansparphase ein Argument sein, dazu gleich mehr.

Weniger sinnvoll ist Rürup, wenn dein Einkommen niedrig oder stark schwankend ist. Bei einem niedrigen Grenzsteuersatz ist die Steuerersparnis gering, das gebundene Kapital aber trotzdem für Jahrzehnte weg. Auch wenn du absehbar Kapital für Investitionen in dein Unternehmen, eine Immobilie oder größere Lebensentscheidungen brauchst, ist die fehlende Flexibilität ein echtes Problem. Für ganz junge Gründer am Anfang der Selbstständigkeit, deren Einkommen noch nicht verlässlich planbar ist, würde ich mit einer Festlegung eher warten.

Wenn du dir unsicher bist, ob deine Steuerlast überhaupt hoch genug ist, damit sich der Aufwand lohnt, findest du einen Überblick über die Optionen auf meiner Übersichtsseite zur Altersvorsorge für Selbstständige. Ein weiterer Sonderfall: Bist du als GmbH-Geschäftsführerin gleichzeitig mehrheitlich an deiner Gesellschaft beteiligt, giltst du sozialversicherungsrechtlich in der Regel als selbstständig und zahlst keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Den vollen Sonderausgaben-Höchstbetrag hast du dann aber nur, wenn dir die GmbH keine Altersversorgung ohne eigene Beitragsleistung zugesagt hat, etwa über eine Pensionszusage oder eine firmenfinanzierte Direktversicherung. Details dazu, die konkrete Größenordnung und was für Fremdgeschäftsführerinnen gilt, findest du in den häufigen Fragen weiter unten.

Die Nachteile: gebundenes Kapital, keine Kapitalauszahlung, keine Vererbbarkeit

Damit du nicht nur die Steuervorteile siehst, hier die Kehrseiten im Klartext. Erstens: Eine Kapitalauszahlung ist bei der Rürup-Rente grundsätzlich ausgeschlossen. Du bekommst ausschließlich eine monatliche Rente, nie eine Summe auf einen Schlag.

Zweitens: Du kannst den Vertrag nicht kündigen. Anders als bei einer klassischen Kapitallebensversicherung gibt es keinen Rückkaufswert, den du dir auszahlen lassen kannst. Wenn du die Beiträge nicht mehr aufbringen willst oder kannst, bleibt dir nur die Option, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das eingezahlte Kapital bleibt dann bis zum vereinbarten Rentenbeginn gebunden.

Drittens: Vererben kannst du die Rürup-Rente nicht. Das ist keine Marotte der Anbieter, sondern Bedingung für die Förderung, § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG verlangt, dass die Ansprüche nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar sind. Im Grundmodell verfällt das Restkapital beim Tod also. Etwas bekommen Angehörige nur über eine mitversicherte Hinterbliebenenabsicherung, und begünstigt werden dürfen dabei ausschließlich dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder. Erwachsene Kinder ohne Kindergeldanspruch, Geschwister oder ein Lebensgefährte ohne Trauschein gehen leer aus. Manche Tarife nennen ihre Todesfallregelung Rentengarantiezeit, eine Rentengarantiezeit im klassischen Sinn, die ohne Rücksicht auf diesen Personenkreis an beliebige Erben weiterzahlt, wäre bei einer Basisrente steuerlich schädlich. Lies also nach, an wen dein Tarif im Todesfall tatsächlich leistet, und zwar vor Abschluss, nicht danach.

Viertens, speziell bei fondsgebundenen Tarifen: Anlage- und Rentenfaktor-Risiko. Anders als bei Riester gibt es bei der Basisrente keine gesetzliche Beitragsgarantie. Wählst du einen Tarif ohne Garantie, kann dein Guthaben zwischenzeitlich unter die Summe deiner Beiträge fallen, und die Höhe der späteren Rente steht bis zum Rentenbeginn nicht fest, garantiert ist dann nur, dass lebenslang gezahlt wird, nicht wie viel. Dazu kommt das Rentenfaktor-Risiko: Zu Rentenbeginn wird dein angespartes Fondsguthaben über einen Rentenfaktor in eine monatliche Rente umgerechnet. Ist dieser Faktor im Vertrag nicht bereits garantiert, trägst du das Risiko, dass sich die Rechengrundlage (etwa eine gestiegene statistische Lebenserwartung) bis zu deinem Rentenbeginn zu deinen Ungunsten verändert. Frag beim Anbieter konkret nach, ob und in welcher Höhe der Rentenfaktor garantiert ist, bevor du unterschreibst.

Auf der positiven Seite steht der Pfändungsschutz, aber nicht grenzenlos. § 851c ZPO schützt Altersvorsorge nur unter zwei Bedingungen. Erstens muss der Vertrag bestimmte Merkmale erfüllen, unter anderem lebenslange Leistung in regelmäßigen Abständen, keine Verfügung über die Ansprüche und kein Kapitalwahlrecht außer für den Todesfall, ob eine Basisrente diese Merkmale in jedem Fall erfüllt, wird in der Fachliteratur unterschiedlich beurteilt, weil solche Verträge auf die steuerliche Anerkennung zugeschnitten sind, nicht auf den Pfändungsschutz. Zweitens gilt der Schutz nur der Höhe nach begrenzt: unpfändbar sind in der Ansparphase aktuell bis zu 6.000 Euro Einzahlung pro Jahr zwischen 18 und 27 Jahren sowie 7.000 Euro pro Jahr zwischen 28 und 67 Jahren, insgesamt gedeckelt auf 340.000 Euro. Vom darüber liegenden Betrag bleiben nur drei Zehntel geschützt. Wer wie in der Beispielrechnung weiter oben 8.000 Euro im Jahr einzahlt, liegt damit bereits über der Jahresgrenze. Einzahlungen, die du erst kurz vor einer Insolvenz leistest, kann ein Insolvenzverwalter zudem nach den Anfechtungsregeln der Insolvenzordnung zurückholen. Der Pfändungsschutz ist also ein Argument für frühzeitige, stetige Beiträge, kein Rettungsanker auf den letzten Metern, und bei einer konkreten Pfändung oder Insolvenz gehört die Einzelfrage einem Rechtsanwalt, nicht einer Produktbroschüre. Eine freie ETF-Anlage hat diesen Schutz in der Ansparphase gar nicht.

Rürup vs. ETF-Rentenversicherung vs. private Altersvorsorge

Ob Rürup wirklich die beste Wahl für dich ist, entscheidet sich erst im Vergleich mit den Alternativen. Eine ETF-Rentenversicherung ist eine fondsgebundene private Rentenversicherung ohne staatliche Förderung, dafür aber ohne die Beschränkungen der Basisversorgung: Du kannst dir das Kapital am Ende auch auszahlen lassen, und unter bestimmten Voraussetzungen (Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre, Auszahlung frühestens mit 62) wird bei einer Kapitalauszahlung nur die Hälfte des Ertrags mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 in Verbindung mit § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG, in der Praxis Halbeinkünfteverfahren genannt; bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, genügt die Vollendung des 60. Lebensjahres). Bei fondsgebundenen Policen mit Aktienfonds kommt vorher noch eine Teilfreistellung von 15 Prozent auf den Ertrag dazu. Entscheidest du dich stattdessen für die lebenslange Rente, wird nur der Ertragsanteil versteuert, dessen Höhe von deinem Alter bei Rentenbeginn abhängt.

Ein freier ETF-Sparplan außerhalb einer Versicherungshülle, wie ich ihn auf meiner Seite zur privaten Altersvorsorge einordne, bietet dir die größte Flexibilität: jederzeit verfügbar, kein Rentenzwang, aber auch keinen Sonderausgabenabzug und keinen Pfändungsschutz in der Ansparphase. Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer, bei Aktienfonds nach Abzug der Teilfreistellung von 30 Prozent und des Sparerpauschbetrags, und über die Vorabpauschale bereits während der Ansparzeit.

Grob zusammengefasst: Rürup punktet mit dem stärksten Steuervorteil in der Ansparphase und dem Pfändungsschutz, bezahlt das aber mit völliger Unflexibilität. Die ETF-Rentenversicherung liegt dazwischen. Der freie ETF-Sparplan ist am flexibelsten, aber ohne Förderung und ohne Schutz. Falls in den nächsten Jahren eine gesetzliche Altersvorsorgepflicht für Selbstständige kommt, wird eine bestehende Rürup-Rente in der Diskussion regelmäßig als mögliche Alternative genannt. Ein veröffentlichter Gesetzentwurf liegt Stand Sommer 2026 aber noch nicht vor, und nach dem Koalitionsvertrag soll die Pflicht ohnehin nur neu Selbstständige treffen, nicht bereits Selbstständige. Verlass dich also nicht darauf, dass ein heute abgeschlossener Vertrag eine spätere Pflicht automatisch erfüllt. Was das konkret für dich bedeuten könnte, halte ich auf der Seite Rentenversicherungspflicht für Freelancer: Alternativen im Überblick aktuell.

Kriterium Rürup-Rente ETF-Rentenversicherung Freier ETF-Sparplan
Steuervorteil in der Ansparphase Sonderausgabenabzug bis Höchstbetrag Keiner Keiner
Verfügbarkeit des Kapitals Erst als Rente, keine Kapitalauszahlung Als Rente oder Kapitalauszahlung möglich Jederzeit verfügbar
Besteuerung bei Auszahlung Nachgelagert, steuerpflichtiger Anteil je nach Rentenbeginn (2026: 84 Prozent) Bei Kapitalauszahlung ggf. hälftige Besteuerung des Ertrags (12/62-Regel), bei lebenslanger Rente nur der Ertragsanteil Abgeltungsteuer auf Erträge, mit Teilfreistellung bei Aktienfonds
Pfändungsschutz in der Ansparphase Nach § 851c ZPO, aber nur bis zu gesetzlichen Jahres- und Gesamtgrenzen (340.000 Euro) Erst nach Umwandlung nach § 167 VVG, dann mit denselben Einschränkungen Nein
Vererbbarkeit Nicht vererbbar, nur Hinterbliebenenabsicherung für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder Meist flexibler regelbar, tarifabhängig Voll vererbbar

Fazit und Checkliste vor Abschluss

Aus meiner Erfahrung in der Beratung ist die Rürup-Rente kein Produkt, das pauschal zu jedem Gründer passt. Sie lohnt sich dann, wenn deine Steuerlast schon spürbar ist und du bewusst einen Teil deines Einkommens für Jahrzehnte weglegen willst, im Tausch gegen Steuervorteil und Pfändungsschutz. Sie passt nicht, wenn du noch Flexibilität brauchst oder dein Einkommen dafür schlicht noch nicht hoch genug ist.

Bevor du unterschreibst, würde ich mir diese Punkte konkret ansehen:

  • Wie hoch ist dein aktueller Grenzsteuersatz, und lohnt sich der Sonderausgabenabzug bei deinem Einkommen überhaupt spürbar?
  • Brauchst du das eingezahlte Kapital absehbar für dein Unternehmen oder private Investitionen? Dann ist Rürup die falsche Wahl.
  • Ist bei einem fondsgebundenen Tarif der Rentenfaktor garantiert oder nicht?
  • Enthält der Vertrag eine Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente, falls dir die Absicherung von Angehörigen wichtig ist?
  • Wie hoch sind die Abschluss- und Verwaltungskosten des konkreten Tarifs im Vergleich?

Wenn du unsicher bist, ob und wie viel Rürup für dich Sinn ergibt, schau dir meine Seite zur Basisrente (Rürup) an oder buch dir direkt einen Termin bei mir, dann rechnen wir das anhand deiner Zahlen gemeinsam durch.

Häufige Fragen

Kann ich meine Rürup-Rente vorzeitig kündigen und mir das Geld auszahlen lassen?

Nein. Eine Rürup-Rente ist nicht kündbar im Sinne einer Kapitalauszahlung. Du kannst den Vertrag höchstens beitragsfrei stellen, wenn du die Beiträge nicht mehr aufbringen kannst oder willst. Das eingezahlte Kapital bleibt dann bis zum vereinbarten Rentenbeginn gebunden und wird ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt.

Ist meine Rürup-Rente vor Pfändung geschützt, wenn mein Unternehmen insolvent geht?

Nur begrenzt. § 851c ZPO schützt das angesparte Guthaben in der Ansparphase bis zu gesetzlich gestaffelten Jahresbeträgen (aktuell 6.000 Euro pro Jahr zwischen 18 und 27, 7.000 Euro pro Jahr zwischen 28 und 67) und einem Gesamtbetrag von 340.000 Euro, darüber bleiben nur drei Zehntel geschützt. Voraussetzung ist außerdem, dass dein Vertrag die Merkmale des § 851c Abs. 1 ZPO erfüllt, ob das bei jeder Basisrente zweifelsfrei der Fall ist, wird juristisch unterschiedlich beurteilt. Einzahlungen kurz vor einer Insolvenz kann ein Insolvenzverwalter zudem anfechten. Wichtig ist auch, wessen Insolvenz gemeint ist: Bei einer GmbH-Insolvenz trifft es zunächst das Gesellschaftsvermögen, dein Privatvermögen nur, soweit du persönlich haftest, etwa aus einer Bürgschaft. Als Einzelunternehmerin oder Freiberuflerin haftest du dagegen ohnehin mit deinem Privatvermögen. Sobald die Rente ausgezahlt wird, gelten für die laufenden Zahlungen die allgemeinen Pfändungsschutzregeln wie bei anderem Einkommen. Steht bei dir eine Pfändung oder Insolvenz konkret im Raum, gehört der Fall einem Rechtsanwalt, nicht einem Ratgebertext.

Was passiert mit meiner Rürup-Rente, wenn ich sterbe?

Vererben lässt sich die Rürup-Rente nicht, das verlangt das Steuerrecht als Preis für die Förderung. Im Grundmodell verfällt das Restkapital beim Tod. Leistungen an Angehörige gibt es nur, wenn du eine Hinterbliebenenabsicherung mitversichert hast, und begünstigt werden dürfen dabei ausschließlich dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder. Ein nicht verheirateter Partner, erwachsene Kinder ohne Kindergeldanspruch, Geschwister oder sonstige Erben bekommen aus einer Rürup-Rente nichts. Prüf das vor Abschluss, danach ist es zu spät.

Lohnt sich Rürup, wenn ohnehin eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige kommen sollte?

Eine bestehende Rürup-Rente gilt in der aktuellen Diskussion regelmäßig als mögliche Alternative zu einer gesetzlichen Altersvorsorgepflicht. Stand Sommer 2026 liegt aber noch kein Gesetzentwurf vor, und nach dem Koalitionsvertrag soll die Pflicht ohnehin nur neu Selbstständige treffen, nicht bereits Selbstständige. Verbindlich ist das alles erst mit dem endgültigen Gesetzestext. Was für dich konkret gilt, solltest du im Einzelfall prüfen, sobald die Reform final beschlossen ist.

Ist eine ETF-Rentenversicherung nicht einfach die bessere Alternative zu Rürup?

Das kommt auf deine Prioritäten an. Eine ETF-Rentenversicherung ist flexibler, weil du dir das Kapital auch auszahlen lassen kannst, und bietet unter bestimmten Voraussetzungen einen Steuervorteil über das Halbeinkünfteverfahren. Dafür fehlt ihr der Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und der Pfändungsschutz der Rürup-Rente. Welche Variante zu dir passt, hängt von deiner Steuerlast, deinem Sicherheitsbedürfnis und deinem Flexibilitätsbedarf ab.

Kann ich als GmbH-Geschäftsführerin auch eine Rürup-Rente nutzen?

Ja, nutzen kannst du sie in jedem Fall. Wie viel davon steuerlich ankommt, hängt aber an zwei Fragen. Erstens am Sozialversicherungsstatus: Bist du als Gesellschafter-Geschäftsführerin mehrheitlich an deiner GmbH beteiligt, giltst du in der Regel als selbstständig und zahlst keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Verbindlich klären lässt sich das nur im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Mehrheitsbeteiligung allein ist nur ein starkes Indiz. Zweitens an einer möglichen Versorgungszusage: Hat dir deine GmbH eine betriebliche Altersversorgung zugesagt, etwa eine Pensionszusage oder eine vom Unternehmen finanzierte Direktversicherung, wird dein Sonderausgaben-Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG pauschal um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt, bezogen auf dein Geschäftsführergehalt. Der Bundesfinanzhof hat diese Kürzung für einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer mit einer vom Unternehmen finanzierten Direktversicherung ausdrücklich bestätigt, und zwar auch dann, wenn die Kürzung deutlich höher ausfällt als die tatsächlichen Beiträge zur Direktversicherung (Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.07.2014, X R 35/12). Zur Größenordnung: Bei einem Geschäftsführergehalt an oder über der Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 101.400 Euro beträgt die Kürzung rund 18.860 Euro, es blieben statt 30.826 Euro nur noch rund 11.966 Euro Höchstbetrag. Bist du dagegen als Fremdgeschäftsführerin ohne relevante Beteiligung angestellt und rentenversicherungspflichtig, füllen deine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung den gemeinsamen Höchstbetrag bereits zu einem großen Teil, und der steuerfreie Arbeitgeberanteil mindert den abziehbaren Betrag zusätzlich. Rechne deinen konkreten Spielraum mit deinem Steuerberater durch, bevor du planst.

Häufige Fragen

Nein. Eine Rürup-Rente ist nicht kündbar im Sinne einer Kapitalauszahlung. Du kannst den Vertrag höchstens beitragsfrei stellen, wenn du die Beiträge nicht mehr aufbringen kannst oder willst. Das eingezahlte Kapital bleibt dann bis zum vereinbarten Rentenbeginn gebunden und wird ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt.

Nur begrenzt. § 851c ZPO schützt das angesparte Guthaben in der Ansparphase bis zu gesetzlich gestaffelten Jahresbeträgen (aktuell 6.000 Euro pro Jahr zwischen 18 und 27, 7.000 Euro pro Jahr zwischen 28 und 67) und einem Gesamtbetrag von 340.000 Euro, darüber bleiben nur drei Zehntel geschützt. Voraussetzung ist außerdem, dass dein Vertrag die Merkmale des § 851c Abs. 1 ZPO erfüllt, ob das bei jeder Basisrente zweifelsfrei der Fall ist, wird juristisch unterschiedlich beurteilt. Einzahlungen kurz vor einer Insolvenz kann ein Insolvenzverwalter zudem anfechten. Wichtig ist auch, wessen Insolvenz gemeint ist: Bei einer GmbH-Insolvenz trifft es zunächst das Gesellschaftsvermögen, dein Privatvermögen nur, soweit du persönlich haftest, etwa aus einer Bürgschaft. Als Einzelunternehmerin oder Freiberuflerin haftest du dagegen ohnehin mit deinem Privatvermögen. Sobald die Rente ausgezahlt wird, gelten für die laufenden Zahlungen die allgemeinen Pfändungsschutzregeln wie bei anderem Einkommen. Steht bei dir eine Pfändung oder Insolvenz konkret im Raum, gehört der Fall einem Rechtsanwalt, nicht einem Ratgebertext.

Vererben lässt sich die Rürup-Rente nicht, das verlangt das Steuerrecht als Preis für die Förderung. Im Grundmodell verfällt das Restkapital beim Tod. Leistungen an Angehörige gibt es nur, wenn du eine Hinterbliebenenabsicherung mitversichert hast, und begünstigt werden dürfen dabei ausschließlich dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder. Ein nicht verheirateter Partner, erwachsene Kinder ohne Kindergeldanspruch, Geschwister oder sonstige Erben bekommen aus einer Rürup-Rente nichts. Prüf das vor Abschluss, danach ist es zu spät.

Eine bestehende Rürup-Rente gilt in der aktuellen Diskussion regelmäßig als mögliche Alternative zu einer gesetzlichen Altersvorsorgepflicht. Stand Sommer 2026 liegt aber noch kein Gesetzentwurf vor, und nach dem Koalitionsvertrag soll die Pflicht ohnehin nur neu Selbstständige treffen, nicht bereits Selbstständige. Verbindlich ist das alles erst mit dem endgültigen Gesetzestext. Was für dich konkret gilt, solltest du im Einzelfall prüfen, sobald die Reform final beschlossen ist.

Das kommt auf deine Prioritäten an. Eine ETF-Rentenversicherung ist flexibler, weil du dir das Kapital auch auszahlen lassen kannst, und bietet unter bestimmten Voraussetzungen einen Steuervorteil über das Halbeinkünfteverfahren. Dafür fehlt ihr der Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und der Pfändungsschutz der Rürup-Rente. Welche Variante zu dir passt, hängt von deiner Steuerlast, deinem Sicherheitsbedürfnis und deinem Flexibilitätsbedarf ab.

Ja, nutzen kannst du sie in jedem Fall. Wie viel davon steuerlich ankommt, hängt aber an zwei Fragen. Erstens am Sozialversicherungsstatus: Bist du als Gesellschafter-Geschäftsführerin mehrheitlich an deiner GmbH beteiligt, giltst du in der Regel als selbstständig und zahlst keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Verbindlich klären lässt sich das nur im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Mehrheitsbeteiligung allein ist nur ein starkes Indiz. Zweitens an einer möglichen Versorgungszusage: Hat dir deine GmbH eine betriebliche Altersversorgung zugesagt, etwa eine Pensionszusage oder eine vom Unternehmen finanzierte Direktversicherung, wird dein Sonderausgaben-Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG pauschal um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt, bezogen auf dein Geschäftsführergehalt. Der Bundesfinanzhof hat diese Kürzung für einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer mit einer vom Unternehmen finanzierten Direktversicherung ausdrücklich bestätigt, und zwar auch dann, wenn die Kürzung deutlich höher ausfällt als die tatsächlichen Beiträge zur Direktversicherung (Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.07.2014, X R 35/12). Zur Größenordnung: Bei einem Geschäftsführergehalt an oder über der Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 101.400 Euro beträgt die Kürzung rund 18.860 Euro, es blieben statt 30.826 Euro nur noch rund 11.966 Euro Höchstbetrag. Bist du dagegen als Fremdgeschäftsführerin ohne relevante Beteiligung angestellt und rentenversicherungspflichtig, füllen deine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung den gemeinsamen Höchstbetrag bereits zu einem großen Teil, und der steuerfreie Arbeitgeberanteil mindert den abziehbaren Betrag zusätzlich. Rechne deinen konkreten Spielraum mit deinem Steuerberater durch, bevor du planst.

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